1337/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter und GenossInnen haben am 19. Jän-
ner 2004 unter der Nr. 1324/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be-
treffend "Das neue Jahr beginnt mit hohen Kosten für Regierungswerbung" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Layout, Nutzungsrechte für Bildmaterial

und Erstellung des Schaltplanes.

Gesamtsumme                      12.070.34 exkl. MWSt.

Schaltkosten inkl. 5%ige Werbeabgabe                   € 403.347.20 exkl. MWSt.

Zu Frage 2:

Die gegenständliche Aktion wurde durch die dafür zuständige Abteilung im Bundes-
kanzleramt im Zusammenwirken mit dem Kabinett vorbereitet und umgesetzt.

Hinsichtlich der Schaltaufträge an die einzelnen Tageszeitungen wird auf § 25,
Abs. 6, Zif. 2 BVergG verwiesen, wonach keine Ausschreibung erfolgen muß, wenn
die Auftragserteilung nur an ein bestimmtes Unternehmen erfolgen kann. Die Auf-
tragsvergabe an die oben angeführten Werkvertragsnehmer erfolgte entsprechend
den Bestimmungen des BVergG, BGBl, l Nr. 99/2002 im Wege der Direktvergabe
gemäß § 27, Abs. 1, Zif. 1. Dabei wurde insbesondere berücksichtigt, daß mit den
Auftragnehmern sowohl in inhaltlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf terminge-
rechte Auftragserfüllung und bei der Preisgestaltung die besten Erfahrungen ge-
macht wurden.

Zu Frage 3:


Da im gegenständlichen Fall die Aufträge im Wege der Direktvergabe erfolgten, wur-
den keine Ausschreibungsbedingungen formuliert. Dies bedeutet, daß auch keine
Darstellung möglicher Evaluierungsmaßnahmen erforderlich war.

Zu Frage 4:

Hinsichtlich des Media-Einkaufs durch die Bundesbeschaffungs GmbH wird darauf
hingewiesen, daß die Zuständigkeit der Bundesbeschaffungs GmbH mittels Verord-
nung des Bundesministers für Finanzen festgelegt wird. In dieser Verordnung
(BGBl.
II Nr. 208/2001 i.d.g.F) ist der Media-Einkauf nicht angeführt. Ungeachtet
dessen ist das Bundeskanzleramt an die Bundesbeschaffungs GmbH mit dem Er-
suchen herangetreten, die erforderlichen Veranlassungen im Sinne der Empfehlung
des Rechnungshofes einzuleiten. Seitens der Bundesbeschaffungs GmbH werden
derzeit die dafür notwendigen Informationen von allen Bundesministerien eingeholt.

Zu Frage 5:

Die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wurden ein-
gehalten.

Zu Frage 6:

Die Erstellung genereller verbindlicher Regelungen für die Öffentlichkeitsarbeit ist
aus Sicht des Bundeskanzleramtes nicht zweckmäßig. Das Bundeskanzleramt geht
jedoch wie schon bisher im Vorfeld von Wahlen entsprechend den in Deutschland
bestehenden Leitsätzen für die Öffentlichkeitsarbeit vor. Darüber hinaus wendet das
Bundeskanzleramt auch zukünftig die vom Rechnungshof empfohlenen Grundsätze
für die Öffentlichkeitsarbeit als Maßstab für deren Durchführung an.

Zu Frage 7:

Die geplanten Informationsinitiativen für das Jahr 2004 gliedern sich derzeit in

folgende thematische Schwerpunkte: Steuerreform, EU-Erweiterung, e-Government.

Laut Bundesfinanzgesetz 2004 stehen dafür Budgetmittel in der Höhe von rund
€ 4 Mio. zur Verfügung.