1329/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für WIRTSCHAFT und ARBEIT

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1350/J betreffend
Konkurs des Safariparks Gänserndorf, welche die Abgeordneten Mag. Brigid
Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen am 28. Jänner 2004 an mich richteten, stelle
ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die Erstellung eines Tourismuskonzeptes für eine Region ist nicht Aufgabe des
Bundes; ebenso ist die Betreibung eines Tierparks grundsätzlich keine Bundesange-
legenheit.

Eine Ausnahme bildet hier lediglich der Schönbrunner Tiergarten, der durch seine
historische und liegenschaftsmäßige Verbindung mit dem Schloss Schönbrunn nach
dem 1. Weltkrieg dem Eigentum der Republik Österreich zufiel. Eine unmittelbare
oder mittelbare Bundesbeteiligung an anderen Tiergärten, so auch dem Safaripark
Gänserndorf, ist auf Basis der derzeitigen gesetzlichen Grundlagen gar nicht
möglich.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Auf Ersuchen des Landes Niederösterreich und des eingesetzten Masseverwalters
Dr. Bruckner haben der Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter der Schönbrunner
Tiergartenges.m.b.H., STG und der Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Be-
triebsges.m.b.H. im Fall des "Safariparkes Gänserndorf" unentgeltlich wertvolle Hilfe-
stellung bei der Befundung, Begutachtung und Konzeptentwicklung geleistet.

Soweit dies ressourcenmäßig vertretbar ist, wird die STG im Rahmen der
Österreichischen Zoo-Organisation - wie bereits in den vergangenen Monaten erfolgt
- den Safaripark Gänserndorf in Fragen der Tierhaltung und -pflege, der Wissen-
schaft und im Marketing beraten. Eine Weiterführung ist in erster Linie davon ab-
hängig, ob von privaten Interessenten und/oder dem Land Niederösterreich die er-
forderlichen Investitionsmittel zur Bewältigung des baulichen und sicherheitstech-
nischen Nachholbedarfes zur Verfügung gestellt werden. Aller Voraussicht nach wird
zur Sicherstellung einer artgerechten Tierhaltung auch eine dauernde Sockel-
finanzierung über Zuschüsse unerlässlich sein.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Der Betrieb des im Bundeseigentum befindlichen Tiergartens wurde mit dem
Schönbrunner Tiergartengesetz, BGBI. Nr. 420/1991, aus der Bundesverwaltung
ausgegliedert und erfolgt in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In
den letzten 5 Jahren wurden zur Abdeckung der betrieblichen Verluste rd. 6,1 Mio. €
an Gesellschafterzuschüssen und für bauliche Investitionen der Republik Österreich
als Verpächterin durch die Burghauptmannschaft Österreich rd. 28,1 Mio. € geleistet.
Von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H. (ÖHT) wurde im
Jahr 2002 der Herberstein Tier- und Naturpark Schloss Herberstein OEG für das
Projekt "Modernisierung des Tierparks Herberstein" ein ERP-Kredit mit einem
Kreditvolumen in der Höhe von € 700.000,-- bewilligt.

An den Safaripark Gänserndorf sind in den letzten fünf Jahren keine Tourismus-
Förderungen ergangen.
Das Arbeitsmarktservice hat für den Safaripark Gänserndorf Förderungsmaßnahmen aus beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten für arbeitsmäßig benachteiligte Personen eingesetzt. Unter diesen Gesichtspunkten wurden ab 1999 bis zum heutigen Zeitpunkt insgesamt € 59.696,47 ausbezahlt.