1294/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage
Nr. 1297/J der Abgeordneten Haubner, Böhm, Eßl, Steindl und Kollegen
wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, dass die nachfolgenden
Auflistungen sich auf jene
Bereiche
beziehen, die gemäß der BMG-Novelle 2003 meinem Ressort
zugeordnet
sind und Daten der Jahre 2000 bis 2003 umfassen. Eine Aufstellung
für
den Zeitraum Ende Oktober/Dezember 1999 konnte nicht erfolgen, da dies
einen
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedingt hätte; für das Jahr
2004 können noch keine Daten genannt werden.
Im Einzelnen wurden
folgende Leistungen erbracht:
Prophylaxe:
Im Zeitraum 2000 bis 2003 wurden entsprechend den
Empfehlungen des OSR für
die Kinder und Jugendlichen der in Betracht kommenden Altersgruppen vom
Bund
folgende Impfstoffe kostenlos zur Verfügung gestellt:
Diphtherie-Tetanus-Impfstoff,
Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Impfstoff, Röteln-
Impfstoff,
Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff, Hepatitis B, Tuberkulin und
Tuberkulose-Impfstoff sowie Polio-Impfstoff.
Die diesbezüglichen Anforderungen des Bundeslandes
Salzburg wurden vom
Gesundheitsressort zur Gänze berücksichtigt.
Ingesamt
wurden an das Land Salzburg Impfstoffe in folgender Höhe abgegeben:
2000: € 427.776,45
2001: € 493.716,87
2002: € 740.388,16
2003: € 510.573,64
Weiters wurden bundesweit Leistungen erbracht, die den
Bundesländern zugute
kommen, im Einzelnen aber für das Bundesland Salzburg
nicht quantifizierbar
sind.
So werden den Schulen für die schulärztlichen
Untersuchungen kostenlos die
dafür notwendigen Drucksorten (Gesundheitsblatt,
Elternfragebogen,
Mitteilungskarten an die Eltern) zur Verfügung gestellt.
Mutter-Kind-Pass:
Auf Anforderung durch das Amt der Salzburger
Landesregierung wurde folgende
Anzahl
von Mutter-Kind-Pässen und Begleitbroschüren zum Mutter-Kind-Pass
„Mein
Baby kommt" zur Verfügung gestellt:
2000: 4000 Stück
2001:
6000 Stück
2002:
8000 Stück
2003: 7000 Stück
Für Gesamtösterreich wurden folgende Beträge für
die Durchführung von Mutter-
Kind-Pass-Untersuchungen
aufgewendet:
2000: €
25,322.097,99
2001: € 29,084.317,90
2002: € 29,151.861,01
2003: € 29,069.160,--
Eine detaillierte betragliche Zuordnung auf das Bundesland
Salzburg ist in der für
die
Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Subventionen:
Die AIDS-Hilfe Salzburg hat in den Jahren 2000, 2001 und
2002 jeweils
Förderungen von € 282.853,95 erhalten. 2003 wurde eine Förderung von
€
282.854,16 gewährt.
Das Frauengesundheitszentrum ISIS-Gesundheit und Therapie
für Frauen wurde
in
den Jahren 2000 und 2001 jeweils mit einem Betrag von € 7.267,28
unterstützt;
im Jahr 2002 betrug die Förderung € 7.267,--; im Jahr 2003:
€
7.270,--.
Der Verein Cystische Fibrose-Hilfe Österreich wurde im
Jahr 2000 mit einem
Betrag
von € 2.180,19 gefördert.
Die Österreichische Diabetikervereinigung wurde mit
folgenden Beträgen
gefördert:
2001: € 3.633,64
2002: € 3.650,--
2003: € 3.000,--
Der Unterstützungsfonds für Personen, die durch
medizinische Behandlung oder
Tätigkeit
mit HIV infiziert worden sind und ihre Angehörigen wird jährlich vom
Bund
gefördert. In den Jahren 2000-2003 wurden jeweils 3 Personen aus dem
Land Salzburg mit einem Betrag von € 363,36/Monat aus Bundesmitteln
unterstützt.
Der Bund leistet den genannten Betrag, wenn auch das
jeweilige Bundesland, in
dem
der Betroffene seinen Wohnsitz hat, € 363,36 monatlich zuschießt.
Ingesamt
wurde 2000-2003 jährlich ein Betrag von € 4.360,37 an die drei
Personen
aus dem Land Salzburg ausbezahlt.
Im Rahmen der Förderung der Ausbildung von Ärzten in der
Lehrpraxis wurde
allen
Förderungsansuchen der antragstellenden Ärzte aus Salzburg entsprochen,
soferne
die formellen und budgetären Voraussetzungen dafür gegeben waren:
Im
Jahr 2001 wurden 3 Personen mit einem Betrag von insgesamt € 13.444,47
unterstützt.
Im Jahr 2002 wurden 7 Personen mit insgesamt € 52.433,42
gefördert, 2003 wurden 3 Personen mit einem Betrag von € 16.133,28
unterstützt.
Vom Bund wurde Ende des Jahres 2000 ein
Unterstützungsfonds für Personen, die
durch
die Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus
infiziert
wurden, gegründet.
Betroffene erhalten aus diesem Fonds je nach dem Grad
ihrer Erkrankung einen
bestimmten
Betrag.
Bislang wurden folgende Zahlungen an Betroffene aus dem
Land Salzburg
geleistet:
2001: € 84.814,--
2002: € 39.026,--
2003: € 38.796,--
Bei den Förderungen der Einrichtungen nach § 15
Suchtmittelgesetz entfielen
folgende Beträge auf das Land Salzburg:
Landesverband für Psychohygiene Salzburg: 2000: €
91.691,02; 2001:
€
98.108,32; 2002: € 101.986,30; 2003: € 105.595,-.
Amt der Salzburger Landesregierung: 2000 bis 2002:
jeweils € 14.534,56.
2003:
€ 18.145,-.
Präventionsstelle des Landes Salzburg: 2002 und 2002 je €
4.911,88; 2003:
€
6.420,-.
Seitens des Gesundheitsressorts werden jährlich gemäß dem
Gesundheitsförderungsgesetz
Zahlungen an den Fonds Gesundes Österreich
geleistet,
welcher wiederum Projektförderungen an Antragsteller vergibt.
Es
handelt sich hierbei um folgende Beträge:
2000: € 4,136.583,44
2001: € 4,239.248,73
2002: € 8,450.000,--
2003: € 5,405.308,67
Wieviele Anträge und in welcher Höhe Anträge von
Antragstellern aus dem Land
Salzburg
befürwortet wurden, kann in der für die Beantwortung zur Verfügung
stehenden
Zeit nicht beantwortet werden.
Für Leistungen nach
dem IVF-Fonds-Gesetz wurden an folgende zwei IVF-
Zentren,
die ihren Sitz in Salzburg haben (Landeskrankenanstalt Salzburg,
EMCO-Privatklinik) folgende Zahlungen geleistet:
2000: € 398.416,40
2001: € 449.787,--
2002: € 464.885,97
2003: € 496.811,07
(Zu diesen Daten ist anzumerken, dass dies nicht
bedeutet, dass sämtliche in
den
beiden IVF-Zentren erbrachten Leistungen ausschließlich Bürgern aus dem
Land
Salzburg zugute kamen, da natürlich auch Bürger aus anderen
Bundesländern in den Zentren behandelt werden.)
Aufgrund des
Tuberkulosegesetzes wurden folgende Zahlungen geleistet:
2000: € 39.596,32 jeweils für Salzburg
2001: € 67.890,89 jeweils für Salzburg
2002:
€ 566.257,46 österreichweit
2003: € 1,632.150,52 österreichweit
(Für die Jahre 2002 und 2003 können in der für die
Beantwortung zur Verfügung
stehenden Zeit keine Zahlen für einzelne Bundesländer genannt werden, da die
Verrechnung
seit 2002 zentral erfolgt, es wurden daher die Ausgaben für
Gesamtösterreich
angegeben.)
Für Entschädigungen nach Sanitätsgesetzen wurden folgende
Zahlungen
durchgeführt:
2000: € 8.468,22 jeweils für Salzburg
2001:
€ 13.175,87 jeweils für Salzburg
2002:
€ 316.886,09 österreichweit
2003: € 197.897,13 österreichweit
(Hinsichtlich der Zahlungen für die Jahre 2002 und 2003
wird auf die
Ausführungen
zu den Zahlungen gemäß Tuberkulosegesetz verwiesen.)
Für den Bereich Studienförderung/Medizinisch-technische
Schulen kann innerhalb
der
Beantwortungsfrist eine betragliche Zuordnung der Ausgaben für das Land
Salzburg nicht erfolgen, für Gesamtösterreich wurden folgende Beträge
aufgewendet:
2000: € 720.068,77
2001: € 4,031.432,19
2002: € 3,626.185,07
2003: € 3,434.000,--
Für den Betrieb der Bundesstaatlichen
bakteriologisch-serologischen
Untersuchungsanstalt Salzburg wurden folgende Zahlungen getätigt:
2000: € 1,491.924,69
2001: € 1,479.257,16
2002: € 631.477,22
(Mit 1. Juni 2002 erfolgte die Eingliederung in die
Österreichische Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit).
Für die Bundeshebammenakademie Salzburg wurden folgende
Zahlungen
geleistet:
2000: € 217.836,79
2001: € 189.935,57
Die BHAK Salzburg
wurde vom Bund bis Ende 2001 geführt, danach hat sich der
Bund
als Betreiber der BHAK Salzburg zurückgezogen.
Strukturfonds:
Gemäß §§ 56a ff Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz,
BGBl. Nr. 1/1957,
in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I. Nr. 5/2001 (im Folgenden kurz:
KAKuG)
ist beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Struktur-
fonds eingerichtet, der mit Mitteln aus dem Bundesbereich dotiert wird.
Zur Finanzierung öffentlicher und gemeinnütziger
Krankenanstalten hat dieser
Fonds
folgende Beiträge an den Salzburger Krankenanstaltenfonds geleistet:
2000 2001 2002
28,721.318 Euro 29,039.946 Euro 29,144.602 Euro
Weiters hat der Strukturfonds die
folgenden Mittel zur Förderung des Transplan-
tationswesens
gemäß § 59 Abs. 6 Z 2 KAKuG i.V.m. § 59d leg.cit im Bundesland
Salzburg
eingesetzt:
2000 2001 2002
41.564,21 Euro
25.377,07 Euro
43.095,15 Euro
Gemäß § 59 Abs. 6 Z 2 KAKuG stehen dem Strukturfonds
jährlich insgesamt
höchstens 3,63 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden in
Abstimmung
mit dem Bund und allen Ländern österreichweit Projekte finanziert,
deren
Ergebnisse allen Ländern zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu
Gute
kommen.
Im Bereich der Frauenprojektförderung sind die
nachstehenden Aufwendungen
bzw. Förderungen zu nennen:
Aufwendungen (UT 8)
Für die Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie
Salzburg (2000 auf Basis
eines Fördervertrags inkludiert in den Fördermitteln der
UT 6)
2001 €
2,017.500,--
2002 € 161.003,50
2003 € 177.876,50
Aufwendungen
gesamt €
2.356.380.--
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