1275/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage
Nr. 1283/J der Abgeordneten Mag. Muttonen und Genossinnen wie folgt:
Einleitend
möchte ich festhalten, dass es sich bei den „Zugpatronanzen" um eine
weitere Maßnahme zur Information betroffener Bürgerinnen und Bürger handelt.
In-
tercity-Züge stellten und stellen hierfür eine geeignete Informationsplattform
dar, da
die Fahrgäste doch eine längere Zeit im
Zugabteil zubringen und diese daher ideal
dazu nutzen können, sich zu bestimmten Sachthemen zu informieren (die Benen-
nung der Züge geht bekanntlich einher mit Informationstexten in den in
den Abteilen
aufgelegten Zugbegleitern). Da oftmals
kritisiert wurde, dass betreffend Kindergeld
und Familienleistungen ein Informationsdefizit bestehen würde, ist das
Bundesmi-
nisterium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
bestrebt,
diesem gestiegenen Bedarf nachzukommen und
die Bevölkerung so umfangreich
wie möglich zu informieren.
Um
ein Beispiel zu nennen, wird an dieser Stelle aus der OTS 0087 der ÖGB-Frauen
vom 6.8.2003 zitiert:
Vermehrte
Anrufe zum Thema Kindergeld und Karenz registrieren die ÖGB-Frauen.
„Vor allem Frauen, deren zweijährige Karenz dem Ende zugeht und die die
Rückkehr
ins Berufsleben planen, rufen an. Sie wollen
wissen, wie viel sie verdienen dürfen,
damit sie beim Wiedereinstieg das Kindergeld nicht verlieren", sagt
ÖGB-Frauensekretärin Sylvia Ledwinka. [...]
„Mehr als eineinhalb Jahre nach Einführung des
Kindergeldes ist das Wissen über
die
unterschiedliche Dauer von Kindergeld und Karenz nach wie vor gering
[...]", re-
sümiert Ledwinka. Die ÖGB-Frauen fordern
Sozialminister Haupt auf, die von ihm
vergangenen Sommer angekündigte
Informationskampagne über den großen Unter-
schied zwischen Karenz und Kindergeld endlich durchzuführen. [...]
Diesem
bestehenden Informationsbedürfnis ist man nachgekommen und hat in den
Zugbegleitern unter anderem informiert über:
>
Höhe
des Kindergeldes
>
Bezugsdauer
des Kindergeldes
>
Bezieher/innen/kreis
des Kindergeldes
>
Zuverdienstgrenze des Kindergeldes
>
Pensionsbegründende
Zeiten
>
Ausweitung des Kindergeldes auf Mehrlinge
Informiert wurde darüber hinaus über
weitere Familienleistungen des Ressorts, z.B.:
>
Erhöhung
der Familienbeihilfe
>
Einführung der Familienhospizkarenz
>
Pflegegeld
ab der Geburt
>
Einführung
der Heimfahrtbeihilfe für Lehrlinge und Schüler/innen an Wochen-
enden
Informiert wurde des
Weiteren, wohin man sich bei Fragen wenden kann:
>
Gebührenfreie
Telefonnummer für weitere Informationen zu Familienleistun-
gen („Familienservice" - 0800/240262)
>
Servicestellen
des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz (Telefon- und
Faxnummern bzw. E-Mailadressen)
Frage 1:
Ja.
Frage 2:
Es
wurden Zugpatronanzen für die Züge
„Unser
soziales Österreich" (IC 793 von Klagenfurt nach Salzburg, ab 14.12.2003:
IC 797 von Klagenfurt nach Salzburg), Zeitraum:
15.6.2002 bis 11.12.2004;
„Familienland
Österreich" (IC 535 von Wien nach Villach), Zeitraum: 15.6.2002 bis
11.12.2004;
„Bundessozialamt"
(IC 532 von Villach nach Wien), Zeitraum: 14.12.2003 bis
11.12.2004 und
„Bundessozialamt (IC 691 von Klagenfurt über Salzburg
nach Wien), Zeitraum:
14.12.2003 bis
11.12.2004,
übernommen.
Frage 3:
Die Kosten für die Benennung dieser Züge betragen insgesamt € 19.756,59.