1263/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.02.2004
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BM FÜR FINANZEN

Anfragebeantwortung

GZ 040502/276-I/4/03

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1254/J vom 17. Dezember 2003 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Wohnbauförderung, FAG und Klimaschutz, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Seit dem 1. Jänner 2001, also seit Beginn der aktuellen Finanzausgleichs-periode, werden die Mittel gemäß § 1 des Zweckzuschussgesetzes 2001 iHv. rd. 1,78 Mrd. Euro p.a. den Ländern nicht mehr ausschließlich zum Zwecke der Finanzierung der Förderung des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung, sondern auch zum Zwecke der Finanzierung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Infrastruktur sowie zur Finanzierung von Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen (vulgo "Kyotoziel") gewährt. Weiters unterliegen Rückflüsse aus Förderungen des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung, die aus Zweckzuschüssen des Bundes finanziert und die bis 31. Dezember 2000 zugesichert wurden, keiner bundesgesetzlichen Zweckbindung mehr.

 

Über die Verwendung der Mittel liegen dem Bundesministerium für Finanzen die Daten vor, die in den Jahresberichten der Länder über ihre Wohnbauförderung gemeldet werden. Die wichtigsten Kennziffern aus diesen Berichten für die Jahre 2001 und 2002 können den angeschlossenen Tabellen entnommen werden. Für die Frage der Mittelverwendung durch die Länder lässt sich aus diesen Tabellen zusammenfassend ableiten, dass die Länder von den geänderten Zweckbindungen grosso modo nur in sehr eingeschränktem Ausmaß Gebrauch machen:

 

Die entfallene Zweckbindung für Rückflüsse wurde vor allem im Zusammenhang mit Verkäufen von Darlehensforderungen und vorzeitigen (begünstigten) Rückzahlungen ausgenützt, und zwar konkret von den Ländern Kärnten (Einnahmen aus Darlehensverkäufen und begünstigten Rückzahlungen: rd. 750 Mio. Euro) und Niederösterreich (rd. 2.440 Mio. Euro) im Jahr 2001 und von Oberösterreich (rd. 1.610 Mio. Euro) im Jahr 2002.

 

Mittelverwendungen für Infrastruktur wurden nur von Wien in nennenswertem Ausmaß gemeldet, nämlich für 2001 iHv. 115 Mio. Euro und im Jahr 2002 iHv. 74 Mio. Euro.

 

Ausgaben zur Erreichung des Kyotozieles sind in diese Länderberichte nur insoweit aufzunehmen, als derartige Ausgaben nicht ohnehin unter Wohnbauförderung und Wohnhaussanierung zu subsumieren sind. Eine konkrete Summe kann daher nicht spezifiziert werden, weil sie in den Mitteln für Wohnbauförderung und Wohnhaussanierung enthalten ist.

 

Zu 2.:

Zur Vorbereitung der Finanzausgleichsverhandlungen werde ich zunächst informelle koordinierende Gespräche mit dem Vorsitzenden der Landesfinanzreferentenkonferenz führen, wo insbesondere die wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkte der anschließenden Finanzausgleichsverhandlungen besprochen werden sollen. Auch wenn sich ohne Vorgriff auf diese Gespräche sagen lässt, dass – neben anderen Themen – die Transfers an die Länder für Zwecke der Wohnbauförderung, Infrastruktur und Kyotoziel-Erreichung schon aufgrund ihrer großen finanziellen Bedeutung nicht ausgeklammert werden können, möchte und kann ich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht eine isolierte Forderung des Bundes zum Thema Zweckzuschüsse für die erst beginnenden Finanzausgleichsverhandlungen präsentieren.

 

An dieser Stelle ist zu betonen, dass die Frage, wie viele Mittel der Bund den Ländern für Zwecke der Wohnbauförderung zur Verfügung stellt, davon zu trennen ist, wie viele Mittel die Länder für die Wohnbauförderung verwenden. Wohnbauförderung ist in Gesetzgebung und Vollziehung eine ausschließliche Kompetenz der Länder, die Höhe der Ausgaben für Wohnbauförderung daher letztlich – ebenso wie bei allen anderen Aufgaben der Länder – vom Landtag zu bestimmen.

 

Zu 3.:

Eine bundesgesetzliche Einschränkung der Zweckbindung ausschließlich auf die Wohnbauförderung, also entsprechend der Rechtslage bis zum Jahr 2000, ist kein Ziel des Bundes in den Finanzausgleichsverhandlungen. Ich würde eine derartige Einschränkung für einen Rückschritt halten, wenn man sich das übergeordnete Ziel vor Augen hält, Einnahmen-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung zusammenzuführen.

 

Grundsätzlich ist zu Zweckbindungen - für welche konkreten Zwecke auch immer – Folgendes festzustellen:

 

Zweckbindung bedeutet letztlich, dass Mittel für eine bestimmte Aufgabe vorgehalten werden müssen, und zwar unabhängig davon, ob die Mittel für eine andere Aufgabe nicht dringender gebraucht würden. Aus Sicht der
Finanzpolitik, die die Verantwortung für einen Gesamthaushalt zu tragen hat, kann dies – vorsichtig formuliert – nicht zu einer optimalen Mittelverwendung führen. Es muss der Politik erlaubt und möglich sein, die Prioritäten für die Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Hand im Zeitablauf zu ändern und anders zu gewichten.

 

Zu 4.:

Wohnbauförderung ist in Gesetzgebung und Vollziehung eine Kompetenz der Länder. Ich müsste mich in diese Kompetenzen der Länder einmischen, wollte ich diese Frage beantworten. Ich kann aber an dieser Stelle auf die Bemühungen des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verweisen, mit den Ländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zwecke der Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen abzuschließen.

 

Zu 5.:

Zum Zweck einer kostenoptimierten Generierung von Kohlendioxidvolumina für die österreichische CO2-Bilanz wurde 2003 das österreichische JI/CMD-Programm ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Programms stehen für das Jahr 2004 11 Mio. Euro, für das Jahr 2005 24 Mio. Euro und ab dem Jahr 2006 jährlich 36 Mio. Euro zur Verfügung. Gegenüber der traditionellen Umweltförderung des Bundes sind im JI/CMD-Programm Kosteneinsparungen für die Tonne CO2-Äquivalent von bis zu 90% möglich, das heißt, dass durch dieses Instrument bis zu 9 mal mehr CO2-Reduktionsvolumen bei gleichem Mitteleinsatz angekauft werden kann.

 

Daneben besteht die Umweltförderung des Bundes gemäß dem Umweltförderungsgesetz für die breite Klimaschutzförderung im Inland weiter. Für das Jahr 2004 ist ein Förderzusagerahmen iHv. 47,2 Mio. Euro vorgesehen.

 

Durch diesen Doppelansatz der Auslandserfüllung (JI/CMD-Programm) und Inlandserfüllung (Umweltförderung) kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung zur Annäherung Österreichs an das österreichische Klimaschutzziel 2012 in innovativer und adäquater Weise nach.

 

Zu 6.:

Aus Sicht eines Bundesministers ist zu diesem Konzept grundsätzlich zu bemerken – und das wird in diesem selbst auch so erkannt – , dass es Maßnahmen vorsieht, die in die ausschließliche Kompetenz der Länder für die Wohnbauförderung fallen. Neben diesem kompetenzrechtlichen Hindernis sprechen aber auch grundsätzliche förderungspolitische Argumente gegen dieses Modell:

 

Förderungspolitisch spricht gegen eine Aufnahme von Sanierungsförderungen in das Einkommensteuerrecht, dass derartige steuerrechtliche Förderungen zwangsläufig mehr oder weniger nach einem „Gießkannenprinzip“ erfolgen und soziale, aber auch sonstige förderungspolitische – z.B. raumordnungspolitische – Aspekte, wie sie in den Förderungsrichtlinien der Länder berücksichtigt werden können, entfallen.

 

Vom Bund wird in den Finanzausgleichsverhandlungen von den Ländern regelmäßig eine genauere soziale Treffsicherheit bei der Verwendung der Wohnbauförderungsmittel verlangt. Indirekte Förderungen über Sonderausgaben würden diese Bemühungen für eine Erhöhung der sozialen Treffsicherheit konterkarieren, weil sie bei einer Einkommensteuer-Progression von 0% bis 50% genau das Gegenteil erreichen. Auch der scheinbare Ausweg, die Höhe der steuerlichen Förderung einkommensunabhängig und im Fall der Fälle als Negativsteuer zu gestalten, ist letztlich keiner. Auch bei einer derartigen Steuerrückvergütung werden weder unterschiedliche Einkommen berücksichtigt oder gar – entsprechend der Zielsetzung im laufenden Finanzausgleich für die Wohnbauförderungspolitik der Länder – unterschiedliche Bedürfnisse von Jungfamilien und oder von Haushalten mit im Zeitablauf steigenden Einkommen.

 

Insgesamt glaube ich daher, dass die Wohnbauförderung im Allgemeinen und die Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Speziellen, wie sie in diesem Konzept vorgeschlagen werden, sowohl aus kompetenzrechtlichen als auch aus förderungspolitischen Gründen weiterhin im Rahmen der Wohnbauförderung der Länder wahrgenommen werden sollte und nicht zuletzt eine teilweise Übernahme dieser Kompetenzen durch den Bund auch der dringend nötigen Straffung der österreichischen Förderlandschaft abträglich wäre.

 

Zu 7.:

Im Bereich des Emissionshandels sieht das EU-Recht und das entsprechende österreichische Umsetzungsgesetz für die 1. Handelsperiode 2005 - 2007 Pönalen iHv. 40 Euro pro nicht erreichter Tonne CO2 vor, für die 2. Handelsperiode 2008 - 2012 Pönalen iHv. 100 Euro pro nicht erreichter Tonne CO2.

 

Darüber hinaus werden Pönalen für die Nichterfüllung von Kyotoverpflichtungen der Mitgliedstaaten der UN-Klimarahmenkonvention ausgearbeitet, die voraussichtlich 100 Euro pro nicht erreichter Tonne betragen werden, auch hier zuzüglich der Kosten des Nachkaufs der fehlenden CO2-Volumina.

 

Beilagen

 

Mit freundlichen Grüßen


Die wichtigsten Daten aus den Jahresberichten der Länder über die Wohnbauförderung im Jahr 2001

 

 

 

 

 

in Mio. Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld.

Ktn.

Nö.

Oö.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vlbg.

Wien

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für Förderung des Wohnbaus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen

54,45

121,72

103,10

226,06

49,84

67,26

122,52

71,04

30,69

846,69

Annuitäten- u Zinsenzuschüsse rückzahlbar

 

0,00

0,00

0,00

89,95

79,85

0,00

8,73

0,00

178,53

Annuitäten- u Zinsenzuschüsse nicht rückzahlbar

4,17

4,43

86,66

48,75

0,37

20,34

10,55

0,00

48,78

224,05

sonstige verlorene Zuschüsse

 

0,00

19,08

11,10

0,72

0,82

31,89

0,00

139,36

202,97

in Anspruch genommene Bürgschaften

 

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Wohnbeihilfe

0,10

7,13

6,73

50,73

6,95

26,98

9,95

12,51

35,83

156,91

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

58,72

133,28

215,56

336,64

147,84

195,25

174,91

92,28

254,66

1.609,13

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für Förderung der Wohnhaussanierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen

12,05

0,00

0,00

2,58

2,98

69,76

0,01

0,00

1,44

88,82

Annuitäten- u Zinsenzuschüsse rückzahlbar

 

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Annuitäten- u Zinsenzuschüsse nicht rückzahlbar

0,06

12,99

51,55

41,24

7,17

84,56

17,57

23,05

111,81

349,99

sonstige verlorene Zuschüsse

 

0,00

0,74

0,00

0,37

5,88

9,34

0,13

87,23

103,68

in Anspruch genommene Bürgschaften

 

0,00

0,00

0,00

 

0,00

0,00

0,00

0,21

0,21

Wohnbeihilfe

 

0,00

1,65

1,29

 

25,82

0,02

0,00

3,58

32,36

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

12,11

12,99

53,93

45,11

10,52

186,02

26,94

23,17

204,27

575,07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtausgaben

70,83

146,27

269,50

381,75

158,36

381,27

201,85

115,45

458,93

2.184,20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die wichtigsten Daten aus den Jahresberichten der Länder über die Wohnbauförderung im Jahr 2001

 

 

 

 

 

in Mio. Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld.

Ktn.

Nö.

Oö.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vlbg.

Wien

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rücklagengebarung und Finanzierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zugesicherte, noch nicht zugezählte Förderungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen Wohnbau

48,27

113,64

268,38

188,65

29,67

44,16

72,04

 

97,77

862,57

Darlehen Wohnhaussanierung

17,55

0,00

 

1,80

5,20

20,20

0,00

 

38,13

82,88

AZ u ZZ Wohnbau rückzahlbar

 

0

0,00

0,00

 

1.093,98

0,00

 

0,00

1.093,98

AZ u ZZ Wohnbau nicht rückzahlbar

1,27

73,03

2.169,39

390,36

 

46,33

2,77

 

228,22

2.911,37

AZ u ZZ Wohnhaussanierung rückzahlbar

 

0,00

0,00

0,00

 

0,00

0,00

 

0,00

0,00

AZ u ZZ Wohnhaussanierung nicht rückzahlbar

 

0,00

628,47

320,87

26,00

578,71

0,77

 

780,20

2.335,02

verl. Zuschüsse Wohnbau

 

0,00

7,90

19,17

 

0,00

14,60

 

213,35

255,01

verl. Zuschüsse Wohnhaussanierung

 

19,92

 

0,00

 

0,00

0,16

 

1,33

21,41

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

67,09

206,59

3.074,14

920,85

60,86

1.783,38

90,33

0,00

1.359,00

7.562,24

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aushaftende Darlehen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wohnbau

992,31

835,75

752,83

3.278,84

907,79

3.075,96

2.411,45

1.566,12

2.628,87

16.449,92

Wohnhaussanierung

102,70

0,00

 

79,12

33,54

140,28

58,70

1,89

1,44

417,67

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

1.095,01

835,75

752,83

3.357,96

941,33

3.216,24

2.470,15

1.568,02

2.630,31

16.867,59

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rücklagen am Ende des Berichtsjahres

65,96

65,11

321,77

34,88

50,23

158,03

0,00

0,00

418,85

1.114,83

 

 

 

 

 

 

Die wichtigsten Daten aus den Jahresberichten der Länder über die Wohnbauförderung im Jahr 2001

 

 

 

 

 

in Mio. Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld.

Ktn.

Nö.

Oö.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vlbg.

Wien

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamteinnahmen u -ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundesmittel §§ 1 u 3 WBF-ZG

51,10

115,20

293,45

286,74

109,50

245,17

135,40

74,15

473,78

1.784,48

Landesmittel

0,29

0,64

146,97

342,52

(6) 0,79

2,28

0,29

39,57

2,60

535,95

abz. zweckfremde Verwendung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     allgemeine Wohnbeihilfe

 

-5,25

-0,39

0,00

 

-12,40

0,00

0,00

-1,61

-19,65

     Wohnbauforschung

 

 

 

0,00

-0,30

-0,36

0,00

0,00

-0,25

-0,91

     Förderung des Wohnungsumfeldes

 

 

-0,44

-5,61

 

-41,46

0,00

0,00

0,00

-47,51

     Finanzierungskosten für Landesmittel

 

 

 

0,00

 

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

     Zuführung an allgemeinen Landeshaushalt

-20,78

 (3) -756,02

 (5a) -2.442,00

-534,17

-7,27

0,00

0,00

0,00

0,00

-3.760,24

     Sonstiges

 (7) -0,02

-5,09

 (5) -0,76

0,00

 

0,00

0,00

0,00

 (4) -12,57

-18,44

Veranlagungszinsen

(7) 1,28

2,97

 

0,00

1,28

8,31

0,41

0,00

0,00

14,24

Rückflüsse

20,78

776,59

(5a) 2.445,27

(2) 216,76

(6) 45,22

181,43

68,43

45,57

123,65

3.923,70

Sonstige Posten

 

 

 

0,00

 

 

 

 

 

0,00

Summe

52,65

129,04

442,10

306,24

149,22

382,97

204,52

159,29

585,60

2.411,64

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wohnbauförderung

58,72

133,28

215,56

336,64

147,84

195,25

174,91

92,28

254,66

1.609,13

Wohnhaussanierung

12,11

12,99

53,93

45,11

10,52

186,02

26,94

23,17

204,27

575,07

BSWG 1982+1983

 

0,00

 

(1) 15,94

 

2,82

1,50

 

8,38

28,63

Infrastruktur

 

0,00

 

0,00

 

0,00

0,00

 

115,24

115,24

Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen

 

0,00

 

0,00

 

0,00

0,00

 

 

0,00

Summe

70,83

146,27

269,50

397,69

158,36

384,09

203,34

115,45

582,54

2.328,07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Saldo Einnahmen-Ausgaben

-18,17

-17,23

172,60

-91,45

-9,14

-1,12

1,18

43,84

3,06

83,56

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in den Rückflüssen sind enthalten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

begünstigte Rückzahlungen

3,37

64,25

 

153,39

 

26,89

 

 

0,00

247,90

Forderungsverkäufe

 

687,87

 

0,00

 

17,29

 

 

0,00

705,16

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1) OÖ: Posten BSWG: inkl. Finanzierung der Landesmittel gem. Landessonderwohnbau

 

 

 

 

 

 

 

(2) OÖ: Posten Rückflüsse: abzüglich Abschreibungen iHv. 0,22 Mio. Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

(3) Ktn.: Zuführung an allgemeinen Landeshaushalt: "Rücklagenkürzung" zugunsten Förderung von Alternativenergie (1,24 Mio. Euro) und von Alten- und Pflege-

              heimen (2,90 Mio. Euro), Verwendung von Forderungserlösen iHv. 687,87 Mio. Euro u. beg. Rückz. iHv. 64,01 Mio. Euro für Schuldenabbau

(4) Wien: Sonstiges: i.W. Bauaufsichtsorganshonorare, Aufwendungen des Wohnungsberatungszentrums bzw. des WohnService Wien u. der Wohnungskommission

(5) Nö.: Sonstiges: Kosten im Zusammenhang mit Darlehenseinbringung u. externen Gutachtungen zur Feststellung der Förderungswürdigkeit

 

 

(5a) Nö: Posten "Zuführung an allgemeinen Landeshaushalt" und "Rückflüsse" jeweils um 2.442 Mio. Euro erhöht: Einnahmen aus WBF-Verwertung lt. RA

 

(6) Sbg.: Posten Landesmittel: inkl. Rückflüsse BSWG-1983 iHv. 0,19 Mio. Euro, Posten Rückflüsse: inkl. Abschreibungen iHv. 0,15 Mio. Euro

 

 

(7) Bgld.: Posten Sonstiges: Rechts- u Beratungskosten, Grundbuchsdatenbank, Posten Veranlagungszinsen: abzügl. KeSt und Bankspesen iHv. 0,21 Mio. Euro

 

 


Die wichtigsten Daten aus den Jahresberichten der Länder über die Wohnbauförderung im Jahr 2002

 

 

 

 

in Mio. Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld.

Ktn.

Nö.

Oö.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vlbg.

Wien

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für Förderung des Wohnbaus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen

51,60

111,01

228,87

178,86

46,37

25,89

129,82

75,40

83,86

931,69

Annuitäten- u Zinsenzuschüsse rückzahlbar

 

0,00

0,00

0,00

88,98

90,96

0,00

9,45

0,00

189,39

Annuitäten- u Zinsenzuschüsse nicht rückzahlbar

5,49

4,87

116,21

49,30

0,34

20,66

11,43

0,00

46,31

254,60

sonstige verlorene Zuschüsse

 

0,00

21,40

11,70

1,26

1,24

28,46

0,00

157,74

221,80

in Anspruch genommene Bürgschaften

 

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Wohnbeihilfe

0,12

8,02

6,69

50,15

7,05

24,26

9,96

12,52

48,50

167,26

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

57,21

123,90

373,17

290,01

143,99

163,01

179,67

97,37

336,42

1.764,74

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für Förderung der Wohnhaussanierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen

13,47

0,00

8,26

0,90

3,10

79,88

0,00

0,00

44,29

149,90

Annuitäten- u Zinsenzuschüsse rückzahlbar

 

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Annuitäten- u Zinsenzuschüsse nicht rückzahlbar

0,02

1,33

47,80

41,94

6,85

78,57

16,29

23,97

98,43

315,21

sonstige verlorene Zuschüsse

 

13,29

1,02

0,00

0,42

0,26

9,05

1,18

18,57

43,80

in Anspruch genommene Bürgschaften

 

 

 

0,00

0,00

0,00

0,01

0,00

0,19

0,19

Wohnbeihilfe

 

 

1,52

0,88

0,00

21,50

0,02

0,00

4,15

28,07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

13,49

14,62

58,60

43,72

10,37

180,21

25,37

25,15

165,62

537,17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtausgaben

70,70

138,52

431,77

333,73

154,37

343,22

205,05

122,52

502,04

2.301,91

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die wichtigsten Daten aus den Jahresberichten der Länder über die Wohnbauförderung im Jahr 2002

 

 

 

 

in Mio. Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld.

Ktn.

Nö.

Oö.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vlbg.

Wien

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rücklagengebarung und Finanzierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zugesicherte, noch nicht zugezählte Förderungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen Wohnbau

41,35

54,43

439,49

217,05

28,61

40,43

80,84

 

227,78

1.129,97

Darlehen Wohnhaussanierung

14,29

0,00

 

3,00

5,99

5,75

0,00

 

41,46

70,49

AZ u ZZ Wohnbau rückzahlbar

 

 

 

 

1.406,10

1.240,75

0,00

 

0,00

2.646,85

AZ u ZZ Wohnbau nicht rückzahlbar

3,92

76,99

2.050,85

340,33

0,00

56,27

3,28

 

187,96

2.719,60

AZ u ZZ Wohnhaussanierung rückzahlbar

 

 

 

 

0,00

4,04

0,00

 

0,00

4,04

AZ u ZZ Wohnhaussanierung nicht rückzahlbar

 

0,00

651,59

341,30

10,63

41,78

0,82

 

799,59

1.845,72

verl. Zuschüsse Wohnbau

 

0,00

8,08

17,08

0,00

0,00

11,56

 

50,02

86,75

verl. Zuschüsse Wohnhaussanierung

 

31,92

 

 

0,00

0,00

0,03

 

4,81

36,76

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

59,56

163,34

3.150,01

918,76

1.451,34

1.389,02

96,54

0,00

1.311,63

8.540,19

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aushaftende Darlehen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wohnbau

903,06

864,84

974,06

524,64

940,08

2.370,61

2.495,57

1.616,33

2.710,64

13.399,83

Wohnhaussanierung

104,38

0,00

 

1,65

34,16

230,60

56,52

1,60

45,68

474,59

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

1.007,44

864,84

974,06

526,29

974,23

2.601,21

2.552,09

1.617,93

2.756,33

13.874,42

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rücklagen am Ende des Berichtsjahres

85,24

(2) 43,80

350,34

12,44

41,44

172,35

0,00

0,00

418,35

1.123,95

 

 

 

 

 

 

Die wichtigsten Daten aus den Jahresberichten der Länder über die Wohnbauförderung im Jahr 2002

 

 

 

 

in Mio. Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld.

Ktn.

Nö.

Oö.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vlbg.

Wien

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamteinnahmen u -ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundesmittel §§ 1 u 3 WBF-ZG

51,18

114,64

297,60

285,90

111,00

241,14

137,60

74,87

467,03

1.780,95

Landesmittel

0,22

0,49

146,59

339,53

(6) 0,67

3,23

1,51

8,46

2,00

502,70

abz. zweckfremde Verwendung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     allgemeine Wohnbeihilfe

 

-5,57

 

 

 

-13,45

 

 

-7,79

-26,81

     Wohnbauforschung

 

-0,01

-0,43

 

-0,42

-0,31

 

 

-0,69

-1,86

     Förderung des Wohnungsumfeldes

 

 

-0,44

-8,40

 

-30,12

 

 

 

-38,96

     Finanzierungskosten für Landesmittel

 

-5,42

 

 

 

 

 

 

 

-5,42

     Zuführung an allgemeinen Landeshaushalt

-22,28

 

 

-1.926,02

 (7) -7,42

 

 

 

 

-1.955,72

     Sonstiges

 

 (2) -1,31

-0,12

 

 

 

 

 

 (3) -7,70

-9,12

Veranlagungszinsen

0,44

1,23

 

 

1,17

6,53

0,47

 

 

9,84

Rückflüsse

78,72

17,59

17,13

1.640,15

40,58

152,77

67,47

48,53

130,61

2.193,54

Sonstige Posten

(1) -18,17

 

 

 (5) -2,87

 

 

 

 

 

-21,04

Summe

90,10

121,64

460,34

328,29

145,57

359,79

207,04

131,85

583,47

2.428,10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wohnbauförderung

57,21

123,90

373,17

290,01

143,99

163,01

179,67

97,37

336,42

1.764,74

Wohnhaussanierung

13,49

14,62

58,60

43,72

10,37

180,21

25,37

25,15

(4) 165,62

537,17

BSWG 1982+1983

0,13

 

 

16,90

 

2,25

 

 

7,98

27,26

Infrastruktur

 

(2) 4,07

 

 

 

 

 

 

73,95

78,02

Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen

 

 

 

0,10

 

 

 

 

 

0,10

Summe

70,82

142,59

431,77

350,73

154,37

345,47

205,05

122,52

583,97

2.407,29

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Saldo Einnahmen-Ausgaben

19,27

-20,95

28,57

-22,44

-8,79

14,32

2,00

9,33

-0,50

20,81

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in den Rückflüssen sind enthalten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

begünstigte Rückzahlungen

62,68

 

 

76,28

 

25,37

 

 

 

164,33

Forderungsverkäufe

 

 

 

1.537,01

 

55,30

 

 

35,09

1.627,40

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1) Burgenland: Zuführung zum Landeswohnbauförderungsfonds iHv. 18,17 Mio. Euro

 

 

 

 

 

 

(2) Ktn.: Sonstiges: Denkmalpflege: 0,73, Errichtung Lehrlingsheim: 0,22; Alternativenergie 0,36

 

 

 

 

 

     Rücklagen inkl. innerer Anleihen iHv. 20,89; Infrastruktur: Abt. 13 (Kindergärten)

 

 

 

 

 

 

 

(3) Wien: Sonstiges: vor allem Bauaufsichtsorgane, Aufwendungen des WohnServiceWien u. der Wohnungskommissionen

 

 

 

(4) Wien: Die Ausgaben für Wohnhaussanierung inkludieren Maßn. im Sinne des Kyotozieles iHv. 62,86 Mio. Euro

 

 

 

 

 

(5) Oö. Posten "Sonstige Posten": Sonstige Ausgaben, z.B. Abschreibungen, Info

 

 

 

 

 

 

 

(6) Sbg.: Posten Landesmittel: inkl. Rückflüsse BSWG-1983 iHv. 0,21 Mio. Euro

 

 

 

 

 

 

 

(7) Sbg.: Posten Zuführung an allg. Landeshaushalt: inkl. "Entnahme Rücklage für ehemaligen SWFF" iHv. 0,15