1334/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1328/J-NR/2004 betreffend zweckentfremdete
Verwendung von Schieneninfrastrukturgelde
rn für Straßenbau in Kärnten, die die Abgeordneten
Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am 21. Jänner 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Ist das Land Kärnten, das bekanntlich bei der Verländerung der Bundesstraßen und nochmals
nach dem Verfassungsgerichtshofs-Diktum zum Zweckzuschussgesetz über FPÖ-lnitiative vom
Bund auf Kosten der Steuerzahler mit Zusatz-Straßenbaumitteln bedient wurde, Ihrer Ansicht nach
unzureichend mit Straßenbaumitteln ausgestattet?

Antwort:

Mit BGBl, l Nr. 120/2003 wurde das Zweckzuschussgesetz 2001 dahingehend geändert, dass
gemäß §4a Abs. 5 dieses Gesetzes der Bund in den Jahren 2002 bis 2010 für die Finanzierung
von Straßen Zuschüsse in der Höhe von 58,135 Mio. € an das Land Kärnten leistet.
Die Frage, ob diese Geldmittel zureichend oder unzureichend sind, wäre vom Land Kärnten bzw.
von dem mit der Vollziehung des Zweckzuschussgesetzes betrauten Bundesminister für Finanzen
zu beantworten.

Fragen 2 und 3:

Wie beurteilen Sie die Verwendung von Schieneninfrastrukturmitteln in Millionenhöhe für das
Straßenbauprojekt „Draubrücke Lipp
itzbach" in Kärnten?

Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Verwendung von für den Bau einer Eisenbahn-
Hochleistungsstrecke gewidmeten Mitteln für Straßenbau, der in keinem schlüssigen
Zusammenhang mit diesem HL-Projekt steht?

Antwort:

Die Erneuerung der Lippitzbachbrücke ist ein integrativer Bestandteil des Gesamtprojektes zur
Errichtung der Eisenbahn-Hochleistungsstrecke Graz- Klagenfurt, weil von der HL-AG im


Zusammenhang mit der Errichtung des Abschnittes Althofen - Aich eine leistungsfähige
Straßenverbindung für den Baustellenverkehr benötigt wird.

Im Generalverkehrsplan ist im Paket 1a (2002 - 2006) des Investitionsprogrammes Schiene unter
der Nr. 20 folgender Abschnitt definiert:

„Koralmbahn, Graz - Feldkirchen - Althofen inkl. Schleife Bleiburg und Lippitzbachbrücke

(Abschnitt K)

Ausgehend vom GVP wurde das Projekt der HL-AG durch Aufnahme in die HL-Ü-VO (BGBl II

405/1989 i.d.F. BGBl. II Nr. 411/2002) übertragen und damit die finanzielle Bedeckung

übernommen.

Das vorliegende UVE - Projekt zur Koralmbahn umfasst im Bereich Bleiburg/Südkärnten neben der

Neubautrasse zwischen Aich und Althofen auch die Beibehaltung der Bleiburger Schleife zur

Bedienung der Region Bleiburg/Südkärnten im Regionalverkehr.

Um die räumliche Wirkung der Koralmbahn Graz - Klagenfurt in der Region Bleiburg/Südkärnten
beurteilen zu können, wurde in meinem Ressort eine intermodale Arbeitsgruppe eingerichtet, die
das Büro Regional Consulting beauftragt hat, eine verkehrliche und räumliche Untersuchung für
mehrere Planfälle mit einer Kosten-Nutzen-Analyse - überlagert mit einer
Sensibilitätsuntersuchung - durchzuführen.

Als Ergebnis ist in dem vorliegenden Schlussbericht dargelegt, dass aufgrund der Wirkungen von
Schienen- und Straßennetzkonzeptionen eine Kombination des UVE-Projektes auf der Schiene mit
der Errichtung der Straßenbrücke über die
Drau im Bereich des Lippitzbachtales zum
gesamtwirtschaftlichen Optimum der betrachteten Verkehrssysteme führt, wobei das höchste
Nutzen-Kosten-Verhältnis mit der neuen Straßenbrücke über die Dr
au in Kombination mit dem
UVE-Pr
ojekt ohne den Bahnhof Eis-Rüden erzielt wird.

Um das gesamtwirtschaftliche Optimum zu erzielen, wurde in Zusammenarbeit mit dem Land
Kärnten eine koordinierte Vorgangsweise dahingehend festgelegt, dass - abweichend vom GVP -
die Errichtung der Lippitzbachbrücke durch das Land Kärnten erfolgt und die HL-AG einen
Kostenbeitrag in jener Höhe leistet, die der Einsparung durch die verbesserte
Baustellenabwicklung entspricht. Dies ermöglicht es der HL-AG, ihrer Verpflichtung zu einer
möglichst umweltschonenden und effizienten Abwicklung der Baustellenlogistik nachzukommen.

Frage 4:

Ist der Schluss zutreffend, dass die umgeleitete Summe von 3,5 Mio Euro oder fast 50 Mio
Schilling im Schienenbereich entbehrlich ist?

Antwort:

Nein, weil die Ermittlung der o.a. Einsparungen im Sinne der Erzielung eines
gesamtwirtschaftlichen Optimums gemäß der oben angeführten Studie, durchgeführt durch das
Büro ILF, einen Betrag in der Höhe von ca. € 3 Mio. (inkl. USt.) ergeben hat. Dieser Betrag wird
dem Land Kärnten als Kostenbeitrag für die Errichtung der Lippitzbachbrücke zur Verfügung
gestellt.

Fragen 5 und 6:

Ist der Schluss zutreffend, dass für Schieneninfrastruktur in Österreich bzw. bei der HL-AG zuviel
Geld vorhanden ist?


Wenn nein: Welches Schieneninfrastrukturprojekt bzw. welche -projektteile werden infolge der
Verwendung dieser Gelder für andere Zwecke nun später, reduziert oder gar nicht realisiert?

Antwort:

Nein.

Die Schieneninfrastrukturprojekte werden entsprechend dem im Generalverkehrsplan

vorgesehenen Zeitplan abgewickelt.

Frage 7:

Warum werden die erwähnten Mittel nicht für die Verbesserung des Lärmschutzes für Koralmbahn-
Anrainerinnen zB im Raum St. Kanzian am Klopeinersee verwendet, statt für Straßenbau?

Antwort:

Der den Bestimmungen der SchIV entsprechende Lärmschutz muss jedenfalls bei der Errichtung
der Hochleistungsstrecke zwischen Graz und Klagenfurt eingehalten werden. Die Lärmsituation
wird im Zuge der UVP behandelt. Die öffentliche Erörterung in St. Kanzian erfolgt im Frühjahr
2004.

Darauf aufbauend werden im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahrens die
Lärmschutzmaßnahmen aufbereitet, vorgeschrieben bzw. umgesetzt. Im Übrigen verweise ich auf
die Ausführungen zu den Fragen 2
- 6.

Frage 8:

Zu welchen Konditionen und auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Vorfinanzierung von
Straßenbaukosten einer Kärntner Landesstraße durch die SCHIG?

Antwort:

Die Vorfinanzierung erfolgt auf Grundlage des Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetzes und
des Hochleistungsstreckengesetzes, die des Landesanteils erfolgt zu den üblichen Konditionen
der SCHIGmbH.

Frage 9:

Wird beim Bau der Koralmbahn im Raum Südkärnten/Bleiburg auf umweltfreundliche
Baustellenlogistik inklusive weitestmöglicher Nutzung der Schienenbestandsstrecke für Materialan-
und -abtransporte etc. gesetzt werden, wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Soweit dies möglich ist, ja. Einzelne Baulose lassen sich jedoch nicht sinnvoll über die Schiene
erschließen, sodass für entsprechende Straßenzufahrten Sorge getragen werden muss.

Im Zuge der Projektaufbereitung wurde bei der Baustellenlogistik großer Wert darauf gelegt, dass
die Transportwege auf ein Minimum beschränkt werden.

Das bei der Bauherstellung anfallende hochwertige Material wird im Hinblick auf die
Ressourcenknappheit und unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes wieder einer
hochwertigen Verwendung als Schüttmaterial zugeführt, wofür auch geeignete
Straßenverbindungen erforderlich sind.


Fragen 10 und 11:

Was haben Sie bzw. Ihre Vertreter in den Aufsichtsgremien der HL-AG und der SCHIG gegen die
beschriebene Zweckentfremdung von Schieneninfrastrukturmitteln für Straßenbau im Rahmen des
Kärntner Landtagswahlkampfes unternommen?

Was werden Sie bzw. Ihre Vertreter noch dagegen unternehmen?

Antwort:

Die Errichtung der Lippitzbachbrücke erfolgt im Rahmen der notwendigen Baustelleneinrichtungen,
ohne diese kann die Baustellenlogistik nicht ausreichend abgewickelt werden. Dem Aufsichtsrat
der HL-AG wurde der Sachverhalt berichtet und von diesem der Kostenbeitrag angesichts der
vorliegenden Untersuchungen zur Kenntnis genommen.

Frage 12:

Werden Sie sich für die breite Verankerung dieses „Modells" durch Aufnahme einer
Querfinanzierungsbestimmung von der Schiene zur Straße im Rahmen der künftigen
Wegekostenrichtlinie der EU einsetzen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Bei der Wegekostenrichtlinie vertrete ich den österreichischen Standpunkt, dass eine
Querfinanzierung von der Strasse zur Schiene ermöglicht werden muss. Die Aufnahme einer
Querfinanzierungsbestimmung von der Straße zur Schiene im Rahmen der künftigen
Wegekostenrichtlinie der EU ist aus meiner Sicht unbedingt zu verfolgen, um die künftige
Finanzierung von Schienenprojekten, insbesondere auch im Hinblick auf die in Aussicht
genommene Realisierung des Brenner-Basistunnels, zu unterstützen.

Frage 13:

Erwarten Sie durch die beschriebenen Vorgänge und Mittelflüsse eine Stärkung der
österreichischen Verhandlungsposition bei der Wegekostenrichtlinie, insbesondere im Lichte der
Tatsache, dass das erwähnte Straßenbauprojekt nach Aussage Ihrer Kärntner Parteifreunde dem
Anschluss Sloweniens an die Südautobahn dienen soll und es sich somit um eine mit
Schienengeldern mitfinanzierte Straßentrans
itstrecke handelt?

Antwort:

Meine Verkehrspolitik ist auf eine intermodale Vernetzung von Verkehrsträgern ausgerichtet, wobei
hiebei nach Möglichkeit darauf zu achten ist, dass ein gesamtwirtschaftliches Optimum erzielt wird.
Dies war auch die Grundlage für die oben angeführte Vorgangsweise. In diesem Zusammenhang
muss eine der Hauptbemühungen sein, dass die Schiene im Hinblick auf die zukünftigen
Verkehrsentwicklungen eine erhöhte Bedeutung erhält. Dies ist auch der Grund, warum dem
Projekt Koralmbahn seitens der Verkehrspolitik eine erhöhte Bedeutung zukommt, damit
sichergestellt wird, dass eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene auch im Süden
Österreichs möglich wird.