1330/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für WIRTSCHAFT und ARBEIT

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1360/J betreffend
Bausicherheit in öffentlichen Gebäuden, welche die Abgeordneten Dr. Gabriele
Moser, Kolleginnen und Kollegen am 28. Jänner 2004 an mich richteten, stelle ich
fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:

Die Bundesgebäude werden regelmäßig überprüft, wobei zwischen Gebäuden im
Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und den von der
Burghauptmannschaft Österreich (BHÖ) bautechnisch betreuten und verwalteten
Gebäuden im Eigentum bzw. Besitz der Republik Österreich zu unterscheiden ist.
Generell darf festgehalten werden, dass der Inhalt der Überprüfungen der
Bausubstanz im Zusammenhang mit der öffentlich-rechtlich vorgeschriebenen
Gebäudesicherheit gilt; nicht überprüft werden in diesem Zusammenhang Elemente
der Einrichtung, für die der Nutzer/Mieter Obsorge zu treffen hat.

Durch die BHÖ bautechnisch betreute und verwaltete Bundesgebäude:

Die Überprüfung der Bausicherheit in bundeseigenen öffentlichen (historischen)
Gebäuden erfolgt im wesentlichen durch regelmäßige Begehungen von Mitarbeitern
der BHÖ, die durch laufende Beobachtung sichtbare Mängel erkennen, diese
melden und in der Folge eine Behebung veranlassen. Bezüglich der Standards


gelten die üblichen Regeln der Technik (z.B. ÖNORMEN, Baubescheide, etc.). Mit
der Überprüfung betraut werden sach- und fachkundige Personen. Es sind dies zum
einen qualifizierte Mitarbeiter der BHÖ, zum anderen werden die Leistungen bei
erforderlichem Spezialwissen (z.B. Steinrestauratoren bei Attikafiguren) zugekauft.
Die Burghauptmannschaft Österreich hat darüber hinaus jedes Bundesgebäude bzw.
Objekt mittels so genannter Gebäudebegehungen mindestens einmal jährlich
gründlich zu besichtigen, hinsichtlich des Bauzustandes eingehend zu überprüfen
und das Ergebnis zu dokumentieren. Falls spezielles Fachwissen erforderlich ist,
werden auch Ziviltechniker oder andere Sachverständige herangezogen. Die BHÖ
als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
(BMWA) hat zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften und Vorgaben die internen
Richtlinien des BMWA einzuhalten; die Gebäudeaufsichten der BHÖ sind oft direkt in
den Gebäuden untergebracht.

Bundesgebäude im Eigentum der BIG:

Die laufenden Überprüfungen der im Eigentum der BIG stehenden öffentlichen
Gebäude sind Bestandteil der bestehenden Hausverwaltungs- und Baubetreuungs-
verträge mit der Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes m.b.H. und
erfolgen quartalsweise durch das vor Ort zuständige Fachpersonal, meist unter
Teilnahme eines Mietervertreters. Die Ergebnisse werden in Protokollen festgehalten
und stellen die Grundlage für künftig durchzuführende Sanierungs- und
Verbesserungsarbeiten dar, wobei besonderes Augenmerk auf die Sicherheit von
Personen und Gebäudesubstanz, die Verbesserung des baulichen Brandschutzes
und der starkstromtechnischen Sicherheit, die Energieverbrauchsoptimierung, die
behördlichen Umweltschutzmaßnahmen, sowie die Verbesserung der
Behindertengerechtigkeit gelegt wird. Darüber hinaus werden laufend
objektspezifische Begehungen mit Brandschutz- und Fluchtwegsexperten
durchgeführt. Angesichts der Vielzahl der Objekte wurde im Einvernehmen mit den
zuständigen Behörden ein auf die Grundsätze der Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit Bedacht nehmender Etappenplan entwickelt, der seit nunmehr
fast 10 Jahren innerhalb der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Unternehmens
verwirklicht wird. In diesem Zusammenhang wurden bereits viele Objekte
historischer Bausubstanz - hauptsächlich im Schul- und Hochschulbereich - in enger


Abstimmung mit Baubehörde, Arbeitsinspektorat und Feuerwehr den heute im Zuge
von Neubauten geforderten Sicherheitsstandards angepasst.