1310/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.03.2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1309/J betreffend
drohende Arbeitsplatzverluste von in Tabaktrafiken beschäftigten behinderten
Menschen, welche die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen
am 13. Jänner 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

Zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:

Die Angelegenheiten der Tabaktrafiken werden durch das Tabakmonopolgesetz
1996 geregelt. Das Tabakmonopol ist ein Finanzmonopol. Für die Vollziehung dieses
Bundesgesetzes im Hinblick auf die Tabaktrafiken ist der Bundesminister für
Finanzen zuständig.

Sollten entgegen den Erwartungen einzelne Personen ihren Arbeitsplatz durch die
Schließung von Tabaktrafiken verlieren, dann steht ihnen wie allen anderen
Arbeitskräften, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, das Arbeitsmarktservice mit
seiner gesamten Dienstleistungspalette zur Verfügung. Für Behinderte ist diese
Palette noch umfangreicher als für nicht behinderte Personen, zumal das
Arbeitsmarktservice auch für die Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
zu sorgen hat.