1283/AB XXII. GP
Eingelangt am 20.02.2004
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möglich.
Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid
Weinzinger, Kolleginnen und Kol-
legen vom 28. Jänner 2004, Nr. 1349/J, betreffend Konkurs des Safariparks
Gänserndorf,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
bzw. die einschlägigen EU-Regelungen se-
hen keine Verpflichtung vor, dass seitens des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) eine Auffangstation errichtet
werden muss.
Nichtsdestotrotz muss aber dafür Sorge getragen werden, dass beschlagnahmte
Tiere ord-
nungsgemäß untergebracht werden. Das für das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen
zuständige BMLFUW hat deshalb im Einvernehmen mit den Bundesländern und dem
Bun-
desministerium für Finanzen (bzw. dem Zoll) 20 Einrichtungen benannt, die über
die Mög-
lichkeit verfügen, beschlagnahmte Tiere unterbringen zu können. Werden in
Österreich Ex-
emplare (Tiere und Pflanzen) beschlagnahmt, ist der Zoll für die erste und
ordnungsgemäße
Unterbringung vor Ort verantwortlich.
Zu Frage 2:
Wie in Antwort zu Frage 1 dargelegt,
existieren in Österreich derzeit 20 Institutionen, bei de-
nen die verschiedenen Tiergattungen untergebracht werden können. Seitens des
BMLFUW
ist nicht vorgesehen, für eine dieser Institutionen finanzielle Mittel für die
Unterbringung der
Tiere zur Verfügung zu stellen.
Der Safaripark Gänserndorf wurde nicht als
Wildtier-Auffangstation errichtet, sondern ist eine
zooähnliche Einrichtung und erfüllt nur zu einem geringen Teil den Zweck als
Wildtier-
Auffangstation. Es sind mir drei Fälle bekannt, in denen Tiere im Safaripark
Gänserndorf
untergebracht wurden. Im Jahr 1994 wurden zwei Blaukopf-Gebirgsaras (Ara couloni) durch
den Zoll in Innsbruck vorübergehend untergebracht, diese sind aber mittlerweile
an einen
holländischen Tiergarten weitergegeben worden. Im Jahr 1995 wurden ein
Goffini-Kakadu
(Cacatua goffini) sowie zwei Gelbbrustaras (Ara ararauna) vom Zollamt Innsbruck unterge-
bracht, diese Exemplare wurden aber in der Zwischenzeit mit einem
Bittleihvertrag an den
Safaripark übergeben.
Zu Frage 3:
Dem BMLFUW liegt derzeit kein Sanierungskonzept
vor. Es liegen auch keine Informationen
vor, dass seitens der Europäischen Union Förderungen für den Ausbau oder die
Aufrechter-
haltung von Auffangstationen für beschlagnahmte Tiere vergeben werden.
Zu Frage 4:
Das BMLFUW ist an der Ausarbeitung eines Konzeptes nicht
beteiligt. Anliegen im Interesse
des Tierschutzes werden von den dafür zuständigen Stellen des Landes
Niederösterreich
wahrgenommen.