1324/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit
und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die
an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1317/3 der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Seitens meines Ressorts ist zu begrüßen, dass das Land
Kärnten die gegebene
Landeskompetenz für Maßnahmen zur Koexistenz GVO-freier landwirtschaftlicher
Kulturformen
mit einem eventuellen künftigen GVO-Pflanzenanbau in Anspruch
genommen und einen sehr ausgewogenen Gesetzestext erstellt hat, der auch
von der Europäischen Kommission akzeptiert wird.
Ich halte dieses
Gesetz daher auch für die anderen Bundesländer für vorbildhaft.
Fragen
4 bis 9:
Mein Ressort war in die Bemühungen der Länder Kärnten und
Oberösterreich
eingebunden
und unterstützt dabei vor allem den Weg, den das Land Kärnten
eingeschlagen
hat.
Im Rahmen der vom Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt
und
Wasserwirtschaft betreuten Bund/Länder-Arbeitsgruppe „Gentechnik in der
Landwirtschaft"
werden weitere Maßnahmen des Bundes und der Länder beraten,
um
die Koexistenz sicherzustellen.
Fragen 10 bis 12 und
15 bis 17:
Der Begriff „Anti-Gentech-Gesetzgebung" ist mir nicht gebräuchlich.
Er vermittelt
den
Eindruck, jegliche Anwendungen der Gentechnik müssten verhindert werden,
was generell, insbesondere aber auch im Hinblick auf die medizinischen Anwen-
dungen
der Gentechnik und den Forschungsstandort Österreich nicht postuliert
werden
kann.
Mit dem EU-Recht vereinbare nationale
Handlungsspielräume für die Anwendung
der
Gentechnik in der Landwirtschaft oder in der Lebensmittelproduktion sind in-
sofern zu nützen, als sie auch für die Landwirte oder die
Konsumenten/
Konsumentinnen einen Nutzen bringen. So ist mit der vorgesehenen
Gentechnikgesetz-Novelle
auch beabsichtigt, eine besondere Sorgfaltspflicht
für
alle Vertreiber/innen von GVO-Produkten einzuführen, um
unbeabsichtigte
Verunreinigungen von GVO in anderen Produkten zu
vermeiden.
Weiters soll im Gentechnikgesetz auch die Grundlage dafür
geschaffen
werden, Standortregister in den Ländern über einen allfälligen
GVO-Anbau
mit dem gemäß dem Gentechnikgesetz zu führenden
Bundesregister zu verbinden.
Frage 13:
Unabhängig von den von meinem Ressort gesetzten
Bemühungen, die
umfassende
EU-Gesetzgebung zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt
in
diesem Sinn bestmöglich umzusetzen, wird die mit 18. April 2004
anzuwendende
neue EU-Gesetzgebung zur Kennzeichnung und
Rückverfolgbarkeit
von GVO und betreffend gentechnisch veränderte Lebens-
und
Futtermittel durch die verschärfte Kennzeichnungspflicht für alle GVO-
Produkte
den Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit geben,
sich für oder gegen
ein aus einem GVO hergestelltes Produkt zu entscheiden.
Frage 14:
Gemeinsam mit dem Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt
und
Wasserwirtschaft trete ich in Brüssel dafür ein, Neuzulassungen
gentechnisch
veränderter Pflanzen nicht zuzustimmen, solange die Frage der
Koexistenz
und der Haftung nicht gemeinschaftsrechtlich geregelt sind.
Diese Haltung wird auch von einigen anderen
Mitgliedstaaten unterstützt.
Unabhängig
davon ist mein Ressort auch bemüht, noch vorhandene
Unsicherheiten
und Mängel in der Risikobewertung der derzeit anstehenden
Produkte
aufzuzeigen und wird der Zulassung solcher Produkte nicht
zustimmen, solange diese Unsicherheiten nicht entsprechend dem
Vorsorgeprinzip geklärt sind.