1268/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.02.2004
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Bundesministerium für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/278-I/4/04
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1262/J vom 18. Dezember 2003 der Abgeordneten Mag. Johann Maier und
Kollegen, betreffend
„Einleitend möchte ich anmerken, dass, wie
bereits bei der vorangegangenen parlamentarischen Anfrage Nr. 792/J vom 2.
September 2003 getrachtet wurde, die vorliegende Anfrage möglichst umfassend zu
beantworten, obwohl nicht für alle angesprochenen Bereiche gezielte Statistiken
und Aufzeichnungen vorliegen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,
dass ausschließlich für die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen
erforderliche umfangreiche Datenerhebungen aus verwaltungsökonomischen Gründen
nicht erstellt werden können. Weiters sind auf Grund von noch laufenden
Untersuchungen (z. B. durch Hausbeschauen) Ergebnisse ausständig.
Zu 1. bis 4.:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass
von meinem Ressort lediglich zollrechtliche Ermittlungen zur Feststellung der
Warenbeschaffenheit bzw. des Warenursprungs sowie finanzstrafrechtliche
Ermittlungen wegen Verkürzung von Eingangsabgaben (Schmuggel) durchgeführt
werden.
Sollten sich daraus Verstöße gegen das
Suchtmittelgesetz und das Arzneimittelgesetz ergeben, werden diese von der
Zollverwaltung bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht. Die daraus
resultierenden Ermittlungen erfolgen daher nicht im Kompetenzbereich des Bundesministeriums
für Finanzen. Meinem Ressort liegen daher auch keine statistischen Auswertungen
darüber vor, in wie vielen Fällen es nach einer Anzeige auch zu einer
strafrechtlichen Verurteilung durch die Justiz bzw. Verwaltungsbehörden
gekommen ist.
Im Rahmen der zollrechtlichen
Ermittlungen wurde festgestellt, dass Sendungen die Drogen oder Arzneimittel
betreffen im Postverkehr als Nahrungsergänzungsmittel oder als
Vitaminpräparate deklariert wurden und nahezu ausschließlich für Privatpersonen
bestimmt waren. Die Bestellungen erfolgten durchwegs über Internet, wobei der
Versand unmittelbar vom ausländischen Händler an den privaten Besteller
erfolgte. Diese Erkenntnisse dienen als Grundlage für österreichweite
zielorientierte Kontrollen im Bereich des Postverkehrs. In diesem Zusammenhang
ist allerdings festzuhalten, dass Express- und Eilzustelldienst-Sendungen
innerhalb des Binnenmarktes generell nicht Gegenstand der Zollkontrollen sind.
Im Jahr 2003 führten Untersuchungen,
die im Zuge der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr vorgenommen
wurden, in 140 Fällen zu Abweichungen gegenüber der Deklaration und damit zu
Ermittlungen, wobei in diesem Zusammenhang auch auf die Ausführungen zu 9.
verwiesen wird. Die entsprechenden Produkte stellen sich wie folgt dar:
Produkte |
Memor Max |
Herbal Newbust |
Burgerstein Vitamin C
retard |
Burgerstein Vitamin B
Komplex |
LIFE
EXTENSION MIX Caps |
Mega C, High Potency, non acidic formul |
Compound Triamcinolone Acetonide Oinment
10g |
Pharmacist only Medicine, nicorette, nicotine 10mg,
inhaler |
Advil Liqui-Gels, Lolubilized Ibuprofen Capsules, 200mg |
Vitamin C |
Daily Fitness |
Mega Greens |
Vitamin B |
Tylenol, Acetaminophen, Pail Reliever, 500mg |
Kirkland, Glucosamine HCI 500mg |
Chondroitin Sulfate 400mg |
TUSSIBAN, Cough Mucolytic u. Expectorant 100ml |
Thursday Plantation ECHINACEA, Alcohol Free, 50 ml |
Greenridge RELIEF, Child Formula 100mg |
High Potency B Complex 100 |
CHAMOMILLA, Radix D6,
Anthroposophisches Heilmittel 4g, Globuli |
COD LIVER OIL, Vit. A 7000 I.U., Vit. D 800 I.U., Vit. E 1 I.U., 170 ml |
Amcolex Dry Syrup 62,5+62,5mg/5ml, Oral Suspension |
DEXFIN, 100ml |
MENTHODEX Cough Mixture, 100ml |
Bells, Baby Cough Syrup, 100ml |
abidec Multi Vitamin Drops for
Babies, 25ml |
TCP Brand, Liquid Antiseptic Promotes |
Floxapen Capsules 250 mg, flucloxacillin |
Cipro (ciprofoxacin) Tablets, 500mg |
SUDAFED, Nasal Decongestant, 6 tablets, 30mg each |
rosafarbene Tabletten, unbek.
Produktbez. |
Ibuprofen oral suspension, 120 ml |
Zithromax, 200 mg/5 ml, 15 ml |
Flonase, Nasal Spray, 50 mcg |
BETNOVATE-C cream, 5 g |
fluimucil 100 mg, Granules 5 g |
weißrosa farbige Kapseln, unbek.
Produktbez. |
Paracetamol Tablets BP 500 mg, 100 Tablets |
Enap tablets, 20 mg, 20 tablets |
Velorin 100 mg Tabletten |
Algin – profarma Tabletten |
Turmeric, Premium Nature's way Extract, 60 Tablets |
Glucosamine
Sulfate u. Chondroitin Sulfate 90 + 900 mg, 240 Capsules |
greens + multi + high potency multi-vitamin u. mineral, 507 g |
ELAVIL, 25 mg, Tabletten |
BUCLINA Tabletten |
ROBB |
ZUBES |
MIST Magnesium TRISCILICATE, 200 ml |
Aloe Vera, Mild Stimulant Laxative |
SWANSON, Joint Cream with Glucosamine u. Boswellia, net wt. 4 oz |
Alka Seltzer Antacid u. Pain Relief Medicine, 36 Tablets |
unbek. Produktbez. |
blauweiße Kapseln, unbek. Produktbez. |
Ester C, 500 mg, Vitamin C Activity with Bioflavonoid Complex, 90
Tablets |
Alpha Lipoic Acid, 100 mg, 60 Capsules |
MIST POT CIT, 200 ml |
MIST SENNA CO, GNF, 200 ml |
CARDITAS RETARD, Nifedipine Retard Tablets, 20 mg |
Penicillin Ointment 10.000 I.U., 20 g |
SURFAZ-SN, Triple Action Cream, 15 g |
Elephant Ointment |
APC, For quick relief of headache, 10x10 tablets |
Chloramaphenicol Eye Ointment BP 1 % 5 g |
Z-Mox 250,
Amoxicillin Capsules, 250 mg |
AMPICILLIN 250
mg, B.P. Capsules |
SYCLOX Cloxacillin
Capsule BP, 250 mg |
PANACIN Tablets |
EFPAC Tablets |
MARK II |
MAGACID tablets |
NIFEDI-DENK 10,
Nifedipine 10 mg USP |
ZOSTRIX
Capsaicin 0,025 %, 45 g |
ZOSTRIX
Capsoicin 0,075 %, 45 g |
Tiger Balm, 30 g |
HGH 9000, Human Growth Hormone Releaser, 120 Capsules |
ENLARGO, Natural
Male Performance Enhancer, 60 Capsules |
WUJI BAI FENG
WAN |
Ultra Mega GNC
Women's |
Mega Men |
Hair Skin &
Nails Formula |
A Formula,
Zurinalda O. Carvalho |
DUL-X
Embrocation Creme, 125 ml |
Timed Release Vitamin C, 500 mg, 100 Tablets |
Multi-Vitamin, Iron Free Quintabs-M, 100 Tablets |
Cytogen Iproxy 60 caps |
braune Würfel (2 Stk. pro Pkg.),
unbek. Produktbez. |
NEO ANGIN Pastillen, 24 Stk. |
Waldheim Dragees Forte Ch.-Nr. 2495 |
Waldheim Dragees Mild Ch.-Nr. 2867 |
Actovegin Dragees Forte Ch.-Nr. 2961 |
VENSA-Tropfen |
NOTTA-Tropfen |
Repisan-Tropfen |
MEMORIA-Tropfen |
Inderal |
Scitec Ala 50 caps |
The Refrigerator Diet |
Brians Song |
T.A.D. Energy Capsules |
Narketan |
Sallaki Tablets |
Magna RX+ |
Cat's Claw |
Potenz Power Pills Plus |
Xtend |
Stamina-Rx |
Coral Calcium "Supreme" |
Hearall |
Ring Stop |
Hangover Defense |
BSS PLUS 500 ML KIT |
Puritans Pride 100% Natural E-400 IU |
Magia Verde
Salvia divinorum tincture 0,5 oz. |
Beta Prostate 60
Tabletten |
Peak Nutrition Pure Thermo Burn |
ANR Formula Level Three; 30 Daily Packets |
LivaTonePlus |
Sage Gooddess Emerald Essence |
Niteworks |
Schizandra Plus |
Räucherhölzer (Mimosa) |
Mountain Ebony 120 ml |
CODIPERTUSSIN Hustensaft 100 ml |
ACETYLCYSTEIN DYNA 200 mg |
Planta Lax Tea |
Planta Lax Teebeutel |
Herz-Kreislauf-Hilfe |
Versandländer
waren die USA, Niederlande, Großbritannien, der asiatische Raum, die Schweiz,
Indien und Russland.
Zu 5.:
Verstöße liegen gegen Artikel 37 ff
Zollkodex, § 6 Abs. 1 lit. c und § 8 Arzneiwareneinfuhrgesetz, § 59 Abs. 9
Arzneimittelgesetz für Arzneiwaren, das Lebensmittelgesetz und das
Suchtmittelgesetz vor.
Bezüglich der Ermittlungszuständigkeit
wird auf die Ausführungen zu 1. bis 4. hingewiesen.
Zu 6.:
Die Produkte werden über Postversand
aus dem Ausland bzw. durch Postdienste direkt zugestellt.
Zu 7.:
Schmuggelgut wird entweder überhaupt
nicht deklariert, oder es werden unrichtige Angaben (Falschdeklarationen)
angegeben.
Zu 8. und 18.:
Drogen, Anabolika und
Nahrungsergänzungsmittel wurden sowohl von Unternehmern als auch von Privaten
bezogen.
Bei den Unternehmern waren entweder
diese Importe legal oder sie scheiterten an den Bestimmungen des
Arzneiwareneinfuhrgesetzes. Bezüglich der Privaten wird auf die Ausführungen
zu 7. hingewiesen.
Zu 9. a.:
Es wurden 4 Hausdurchsuchungen
durchgeführt, die zur Sicherstellung von Beweismitteln und der Beschlagnahme
von Arzneiwaren und Anabolika führten.
Zu 9. b.:
Die beschlagnahmten Produkte und deren
Mengen stellen sich wie folgt dar:
882 Tabletten |
Efedrin |
531 Tabletten |
Naposim |
518 Tabletten |
Anapolon |
2.000 Tabletten |
Anabol |
2.600 Tabletten |
Tertroxin |
80 Tabletten |
Afro- Tabletten |
30 Ampullen |
Testosteron |
1 Ampulle |
Sustanon |
1.369 Tabletten |
Tiromel |
30 Ampullen |
Profasi |
464 Tabletten |
Proviron |
26 Ampullen |
Estandron |
13 Ampullen |
Omnadren |
3 Ampullen |
Deca Durabolin |
120 Tabletten |
Eferdrine |
84 Tabletten |
Androlic |
15 Ampullen |
Testolent |
10 Ampullen |
Tectoctepoha |
50 Tabletten |
Methyltestosteron |
1 Ampulle |
Testosteron Propionat |
200 Tabletten |
Aldactone |
377 Tabletten |
Clenovet |
78 Tabletten |
Spiropent |
24 Tabletten |
Clomiphene Citrate |
180 Tabletten |
GNC Mega Men |
90 Tabletten |
GNC Women's Ultra Mega |
90 Tabletten |
GNC Women's Hair Skin & Nail Formula |
200 Tabletten |
Echinacea,
Echinacea purpurea 400 mg |
200 Tabletten |
Ginkgo
Biloba |
240 Tabletten |
Vitacor
Plus |
3.240 Tabletten |
Vitacor
Plus |
240 Tabletten |
Enercor |
840 Tabletten |
Arteriforte |
720 Tabletten |
Relavit |
180 Tabletten |
Osteoforte |
540 Tabletten |
Metavit |
2 Dosen (á 50 g) |
Lysin C |
540 Tabletten |
Epican Forte |
360 Tabletten |
ImmunoCell |
630 Tabletten |
Prolysin C |
1 Dose (450 g) |
Marco Balance |
360 Tabletten |
VitaCForte |
Zu 9. c. bis
f.:
Es wurden noch keine Anzeigen
erstattet, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.
Zu 9. g.:
In 9 Fällen
erfolgte eine Einleitung nach dem Finanzstrafrecht im Bereich der
Finanzlandesdirektion für Oberösterreich.
Zu 9. h.:
Die Anzeigen
führten zu Verurteilungen, wobei an Geldstrafen 1.201,-- €, an
Wertersatzstrafen 3.205,-- € verhängt und die Waren beschlagnahmt wurden.
Zu 10.:
Auf Grund fehlender elektronischer
Aufzeichnungen kann nicht nachvollzogen werden, in wie vielen Fällen mit
ausländischen Behörden zusammengearbeitet wurde.
Es steht jedoch fest, dass Österreich
im Wege von fallbezogenen Austauschinformationen und Amtshilfeersuchen mit den
Zollverwaltungen der Länder Deutschland, Großbritannien, Niederlande, Schweden,
Slowenien, den USA und Tschechien im Wege von Austauschinformationen und
Amtshilfeersuchen zusammengearbeitet hat.
Zu 11. bis
14.:
Nahrungsergänzungsmittel unterliegen
zollrechtlich gesehen grundsätzlich keinen Verboten und Beschränkungen. Die
Waren sind aber teilweise unkorrekt deklariert.
Im Jahr 2003 haben Warenuntersuchungen
bei Nahrungsergänzungsmitteln ergeben, dass 140 Warensendungen falsch
deklariert waren. In den meisten Fällen enthielten diese Sendungen keine
Nahrungsergänzungsmittel sondern Arzneimittel.
Im Übrigen wird auf die zu 1. bis 4.
angeführte Statistik verwiesen, in der auch die Nahrungsergänzungsmittel enthalten
sind.
Zu 15.:
Diesbezüglich wird auf die
Darstellungen zu 5. und 11. bis 14. hingewiesen.
Zu 16.:
Es kamen alle
Zustellungsarten vor.
Zu 17.:
Die Produkte waren überwiegend unter
"Inhalt nicht deklariert", "Nahrungsmittelergänzung" oder
"Vitaminpräparat" deklariert.
Zu 19. und
20.:
Diesbezüglich wird auf die
Darstellungen zu 9. und 10. verwiesen, in der auch die Nahrungsergänzungsmittel
enthalten sind.
Zu 21. und
22.:
Nahrungsergänzungsmittel werden bei der
Einfuhr stichprobenweise durch tarifarische Datenabfragen, oder durch Einsicht
auf der Internet-Homepage des Versenders oder des Empfängers (Geschäftszweck),
oder durch telefonische Rücksprache mit der Technischen Untersuchungsanstalt
kontrolliert. Insgesamt kam es im Jahr 2003 zu 383 derartiger Kontrollen oder
Untersuchungen bei der zollamtlichen Abfertigung zum freien Warenverkehr, bei
denen 140 Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.
Lückenlose Kontrollen sind auf Grund
des Importvolumens nicht möglich und wegen den EU-weit harmonisierten
Kontrollprinzipien (risikoorientierte statt systematische Kontrollen) auch
nicht zweckmäßig, wobei es allerdings auf dem Gebiet der
Nahrungsergänzungsmittel eine im Vergleich zu anderen Bereichen weit höhere
Kontrolldichte gibt.
Im Übrigen verweise ich auf die
einleitenden Bemerkungen zur vorliegenden Anfragebeantwortung und auf die
bisherigen Ausführungen.
Zu 23. und
24.:
Unter Hinweis auf die Ausführungen zu
1. bis 4. und 11. bis 14. wird ergänzend noch einmal festgehalten, dass bei
der Feststellung von Verstößen nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz bzw. dem
Arzneimittelgesetz von der Finanzverwaltung Anzeige bei den, für die weitere
Verfolgung zuständigen, Bezirksverwaltungsbehörden oder Magistraten erstattet
wird, wobei jedoch von diesen Behörden keine Rückmeldungen über den Ausgang der
Verfahren erfolgen.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass
Waren, bei denen die entsprechenden Einfuhrbewilligungen fehlen nach einer
Verzichtserklärung durch den jeweiligen Empfänger vernichtet bzw. in das
Versendungsland retourniert werden können.
In zollrechtlicher Hinsicht sind
Nahrungsergänzungsmittel, die auf Grund ihrer Zusammensetzung bzw.
Verunreinigung mit anabolen Steroiden als Arzneimittel zu qualifizieren sind,
in die Kombinierte Nomenklatur (KN) – Nr. 30 04 einzureihen.
Für Arzneiwaren der Position 30 04 ist
eine Einfuhrbewilligung nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 erforderlich.
Zu 25. und
26.:
Eine Beobachtung von Web-Seiten erfolgt
durch eine im Bundesministerium für Finanzen eingerichtete, auf die
Beobachtung, Analyse und Auswertung von Web-Seiten ausgerichtete
Organisationseinheit.
Zu 27.:
Der Besuch einschlägiger Internetseiten
dient vor allem der Informationsgewinnung im Zuge von Ermittlungen; z.B.
Angaben über den Anbieter, Beurteilung der Waren, Preisangaben bzw.
Preisvergleiche, Aufmachung der Verpackung bzw. Verpackungsgrößen,
Zusammensetzung der Waren, Hinweise auf Versand- und Zahlungsmodalitäten,
Hersteller- bzw. Verbraucherinformation, Erfahrungshinweise aus einem Forum.
Zu 28. bis
30.:
Der Durchführung von Testkäufen steht
sowohl § 100 Finanzstrafgesetz (agent provocateur) als auch mangelnde
Zuständigkeit der Zollbehörden entgegen.
Zu 31.:
Suchmaschinen und Verkaufsportale im
Internet erleichtern den Zugang zu Anbietern von so genannten
Nahrungsmittelergänzungen und führen zu einem gewaltigen Anstieg derartiger
Sendungen unter Ausschaltung des Zwischenhandels nach Österreich.
Die Einfuhr dieser Produkte ist zwar
grundsätzlich erlaubt, doch kommt es vor, dass sie Zusätze (z.B. Anabolika)
enthalten, durch die sie als einfuhrbewilligungspflichtige Arzneimitteln
einzustufen sind. Da jedoch diese Mittel (wenn entsprechende ärztliche
Verschreibungen vorliegen) legal im Handel erhältlich sind, macht dies eine
Abgrenzung im Nachhinein schwierig.
Probleme bereiten auch
Eilbriefsendungen (sog. EMS-Briefe), die in großer Anzahl durch private
Expressdienstleister befördert und falsch (häufig in Form von
"Geschenksendung") deklariert werden.
Zu 32.:
Die
österreichische Zollverwaltung ist auf dem Sektor Arzneimittel weder
federführend tätig noch ist dieser Themenbereich Gegenstand der internationalen
Zusammenarbeit der Zollbehörden.
Mit
freundlichen Grüßen