1321/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.03.2004
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

1090 Wien, Roßauer Lände 1

S91143/5-PMVD/2004                                                                                                          . März 2004

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stadlbauer, Genossinnen und Genossen haben am 13. Jänner 2004 unter der Nr. 1306/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "sprachliche Geschlechtergleichbehandlung" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Die angesprochene Stellenausschreibung, bei welcher der Ausschreibungstext selbst gänzlich den Bestimmungen der sprachlichen Gleichbehandlung entspricht, wurde von der zuständigen Personalabteilung meines Ressorts vorgenommen. Die von den Anfragestellern beanstandete Formulierung beruht schlicht und einfach auf einem Tippfehler.

Zu 5 bis 9:

Nein. Im Übrigen erscheint eine Einbindung der Gender-Mainstreaming-Beauftragten und der Gleichbehandlungsbeauftragten in Anbetracht der großen Zahl an Ausschreibungen und des dabei angewandten standardisierten Verfahrens im Lichte einer effizienten Verwaltungsführung unzweckmäßig.

Zu 10 bis 12:

Für die mit der in Rede stehenden Stellenanzeige ausgeschriebenen zwei gleichartigen Arbeitsplätze wurden eine Frau und ein Mann ausgewählt. Die Auswahl erfolgte ausschließ­lich nach fachlichen Kriterien.

Zu 13:

Gegenstand dieses Berichtes waren ressortexterne Maßnahmen der Bundesministerien, die ausdrücklich Frauen als Zielgruppe hatten. Über die von mir in meinem Bericht über die militärischen Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2001 und 2002 dargestellten Maßnahmen hinaus hat sich mein Ressort in diesem Zeitraum – insbesondere unter dem Aspekt der Reorganisation der Zentralstelle und der obersten und oberen Führung des Bundesheeres – im Wesentlichen auf interne Maßnahmen konzentriert.

Zu 14 und 15:

Der Abbau von Benachteiligungen von Frauen wird in meinem Ressort durch ein Bündel von Maßnahmen sichergestellt. So sind Regelungen zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter in die Wehrrechtsnormen Wehrgesetz 2001, Heeresdisziplinargesetz 2002, Heeresgebührengesetz 2001, Auslandseinsatzgesetz 2001, Militärauszeichnungsgesetz 2002, Militärbefugnisgesetz, Sperrgebietsgesetz 2002 und Munitionslagergesetz einge­arbeitet. Darüber hinaus wurden Durchführungsbestimmungen zur sprachlichen Gleichbe­handlung kundgemacht, um den Bewusstseinsprozess auch ressortintern fortzuführen und zu vertiefen. Weiters ist auf den gemäß § 41 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes erlassen­en Frauenförderungsplan zu verweisen, der auf Vorschlag der Arbeitsgruppe für Gleichbe­handlungsfragen alle zwei Jahre den aktuellen Entwicklungen angepasst wird. Der geltende Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung für den Zeitraum 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2007 wurde mit BGBl. II Nr. 275/2002 kundgemacht.