1271/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.02.2004
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möglich.
Bundesministerium
für Inneres
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde haben am 9.
Februar 2004 unter der Nr. 1405/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend „Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2003" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Grundsätzlich
möchte ich darauf hinweisen, dass aufgrund der spezifischen
Aufgabenstellungen ein Großteil der Mitarbeiter/innen im Bereich des
Innenressorts
exekutivdienstliche Aufgaben zu versehen haben.
Um
diesen Anforderungen zu entsprechen, müssen die Mitarbeiter/innen regelmäßig
stringente (Aufnahme-)Tests durchlaufen, die sowohl ein hohes Potenzial an
körperlicher als
auch an geistiger Leistungsfähigkeit voraussetzen.
Die
Verringerung der Anzahl der beschäftigten Behinderten seit der letzten Anfrage
resultiert
aus der Umsetzung eines umfassenden Personaleinsparungs- sowie
Strukturreformprogramms, welches im Bereich der Verwaltungsbediensteten - und
somit
auch im Bereich der begünstigten Behinderten - zu Planstelleneinsparungen
führte.
Zu Frage 1:
Zum
Stichtag 1. Jänner 2004 stellt sich die Aufstellung - gemäß der vom
Bundesministerium
für Finanzen, Abteilung VI/8, zur Verfügung gestellten PIS-Statistiken
(Erfüllung der
Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz) und analog zum
übermittelten
Berechnungsbeispiel - wie folgt dar:
1. Personalstand insgesamt: 30.844
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte _______473
30.371
1.214
3 Ermittelte
Pflichtzahl (30.371/25)
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 473
hievon doppelt anrechenbar 98________571
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 643