1347/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2004
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möglich.
BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Heinrich-Hoschek, Posch und GenossInnen haben am
29.
Jänner 2004 unter der Nr. 1385/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
„Spezifi-
sche Leistungen für
Kinder und Jugendliche von AsylwerberInnen in Bundesbetreuung bzw.
i.R. der am 1. Mai 2004 in Kraft tretenden
Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1a:
Es gibt regelmäßig altersgemäße
Markenprodukte für die Säuglings- und Kleinkindernah-
rung,
im Einzelnen: Anfangs- und Folgemilchpulver, Fertignahrung, Tee und Obst, sowie
Getreidebrei.
Zu Frage 1b:
Milch- und Teeflaschen, Sauger und
Trinkbecher sind regelmäßig im Startpaket für die
Säuglinge
enthalten.
Zu Frage 1c:
Windeln für die verschiedenen
Körpergrößen bzw. verschiedenes Gewicht der Babys werden
soweit und solange
Bedarf besteht, regelmäßig ausgegeben.
Zu Frage 1d:
Säuglingspflegemittel sind regelmäßig im
„Babystartpaket" enthalten, auch können die Asyl-
werber in der „Sanitätsstation" notwendige Dinge für ihre Kinder erhalten.
In diesem
Zusammenhang ist zu erwähnen, dass an die Eltern für Neugeborene und Kinder
ein (eigenes)
Taschengeld ausbezahlt wird.
Zu Frage 2.1:
Gitterbetten sind im Inventar der
Bundesbetreuungsstellen enthalten.
Zu Frage 2.2.:
Ja.
Zu Frage 2.3.:
Das "Babypaket" enthält eine
Babybadewanne, um die Kinder auch entsprechend baden zu
können.
Zu Frage
2.4.:
Ein Toilettentopf ist im Startpaket für
die Säuglinge inkludiert.
Zu Frage
2.5.:
Kleinkindersitze
sind nicht vorhanden.
Zu Frage 2.6.:
Tische und Sessel für
das Erledigen der Hausaufgaben werden für Schulkinder bereitge-
stellt.
Zu Frage 3.1.:
Selbstverständlich wird auf die räumlichen
Gegebenheiten und den familiären bzw. nach
dem
Geschlecht oder Alter gegebenen Bedürfnissen Bedacht genommen. Etwa in der
Betreuungsstelle
Traiskirchen werden alleinstehende Frauen und deren Kinder im modernen
und hygienisch einwandfreien Haus 8 untergebracht.
Zu Frage 3.2.:
JA
Zu Frage 3.3.:
Es gibt die
Möglichkeit, rund um die Uhr Tee, Milch (insbesondere Fläschchen) und andere
Flüssigkeiten
zuzubereiten. Aus Gründen des Brandschutzes sind die entsprechenden Tee-
küchen mit Bewegungsmeldern ausgestattet,
die notfalls eine automatische Unterbrechung
der Stromzufuhr gewährleisten. In der Betreuungsstelle Traiskirchen ist jedes
Haus und in
jedem Haus jedes Stockwerk mit einer derartigen Teeküche ausgestattet.
Zu Frage 3.4.:
Es gibt sowohl in geschlossenen
Räumen, wie auch im Freien, Spielmöglichkeiten und Be-
wegungsräume für
Kinder, die den Anforderungen an die Kindersicherheit entsprechen. Be-
wegungsräume im Freien werden nicht eigens beaufsichtigt, wohl aber die in
geschlossenen
Räumen vorhandenen Spielräume.
In der Betreuungsstelle Traiskirchen etwa
sind im Freien zwei Kinderspielplätze, ein Basket-
ballplatz und ein Fußballplatz vorhanden. Weiters werden im Haus 24 welches nur
für Frau-
en, Kinder und schulpflichtige Jugendliche zugänglich ist, folgende
Spielmöglichkeiten ange-
boten: Tischtennis, Billard, Darts,
Fernsehen, Puzzlespiele, Bibliothek. Die Beaufsichtigung
erfolgt durch drei BetreuerInnen. Zusätzlich ist in der Betreuungsstelle
Traiskirchen im Haus
11 eine betreute
Kinderspielmöglichkeit eingerichtet.
Zu Frage 3.5.:
Ärztliche Betreuung,
Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind in der näheren Um-
gebung
erreichbar.
In der
Betreuungsstelle Traiskirchen etwa befinden sich Schulen in Traiskirchen und
Möl-
lersdorf und ist eine
Kinderbetreuungseinrichtung (siehe Frage 3.4.) in die Betreuungsstelle
integriert. In der Betreuungsstelle
Traiskirchen sind täglich zwei Ärzte für Allgemeinmedizin
anwesend.
Zu Frage 4.:
Schultaschen mit einer Standardausstattung wurden von
European Homecare nicht nur am
Schulbeginn im September ausgegeben,
sondern auch während des Schuljahres bei Bedarf.
Zu
Fragen 4.1., 4.2.
und 4.3.:
In der Standardausstattung der
Schultasche sind enthalten: Hefte, Zeichenblock, Lineal,
Spitzer, Füllfeder, Tintenpatronen, Bleistift, Wasserfarben, Ölkreiden,
Buntstifte, Filzstifte,
Tintenkiller,
Radiergummi, Zirkel, Kugelschreiber, Federpennal, Geodreieck, Klebestift, Bas-
telschere.
Zu Frage
4.4.:
Die Ausgabe von
speziellen Turnschuhen und spezieller Turnbekleidung sind nicht in der
Asylwerberbetreuung
inkludiert.
Zu Frage 4.5.:
Die Übernahme des Selbstbehaltes bei Schulbüchern ist nicht
in der Leistungsbeschreibung
betreffend die Asylwerberbetreuung enthalten. Die Kostentragung liegt beim
BM.I, wobei die
Firma EHC in Vorlage tritt.
Zu Frage 4.6.:
Die für den
Schulbesuch erforderlichen Fahrtkosten werden vom BM.I übernommen, die
Administration von
der Firma EHC durchgeführt.
Zu Frage 4.7.:
Kosten für
Schulprojekte, Schullandwochen, Schulschikurse, Schiausrüstung etc. werden
nicht
übernommen. Zusätzliche Ausgaben für Werkmaterialien, etc. werden für Schüler
be-
zahlt.
Zu Frage 5.1. und
5.2:
In den Betreuungsstellen werden Kontrollen
durch Bedienstete des BM.I mehrmals pro Wo-
che unangemeldet durchgeführt.
In sogenannten „Vertragsquartieren"
wird mindestens ein Mal im Monat eine Kontrolle durch
Bedienstete des BM.I durchgeführt. Diese
Kontrollen erfolgen sowohl unangemeldet als auch
avisiert, letztere verbunden mit der regelmäßigen Auszahlung des
Taschengeldes.
Zu Frage 5.3.:
In der Betreuungsstelle Traiskirchen
stehen für Frauenfragen zwei BetreuerInnen als An-
sprechpersonen zur Verfügung, es handelt sich um Bedienstete des BM.I. Die
vertrauliche
Behandlung von
Beschwerden ist gewährleistet, darauf wird auch in den Aushängen hinge-
wiesen. Über den Journaldienst ist rund um die Uhr eine Ansprechperson
erreichbar.
Zu Frage 5.4.:
Unterkunftgebern stehen bei der örtlich zuständigen
Betreuungsstelle Bedienstete des BM.I
telefonisch und persönlich bei
erforderlichen Problemlösungen zur Seite und ist ein Journal-
dienst in der Betreuungsstelle Traiskirchen eingerichtet.
Selbstverständlich stehen die MitarbeiterInnen der
Betreuungsstellen den Unterkunftgebern
bei Bedarf zur Verfügung.
Zu Frage 6.1:
Kindergartenbeiträge stellen keinen
Leistungsbestandteil der Grundversorgung dar.
Zu Frage 6.2:
Ja, bei besonderem Erfolg des oder der
Betreffenden.
Zu Frage 6.3:
Ja, bei besonderem Erfolg des oder der
Betreffenden.
Zu Frage 6.4:
Standardmäßig werden Kursbeiträge für Deutsch- und
sonstige Ausbildungskurse nur für
unbegleitete
minderjährige Fremde geleistet.
Zu Frage 6.5:
Im Falle
der Finanzierung einer Kursmaßnahme werden auch die diesbezüglichen Fahrtkos-
ten geleistet.