1314/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.03.2004
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BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG
1090 Wien, Roßauer Lände 1
S91143/6-PMVD/2004 .
März 2004
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten
zum Nationalrat Stadlbauer, Genossinnen und Genossen haben am
13. Jänner 2004 unter der Nr. 1311/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Auslandseinsätze des österreichischen
Bundesheeres" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Selbstverständlich;
im Sinne des Beschlusses der Bundesregierung vom 2. März 2004 (Beschlussprotokoll
Nr. 42, Punkt 24) ist – vorbehaltlich des noch ausstehenden Einvernehmens des
Hauptausschusses des Nationalrates nach § 2 Abs. 1 KSE-BVG –
vorgesehen, bis zu zehn Angehörige des Bundesheeres als Stabsmitglieder im Rahmen
der Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe in Afghanistan (ISAF) bis
vorerst längstens 31. Jänner 2005 zu entsenden.
Zu 5 bis 9:
Hinsichtlich der
in Bosnien und Herzegowina eingesetzten Stabilisierungstruppe (SFOR) ist im
Sinne des Beschlusses der Bundesregierung vom 2. März 2004
(Beschlussprotokoll Nr. 42, Punkt 16) vorgesehen, im zweiten Quartal 2004
eine Infanteriekompanie mit ergänzenden Elementen zu entsenden. Dieses
Kontingent soll gemeinsam mit Kräften aus anderen Staaten der Central European Nations Cooperation in Peace Support
(CENCOOP) an den Vorbereitungen für die geplante Übernahme dieser
Friedensmission durch die Europäische Union mitwirken.
Das
österreichische Kontingent der „Kosovo Friedenstruppe“ (KFOR) soll – ebenfalls
im zweiten Quartal 2004 – um bis zu 40 Personen verstärkt werden, um in
weiterer Folge die Übernahme der Aufgaben eines Brigadestabes zu ermöglichen (Ministerratsbeschluss
vom 2. März 2004, Beschlussprotokoll Nr. 42, Punkt 17).
In beiden Fällen
wird es Aufgabe der eingesetzten Soldaten sein, das jeweilige – durch den
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erteilte – Mandat umzusetzen.
Zu 10:
Die monatlichen
Kosten der geplanten Entsendung im Rahmen der SFOR werden voraussichtlich rund
900.000 Euro betragen, jene der Verstärkung des österreichischen Kontingentes
im Rahmen der KFOR rund 220.000 Euro.
Zu 11:
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Bundesfinanzgesetzes 2004, wobei für die Verstärkung des Kontingentes der KFOR Budgetmittel des Bundesministeriums für Landesverteidigung, für die Entsendung des Kontingentes der SFOR zusätzliche – vom Bundesminister für Finanzen im Rahmen seiner diesbezüglichen gesetzlichen Ermächtigung verfügbar zu machende – Budgetmittel vorgesehen sind.