1286/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.02.2004
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

1030 Wien, Dampfschiffstraße 2

S91143/176-PMVD/2003                                                                                                 . Februar 2004

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament
1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gaál, Genossinnen und Genossen haben am 23. Dezem­ber 2003 unter der Nr. 1270/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Erstellung eines Weißbuches gemäß Punkt 11 der Entschließung des Nationalrates zur Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 7:

Entschließungen des Nationalrates im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG stellen – im Gegensatz zu Gesetzen, die die Vollziehung uneingeschränkt binden – Willensäußerungen der Legislative dar, in denen der Nationalrat seinen „Wünschen über die Ausübung der Vollziehung“ Ausdruck verleiht.

Wie den Anfragestellern bekannt ist, stehen das Bundesministerium für Landesverteidigung und das Bundesheer seit einiger Zeit in einem umfassenden Reformprozess. Nach Umsetzung der Reorganisation der Zentralstelle und der obersten und oberen Führung erarbeitet derzeit die Bundesheerreformkommission die Grundlagen und Rahmenbe­dingungen für eine Anpassung der Entwicklung der militärischen Landesverteidigung an die zukünftigen Bedrohungen und Herausforderungen. Dabei sind unter anderem auch Aufgabenstellung, Zustand und Erfordernisse des Bundesheeres zukunftsorientiert zu analysieren und auszuwerten. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und vor allem um die Arbeit und Ergebnisse der Bundesheerreformkommission nicht zu präjudizieren, wurde vorerst von der Erstellung und Veröffentlichung eines Weißbuches zu dieser Thematik Abstand genommen.