1322/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.03.2004
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Bundesministerium
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/14-I/4/04
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1307/J vom 13. Jänner 2004 der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter,
Mag. Christine Lapp und GenossInnen, betreffend
Zu 1.:
Die Besteuerung von Tabakwaren (vor
allem Zigaretten) in den neuen Mitgliedstaaten (auch in den Nachbarländern
Österreichs) liegt teilweise noch deutlich unter der EU-rechtlich vorgesehenen
Mindestbesteuerung. In weiterer Folge liegt auch das Preisniveau noch deutlich
unter jenem Österreichs. Die neuen Mitgliedstaaten (ausgenommen Zypern und
Malta) sind allerdings verpflichtet, innerhalb der ihnen im Beitrittsvertrag
zugestandenen Übergangsfristen (je nach Mitgliedstaat bis Ende 2007, 2008 bzw.
2009), die Tabaksteuer schrittweise an die EU-Mindeststeuer anzugleichen.
Natürlich werden die Zigarettenpreise
auch bei Erweiterung noch deutlich unter dem österreichischen Preisniveau
liegen (nach heutigem Informationsstand bis zu einem Drittel).
Was die Unterschiede im Wettbewerb
zwischen Österreich und den neuen Mitgliedstaaten betrifft, ist zu betonen,
dass die österreichischen Trafikanten den Schutz des Einzelhandelsmonopols
genießen, während in den Nachbarländern Ungarn, Slowenien, Tschechien und
Slowakei der Tabakwarenhandel dem freien Wettbewerb ausgesetzt ist.
Zu 3.:
Das Gesamtaufkommen an Tabaksteuer für
Tabaktrafiken betrug in den Jahren:
2001
1.234,10 Mio. €
2002
1.296,90 Mio. €
2003
1.328,70 Mio. € (vorläufig).
Zu 2. und 4. bis 6.:
Während der Dauer der den neuen
Mitgliedstaaten - mit Ausnahme von Zypern und Malta - zugestandenen
Übergangsfristen zur Erreichung des EU-Mindeststeuerniveaus im
Tabaksteuerbereich - nicht jedoch im Bereich der Umsatzsteuer - werden die Mengenbeschränkungen
im privaten Reiseverkehr aufrecht erhalten. Das bedeutet u.a., dass für
Reisende mit Hauptwohnsitz in
Österreich die sogenannte "25-Stück-Regelung" weiter geführt wird.
Auf die entsprechende Novellierung des Tabaksteuergesetzes 1995 in Artikel IX
des Abgabenänderungsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 124/2003, sei in diesem
Zusammenhang hingewiesen.
Weiters wurde bereits mit der
Novellierung des Tabakmonopolgesetzes 1996 im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes
2003, BGBl. I Nr. 71/2003 (Artikel 61), die Bemessungsgrundlage für die
Berechnung der den Tabaktrafikanten zustehenden Mindesthandelsspanne
verbreitert, und zwar in der Form, dass die Handelsspanne bei Zigaretten nicht
niedriger sein darf, als jene Spanne, die sich bei der niedrigsten Preisklasse
mit einem Marktanteil von mehr als 10 % (anstatt bisher 5 %) ergibt. Diese
Regelung wird sich bereits in diesem Jahr positiv auf das Einkommen der
Trafikanten auswirken.
Aufgrund der dargestellten Maßnahmen im
Tabaksteuer- und im Tabakmonopolbereich sollte es zu keinen nennenswerten
Umsatzeinbußen kommen. Zweifellos werden Einkäufe in den benachbarten neuen
Mitgliedstaaten nicht gänzlich zu verhindern sein, jedoch sollen diese nach der
Erweiterung durch mobile Kontrollen, hauptsächlich im Landesinneren, fallweise
jedoch auch an den Grenzen, eingedämmt werden. Tatsächlich könnte die
beabsichtigte spürbare Erhöhung der Tabaksteuer und die damit verbundenen
Preiserhöhungen in Deutschland zu einem Einkaufstourismus nach Österreich und
dadurch zu Umsatzzuwächsen für Trafikanten in den angrenzenden Bundesländern
führen.
Ergänzend sei festgehalten, dass
Österreichs Volkswirtschaft im letzten Jahrzehnt stark von der zunehmenden
wirtschaftlichen Integration der Europäischen Union mit den mittel- und
osteuropäischen Reformländern profitiert hat. Die mit Mai 2004 in Kraft
tretende Osterweiterung der Europäischen Union vertieft nun diese
Wirtschaftsbeziehungen weiter und führt zu einer weiteren Marktöffnung in
diesen Ländern. Dies eröffnet gerade österreichischen Unternehmen viele neue
Marktchancen. Daher wird die EU-Osterweiterung insgesamt deutlich positive
wirtschaftliche Auswirkungen auf Österreich haben. Für sensible
Wirtschaftsbereiche in Österreich wurden jedoch in den Beitrittsverhandlungen
mit den zehn neuen Mitgliedstaaten angemessene Regelungen und Übergangsfristen
(siehe unter Punkt 1.) erreicht.
Österreich hat sich in den letzten
Jahren auf diese EU-Osterweiterung durch weitere Wirtschaftsreformen in
Österreich selbst gut vorbereitet. Österreich konnte seine
Standortattraktivität als Mittel- und Osteuropazentrale weiter erhöhen, u.a.
durch:
·
Schaffung
neuer Rahmenbedingungen für eine moderne und gute Ausbildung qualifizierter
Arbeitnehmer.
Der
Reformprozess in den Nachbarstaaten hat in Österreich zu einem kumulativen
Wirtschaftswachstum von zusätzlichen 6% geführt. Dadurch sind etwa 56.000
Arbeitsplätze neu geschaffen worden. Die EU-Erweiterung wird in Österreich in
den kommenden Jahren zu einem zusätzlichen Wirtschaftswachstum von 0,75%
beitragen. Bis 2010 könnten dadurch 30.000 Arbeitsplätze geschaffen werden.
Bei
Branchen mit zusätzlichem Bedarf an Arbeitskräften wie dem Pflegebereich hat
das BMWA angedeutet, dass künftig analog zu den Grenzgängerabkommen eine Art
Arbeitskräfteübereinkommen mit den Nachbarländern geschlossen werden könnte. An
der Saisonierregelung will der Wirtschaftsminister festhalten. So wird ein
Ungar oder Slowene auch in Zukunft nur saisonal in Österreich arbeiten können,
wenn er in das Kontingent fällt (derzeit 8000 Personen pro Jahr).
Die Änderung des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
ermöglicht es Österreich, in den nächsten sieben Jahren den Arbeitsmarkt in
eigener Verantwortung so zu steuern, dass es durch den Beitritt der 10
Mitgliedsländer zu keinem Nachteil für den österreichischen Arbeitsmarkt kommt.
Hinsichtlich vorgesehener Maßnahmen bei
allfälligen Arbeitsplatzverlusten verweise ich auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfragen Nr. 1309/J des Bundesministers für Wirtschaft und
Arbeit sowie des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz (Nr. 1308/J).
Mit freundlichen Grüßen