1321/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.03.2004
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BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG
1090 Wien, Roßauer
Lände 1
S91143/5-PMVD/2004 .
März 2004
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten
zum Nationalrat Stadlbauer, Genossinnen und Genossen haben am
13. Jänner 2004 unter der Nr. 1306/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "sprachliche
Geschlechtergleichbehandlung" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Zu 1 bis 4:
Die angesprochene
Stellenausschreibung, bei welcher der Ausschreibungstext selbst gänzlich den
Bestimmungen der sprachlichen Gleichbehandlung entspricht, wurde von der
zuständigen Personalabteilung meines Ressorts vorgenommen. Die von den
Anfragestellern beanstandete Formulierung beruht schlicht und einfach auf einem
Tippfehler.
Zu 5 bis 9:
Nein. Im Übrigen
erscheint eine Einbindung der Gender-Mainstreaming-Beauftragten und der
Gleichbehandlungsbeauftragten in Anbetracht der großen Zahl an Ausschreibungen
und des dabei angewandten standardisierten Verfahrens im Lichte einer
effizienten Verwaltungsführung unzweckmäßig.
Zu 10 bis 12:
Für die mit der
in Rede stehenden Stellenanzeige ausgeschriebenen zwei gleichartigen
Arbeitsplätze wurden eine Frau und ein Mann ausgewählt. Die Auswahl erfolgte
ausschließlich nach fachlichen Kriterien.
Zu 13:
Gegenstand
dieses Berichtes waren ressortexterne Maßnahmen der Bundesministerien,
die ausdrücklich Frauen als Zielgruppe hatten. Über die von mir in meinem
Bericht über die militärischen Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2001
und 2002 dargestellten Maßnahmen hinaus hat sich mein Ressort in diesem
Zeitraum – insbesondere unter dem Aspekt der Reorganisation der Zentralstelle
und der obersten und oberen Führung des Bundesheeres – im Wesentlichen auf
interne Maßnahmen konzentriert.
Zu 14 und 15:
Der Abbau von Benachteiligungen von Frauen wird in meinem Ressort durch ein Bündel von Maßnahmen sichergestellt. So sind Regelungen zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter in die Wehrrechtsnormen Wehrgesetz 2001, Heeresdisziplinargesetz 2002, Heeresgebührengesetz 2001, Auslandseinsatzgesetz 2001, Militärauszeichnungsgesetz 2002, Militärbefugnisgesetz, Sperrgebietsgesetz 2002 und Munitionslagergesetz eingearbeitet. Darüber hinaus wurden Durchführungsbestimmungen zur sprachlichen Gleichbehandlung kundgemacht, um den Bewusstseinsprozess auch ressortintern fortzuführen und zu vertiefen. Weiters ist auf den gemäß § 41 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes erlassenen Frauenförderungsplan zu verweisen, der auf Vorschlag der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen alle zwei Jahre den aktuellen Entwicklungen angepasst wird. Der geltende Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung für den Zeitraum 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2007 wurde mit BGBl. II Nr. 275/2002 kundgemacht.