1283/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.02.2004
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kol-
legen vom 28. Jänner 2004, Nr. 1349/J, betreffend Konkurs des Safariparks Gänserndorf,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen bzw. die einschlägigen EU-Regelungen se-
hen keine Verpflichtung vor, dass seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) eine Auffangstation errichtet werden muss.
Nichtsdestotrotz muss aber dafür Sorge getragen werden, dass beschlagnahmte Tiere ord-
nungsgemäß untergebracht werden. Das für das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
zuständige BMLFUW hat deshalb im Einvernehmen mit den Bundesländern und dem Bun-
desministerium für Finanzen (bzw. dem Zoll) 20 Einrichtungen benannt, die über die Mög-
lichkeit verfügen, beschlagnahmte Tiere unterbringen zu können. Werden in Österreich Ex-
emplare (Tiere und Pflanzen) beschlagnahmt, ist der Zoll für die erste und ordnungsgemäße
Unterbringung vor Ort verantwortlich.


Zu Frage 2:

Wie in Antwort zu Frage 1 dargelegt, existieren in Österreich derzeit 20 Institutionen, bei de-
nen die verschiedenen Tiergattungen untergebracht werden können. Seitens des BMLFUW
ist nicht vorgesehen, für eine dieser Institutionen finanzielle Mittel für die Unterbringung der
Tiere zur Verfügung zu stellen.

Der Safaripark Gänserndorf wurde nicht als Wildtier-Auffangstation errichtet, sondern ist eine
zooähnliche Einrichtung und erfüllt nur zu einem geringen Teil den Zweck als Wildtier-
Auffangstation. Es sind mir drei Fälle bekannt, in denen Tiere im Safaripark Gänserndorf
untergebracht wurden. Im Jahr 1994 wurden zwei Blaukopf-Gebirgsaras (
Ara couloni) durch
den Zoll in Innsbruck vorübergehend untergebracht, diese sind aber mittlerweile an einen
holländischen Tiergarten weitergegeben worden. Im Jahr 1995 wurden ein Goffini-Kakadu
(Cacatua goffini) sowie zwei Gelbbrustaras (
Ara ararauna) vom Zollamt Innsbruck unterge-
bracht, diese Exemplare wurden aber in der Zwischenzeit mit einem Bittleihvertrag an den
Safaripark übergeben.

Zu Frage 3:

Dem BMLFUW liegt derzeit kein Sanierungskonzept vor. Es liegen auch keine Informationen
vor, dass seitens der Europäischen Union Förderungen für den Ausbau oder die Aufrechter-
haltung von Auffangstationen für beschlagnahmte Tiere vergeben werden.

Zu Frage 4:

Das BMLFUW ist an der Ausarbeitung eines Konzeptes nicht beteiligt. Anliegen im Interesse
des Tierschutzes werden von den dafür zuständigen Stellen des Landes Niederösterreich
wahrgenommen.