1293/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.02.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1409/J-NR/2004 betreffend Erfüllung der
Behinderteneinstellungspflicht 2003, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am
9. Februar 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich vorweg festzuhalten, dass die
Datenbringung über das Personalinformationssystem des Bundes erfolgt (Abrufmöglichkeit nur
jeweils mit 1. jeden Monats). Die Beantwortung der Fragen kann derzeit nur mit Stichtag 1.12.2003
bzw. 1.1.2004 erfolgen.

Frage 1:

In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2003 die Einstellungspflicht gemäß Behinderten-
einstellungsgesetz erfüllt?

Antwort:

Mit Stichtag 1.12.2003 wurde die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz wie
folgt erfüllt:

Personalstand insgesamt 1.143
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                           35

1.108

Ermittelte Pflichtzahl (1.108/25)                44
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                          35
hievon doppelt anrechenbar                                                         6

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ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT                      - 3

Mit Stichtag 1.1.2004 wurde die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz wie folgt
erfüllt:

Personalstand insgesamt 1.128
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                           37

1.091


Ermittelte Pflichtzahl (1.091/25)           43

abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte     37

hievon doppelt anrechenbar     6

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ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT                        0