1286/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.02.2004
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BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG
1030 Wien,
Dampfschiffstraße 2
S91143/176-PMVD/2003 .
Februar 2004
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten
zum Nationalrat Gaál, Genossinnen und Genossen haben am 23. Dezember 2003
unter der Nr. 1270/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Erstellung eines Weißbuches gemäß Punkt 11 der Entschließung
des Nationalrates zur Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 7:
Entschließungen
des Nationalrates im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG stellen
– im Gegensatz zu Gesetzen, die die Vollziehung uneingeschränkt binden –
Willensäußerungen der Legislative dar, in denen der Nationalrat seinen
„Wünschen über die Ausübung der Vollziehung“ Ausdruck verleiht.
Wie den Anfragestellern bekannt ist, stehen das Bundesministerium für Landesverteidigung und das Bundesheer seit einiger Zeit in einem umfassenden Reformprozess. Nach Umsetzung der Reorganisation der Zentralstelle und der obersten und oberen Führung erarbeitet derzeit die Bundesheerreformkommission die Grundlagen und Rahmenbedingungen für eine Anpassung der Entwicklung der militärischen Landesverteidigung an die zukünftigen Bedrohungen und Herausforderungen. Dabei sind unter anderem auch Aufgabenstellung, Zustand und Erfordernisse des Bundesheeres zukunftsorientiert zu analysieren und auszuwerten. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und vor allem um die Arbeit und Ergebnisse der Bundesheerreformkommission nicht zu präjudizieren, wurde vorerst von der Erstellung und Veröffentlichung eines Weißbuches zu dieser Thematik Abstand genommen.