1313/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.03.2004
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BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG
1090 Wien, Roßauer
Lände 1
S91143/4-PMVD/2004 .
März 2004
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Stadlbauer,
Genossinnen und Genossen haben am 13. Jänner 2004 unter der
Nr. 1305/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Bundesheerreformkommission" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich
wie folgt:
Zu 1 und 2:
Bei der Einrichtung der Bundesheerreformkommission
und bei der Festlegung ihrer Geschäftsordnung war es primäres Ziel, die
Zusammensetzung der Kommission so zu wählen, dass sachliche und inhaltliche
Kompetenz mit einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung vereint werden
konnte. Aus diesem Grund wurden in der Geschäftsordnung – mit Ausnahme des
Vorsitzenden – keine personenbezogenen Bestellungen vorgenommen, sondern
Funktionen bzw. Ministerien und Interessensgruppen festgelegt, die in der
Bundesheerreformkommission vertreten sein sollen.
So weit das Bundesministerium für
Landesverteidigung durch die Benennung von Vertretern aus dem Ressortbereich
Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Kommission nehmen konnte, wurde
dafür Sorge getragen, dass Frauen und Männer gleichermaßen repräsentiert sind.
Zu 3 bis 5:
Die Arbeit der Kommission ist inhaltlich
und strukturell in fünf Sachgebiete, "Verteidigungspolitik",
"Streitkräfteentwicklung", "Gesellschaft",
"Wirtschaft" und "Alltag im Bundesheer", unterteilt. Die
Leiter dieser Sachgebiete können im Rahmen der Geschäftsordnung bzw. des
Projekthandbuches der Bundesheerreformkommission flexibel – je nach
tatsächlicher Erforderlichkeit – Arbeitsgruppen einrichten. Personell wird zur
Besetzung dieser Sachgebiete – und dementsprechend auch zur Besetzung der
Arbeitsgruppen – anlassbezogen auf ressortinterne und –externe Expertinnen und
Experten, die dabei nicht notwendigerweise Mitglieder der Kommission im Sinne
des § 6 der Geschäftsordnung sein müssen, zurückgegriffen; der
Anteil der Mitarbeiterinnen ist dabei – insbesondere gemessen am Anteil der
Frauen im Bundesheer – überproportional hoch. Durch die flexible und
unbürokratische Organisation der Bundesheerreformkommission, die es unter
anderem auch möglich macht, dass sich kommissionsfremde Personen einbringen
können, wurde erreicht, dass jede gesellschaftliche Gruppe den gleichen Zugang
zur Mitarbeit am Reformprozess für das österreichische Bundesheer hat.
Zu 6 bis 12:
Zu diesen Fragen, die vorrangig die inhaltliche Gestaltung der Arbeit der Bundesheerreformkommission betreffen, ist klarzustellen, dass ich höchsten Wert darauf lege, dass die Kommission im Rahmen der bundesverfassungsgesetzlich gebotenen Grenzen autonom und unabhängig arbeiten kann. In diesem Sinne nehme ich keinen Einfluss auf die Inhalte der Arbeit der Bundesheerreformkommission. Durch die Kommission wurde mir allerdings berichtet, dass sie sich mit den Themen "Frauen im Bundesheer" und "Gender Mainstreaming“, die untrennbar miteinander verbunden sind, insbesondere in den Sachgebieten "Streitkräfteentwicklung", "Gesellschaft", "Alltag im Bundesheer" und dabei mit besonderem Augenmerk auf "Berufsbilder und Personalentwicklung" auseinandersetzt.