1294/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1297/J der Abgeordneten Haubner, Böhm, Eßl, Steindl und Kollegen

wie folgt:

Einleitend ist festzuhalten, dass die nachfolgenden Auflistungen sich auf jene
Bereiche beziehen, die gemäß der BMG-Novelle 2003 meinem Ressort
zugeordnet sind und Daten der Jahre 2000 bis 2003 umfassen. Eine Aufstellung
für den Zeitraum Ende Oktober/Dezember 1999 konnte nicht erfolgen, da dies
einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedingt hätte; für das Jahr
2004 können noch keine Daten genannt werden.

Im Einzelnen wurden folgende Leistungen erbracht:

Prophylaxe:

Im Zeitraum 2000 bis 2003 wurden entsprechend den Empfehlungen des OSR für
die Kinder und Jugendlichen der in Betracht kommenden Altersgruppen vom
Bund folgende Impfstoffe kostenlos zur Verfügung gestellt:

Diphtherie-Tetanus-Impfstoff, Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Impfstoff, Röteln-
Impfstoff, Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff, Hepatitis B, Tuberkulin und
Tuberkulose-Impfstoff sowie Polio-Impfstoff.

Die diesbezüglichen Anforderungen des Bundeslandes Salzburg wurden vom
Gesundheitsressort zur Gänze berücksichtigt.
Ingesamt wurden an das Land Salzburg Impfstoffe in folgender Höhe abgegeben:

2000: € 427.776,45
2001: € 493.716,87
2002: € 740.388,16
2003: € 510.573,64


Weiters wurden bundesweit Leistungen erbracht, die den Bundesländern zugute

kommen, im Einzelnen aber für das Bundesland Salzburg nicht quantifizierbar

sind.

So werden den Schulen für die schulärztlichen Untersuchungen kostenlos die

dafür notwendigen Drucksorten (Gesundheitsblatt, Elternfragebogen,

Mitteilungskarten an die Eltern) zur Verfügung gestellt.

Mutter-Kind-Pass:

Auf Anforderung durch das Amt der Salzburger Landesregierung wurde folgende
Anzahl von Mutter-Kind-Pässen und Begleitbroschüren zum Mutter-Kind-Pass
„Mein Baby kommt" zur Verfügung gestellt:

2000: 4000 Stück
2001: 6000 Stück
2002: 8000 Stück
2003: 7000 Stück

Für Gesamtösterreich wurden folgende Beträge für die Durchführung von Mutter-
Kind-Pass-Untersuchungen aufgewendet:

2000: € 25,322.097,99
2001: € 29,084.317,90
2002: € 29,151.861,01
2003:  € 29,069.160,--

Eine detaillierte betragliche Zuordnung auf das Bundesland Salzburg ist in der für
die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Subventionen:

Die AIDS-Hilfe Salzburg hat in den Jahren 2000, 2001 und 2002 jeweils
Förderungen von € 282.853,95 erhalten. 2003 wurde eine Förderung von
€ 282.854,16 gewährt.

Das Frauengesundheitszentrum ISIS-Gesundheit und Therapie für Frauen wurde
in den Jahren 2000 und 2001 jeweils mit einem Betrag von € 7.267,28
unterstützt; im Jahr 2002 betrug die Förderung € 7.267,--; im Jahr 2003:
€ 7.270,--.

Der Verein Cystische Fibrose-Hilfe Österreich wurde im Jahr 2000 mit einem
Betrag von € 2.180,19 gefördert.

Die Österreichische Diabetikervereinigung wurde mit folgenden Beträgen
gefördert:

2001: € 3.633,64
2002: € 3.650,--
2003: € 3.000,--

Der Unterstützungsfonds für Personen, die durch medizinische Behandlung oder
Tätigkeit mit HIV infiziert worden sind und ihre Angehörigen wird jährlich vom
Bund gefördert. In den Jahren 2000-2003 wurden jeweils 3 Personen aus dem
Land Salzburg mit einem Betrag von € 363,36/Monat aus Bundesmitteln
unterstützt.


Der Bund leistet den genannten Betrag, wenn auch das jeweilige Bundesland, in
dem der Betroffene seinen Wohnsitz hat, € 363,36 monatlich zuschießt.
Ingesamt wurde 2000-2003 jährlich ein Betrag von € 4.360,37 an die drei
Personen aus dem Land Salzburg ausbezahlt.

Im Rahmen der Förderung der Ausbildung von Ärzten in der Lehrpraxis wurde
allen Förderungsansuchen der antragstellenden Ärzte aus Salzburg entsprochen,
soferne die formellen und budgetären Voraussetzungen dafür gegeben waren:
Im Jahr 2001 wurden 3 Personen mit einem Betrag von insgesamt € 13.444,47
unterstützt. Im Jahr 2002 wurden 7 Personen mit insgesamt € 52.433,42
gefördert, 2003 wurden 3 Personen mit einem Betrag von € 16.133,28
unterstützt.

Vom Bund wurde Ende des Jahres 2000 ein Unterstützungsfonds für Personen, die
durch die Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus
infiziert wurden, gegründet.

Betroffene erhalten aus diesem Fonds je nach dem Grad ihrer Erkrankung einen
bestimmten Betrag.

Bislang wurden folgende Zahlungen an Betroffene aus dem Land Salzburg
geleistet:

2001: € 84.814,--
2002: € 39.026,--
2003: € 38.796,--

Bei den Förderungen der Einrichtungen nach § 15 Suchtmittelgesetz entfielen
folgende Beträge auf das Land Salzburg:

Landesverband für Psychohygiene Salzburg: 2000: € 91.691,02; 2001:
€ 98.108,32; 2002: € 101.986,30; 2003: € 105.595,-.

Amt der Salzburger Landesregierung: 2000 bis 2002: jeweils € 14.534,56.
2003: € 18.145,-.

Präventionsstelle des Landes Salzburg: 2002 und 2002 je € 4.911,88; 2003:
€ 6.420,-.

Seitens des Gesundheitsressorts werden jährlich gemäß dem
Gesundheitsförderungsgesetz Zahlungen an den Fonds Gesundes Österreich
geleistet, welcher wiederum Projektförderungen an Antragsteller vergibt.
Es handelt sich hierbei um folgende Beträge:

2000: € 4,136.583,44
2001: € 4,239.248,73
2002: € 8,450.000,--
2003: € 5,405.308,67

Wieviele Anträge und in welcher Höhe Anträge von Antragstellern aus dem Land
Salzburg befürwortet wurden, kann in der für die Beantwortung zur Verfügung
stehenden Zeit nicht beantwortet werden.


Für Leistungen nach dem IVF-Fonds-Gesetz wurden an folgende zwei IVF-
Zentren, die ihren Sitz in Salzburg haben (Landeskrankenanstalt Salzburg,
EMCO-Privatklinik) folgende Zahlungen geleistet:

2000: € 398.416,40
2001: € 449.787,--
2002: € 464.885,97
2003: € 496.811,07

(Zu diesen Daten ist anzumerken, dass dies nicht bedeutet, dass sämtliche in
den beiden IVF-Zentren erbrachten Leistungen ausschließlich Bürgern aus dem
Land Salzburg zugute kamen, da natürlich auch Bürger aus anderen
Bundesländern in den Zentren behandelt werden.)

Aufgrund des Tuberkulosegesetzes wurden folgende Zahlungen geleistet:

2000: € 39.596,32 jeweils für Salzburg
2001: € 67.890,89 jeweils für Salzburg
2002: € 566.257,46 österreichweit
2003: € 1,632.150,52 österreichweit

(Für die Jahre 2002 und 2003 können in der für die Beantwortung zur Verfügung
stehenden Zeit keine Zahlen für einzelne Bundesländer genannt werden, da die
Verrechnung seit 2002 zentral erfolgt, es wurden daher die Ausgaben für
Gesamtösterreich angegeben.)

Für Entschädigungen nach Sanitätsgesetzen wurden folgende Zahlungen
durchgeführt:

2000: € 8.468,22 jeweils für Salzburg
2001: € 13.175,87 jeweils für Salzburg
2002: € 316.886,09 österreichweit
2003: € 197.897,13 österreichweit

(Hinsichtlich der Zahlungen für die Jahre 2002 und 2003 wird auf die
Ausführungen zu den Zahlungen gemäß Tuberkulosegesetz verwiesen.)

Für den Bereich Studienförderung/Medizinisch-technische Schulen kann innerhalb
der Beantwortungsfrist eine betragliche Zuordnung der Ausgaben für das Land
Salzburg nicht erfolgen, für Gesamtösterreich wurden folgende Beträge
aufgewendet:

2000: € 720.068,77
2001: € 4,031.432,19
2002: € 3,626.185,07
2003: € 3,434.000,--

Für den Betrieb der Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen
Untersuchungsanstalt Salzburg wurden folgende Zahlungen getätigt:

2000: € 1,491.924,69

2001: € 1,479.257,16

2002: € 631.477,22

(Mit 1. Juni 2002 erfolgte die Eingliederung in die Österreichische Agentur für

Gesundheit und Ernährungssicherheit).


Für die Bundeshebammenakademie Salzburg wurden folgende Zahlungen
geleistet:

2000: € 217.836,79
2001: € 189.935,57

Die BHAK Salzburg wurde vom Bund bis Ende 2001 geführt, danach hat sich der
Bund als Betreiber der BHAK Salzburg zurückgezogen.

Strukturfonds:

Gemäß §§ 56a ff Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, BGBl. Nr. 1/1957,
in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.
I. Nr. 5/2001 (im Folgenden kurz:
KAKuG) ist beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Struktur-
fonds eingerichtet, der mit Mitteln aus dem Bundesbereich dotiert wird.

Zur Finanzierung öffentlicher und gemeinnütziger Krankenanstalten hat dieser
Fonds folgende Beiträge an den Salzburger Krankenanstaltenfonds geleistet:

2000                                                 2001                                                2002

28,721.318 Euro                            29,039.946 Euro                            29,144.602 Euro

Weiters hat der Strukturfonds die folgenden Mittel zur Förderung des Transplan-
tationswesens gemäß § 59 Abs. 6 Z 2 KAKuG i.V.m. § 59d leg.cit im Bundesland
Salzburg eingesetzt:

2000                                                 2001                                                2002
41.564,21 Euro                        25.377,07 Euro                        43.095,15 Euro

Gemäß § 59 Abs. 6 Z 2 KAKuG stehen dem Strukturfonds jährlich insgesamt
höchstens 3,63 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden in
Abstimmung mit dem Bund und allen Ländern österreichweit Projekte finanziert,
deren Ergebnisse allen Ländern zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu
Gute kommen.

Im Bereich der Frauenprojektförderung sind die nachstehenden Aufwendungen
bzw. Förderungen zu nennen:

Aufwendungen (UT 8)

Für die Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Salzburg (2000 auf Basis

eines Fördervertrags inkludiert in den Fördermitteln der UT 6)

2001                           € 2,017.500,--

2002                               161.003,50

2003                               177.876,50

Aufwendungen gesamt    € 2.356.380.--