1355/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.03.2004
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Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1356/J der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
wie folgt:

Frage 1:

In der folgenden Aufstellung findet sich eine Übersicht über die Erfüllung der
Beschäftigungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz durch die Länder.

Für die Überprüfung der Beschäftigungspflicht wird grundsätzlich der jeweilige
Monatserste herangezogen. Da die Vorschreibung einer allfälligen Ausgleichstaxe für
das Kalenderjahr 2003 erst ab dem 2. Quartal 2004 erfolgt und zum gegenwärtigen
Zeitpunkt somit noch keine rechtskräftigen Bescheide vorliegen, wurde auf vorläufige
Daten zurückgegriffen.

Von den Bundesländern Oberösterreich und Tirol wurden dem Bundessozialamt
noch kein Verzeichnis übermittelt, sodass eine valide Auskunft über die
Beschäftigungspflicht dieser beiden Länder noch nicht getroffen werden kann.

Erklärung der Abkürzungen:

DN-GES                       Personalstand insgesamt

NERP                       abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

DN-PFLZL    Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL                       ermittelte Pflichtzahl

ANRP 1 +2                       Summe der begünstigten Behinderten

ANRP 2                       doppelt anrechenbare Behinderte

Erfüllung                       Erfüllung der Beschäftigungspflicht - Pflichtzahl


Berechnungswerte für das Kalenderjahr 2003 zum Stichtag 1.12.2003

 

Land

DN-GES

NERP

DN-PFLZL

PFLZL

ANRP 1+2

ANRP 2

Erfüllung

Wien

91.728

2.241

89.487

3.579

2.241

483

-855

Niederösterreich

33.893

765

33.128

1.325

776

154

-395

Burgenland

6.298

170

6.128

245

171

42

-32

Oberösterreich

 

 

 

 

 

 

 

Salzburg

12.795

300

12.495

499

313

70

-129

Tirol

 

 

 

 

 

 

 

Vorarlberg

8.942

125

8.817

352

127

36

-191

Steiermark

34.846

1.809

33.037

1.321

1.840

426

+945

Kärnten

17.154

724

16.430

657

747

150

+240