1308/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für SOZIALE SICHERHEIT GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen, Nr. 1308/J, wie

folgt:

Fragen 1-4:

Nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für soziale Sicherheit, Genera-
tionen und Konsumentenschutz.

Fragen 5 und 6:

Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die Änderung des Tabaksteuerge-
setzes 1995, BGBl. Nr. 704/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I
Nr. 71/2003, weder Schließungen von Tabaktrafiken noch der Verlust von Arbeits-
plätzen von Menschen mit Behinderung zu erwarten sind. Den neuen Mitgliedsstaa-
ten werden in § 44 f Abs. 2 Tabaksteuergesetz Übergangsfristen zur Erreichung des
EU-Mindeststeuerniveaus im Tabaksteuerbereich eingeräumt. Während dieser Ü-
bergangsfristen bleiben die Mengenbeschränkungen im privaten Reiseverkehr auf-
recht. Die gesetzliche Verankerung dieser sog. 25-Stück-Regelung (§ 29 a Ta-
baksteuergesetz) wird auch künftig die Einkommenserzielung der Tabaktrafikantin-
nen und Tabaktrafikanten durch selbstständige Erwerbstätigkeit sicherstellen.

Für Menschen mit Behinderung, die nicht in Beschäftigung stehen, werden im Rah-
men der umfassenden Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung zahlreiche
Maßnahmen der beruflichen Integration durchgeführt. Die inhaltlichen Zielsetzungen
beziehen sich auf alle Menschen mit Behinderung, die ohne zusätzliche arbeits-
marktpolitische Maßnahmen einen Arbeitsplatz nicht erlangen oder beibehalten kön-
nen.


So wird zum Beispiel die Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gefördert.
Integrationsbeihilfen und Lohnkostenzuschüsse ermöglichen den Einstieg bzw. Wie-
dereinstieg in das Berufsleben oder sichern gefährdete Arbeitsplätze. Die in Öster-
reich flächendeckend angebotene Arbeitsassistenz hilft Menschen mit Behinderung,
einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Aus- und Fortbildungen im Rahmen von
Projekten und Einzelqualifizierungen stärken die persönliche Leistungsfähigkeit und
ermöglichen es zahlreichen Menschen, im Berufsleben Fuß zu fassen bzw. einen
neuen Beruf auszuüben. Mit Hilfe der Maßnahme Clearing werden für jugendliche
Menschen mit Behinderung individuelle Fördermaßnahmen angeboten, um den Ein-
stieg in das Erwerbsleben nach der Schule zu erleichtern. Die Förderung der integra-
tiven Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz ermöglicht den Ab-
schluss einer Teilqualifizierung oder einer verlängerten Lehrzeit. Ab dem Jahr 2004
besteht für Menschen mit schwerer Beeinträchtigung zusätzlich die Möglichkeit, Per-
sönliche Assistenz am Arbeitsplatz in Anspruch zu nehmen.