1334/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1328/J-NR/2004 betreffend
zweckentfremdete
Verwendung von Schieneninfrastrukturgeldern für Straßenbau in Kärnten, die
die Abgeordneten
Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am 21. Jänner 2004 an mich gerichtet
haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Ist
das Land Kärnten, das bekanntlich bei der Verländerung der Bundesstraßen und
nochmals
nach dem Verfassungsgerichtshofs-Diktum zum Zweckzuschussgesetz über
FPÖ-lnitiative vom
Bund auf Kosten der Steuerzahler mit Zusatz-Straßenbaumitteln bedient wurde,
Ihrer Ansicht nach
unzureichend mit Straßenbaumitteln ausgestattet?
Antwort:
Mit
BGBl, l Nr. 120/2003 wurde das Zweckzuschussgesetz 2001 dahingehend geändert,
dass
gemäß §4a Abs. 5 dieses Gesetzes der Bund in den Jahren 2002 bis 2010 für die
Finanzierung
von Straßen Zuschüsse in der Höhe von 58,135 Mio. € an das Land Kärnten
leistet.
Die Frage, ob diese Geldmittel zureichend oder unzureichend sind, wäre vom Land
Kärnten bzw.
von dem mit der Vollziehung des Zweckzuschussgesetzes betrauten Bundesminister
für Finanzen
zu beantworten.
Fragen 2 und 3:
Wie
beurteilen Sie die Verwendung von Schieneninfrastrukturmitteln in Millionenhöhe
für das
Straßenbauprojekt „Draubrücke Lippitzbach" in Kärnten?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage
erfolgt die Verwendung von für den Bau einer Eisenbahn-
Hochleistungsstrecke gewidmeten Mitteln für Straßenbau, der in keinem
schlüssigen
Zusammenhang mit diesem HL-Projekt steht?
Antwort:
Die
Erneuerung der Lippitzbachbrücke ist ein integrativer Bestandteil des
Gesamtprojektes zur
Errichtung der Eisenbahn-Hochleistungsstrecke Graz- Klagenfurt, weil von der
HL-AG im
Zusammenhang
mit der Errichtung des Abschnittes Althofen - Aich eine leistungsfähige
Straßenverbindung für den Baustellenverkehr benötigt wird.
Im
Generalverkehrsplan ist im Paket 1a (2002 - 2006) des Investitionsprogrammes Schiene unter
der Nr. 20 folgender Abschnitt definiert:
„Koralmbahn, Graz - Feldkirchen - Althofen
inkl. Schleife Bleiburg und Lippitzbachbrücke
(Abschnitt K)
Ausgehend
vom GVP wurde das Projekt der HL-AG durch Aufnahme in die HL-Ü-VO (BGBl II
405/1989 i.d.F. BGBl. II Nr. 411/2002) übertragen und damit die finanzielle Bedeckung
übernommen.
Das
vorliegende UVE - Projekt zur Koralmbahn umfasst im Bereich Bleiburg/Südkärnten neben der
Neubautrasse
zwischen Aich und Althofen auch die Beibehaltung der Bleiburger Schleife zur
Bedienung
der Region Bleiburg/Südkärnten im Regionalverkehr.
Um
die räumliche Wirkung der Koralmbahn Graz - Klagenfurt in der Region
Bleiburg/Südkärnten
beurteilen zu können, wurde in meinem Ressort eine intermodale Arbeitsgruppe
eingerichtet, die
das Büro Regional Consulting beauftragt hat, eine verkehrliche und räumliche
Untersuchung für
mehrere Planfälle mit einer Kosten-Nutzen-Analyse - überlagert mit einer
Sensibilitätsuntersuchung - durchzuführen.
Als
Ergebnis ist in dem vorliegenden Schlussbericht dargelegt, dass aufgrund der
Wirkungen von
Schienen- und Straßennetzkonzeptionen eine Kombination des UVE-Projektes auf
der Schiene mit
der Errichtung der Straßenbrücke über die Drau im Bereich des
Lippitzbachtales zum
gesamtwirtschaftlichen Optimum der betrachteten Verkehrssysteme führt, wobei
das höchste
Nutzen-Kosten-Verhältnis mit der neuen Straßenbrücke über die Drau in Kombination mit dem
UVE-Projekt ohne den
Bahnhof Eis-Rüden erzielt wird.
Um
das gesamtwirtschaftliche Optimum zu erzielen, wurde in Zusammenarbeit mit dem
Land
Kärnten eine koordinierte Vorgangsweise dahingehend festgelegt, dass -
abweichend vom GVP -
die Errichtung der Lippitzbachbrücke durch das Land Kärnten erfolgt und die
HL-AG einen
Kostenbeitrag in jener Höhe leistet, die der Einsparung durch die verbesserte
Baustellenabwicklung entspricht. Dies ermöglicht es der HL-AG, ihrer
Verpflichtung zu einer
möglichst umweltschonenden und effizienten Abwicklung der Baustellenlogistik
nachzukommen.
Frage 4:
Ist
der Schluss zutreffend, dass die umgeleitete Summe von 3,5 Mio Euro oder fast
50 Mio
Schilling im Schienenbereich entbehrlich ist?
Antwort:
Nein,
weil die Ermittlung der o.a. Einsparungen im Sinne der Erzielung eines
gesamtwirtschaftlichen Optimums gemäß der oben angeführten Studie, durchgeführt
durch das
Büro ILF, einen Betrag in der Höhe von ca. € 3 Mio. (inkl. USt.) ergeben hat.
Dieser Betrag wird
dem Land Kärnten als Kostenbeitrag für die Errichtung der Lippitzbachbrücke zur
Verfügung
gestellt.
Fragen 5 und 6:
Ist der Schluss zutreffend, dass für
Schieneninfrastruktur in Österreich bzw. bei der HL-AG zuviel
Geld vorhanden ist?
Wenn nein: Welches
Schieneninfrastrukturprojekt bzw. welche -projektteile werden infolge der
Verwendung dieser Gelder für andere Zwecke nun später, reduziert oder gar nicht
realisiert?
Antwort:
Nein.
Die Schieneninfrastrukturprojekte werden entsprechend
dem im Generalverkehrsplan
vorgesehenen Zeitplan abgewickelt.
Frage 7:
Warum
werden die erwähnten Mittel nicht für die Verbesserung des Lärmschutzes für
Koralmbahn-
Anrainerinnen zB im Raum St. Kanzian am Klopeinersee verwendet, statt für
Straßenbau?
Antwort:
Der
den Bestimmungen der SchIV entsprechende Lärmschutz muss jedenfalls bei der
Errichtung
der Hochleistungsstrecke zwischen Graz und Klagenfurt eingehalten werden. Die
Lärmsituation
wird im Zuge der UVP behandelt. Die öffentliche Erörterung in St. Kanzian
erfolgt im Frühjahr
2004.
Darauf
aufbauend werden im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahrens die
Lärmschutzmaßnahmen aufbereitet, vorgeschrieben bzw. umgesetzt. Im Übrigen
verweise ich auf
die Ausführungen zu den Fragen 2 - 6.
Frage 8:
Zu
welchen Konditionen und auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die
Vorfinanzierung von
Straßenbaukosten einer Kärntner Landesstraße durch die SCHIG?
Antwort:
Die Vorfinanzierung erfolgt auf
Grundlage des Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetzes und
des Hochleistungsstreckengesetzes, die des Landesanteils erfolgt zu den
üblichen Konditionen
der
SCHIGmbH.
Frage 9:
Wird
beim Bau der Koralmbahn im Raum Südkärnten/Bleiburg auf umweltfreundliche
Baustellenlogistik inklusive weitestmöglicher Nutzung der
Schienenbestandsstrecke für Materialan-
und -abtransporte etc. gesetzt werden, wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Soweit dies möglich ist, ja. Einzelne
Baulose lassen sich jedoch nicht sinnvoll über die Schiene
erschließen, sodass für entsprechende Straßenzufahrten Sorge getragen werden
muss.
Im
Zuge der Projektaufbereitung wurde bei der Baustellenlogistik großer Wert
darauf gelegt, dass
die Transportwege auf ein Minimum beschränkt werden.
Das
bei der Bauherstellung anfallende hochwertige Material wird im Hinblick auf die
Ressourcenknappheit und unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes wieder
einer
hochwertigen Verwendung als Schüttmaterial zugeführt, wofür auch geeignete
Straßenverbindungen erforderlich sind.
Fragen
10 und 11:
Was
haben Sie bzw. Ihre Vertreter in den Aufsichtsgremien der HL-AG und der SCHIG
gegen die
beschriebene Zweckentfremdung von Schieneninfrastrukturmitteln für Straßenbau
im Rahmen des
Kärntner Landtagswahlkampfes unternommen?
Was werden Sie bzw. Ihre Vertreter noch
dagegen unternehmen?
Antwort:
Die
Errichtung der Lippitzbachbrücke erfolgt im Rahmen der notwendigen
Baustelleneinrichtungen,
ohne diese kann die Baustellenlogistik nicht ausreichend abgewickelt werden.
Dem Aufsichtsrat
der HL-AG wurde der Sachverhalt berichtet und von diesem der Kostenbeitrag
angesichts der
vorliegenden Untersuchungen zur Kenntnis genommen.
Frage 12:
Werden
Sie sich für die breite Verankerung dieses „Modells" durch Aufnahme einer
Querfinanzierungsbestimmung von der Schiene zur Straße im Rahmen der künftigen
Wegekostenrichtlinie der EU einsetzen, und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Bei
der Wegekostenrichtlinie vertrete ich den österreichischen Standpunkt, dass
eine
Querfinanzierung von der Strasse zur Schiene ermöglicht werden muss. Die
Aufnahme einer
Querfinanzierungsbestimmung von der Straße zur Schiene im Rahmen der künftigen
Wegekostenrichtlinie der EU ist aus meiner Sicht unbedingt zu verfolgen, um die
künftige
Finanzierung von Schienenprojekten, insbesondere auch im Hinblick auf die in
Aussicht
genommene Realisierung des Brenner-Basistunnels, zu unterstützen.
Frage 13:
Erwarten
Sie durch die beschriebenen Vorgänge und Mittelflüsse eine Stärkung der
österreichischen Verhandlungsposition bei der Wegekostenrichtlinie,
insbesondere im Lichte der
Tatsache, dass das erwähnte Straßenbauprojekt nach Aussage Ihrer Kärntner
Parteifreunde dem
Anschluss Sloweniens an die Südautobahn dienen soll und es sich somit um eine
mit
Schienengeldern mitfinanzierte Straßentransitstrecke handelt?
Antwort:
Meine
Verkehrspolitik ist auf eine intermodale Vernetzung von Verkehrsträgern
ausgerichtet, wobei
hiebei nach Möglichkeit darauf zu achten ist, dass ein gesamtwirtschaftliches
Optimum erzielt wird.
Dies war auch die Grundlage für die oben angeführte Vorgangsweise. In diesem
Zusammenhang
muss eine der Hauptbemühungen sein, dass die Schiene im Hinblick auf die
zukünftigen
Verkehrsentwicklungen eine erhöhte Bedeutung erhält. Dies ist auch der Grund,
warum dem
Projekt Koralmbahn seitens der Verkehrspolitik eine erhöhte Bedeutung zukommt,
damit
sichergestellt wird, dass eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene auch
im Süden
Österreichs möglich wird.