1351/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.03.2004
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BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1352/J der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
wie folgt:

Frage 1:

Die Erfüllung der Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für die
in der Anfrage genannten Anstalten ergibt sich aus der nachfolgenden Zusammen-
stellung.

Für die Überprüfung der Beschäftigungspflicht wird grundsätzlich der jeweilige
Monatserste herangezogen. Da die Vorschreibung einer allfälligen Ausgleichstaxe für
das Kalenderjahr 2003 erst ab dem 2. Quartal 2004 erfolgt und zum gegenwärtigen
Zeitpunkt somit noch keine rechtskräftigen Bescheide vorliegen, wurde auf vorläufige
Daten zurückgegriffen.

Erklärung der Abkürzungen:

DN-GES                       Personalstand insgesamt

NERP                       abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

DN-PFLZL                       Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL                       ermittelte Pflichtzahl

ANRP 1+2                       Summe der begünstigten Behinderten

ANRP 2                       doppelt anrechenbare Behinderte

Erfüllung                       Erfüllung der Beschäftigungspflicht - Pflichtzahl


Berechnungswerte für das Kalenderjahr 2003 zum Stichtag 1.12.2003

 

DN-GES

NERP

DN-PFLZL

PFLZL

ANRP 1+2

ANRP 2

Erfüllung

WGKK

3.756

102

3.654

146

107

18

-21

KFA

605

17

588

23

18

5

0

NÖGKK

1.361

35

1.326

53

35

6

-12

BGKK

254

7

247

9

7

1

-1

StmkGKK

1.297

95

1.202

48

95

26

+73

KGKK

558

45

513

20

45

7

+32

SGKK

552

18

534

21

18

6

+3

TGKK

600

33

567

22

33

10

+21

VGKK

343

15

328

13

15

4

+4

OÖGKK

1.829

106

1.723

68

108

32

+70

Bauarbeiter-Ur-
laubs- u. Abferti-
gungskasse

191

7

184

7

7

3

+3

Pharmaz. Ge-
haltsk. f. Österr.

36

2

34

1

2

2

+3

BKK der Wiener
Verkehrsbetriebe

75

2

73

2

2

 

0

HV d. SV-Träger

277

5

272

10

5

1

-4