1337/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Kräuter und GenossInnen haben am 19. Jän-
ner 2004 unter der Nr. 1324/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage be-
treffend "Das neue Jahr beginnt mit hohen Kosten für
Regierungswerbung" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu
Frage 1:
Layout,
Nutzungsrechte für Bildmaterial
und
Erstellung des Schaltplanes.
Gesamtsumme € 12.070.34 exkl. MWSt.
Schaltkosten
inkl. 5%ige Werbeabgabe €
403.347.20 exkl. MWSt.
Zu Frage 2:
Die gegenständliche Aktion wurde durch die dafür zuständige
Abteilung im Bundes-
kanzleramt im Zusammenwirken mit dem Kabinett vorbereitet und umgesetzt.
Hinsichtlich der Schaltaufträge an die
einzelnen Tageszeitungen wird auf § 25,
Abs. 6, Zif. 2 BVergG verwiesen, wonach keine Ausschreibung erfolgen muß, wenn
die Auftragserteilung nur an ein bestimmtes Unternehmen erfolgen kann. Die Auf-
tragsvergabe an die oben angeführten Werkvertragsnehmer erfolgte entsprechend
den Bestimmungen des BVergG, BGBl, l Nr. 99/2002 im Wege der Direktvergabe
gemäß § 27, Abs. 1, Zif. 1. Dabei wurde insbesondere berücksichtigt, daß mit
den
Auftragnehmern sowohl in inhaltlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf
terminge-
rechte Auftragserfüllung und bei der Preisgestaltung die besten Erfahrungen ge-
macht wurden.
Zu Frage 3:
Da im gegenständlichen Fall die Aufträge
im Wege der Direktvergabe erfolgten, wur-
den keine Ausschreibungsbedingungen formuliert. Dies bedeutet, daß auch keine
Darstellung möglicher Evaluierungsmaßnahmen erforderlich war.
Zu
Frage 4:
Hinsichtlich des Media-Einkaufs durch die
Bundesbeschaffungs GmbH wird darauf
hingewiesen, daß die Zuständigkeit der Bundesbeschaffungs GmbH mittels Verord-
nung des Bundesministers für Finanzen festgelegt wird. In dieser Verordnung
(BGBl. II Nr.
208/2001 i.d.g.F) ist der Media-Einkauf nicht angeführt. Ungeachtet
dessen ist das Bundeskanzleramt an die Bundesbeschaffungs GmbH mit dem Er-
suchen herangetreten, die erforderlichen Veranlassungen im Sinne der Empfehlung
des Rechnungshofes einzuleiten. Seitens der Bundesbeschaffungs GmbH werden
derzeit die dafür notwendigen Informationen von allen Bundesministerien
eingeholt.
Zu
Frage 5:
Die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit wurden ein-
gehalten.
Zu
Frage 6:
Die
Erstellung genereller verbindlicher Regelungen für die Öffentlichkeitsarbeit
ist
aus Sicht des Bundeskanzleramtes nicht zweckmäßig. Das Bundeskanzleramt geht
jedoch wie schon bisher im Vorfeld von Wahlen entsprechend den in Deutschland
bestehenden Leitsätzen für die Öffentlichkeitsarbeit vor. Darüber hinaus wendet
das
Bundeskanzleramt auch zukünftig die vom Rechnungshof empfohlenen Grundsätze
für die Öffentlichkeitsarbeit als Maßstab für deren Durchführung an.
Zu
Frage 7:
Die
geplanten Informationsinitiativen für das Jahr 2004 gliedern sich derzeit in
folgende
thematische Schwerpunkte: Steuerreform, EU-Erweiterung, e-Government.
Laut Bundesfinanzgesetz 2004 stehen dafür
Budgetmittel in der Höhe von rund
€ 4 Mio. zur Verfügung.