1276/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.02.2004
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BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1315/J-NR/2004 betreffend Staatskommissäre, die
die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 13. Januar 2004
an mich
richteten, wird wie
folgt beantwortet:
Ad 1. bis 17.:
Im Bundesgesetz betreffend Unternehmen zur Nutzbarmachung
von Vortrags-, Aufführungs- oder
Senderechten an Sprachwerken und an Werken der Tonkunst
(Verwertungsgesellschaftengesetz),
BGB1. 1936/112, ist in § 5 Abs. 2 die
Bestellung von Staatskommissären durch den Bundesminister
für Unterricht vorgesehen. Durch die Novelle zum
Bundesministeriengesetz, BGB1. I Nr. 21/1997,
wurde die Zuständigkeit für die Angelegenheiten der Kunst jedoch dem
Bundeskanzleramt übertra-
gen. Daher wurde schon die Bestellung der
letzten Staatskommissäre für Verwertungsgesellschaften
durch den Bundeskanzler vorgenommen; eine Beantwortung der gestellten
Fragen kann daher nur
durch diesen erfolgen.