1268/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.02.2004
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Bundesministerium für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 040502/278-I/4/04

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1262/J vom 18. Dezember 2003 der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen, betreffend Betrugsbekämpfung 2003 – Drogen, Arzneimittel und Nahrungsergän­zungsmittel, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich anmerken, dass, wie bereits bei der vorangegangenen parlamentarischen Anfrage Nr. 792/J vom 2. September 2003 getrachtet wurde, die vorliegende Anfrage möglichst umfassend zu beantworten, obwohl nicht für alle angesprochenen Bereiche gezielte Statistiken und Aufzeichnungen vorliegen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzu­weisen, dass ausschließlich für die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen erforderliche umfangreiche Datenerhebungen aus verwaltungs­ökonomischen Gründen nicht erstellt werden können. Weiters sind auf Grund von noch laufenden Untersuchungen (z. B. durch Hausbeschauen) Ergebnisse ausständig.


Zu 1. bis 4.:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass von meinem Ressort lediglich zoll­rechtliche Ermittlungen zur Feststellung der Warenbeschaffenheit bzw. des Warenursprungs sowie finanzstrafrechtliche Ermittlungen wegen Verkür­zung von Eingangsabgaben (Schmuggel) durchgeführt werden.

 

Sollten sich daraus Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz und das Arznei­mittelgesetz ergeben, werden diese von der Zollverwaltung bei den zustän­digen Behörden zur Anzeige gebracht. Die daraus resultierenden Ermittlungen erfolgen daher nicht im Kompetenzbereich des Bundes­ministeriums für Finanzen. Meinem Ressort liegen daher auch keine statistischen Auswertungen darüber vor, in wie vielen Fällen es nach einer Anzeige auch zu einer strafrechtlichen Verurteilung durch die Justiz bzw. Verwaltungsbehörden gekommen ist.

 

Im Rahmen der zollrechtlichen Ermittlungen wurde festgestellt, dass Sen­dungen die Drogen oder Arzneimittel betreffen im Postverkehr als Nahrungs­ergänzungsmittel oder als Vitaminpräparate deklariert wurden und nahezu ausschließlich für Privatpersonen bestimmt waren. Die Bestellungen erfolgten durchwegs über Internet, wobei der Versand unmittelbar vom aus­ländischen Händler an den privaten Besteller erfolgte. Diese Erkenntnisse dienen als Grundlage für österreichweite zielorientierte Kontrollen im Bereich des Postverkehrs. In diesem Zusammenhang ist allerdings festzu­halten, dass Express- und Eilzustelldienst-Sendungen innerhalb des Binnenmarktes generell nicht Gegenstand der Zollkontrollen sind.

 

Im Jahr 2003 führten Untersuchungen, die im Zuge der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr vorgenommen wurden, in 140 Fällen zu Ab­weichungen gegenüber der Deklaration und damit zu Ermittlungen, wobei in diesem Zusammenhang auch auf die Ausführungen zu 9. verwiesen wird. Die entsprechenden Produkte stellen sich wie folgt dar:

Produkte

Memor Max

Herbal Newbust

Burgerstein Vitamin C retard

Burgerstein Vitamin B Komplex

LIFE EXTENSION MIX Caps

Mega C, High Potency, non acidic formul

Compound Triamcinolone Acetonide Oinment 10g

Pharmacist only Medicine, nicorette, nicotine 10mg, inhaler

Advil Liqui-Gels, Lolubilized Ibuprofen Capsules, 200mg

Vitamin C

Daily Fitness

Mega Greens

Vitamin B

Tylenol, Acetaminophen, Pail Reliever, 500mg

Kirkland, Glucosamine HCI 500mg

Chondroitin Sulfate 400mg

TUSSIBAN, Cough Mucolytic u. Expectorant 100ml

Thursday Plantation ECHINACEA, Alcohol Free, 50 ml

Greenridge RELIEF, Child Formula 100mg

High Potency B Complex 100

CHAMOMILLA, Radix D6, Anthroposophisches Heilmittel 4g, Globuli

COD LIVER OIL, Vit. A 7000 I.U., Vit. D 800 I.U., Vit. E 1 I.U., 170 ml

Amcolex Dry Syrup 62,5+62,5mg/5ml, Oral Suspension

DEXFIN, 100ml

MENTHODEX Cough Mixture, 100ml

Bells, Baby Cough Syrup, 100ml

abidec Multi Vitamin Drops for Babies, 25ml

TCP Brand, Liquid Antiseptic Promotes

Floxapen Capsules 250 mg, flucloxacillin

Cipro (ciprofoxacin) Tablets, 500mg

SUDAFED, Nasal Decongestant, 6 tablets, 30mg each

rosafarbene Tabletten, unbek. Produktbez.

Ibuprofen oral suspension, 120 ml

Zithromax, 200 mg/5 ml, 15 ml

Flonase, Nasal Spray, 50 mcg

BETNOVATE-C cream, 5 g

fluimucil 100 mg, Granules 5 g

weißrosa farbige Kapseln, unbek. Produktbez.

Paracetamol Tablets BP 500 mg, 100 Tablets

Enap tablets, 20 mg, 20 tablets

Velorin 100 mg Tabletten

Algin – profarma Tabletten

Turmeric, Premium Nature's way Extract, 60 Tablets

Glucosamine Sulfate u. Chondroitin Sulfate 90 + 900 mg, 240 Capsules

greens + multi + high potency multi-vitamin u. mineral, 507 g

ELAVIL, 25 mg, Tabletten

BUCLINA Tabletten

ROBB

ZUBES

MIST Magnesium TRISCILICATE, 200 ml

Aloe Vera, Mild Stimulant Laxative

SWANSON, Joint Cream with Glucosamine u. Boswellia, net wt. 4 oz

Alka Seltzer Antacid u. Pain Relief Medicine, 36 Tablets

unbek. Produktbez.

blauweiße Kapseln, unbek. Produktbez.

Ester C, 500 mg, Vitamin C Activity with Bioflavonoid Complex, 90 Tablets

Alpha Lipoic Acid, 100 mg, 60 Capsules

MIST POT CIT, 200 ml

MIST SENNA CO, GNF, 200 ml

CARDITAS RETARD, Nifedipine Retard Tablets, 20 mg

Penicillin Ointment 10.000 I.U., 20 g

SURFAZ-SN, Triple Action Cream, 15 g

Elephant Ointment

APC, For quick relief of headache, 10x10 tablets

Chloramaphenicol Eye Ointment BP 1 % 5 g

Z-Mox 250, Amoxicillin Capsules, 250 mg

AMPICILLIN 250 mg, B.P. Capsules

SYCLOX Cloxacillin Capsule BP, 250 mg

PANACIN Tablets

EFPAC Tablets

MARK II

MAGACID tablets

NIFEDI-DENK 10, Nifedipine 10 mg USP

ZOSTRIX Capsaicin 0,025 %, 45 g

ZOSTRIX Capsoicin 0,075 %, 45 g

Tiger Balm, 30 g

HGH 9000, Human Growth Hormone Releaser, 120 Capsules

ENLARGO, Natural Male Performance Enhancer, 60 Capsules

WUJI BAI FENG WAN

Ultra Mega GNC Women's

Mega Men

Hair Skin & Nails Formula

A Formula, Zurinalda O. Carvalho

DUL-X Embrocation Creme, 125 ml

Timed Release Vitamin C, 500 mg, 100 Tablets

Multi-Vitamin, Iron Free Quintabs-M, 100 Tablets

Cytogen Iproxy 60 caps

braune Würfel (2 Stk. pro Pkg.), unbek. Produktbez.

NEO ANGIN Pastillen, 24 Stk.

Waldheim Dragees Forte Ch.-Nr. 2495

Waldheim Dragees Mild Ch.-Nr. 2867

Actovegin Dragees Forte Ch.-Nr. 2961

VENSA-Tropfen

NOTTA-Tropfen

Repisan-Tropfen

MEMORIA-Tropfen

Inderal

Scitec Ala 50 caps

The Refrigerator Diet

Brians Song

T.A.D. Energy Capsules

Narketan

Sallaki Tablets

Magna RX+

Cat's Claw

Potenz Power Pills Plus

Xtend

Stamina-Rx

Coral Calcium "Supreme"

Hearall

Ring Stop

Hangover Defense

BSS PLUS 500 ML KIT

Puritans Pride 100% Natural E-400 IU

Magia Verde Salvia divinorum tincture 0,5 oz.

Beta Prostate 60 Tabletten

Peak Nutrition Pure Thermo Burn

ANR Formula Level Three; 30 Daily Packets

LivaTonePlus

Sage Gooddess Emerald Essence

Niteworks

Schizandra Plus

Räucherhölzer (Mimosa)

Mountain Ebony 120 ml

CODIPERTUSSIN Hustensaft 100 ml

ACETYLCYSTEIN DYNA 200 mg

Planta Lax Tea

Planta Lax Teebeutel

Herz-Kreislauf-Hilfe

 

Versandländer waren die USA, Niederlande, Großbritannien, der asiatische Raum, die Schweiz, Indien und Russland.

 

Zu 5.:

Verstöße liegen gegen Artikel 37 ff Zollkodex, § 6 Abs. 1 lit. c und § 8 Arzneiwareneinfuhrgesetz, § 59 Abs. 9 Arzneimittelgesetz für Arzneiwaren, das Lebensmittelgesetz und das Suchtmittelgesetz vor.

 

Bezüglich der Ermittlungszuständigkeit wird auf die Ausführungen zu 1. bis 4. hingewiesen.

 

Zu 6.:

Die Produkte werden über Postversand aus dem Ausland bzw. durch Post­dienste direkt zugestellt.

 

Zu 7.:

Schmuggelgut wird entweder überhaupt nicht deklariert, oder es werden unrichtige Angaben (Falschdeklarationen) angegeben.

 


Zu 8. und 18.:

Drogen, Anabolika und Nahrungsergänzungsmittel wurden sowohl von Unternehmern als auch von Privaten bezogen.

 

Bei den Unternehmern waren entweder diese Importe legal oder sie scheiterten an den Bestimmungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes. Bezüg­lich der Privaten wird auf die Ausführungen zu 7. hingewiesen.

 

Zu 9. a.:

Es wurden 4 Hausdurchsuchungen durchgeführt, die zur Sicherstellung von Beweismitteln und der Beschlagnahme von Arzneiwaren und Anabolika führten.

 

Zu 9. b.:

Die beschlagnahmten Produkte und deren Mengen stellen sich wie folgt dar:

882 Tabletten

Efedrin

531 Tabletten

Naposim

518 Tabletten

Anapolon

2.000 Tabletten

Anabol

2.600 Tabletten

Tertroxin

80 Tabletten

Afro- Tabletten

30 Ampullen

Testosteron

1 Ampulle

Sustanon

1.369 Tabletten

Tiromel

30 Ampullen

Profasi

464 Tabletten

Proviron

26 Ampullen

Estandron

13 Ampullen

Omnadren

3 Ampullen

Deca Durabolin

120 Tabletten

Eferdrine

84 Tabletten

Androlic

15 Ampullen

Testolent

10 Ampullen

Tectoctepoha

50 Tabletten

Methyltestosteron

1 Ampulle

Testosteron Propionat

200 Tabletten

Aldactone

377 Tabletten

Clenovet

78 Tabletten

Spiropent

24 Tabletten

Clomiphene Citrate

180 Tabletten

GNC Mega Men

90 Tabletten

GNC Women's Ultra Mega

90 Tabletten

GNC Women's Hair Skin & Nail Formula

200 Tabletten

Echinacea, Echinacea purpurea 400 mg

200 Tabletten

Ginkgo Biloba

240 Tabletten

Vitacor Plus

3.240 Tabletten

Vitacor Plus

240 Tabletten

Enercor

840 Tabletten

Arteriforte

720 Tabletten

Relavit

180 Tabletten

Osteoforte

540 Tabletten

Metavit

2 Dosen (á 50 g)

Lysin C

540 Tabletten

Epican Forte

360 Tabletten

ImmunoCell

630 Tabletten

Prolysin C

1 Dose (450 g)

Marco Balance

360 Tabletten

VitaCForte

 

Zu 9. c. bis f.:

Es wurden noch keine Anzeigen erstattet, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.

 

Zu 9. g.:

In 9 Fällen erfolgte eine Einleitung nach dem Finanzstrafrecht im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich.

 

Zu 9. h.:

Die Anzeigen führten zu Verurteilungen, wobei an Geldstrafen 1.201,-- €, an Wertersatzstrafen 3.205,-- € verhängt und die Waren beschlagnahmt wurden.

 

Zu 10.:

Auf Grund fehlender elektronischer Aufzeichnungen kann nicht nachvoll­zogen werden, in wie vielen Fällen mit ausländischen Behörden zusam­mengearbeitet wurde.

 

Es steht jedoch fest, dass Österreich im Wege von fallbezogenen Austausch­informationen und Amtshilfeersuchen mit den Zollverwaltungen der Länder Deutschland, Großbritannien, Niederlande, Schweden, Slowenien, den USA und Tschechien im Wege von Austauschinformationen und Amtshilfe­ersuchen zusammengearbeitet hat.

 

Zu 11. bis 14.:

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen zollrechtlich gesehen grundsätzlich keinen Verboten und Beschränkungen. Die Waren sind aber teilweise un­korrekt deklariert.

 

Im Jahr 2003 haben Warenuntersuchungen bei Nahrungsergänzungsmitteln ergeben, dass 140 Warensendungen falsch deklariert waren. In den meisten Fällen enthielten diese Sendungen keine Nahrungsergänzungsmittel sondern Arzneimittel.

 

Im Übrigen wird auf die zu 1. bis 4. angeführte Statistik verwiesen, in der auch die Nahrungsergänzungsmittel enthalten sind.

 

Zu 15.:

Diesbezüglich wird auf die Darstellungen zu 5. und 11. bis 14. hingewiesen.

 

Zu 16.:

Es kamen alle Zustellungsarten vor.

 

Zu 17.:

Die Produkte waren überwiegend unter "Inhalt nicht deklariert", "Nahrungs­mittelergänzung" oder "Vitaminpräparat" deklariert.

 

Zu 19. und 20.:

Diesbezüglich wird auf die Darstellungen zu 9. und 10. verwiesen, in der auch die Nahrungsergänzungsmittel enthalten sind.

 

Zu 21. und 22.:

Nahrungsergänzungsmittel werden bei der Einfuhr stichprobenweise durch tarifarische Datenabfragen, oder durch Einsicht auf der Internet-Homepage des Versenders oder des Empfängers (Geschäftszweck), oder durch tele­fonische Rücksprache mit der Technischen Untersuchungsanstalt kon­trolliert. Insgesamt kam es im Jahr 2003 zu 383 derartiger Kontrollen oder Untersuchungen bei der zollamtlichen Abfertigung zum freien Warenverkehr, bei denen 140 Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.

 

Lückenlose Kontrollen sind auf Grund des Importvolumens nicht möglich und wegen den EU-weit harmonisierten Kontrollprinzipien (risikoorientierte statt systematische Kontrollen) auch nicht zweckmäßig, wobei es allerdings auf dem Gebiet der Nahrungsergänzungsmittel eine im Vergleich zu anderen Bereichen weit höhere Kontrolldichte gibt.

 

Im Übrigen verweise ich auf die einleitenden Bemerkungen zur vorliegenden Anfragebeantwortung und auf die bisherigen Ausführungen.

 

Zu 23. und 24.:

Unter Hinweis auf die Ausführungen zu 1. bis 4. und 11. bis 14. wird er­gänzend noch einmal festgehalten, dass bei der Feststellung von Verstößen nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz bzw. dem Arzneimittelgesetz von der Finanzverwaltung Anzeige bei den, für die weitere Verfolgung zuständigen, Bezirksverwaltungsbehörden oder Magistraten erstattet wird, wobei jedoch von diesen Behörden keine Rückmeldungen über den Ausgang der Verfahren erfolgen.

 

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Waren, bei denen die ent­sprechenden Einfuhrbewilligungen fehlen nach einer Verzichtserklärung durch den jeweiligen Empfänger vernichtet bzw. in das Versendungsland retourniert werden können.

 

In zollrechtlicher Hinsicht sind Nahrungsergänzungsmittel, die auf Grund ihrer Zusammensetzung bzw. Verunreinigung mit anabolen Steroiden als Arzneimittel zu qualifizieren sind, in die Kombinierte Nomenklatur (KN) – Nr. 30 04 einzureihen.

 

Für Arzneiwaren der Position 30 04 ist eine Einfuhrbewilligung nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 erforderlich.

 

Zu 25. und 26.:

Eine Beobachtung von Web-Seiten erfolgt durch eine im Bundesministerium für Finanzen eingerichtete, auf die Beobachtung, Analyse und Auswertung von Web-Seiten ausgerichtete Organisationseinheit.

 

Zu 27.:

Der Besuch einschlägiger Internetseiten dient vor allem der Informa­tionsgewinnung im Zuge von Ermittlungen; z.B. Angaben über den Anbieter, Beurteilung der Waren, Preisangaben bzw. Preisvergleiche, Aufmachung der Verpackung bzw. Verpackungsgrößen, Zusammensetzung der Waren, Hin­weise auf Versand- und Zahlungsmodalitäten, Hersteller- bzw. Ver­braucherinformation, Erfahrungshinweise aus einem Forum.

 

Zu 28. bis 30.:

Der Durchführung von Testkäufen steht sowohl § 100 Finanzstrafgesetz (agent provocateur) als auch mangelnde Zuständigkeit der Zollbehörden entgegen.

 

Zu 31.:

Suchmaschinen und Verkaufsportale im Internet erleichtern den Zugang zu Anbietern von so genannten Nahrungsmittelergänzungen und führen zu einem gewaltigen Anstieg derartiger Sendungen unter Ausschaltung des Zwischenhandels nach Österreich.

 

Die Einfuhr dieser Produkte ist zwar grundsätzlich erlaubt, doch kommt es vor, dass sie Zusätze (z.B. Anabolika) enthalten, durch die sie als einfuhr­bewilligungspflichtige Arzneimitteln einzustufen sind. Da jedoch diese Mittel (wenn entsprechende ärztliche Verschreibungen vorliegen) legal im Handel erhältlich sind, macht dies eine Abgrenzung im Nachhinein schwierig.

 

Probleme bereiten auch Eilbriefsendungen (sog. EMS-Briefe), die in großer Anzahl durch private Expressdienstleister befördert und falsch (häufig in Form von "Geschenksendung") deklariert werden.

 


Zu 32.:

Die österreichische Zollverwaltung ist auf dem Sektor Arzneimittel weder federführend tätig noch ist dieser Themenbereich Gegenstand der internationalen Zusammenarbeit der Zollbehörden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.