1314/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.03.2004
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

1090 Wien, Roßauer Lände 1

S91143/6-PMVD/2004                                                                                                          . März 2004

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stadlbauer, Genossinnen und Genossen haben am 13. Jänner 2004 unter der Nr. 1311/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Auslandseinsätze des österreichischen Bundesheeres" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Selbstverständlich; im Sinne des Beschlusses der Bundesregierung vom 2. März 2004 (Beschlussprotokoll Nr. 42, Punkt 24) ist – vorbehaltlich des noch ausstehenden Einvernehmens des Hauptausschusses des Nationalrates nach § 2 Abs. 1 KSE-BVG – vorgesehen, bis zu zehn Angehörige des Bundesheeres als Stabsmitglieder im Rahmen der Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe in Afghanistan (ISAF) bis vorerst längstens 31. Jänner 2005 zu entsenden.

Zu 5 bis 9:

Hinsichtlich der in Bosnien und Herzegowina eingesetzten Stabilisierungstruppe (SFOR) ist im Sinne des Beschlusses der Bundesregierung vom 2. März 2004 (Beschlussprotokoll Nr. 42, Punkt 16) vorgesehen, im zweiten Quartal 2004 eine Infanteriekompanie mit ergänzenden Elementen zu entsenden. Dieses Kontingent soll gemeinsam mit Kräften aus anderen Staaten der Central European Nations Cooperation in Peace Support (CENCOOP) an den Vorbereitungen für die geplante Übernahme dieser Friedensmission durch die Europäische Union mitwirken.

Das österreichische Kontingent der „Kosovo Friedenstruppe“ (KFOR) soll – ebenfalls im zweiten Quartal 2004 – um bis zu 40 Personen verstärkt werden, um in weiterer Folge die Übernahme der Aufgaben eines Brigadestabes zu ermöglichen (Ministerratsbeschluss vom 2. März 2004, Beschlussprotokoll Nr. 42, Punkt 17).

In beiden Fällen wird es Aufgabe der eingesetzten Soldaten sein, das jeweilige – durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erteilte – Mandat umzusetzen.

Zu 10:

Die monatlichen Kosten der geplanten Entsendung im Rahmen der SFOR werden voraussichtlich rund 900.000 Euro betragen, jene der Verstärkung des österreichischen Kontingentes im Rahmen der KFOR rund 220.000 Euro.

Zu 11:

Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Bundesfinanzgesetzes 2004, wobei für die Verstärkung des Kontingentes der KFOR Budgetmittel des Bundesministeriums für Landesverteidigung, für die Entsendung des Kontingentes der SFOR zusätzliche – vom Bundesminister für Finanzen im Rahmen seiner diesbezüglichen gesetzlichen Ermächtigung verfügbar zu machende – Budgetmittel vorgesehen sind.