1302/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.03.2004
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BM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1292/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und
Freunde
wie folgt:

Frage 1:

Das Forschungsoffert war zunächst in meinem Ressort nicht eingelangt, wurde
jedoch beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft angefordert und liegt nunmehr vor.

Frage 2:

Wegen der internationalen Bedeutung wurde mit dem Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vereinbart, dieses
Projekt international begutachten und beurteilen zu lassen. Abhängig vom
Ergebnis dieser Begutachtung wird gemeinsam mit dem Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft entschieden, in welcher
Höhe und Aufteilung das Projekt unterstützt wird.

Frage 3:

Die flächendeckende Rückstandskontrolle findet seit 1995 auf Basis von EU-
Richtlinien statt und ist sichergestellt. Derzeit ist dies die EU-Richtlinie 96/23/EG,
welche im Fleischuntersuchungsgesetz, im Lebensmittelgesetz, im Veterinär-
rechtsanpassungsgesetz und in drei darauf beruhenden Verordnungen umgesetzt
wurde. Auf dieser gesetzlichen Basis wird jährlich ein Plan erstellt, der von der
Kommission genehmigt und überwacht wird. Die Ergebnisse werden ebenfalls der
Kommission zur Kenntnisnahme und Genehmigung übermittelt und auch im
Veterinärjahresbericht veröffentlicht.