1347/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinrich-Hoschek, Posch und GenossInnen haben am
29. Jänner 2004 unter der Nr. 1385/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Spezifi-
sche Leistungen für Kinder und Jugendliche von AsylwerberInnen in Bundesbetreuung bzw.
i.R. der am 1. Mai 2004 in Kraft tretenden Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG"
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1a:

Es gibt regelmäßig altersgemäße Markenprodukte für die Säuglings- und Kleinkindernah-
rung, im Einzelnen: Anfangs- und Folgemilchpulver, Fertignahrung, Tee und Obst, sowie
Getreidebrei.

Zu Frage 1b:

Milch- und Teeflaschen, Sauger und Trinkbecher sind regelmäßig im Startpaket für die
Säuglinge enthalten.

Zu Frage 1c:

Windeln für die verschiedenen Körpergrößen bzw. verschiedenes Gewicht der Babys werden
soweit und solange Bedarf besteht, regelmäßig ausgegeben.

Zu Frage 1d:

Säuglingspflegemittel sind regelmäßig im „Babystartpaket" enthalten, auch können die Asyl-
werber in der „Sanitätsstation" notwendige Dinge für ihre Kinder erhalten.


In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass an die Eltern für Neugeborene und Kinder
ein (eigenes) Taschengeld ausbezahlt wird.

Zu Frage 2.1:

Gitterbetten sind im Inventar der Bundesbetreuungsstellen enthalten.

Zu Frage 2.2.:

Ja.

Zu Frage 2.3.:

Das "Babypaket" enthält eine Babybadewanne, um die Kinder auch entsprechend baden zu
können.

Zu Frage 2.4.:

Ein Toilettentopf ist im Startpaket für die Säuglinge inkludiert.

Zu Frage 2.5.:

Kleinkindersitze sind nicht vorhanden.

Zu Frage 2.6.:

Tische und Sessel für das Erledigen der Hausaufgaben werden für Schulkinder bereitge-
stellt.

Zu Frage 3.1.:

Selbstverständlich wird auf die räumlichen Gegebenheiten und den familiären bzw. nach
dem Geschlecht oder Alter gegebenen Bedürfnissen Bedacht genommen. Etwa in der
Betreuungsstelle Traiskirchen werden alleinstehende Frauen und deren Kinder im modernen
und hygienisch einwandfreien Haus 8 untergebracht.

Zu Frage 3.2.:

JA

Zu Frage 3.3.:

Es gibt die Möglichkeit, rund um die Uhr Tee, Milch (insbesondere Fläschchen) und andere
Flüssigkeiten zuzubereiten. Aus Gründen des Brandschutzes sind die entsprechenden Tee-
küchen mit Bewegungsmeldern ausgestattet, die notfalls eine automatische Unterbrechung
der Stromzufuhr gewährleisten. In der Betreuungsstelle Traiskirchen ist jedes Haus und in
jedem Haus jedes Stockwerk mit einer derartigen Teeküche ausgestattet.


Zu Frage 3.4.:

Es gibt sowohl in geschlossenen Räumen, wie auch im Freien, Spielmöglichkeiten und Be-
wegungsräume für Kinder, die den Anforderungen an die Kindersicherheit entsprechen. Be-
wegungsräume im Freien werden nicht eigens beaufsichtigt, wohl aber die in geschlossenen
Räumen vorhandenen Spielräume.

In der Betreuungsstelle Traiskirchen etwa sind im Freien zwei Kinderspielplätze, ein Basket-
ballplatz und ein Fußballplatz vorhanden. Weiters werden im Haus 24 welches nur für Frau-
en, Kinder und schulpflichtige Jugendliche zugänglich ist, folgende Spielmöglichkeiten ange-
boten: Tischtennis, Billard, Darts, Fernsehen, Puzzlespiele, Bibliothek. Die Beaufsichtigung
erfolgt durch drei BetreuerInnen. Zusätzlich ist in der Betreuungsstelle Traiskirchen im Haus
11 eine betreute Kinderspielmöglichkeit eingerichtet.

Zu Frage 3.5.:

Ärztliche Betreuung, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind in der näheren Um-
gebung erreichbar.

In der Betreuungsstelle Traiskirchen etwa befinden sich Schulen in Traiskirchen und Möl-
lersdorf und ist eine Kinderbetreuungseinrichtung (siehe Frage 3.4.) in die Betreuungsstelle
integriert. In der Betreuungsstelle Traiskirchen sind täglich zwei Ärzte für Allgemeinmedizin
anwesend.

Zu Frage 4.:  

Schultaschen mit einer Standardausstattung wurden von European Homecare nicht nur am
Schulbeginn im September ausgegeben, sondern auch während des Schuljahres bei Bedarf.

Zu Fragen 4.1., 4.2. und 4.3.:

In der Standardausstattung der Schultasche sind enthalten: Hefte, Zeichenblock, Lineal,
Spitzer, Füllfeder, Tintenpatronen, Bleistift, Wasserfarben, Ölkreiden, Buntstifte, Filzstifte,
Tintenkiller, Radiergummi, Zirkel, Kugelschreiber, Federpennal, Geodreieck, Klebestift, Bas-
telschere.

Zu Frage 4.4.:

Die Ausgabe von speziellen Turnschuhen und spezieller Turnbekleidung sind nicht in der
Asylwerberbetreuung inkludiert.


Zu Frage 4.5.:

Die Übernahme des Selbstbehaltes bei Schulbüchern ist nicht in der Leistungsbeschreibung
betreffend die Asylwerberbetreuung enthalten. Die Kostentragung liegt beim BM.I, wobei die
Firma EHC in Vorlage tritt.

Zu Frage 4.6.:

Die für den Schulbesuch erforderlichen Fahrtkosten werden vom BM.I übernommen, die
Administration von der Firma EHC durchgeführt.

Zu Frage 4.7.:

Kosten für Schulprojekte, Schullandwochen, Schulschikurse, Schiausrüstung etc. werden
nicht übernommen. Zusätzliche Ausgaben für Werkmaterialien, etc. werden für Schüler be-
zahlt.

Zu Frage 5.1. und 5.2:

In den Betreuungsstellen werden Kontrollen durch Bedienstete des BM.I mehrmals pro Wo-
che unangemeldet durchgeführt.

In sogenannten „Vertragsquartieren" wird mindestens ein Mal im Monat eine Kontrolle durch
Bedienstete des BM.I durchgeführt. Diese Kontrollen erfolgen sowohl unangemeldet als auch
avisiert, letztere verbunden mit der regelmäßigen Auszahlung des Taschengeldes.

Zu Frage 5.3.:

In der Betreuungsstelle Traiskirchen stehen für Frauenfragen zwei BetreuerInnen als An-
sprechpersonen zur Verfügung, es handelt sich um Bedienstete des BM.I. Die vertrauliche
Behandlung von Beschwerden ist gewährleistet, darauf wird auch in den Aushängen hinge-
wiesen. Über den Journaldienst ist rund um die Uhr eine Ansprechperson erreichbar.

Zu Frage 5.4.:

Unterkunftgebern stehen bei der örtlich zuständigen Betreuungsstelle Bedienstete des BM.I
telefonisch und persönlich bei erforderlichen Problemlösungen zur Seite und ist ein Journal-
dienst in der Betreuungsstelle Traiskirchen eingerichtet.

Selbstverständlich stehen die MitarbeiterInnen der Betreuungsstellen den Unterkunftgebern
bei Bedarf zur Verfügung.


Zu Frage 6.1:

Kindergartenbeiträge stellen keinen Leistungsbestandteil der Grundversorgung dar.

Zu Frage 6.2:

Ja, bei besonderem Erfolg des oder der Betreffenden.

Zu Frage 6.3:

Ja, bei besonderem Erfolg des oder der Betreffenden.

Zu Frage 6.4:

Standardmäßig werden Kursbeiträge für Deutsch- und sonstige Ausbildungskurse nur für
unbegleitete minderjährige Fremde geleistet.

Zu Frage 6.5:

Im Falle der Finanzierung einer Kursmaßnahme werden auch die diesbezüglichen Fahrtkos-
ten geleistet.