1293/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.02.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Zur
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1409/J-NR/2004 betreffend Erfüllung
der
Behinderteneinstellungspflicht 2003, die die Abgeordneten Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde am
9. Februar 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich vorweg festzuhalten,
dass die
Datenbringung über das Personalinformationssystem des Bundes erfolgt
(Abrufmöglichkeit nur
jeweils mit 1. jeden Monats). Die Beantwortung der Fragen kann derzeit nur mit
Stichtag 1.12.2003
bzw. 1.1.2004 erfolgen.
Frage 1:
In
welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2003 die Einstellungspflicht gemäß
Behinderten-
einstellungsgesetz erfüllt?
Antwort:
Mit
Stichtag 1.12.2003 wurde die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz wie
folgt erfüllt:
Personalstand insgesamt 1.143
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte
35
1.108
Ermittelte Pflichtzahl (1.108/25) 44
abzüglich
beschäftigte begünstigte Behinderte
35
hievon doppelt anrechenbar
6
41
ERFÜLLUNG
DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 3
Mit
Stichtag 1.1.2004 wurde die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz wie folgt
erfüllt:
Personalstand insgesamt 1.128
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte
37
1.091
Ermittelte Pflichtzahl (1.091/25)
43
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 37
hievon doppelt anrechenbar 6
43
ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT 0