1320/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1313/J-NR/2004 betreffend Wunschkennzeichen, die
die Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen am 13. Jänner 2004 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Welche Summe befand sich mit Stichtag 31.12.2003 im Verkehrssicherheitsfond?

Antwort:

Das Fondsvermögen belief sich zum 31.12.2003 auf Euro 4.904.174,08 und die Einnahmen
betrugen 2003 insgesamt Euro 2.513.961,00.

Fragen 2 und 3:

Wie teilt sich diese Summe auf die Bundesländer auf?

Welche Summe aus dem bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens zu entrichtenden Ver-
kehrssicherheitsbeitrages wurde 2003 insgesamt an die Bundesländer abgeführt (Aufschlüsselung
auf die Bundesländer)?

Antwort:

Die Summen sind in der Beilage detailliert ausgeführt.

Frage 4:

Mit welchen Einnahmen rechnen Sie für 2004?

Antwort:

Im Bundesvoranschlag 2004 sind Einnahmen in der Höhe von Euro 3.371.000,00 vorgesehen.

Frage 5:

Welche Ergänzungen zur Anfragebeantwortung XXII.GP-NR 783/AB können Sie bis Stichtag
31.12.2004 vornehmen?


Antwort:

Zu der erwähnten Anfragebeantwortung kann ich derzeit keine Ergänzungen machen.

Frage 6:

Wie viele Fahrzeughalter verlieren 2004 in welchem Monat ihr Wunschkennzeichen (Auf-
schlüsselung auf Monate und Bundesländer)?

Antwort:

Eine bundesweite Aufschlüsselung ist nicht möglich, es liegen jedoch Daten für die Monate
September (760), Oktober (4706), November (3316) und Dezember (2003) vor (gesamt: 10785).

Frage 7:

Wie werden die Fahrzeughalter vom Auslaufen der Gültigkeit ihres Wunschkennzeichens ver-
ständigt? Wer nimmt diese Information vor? Welche Informationsmaßnahmen wurden bis
31.12.2003 vorgenommen?

Antwort:

Etwa 6 Wochen vor Auslaufen der ersten Wunschkennzeichen ergeht ein Informationsschreiben
an alle betroffenen Wunschkennzeichenbesitzer. Die Aussendung dieses Informationsschreibens
wird von der Zulassungsevidenz des Versicherungsverbandes vorgenommen.
Da die ersten Wunschkennzeichen erst ab dem Spätsommer 2004 (September) auslaufen, war es
noch nicht erforderlich, bereits 2003 gezielte Informationsmaßnahmen zu setzen.

Frage 8:

Wer ist für einen „zwingenden" Austausch des Kennzeichens zuständig, wenn keine Weiterver-
längerung erfolgt? Wer zieht diese Wunschkennzeichen ein?

Antwort:

Kennzeichentafeln mit erloschenem Wunschkennzeichen dürfen nicht weiter am Fahrzeug geführt
werden. Die Kennzeichentafeln mit dem erloschenen Wunschkennzeichen sind unverzüglich der
Behörde oder der Zulassungsstelle zurückzugeben und es ist von der Zulassungsstelle ein
Standardkennzeichen zuzuweisen.

Die Einziehung der Kennzeichentafeln erfolgt durch die Behörde.

Frage 9:

Zu welchen Rechtsfolgen führt die Weiterverwendung des Wunschkennzeichens trotz Auslaufens
der Gültigkeit und NichtVerlängerung?

Antwort:

Das Weiterverwenden des Wunschkennzeichens trotz Auslaufens der Gültigkeit und Nichtverlän-
gerung führt zur zwangsweisen Einziehung der Kennzeichentafeln durch die Behörde. Außerdem
stellt die Zuwiderhandlung eine Verwaltungsübertretung dar, die verwaltungsstrafrechtlich verfolgt
werden kann.

Frage 10:

In welchem Gesetz sind die damit verbundenen Sanktionen geregelt? Mit welchen Strafen muss
gerechnet werden?


Antwort:

Die damit verbundenen Sanktionen (Einziehung der Kennzeichentafel, Geldstrafe) sind im KFG
1967 geregelt.

Es können Geldstrafen bis zu Euro 2.180,00 verhängt werden, wobei dieser Betrag den allgemei-
nen Strafrahmen des § 134 KFG 1967 bildet. Die konkrete Strafhöhe wird von der Behörde nach
den Grundsätzen des VStG festgelegt werden und wird sich realistisch betrachtet bei erstmaliger
Begehung im Bereich von Euro 70-100 bewegen.

Frage 11:

Was kostet jeweils die Weiterverlängerung eines Wunschkennzeichens pro PKW bzw. LKW?

Antwort:

Die Kosten der Verlängerung betragen Euro 145 (Verkehrssicherheitsbeitrag) zuzüglich Euro 14
(Kostenbeitrag).

Frage 12:

Wie viele Fahrzeughalter verlieren 2005 und 2006 jeweils in welchem Monat ihr Wunschkenn-
zeichen (Aufschlüsselung auf Jahre, Monate und Bundesländer)?

 

Antwort:       

2005:             

Jänner:           7.840

Februar:         4.773

März:              4.154

April:               2.826

Mai:                 2.401

Juni:               1.847

Juli:                 1.847

August:           1.508

September:    1.533

Oktober:         1.641

November:     1.665

Dezember:     1.239

                                           

Gesamt:         33.274

 

Für das Jahr 2006 gibt es noch keine genauen monatlichen Berechnungen. Die Gesamtzahl wird
etwa 17.005 betragen.

Beilage


BEILAGE


 

 

 

Einnahmen bis:      Ende Dezember 2003

 

 

 

Einnahmenentwicklung aus Wunschkennzeichen (=Verkehrssicherheitsbeitrag)

Jahr
1.-12.2003

Bundesland (in EUR)

Summe

Anzahl
Kennzeichen

W(1)

N(2)

B(3)

0(4)

S(5)

St (6)

K(7)

T(8)

V(9)

Einnahmen insg.

   verbleibt bei Bund
  
abgeführt a. Länder

%

348.870

139.548
209.322
13,88%

498.373

199.349
299.024

19,82%

96.425

38.570
57.855

3,84%

413.020

165.208
247.812

16,43%

163.283

65.313
97.970

6,50%

368.475

147.390
221.085
14,66%

168.766

67.506
101.260

6,71%

347.565

139.026
208.539

13,83%

109.185

43.674
65.511

4,34%

2.513.961

1.005.585
1.508.377
100,00%

17.338

Kennzeichen

2.406

3.437

665

2.848

1.126

2.541

1.164

2.397

753

 

17.338