1310/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.03.2004
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Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 1309/J betreffend
drohende Arbeitsplatzverluste von in Tabaktrafiken beschäftigten behinderten
Menschen, welche die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen
am 13. Jänner 2004 an mich richteten, stelle ich fest:
Zu den
Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Die Angelegenheiten der Tabaktrafiken
werden durch das Tabakmonopolgesetz
1996 geregelt. Das Tabakmonopol ist ein Finanzmonopol. Für die Vollziehung
dieses
Bundesgesetzes im Hinblick auf die Tabaktrafiken ist der Bundesminister für
Finanzen zuständig.
Sollten entgegen den Erwartungen einzelne Personen ihren
Arbeitsplatz durch die
Schließung von Tabaktrafiken verlieren, dann steht ihnen wie allen anderen
Arbeitskräften, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, das Arbeitsmarktservice
mit
seiner gesamten Dienstleistungspalette zur Verfügung. Für Behinderte ist diese
Palette noch umfangreicher als für nicht behinderte Personen, zumal das
Arbeitsmarktservice auch für die Förderung der Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt
zu sorgen hat.