1275/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1283/J der Abgeordneten Mag. Muttonen und Genossinnen wie folgt:

Einleitend möchte ich festhalten, dass es sich bei den „Zugpatronanzen" um eine
weitere Maßnahme zur Information betroffener Bürgerinnen und Bürger handelt. In-
tercity-Züge stellten und stellen hierfür eine geeignete Informationsplattform dar, da
die Fahrgäste doch eine längere Zeit im Zugabteil zubringen und diese daher ideal
dazu nutzen können, sich zu bestimmten Sachthemen zu informieren (die Benen-
nung der Züge geht bekanntlich einher mit Informationstexten in den in den Abteilen
aufgelegten Zugbegleitern). Da oftmals kritisiert wurde, dass betreffend Kindergeld
und Familienleistungen ein Informationsdefizit bestehen würde, ist das Bundesmi-
nisterium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz bestrebt,
diesem gestiegenen Bedarf nachzukommen und die Bevölkerung so umfangreich
wie möglich zu informieren.

Um ein Beispiel zu nennen, wird an dieser Stelle aus der OTS 0087 der ÖGB-Frauen
vom 6.8.2003 zitiert:

Vermehrte Anrufe zum Thema Kindergeld und Karenz registrieren die ÖGB-Frauen.
„Vor allem Frauen, deren zweijährige Karenz dem Ende zugeht und die die Rückkehr
ins Berufsleben planen, rufen an. Sie wollen wissen, wie viel sie verdienen dürfen,
damit sie beim Wiedereinstieg das Kindergeld nicht verlieren", sagt
ÖGB-Frauensekretärin Sylvia Ledwinka. [...]

„Mehr als eineinhalb Jahre nach Einführung des Kindergeldes ist das Wissen über
die unterschiedliche Dauer von Kindergeld und Karenz nach wie vor gering [...]", re-
sümiert Ledwinka. Die ÖGB-Frauen fordern Sozialminister Haupt auf, die von ihm
vergangenen Sommer angekündigte Informationskampagne über den großen Unter-
schied zwischen Karenz und Kindergeld endlich durchzuführen. [...]


Diesem bestehenden Informationsbedürfnis ist man nachgekommen und hat in den
Zugbegleitern unter anderem informiert über:

>       Höhe des Kindergeldes

>       Bezugsdauer des Kindergeldes

>       Bezieher/innen/kreis des Kindergeldes

>       Zuverdienstgrenze des Kindergeldes

>       Pensionsbegründende Zeiten

>       Ausweitung des Kindergeldes auf Mehrlinge

Informiert wurde darüber hinaus über weitere Familienleistungen des Ressorts, z.B.:

>       Erhöhung der Familienbeihilfe

>       Einführung der Familienhospizkarenz

>       Pflegegeld ab der Geburt

>       Einführung der Heimfahrtbeihilfe für Lehrlinge und Schüler/innen an Wochen-
enden

Informiert wurde des Weiteren, wohin man sich bei Fragen wenden kann:

>       Gebührenfreie Telefonnummer für weitere Informationen zu Familienleistun-
gen („Familienservice" - 0800/240262)

>       Servicestellen des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz (Telefon- und Faxnummern bzw. E-Mailadressen)

Frage 1:

Ja.
Frage 2:

Es wurden Zugpatronanzen für die Züge

„Unser soziales Österreich" (IC 793 von Klagenfurt nach Salzburg, ab 14.12.2003:
IC 797 von Klagenfurt nach Salzburg), Zeitraum: 15.6.2002 bis 11.12.2004;

„Familienland Österreich" (IC 535 von Wien nach Villach), Zeitraum: 15.6.2002 bis
11.12.2004;

„Bundessozialamt" (IC 532 von Villach nach Wien), Zeitraum: 14.12.2003 bis
11.12.2004 und


„Bundessozialamt (IC 691 von Klagenfurt über Salzburg nach Wien), Zeitraum:
14.12.2003 bis 11.12.2004,

übernommen.

Frage 3:

Die Kosten für die Benennung dieser Züge betragen insgesamt € 19.756,59.