1271/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.02.2004
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Bundesministerium für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde haben am 9.
Februar 2004 unter der Nr. 1405/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2003" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass aufgrund der spezifischen
Aufgabenstellungen ein Großteil der Mitarbeiter/innen im Bereich des Innenressorts
exekutivdienstliche Aufgaben zu versehen haben.

Um diesen Anforderungen zu entsprechen, müssen die Mitarbeiter/innen regelmäßig
stringente (Aufnahme-)Tests durchlaufen, die sowohl ein hohes Potenzial an körperlicher als
auch an geistiger Leistungsfähigkeit voraussetzen.

Die Verringerung der Anzahl der beschäftigten Behinderten seit der letzten Anfrage resultiert
aus der Umsetzung eines umfassenden Personaleinsparungs- sowie
Strukturreformprogramms, welches im Bereich der Verwaltungsbediensteten - und somit
auch im Bereich der begünstigten Behinderten - zu Planstelleneinsparungen führte.


Zu Frage 1:

Zum Stichtag 1. Jänner 2004 stellt sich die Aufstellung - gemäß der vom Bundesministerium
für Finanzen, Abteilung VI/8, zur Verfügung gestellten PIS-Statistiken (Erfüllung der
Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz) und analog zum übermittelten
Berechnungsbeispiel - wie folgt dar:

1. Personalstand insgesamt:                      30.844

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte             _______473

   30.371
1.214

3 Ermittelte Pflichtzahl (30.371/25)
abzüglich

4. beschäftigte begünstigte Behinderte             473

hievon doppelt anrechenbar                       98________571

5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT                                                                 - 643