1341/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1378/J betreffend
der betriebswirtschaftlichen Evaluierung von Bergschäden, welche die Abgeordneten
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen am 29. Jänner 2004 an mich richteten,
stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

Bei den der Bundesimmobilienges.m.b.H. (BIG) ins Eigentum übertragenen Stollen
lagen und liegen keine "Bergschäden" im Sinne des Mineralrohstoffgesetzes vor.
Die BIG hat der Firma Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-
ges.m.b.H. keinerlei Gutachteraufträge, welcher Art auch immer, insbesondere auch
keine zur "betriebswirtschaftlichen Evaluierung von Bergschäden" erteilt. In der
Anfrage wurde offensichtlich die BIG mit der österreichischen Bergbauholding AG,
einer 100 %-igen Tochtergesellschaft der ÖIAG, verwechselt. Auf die Beantwortung
des Herrn Bundesministers für Finanzen der diesbezüglich gleichlautenden
parlamentarischen Anfrage Nr. 1377/J wird verwiesen.

Zur Evaluierung der von den einzelnen Stollen ausgehenden nachbarschaftsrecht-
lichen Gefahren hat die BIG ein Gutachten zur Erstellung eines Pflichtenheftes und
in der Folge nach Maßgabe dieses Pflichtenheftes mehrere Sachverständige aus
dem Bereich Montanistik und Geologie beauftragt, um eine Befundung der einzelnen
Stollen durchzuführen.


Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:

Auf Grund der Entscheidung 6 OB 2164/96 w des Obersten Gerichtshofes eignen
sich die "Luftschutzstollen" nicht für eine Bewirtschaftung, da der Republik
Österreich und jetzt der BIG als deren Rechtsnachfolgerin im Eigentum an den
Stollen kein Nutzungsrecht zukommt, wohl aber die "Gebäudeerhaltungsverpflich-
tungen" des ABGB voll zum Tragen kommen. Die Sicherungsmaßnahmen der BIG
orientieren sich daher nicht am Gesichtspunkt einer möglichen weiteren
Verwendung, sondern am Prinzip des langfristig wirtschaftlich günstigsten
Ergebnisses. Dieses besteht oftmals in einer gänzlichen Abmauerung oder
Verfüllung. Lediglich in einem Fall erfolgte im Einvernehmen mit dem Grund-
eigentümer eine Vermietung an ein Unternehmen, das auf Grund der besonderen
geografischen Lage des Stollens ein Rechenzentrum in einem Stollen unterbrachte.
Weiters wurden nur zwei Stollen (in absolut standsicherem Fels) verkauft. Ein
Verkauf erfolgte an den Betreiber des Steinbruches, in welchem der Stollen liegt; ein
weiterer Verkauf an ein Feuerwerksunternehmen zu Lagerzwecken. Aus den
Verkäufen wurde insgesamt ein Erlös von € 9.000,- erzielt.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Nach Auskunft der Geschäftsführung der BIG ist die wiedergegebene Stellungnahme
von Dir. Dr. Chromy unvollständig. Dr. Chromy hat vielmehr gegenüber der Presse
im Zusammenhang mit dem bisher getätigten Aufwand der BIG für die Sicherung
und den in der Beantwortung zu Frage 6 näher dargelegten mangelnden
Bewirtschaftungsmöglichkeiten festgehalten, dass es anstatt der bisher mehr als €
12 Mio. teuren Sicherung billiger gewesen wäre die Stollen zu verschenken.

Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:

Von der BIG wurden keine Stollen "verschenkt".


Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Mit dem Projektmanagement wurde die ILF Beratende Ingenieure Ziviltechniker
GmbH sowie die SConsult Management GmbH beauftragt. Auf Grund der breiten
räumlichen Streuung der Stollen sowie der für die Sicherung notwendigen zahl-
reichen Spezialisierungen wurden - jeweils unter Beachtung des Bundesvergabe-
gesetzes - verschiedene Unternehmen beauftragt. Zu den wichtigsten Auftrag-
nehmern bau- und verfüllungsseitig zählen die Universale Bau Aktiengesellschaft,
die STRABAG AG, die Billfinger Berger Bau GmbH und die VOEST Alpine Erzberg
GmbH. Kleinere Arbeiten wie Portalsicherungen, Verschlüsse von Eingängen etc.
werden zumeist an ortsansässige Gewerbe- und Handwerksbetriebe vergeben.