1308/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.03.2004
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möglich.
BM für
SOZIALE SICHERHEIT GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen, Nr. 1308/J, wie
folgt:
Fragen 1-4:
Nicht im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministers für soziale Sicherheit, Genera-
tionen und Konsumentenschutz.
Fragen 5 und 6:
Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die Änderung
des Tabaksteuerge-
setzes 1995, BGBl. Nr. 704/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.
I
Nr. 71/2003, weder Schließungen von
Tabaktrafiken noch der Verlust von Arbeits-
plätzen von Menschen mit Behinderung zu erwarten sind. Den neuen Mitgliedsstaa-
ten werden in § 44 f Abs. 2 Tabaksteuergesetz Übergangsfristen zur
Erreichung des
EU-Mindeststeuerniveaus im
Tabaksteuerbereich eingeräumt. Während dieser Ü-
bergangsfristen bleiben die Mengenbeschränkungen im privaten Reiseverkehr auf-
recht. Die gesetzliche Verankerung dieser sog. 25-Stück-Regelung (§ 29 a Ta-
baksteuergesetz) wird auch künftig die Einkommenserzielung der
Tabaktrafikantin-
nen und Tabaktrafikanten durch selbstständige Erwerbstätigkeit
sicherstellen.
Für Menschen mit Behinderung, die
nicht in Beschäftigung stehen, werden im Rah-
men der umfassenden Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung zahlreiche
Maßnahmen der
beruflichen Integration durchgeführt. Die inhaltlichen Zielsetzungen
beziehen sich auf alle Menschen mit
Behinderung, die ohne zusätzliche arbeits-
marktpolitische Maßnahmen einen Arbeitsplatz nicht erlangen oder
beibehalten kön-
nen.
So
wird zum Beispiel die Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
gefördert.
Integrationsbeihilfen und Lohnkostenzuschüsse ermöglichen den Einstieg bzw.
Wie-
dereinstieg in das Berufsleben oder sichern
gefährdete Arbeitsplätze. Die in Öster-
reich flächendeckend angebotene Arbeitsassistenz hilft Menschen mit
Behinderung,
einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Aus-
und Fortbildungen im Rahmen von
Projekten und Einzelqualifizierungen stärken die persönliche
Leistungsfähigkeit und
ermöglichen es zahlreichen Menschen, im
Berufsleben Fuß zu fassen bzw. einen
neuen Beruf auszuüben. Mit Hilfe der Maßnahme Clearing werden für jugendliche
Menschen mit Behinderung individuelle
Fördermaßnahmen angeboten, um den Ein-
stieg in das Erwerbsleben nach der
Schule zu erleichtern. Die Förderung der integra-
tiven Berufsausbildung nach dem
Berufsausbildungsgesetz ermöglicht den Ab-
schluss einer Teilqualifizierung oder
einer verlängerten Lehrzeit. Ab dem Jahr 2004
besteht für Menschen mit schwerer Beeinträchtigung zusätzlich die
Möglichkeit, Per-
sönliche Assistenz am Arbeitsplatz in Anspruch zu nehmen.