1269/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1257/J-NR/2003 betreffend
Finanzierungsunsicherheit
bei
der Gewerbe- und Industrieaufschließungsstraße (GAV) in Villach, die die
Abgeordneten
Muttonen und GenossInnen am 18. Dezember 2003 an mich gerichtet haben, beehre
ich mich wie
folgt
zu beantworten:
Frage 1:
Ist mit der Übergabe der Agenden der
Bundesstraßenverwaltung mit 1.4.2002 auch die vertraglich
zugesicherte
Zahlungsverpflichtung auf das Land Kärnten übergegangen?
Antwort:
Nach aktuellem Stand der Prüfung im BMF und bmvit ja.
Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsin-
terpretation zwischen
dem Bund und dem Land Kärnten werden weitere Gespräche geführt.
Fragen 2, 3 und 4:
Im Anschluss an das Verkehrsreferenten - Gipfelgespräch
Ende November 2003 hat der Kärntner
Verkehrsreferent LR
Gerhard Dörfler erklärt, dass "die Bundesrate für die Gewerbegebietsauf-
schließung Villach (GAV) sichergestellt werden konnte" (OTS 262,
2003-11-28). Existiert eine
endgültige Finanzierungserklärung des Bundes für das ausständige Bundesdrittel
zum Projekt
Gewerbeaufschließungsstraße Villach?
Wenn ja mit welchem Wortlaut?
Wann wird die Überweisung der Drittelfinanzierung des
Bundes für das Projekt GAV Villach erfol-
gen?
Antwort:
Es sind Gespräche im Gange, um zu einer befriedigenden Lösung zu gelangen.