1269/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.02.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1257/J-NR/2003 betreffend Finanzierungsunsicherheit
bei der Gewerbe- und Industrieaufschließungsstraße (GAV) in Villach, die die Abgeordneten
Muttonen und GenossInnen am 18. Dezember 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:

Frage 1:

Ist mit der Übergabe der Agenden der Bundesstraßenverwaltung mit 1.4.2002 auch die vertraglich
zugesicherte Zahlungsverpflichtung auf das Land Kärnten übergegangen?

Antwort:

Nach aktuellem Stand der Prüfung im BMF und bmvit ja. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsin-
terpretation zwischen dem Bund und dem Land Kärnten werden weitere Gespräche geführt.

Fragen 2, 3 und 4:

Im Anschluss an das Verkehrsreferenten - Gipfelgespräch Ende November 2003 hat der Kärntner
Verkehrsreferent LR Gerhard Dörfler erklärt, dass "die Bundesrate für die Gewerbegebietsauf-
schließung Villach (GAV) sichergestellt werden konnte" (OTS 262, 2003-11-28). Existiert eine
endgültige Finanzierungserklärung des Bundes für das ausständige Bundesdrittel zum Projekt
Gewerbeaufschließungsstraße Villach?

Wenn ja mit welchem Wortlaut?

Wann wird die Überweisung der Drittelfinanzierung des Bundes für das Projekt GAV Villach erfol-
gen?

Antwort:

Es sind Gespräche im Gange, um zu einer befriedigenden Lösung zu gelangen.