1359/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Kolleginnen und
Kollegen haben am 28. Jänner 2004 unter der
Nummer 1339/J-NR/2004 eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und
sonstige
Leistungen des Ressorts für das Bundesland Kärnten an mich gerichtet,
die folgenden
Wortlaut hat:
„Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für
Auswärtige Angelegenheiten in der
XXI. und XII. Gesetzgebungsperiode gesetzt, die
vor allem für das Bundesland Kärnten
wirksam sind?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Während
das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten grundsätzlich
gesamtösterreichische Interessen zu
vertreten hat, können gewisse außenpolitische Initiativen
und Leistungen meines Ressorts im besonderen Interesse aller oder
stärker im Interesse
einzelner Bundesländer stehen. So habe ich am 6. Juni 2001 die Initiative der
„Regionalen
Partnerschaft" ins Leben gerufen, die nicht nur Gesamtösterreich, sondern
auch allen
österreichischen Bundesländern und den an Österreich grenzenden im Mai d.J. der
EU
beitretenden Nachbarstaaten zugute kommt.
Mein
Ressort tritt im Rahmen der EU konsequent für die Verankerung von Anliegen der
Regionen und Länder und für die Einbindung der regionalen und kommunalen Ebene
ein.
Auch die vom Außenministerium wahrgenommene, zusammenfassende Betreuung der
Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den
Gebietskörperschaften und den ihnen angrenzenden Staaten ist für die
Bundesländer von
wesentlicher Relevanz: Für Kärnten bedeutet
dies konkret, dass die weitere Intensivierung der
regionalen Zusammenarbeit mit Italien und Slowenien mit der Zielsetzung der
Förderung von
gutnachbarschaftlichen Beziehungen und stabilem Wirtschaftswachstum auf beiden
Seiten der
Grenze als politische Priorität wahrgenommen wird.
Meine intensiven Bemühungen gegenüber Slowenien - es kam
in den vergangenen 3 Jahren
zu etwa 20 Treffen mit meinem slowenischen Kollegen - haben zu gegenseitigem
Vertrauen
und Wertschätzung
geführt. Eine Reihe konkreter Maßnahmen hat außerdem zu einer
positiven Entwicklung in den bilateralen Beziehungen beigetragen: Abschluss des
Kulturabkommens im Jahr 2002, bewusste und massive Hilfestellung in der EU-
Kandidatenphase, substantielle
österreichische Beteiligung an den beiden großen humanitären
Initiativen Sloweniens, dem ITF (Entminung) und der Stiftung „Together"
(gemeinsame Irak-
Initiative) u.a. mehr.
Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat weiters am Zustandekommen
einer pragmatischen Lösung der offenen
Archivfragen zwischen dem Kärntner Landesarchiv
und dem Archiv der Republik Slowenien mitgewirkt und in diesem Zusammenhang
2001 für
die Herstellung von an das Archiv der Republik Slowenien zu übergebenden
Archivalienkopien dem Kärntner
Landesarchiv, gemäß einer von diesem gelegten Rechnung,
öS 62.989,- zur Verfügung gestellt.
Im
Rahmen der 19. Tagung der Zwischenstaatlichen Kommission für den
Karawankentunnel
am 24. Oktober 2002 gelang die Finalisierung des Vertrages mit Slowenien über
die
Gefahrguttransporte durch den
Karawankentunnel. Dadurch konnte der Vertrag im April 2003
von den Verkehrsministern Österreichs und Sloweniens unterzeichnet
werden und am
1. Juni 2003 in Kraft treten. Durch die Bestimmungen des Vertrages - darunter
das
verbindliche Geleit von Gefahrguttransporten
durch den Tunnel - wird die Sicherheit des
Karawankentunnels wesentlich erhöht.
Darüber hinaus
wurden zur Erleichterung des Grenzverkehrs zwischen Kärnten und
Slowenien folgende Verträge abgeschlossen (in Klammer die Unterzeichnungs- und
Inkraftsetzungsdaten):
•
Vereinbarung
zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der
Republik Slowenien zur Errichtung einer
gemeinsamen Grenzabfertigungsstelle auf
dem slowenischen Staatsgebiet beim Grenzübergang Paulitschsattel -
Pavlicevo sedlo.
(26.04.2001,01.06.2001)
•
Vereinbarung
zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der
Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im
Eisenbahnverkehr
zwischen den Bahnhöfen Spielfeld und Maribor. (08.05.2001,01.06.2001)
•
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung
und der Regierung der
Republik Slowenien
über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr
zwischen den Bahnhöfen Villach und Jesenice. (08.05.2001, 01.06.2001)
•
Ferner wurde entsprechend den Wünschen der Kärntner
Landesregierung ein
Abkommen
der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik
Slowenien zur
Änderung des Abkommens über den alpinen Touristenverkehr im
Grenzverkehr am 5.7.2001 unterzeichnet, welches am 1.7.2002 in Kraft trat.
Insgesamt konnte eine deutliche Verbesserung der
Beziehungen zum Nachbarland Slowenien
erreicht werden, die
zweifelsfrei zu Vorteilen und wirtschaftlichen Gewinnen für das
Bundesland Kärnten und seiner Bevölkerung beigetragen hat.
Betreffend Italien habe ich mich nach den schweren Unwettern,
die am 29. August 2003 Teile
von Friaul - Julisch
Venetien schwer in Mitleidenschaft gezogen und zur Sperre der Strasse
über den Passo Pramollo / das Nassfeld auf der italienischen Seite der Grenze
geführt haben,
durch intensive Interventionen bei den italienischen politischen
Verantwortlichen auf den
diversen nationalen und regionalen Ebenen
dafür eingesetzt, dass diese Straße möglichst rasch
wieder geöffnet wird, um durch das absehbare Ausbleiben des größten
Teils der italienischen
Besucher gravierende wirtschaftliche Verluste der Tourismusregion Nassfeld in
der
Wintertourismussaison 2003/2004 zu vermeiden sowie eine drohende erhebliche
Verschlechterung der Verkehrssituation auf
den verbleibenden Passstrassen zwischen Kärnten
und der Region Friaul - Julisch
Venetien hintan zu halten. Es ist gelungen, die italienische
Seite zu raschem Handeln zu bewegen und die
Wiedereröffnung einer Behelfsstraße bereits
Anfang Dezember 2003
sicherzustellen. Nach Abschluss der geologischen Gutachten und
weiteren Sicherungsmaßnahmen soll die Straße auf dem italienischen Teil des
Passes im
Laufe d.J. gänzlich saniert werden. Die
Bundesregierung hat im übrigen 200.000,-- Euro für
Soforthilfsmaßnahmen im Kanaltal zur Verfügung gestellt.
Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten organisiert gemeinsam mit dem
Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst seit Jahren in regelmäßigen Abständen
Paketsitzungen
über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts in Österreich, und zwar v.a. in den
Bereichen
Umweltrecht und freier Warenverkehr / öffentliches Auftragswesen. Zu den
Paketsitzungen
laden Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und Bundeskanzleramt die
für die
dabei behandelten Fälle bzw. Sachmaterien zuständigen Vertreter der
Europäischen
Kommission, schwerpunktmäßig die Generaldirektionen Binnenmarkt und / oder
Umwelt, auf
der einen Seite, und Vertreter der zuständigen Bundesministerien /
Zentralstellen des Bundes
und Ämter der Landesregierungen / Landesinstitutionen auf der anderen Seite
ein. Ziel der
Paketsitzungen ist es, die Anwendung und Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in
Österreich
auf dem betroffenen Sachgebiet durch eine Aussprache zu fördern und zu
beschleunigen.
Gegenstand des Informationsaustausches sind dabei sowohl neue Beschwerdefälle
bzw.
bereits anhängige Vertragsverletzungs-verfahren als auch die Transformation der
einschlägigen Rechtsakte der EU in das
österreichische Recht, sowie Informationspunkte über
relevante Entwicklungen auf europäischer Ebene. Diese Paketsitzungen
haben einen
bedeutenden Beitrag bei der praktischen Durchsetzung der
Gemeinschaftsgesetzgebung in
Österreich und zu einer informellen Lösung zahlreicher Fälle geleistet, in
denen die
Europäische Kommission von der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren
gegen
Österreich absehen konnte. Dabei wurden auch in die Zuständigkeit des Landes
Kärnten
fallende Fälle behandelt, zuletzt bei der Paketsitzung „Umwelt" am 10.
November 2003, an
der auch Vertreter des Amtes der Kärntner Landesregierung teilnahmen.
Im
Rahmen der Auslandskultur wurden vom Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten ab 29. Oktober 1999 für
Förderungen und Aufwendungen für direkt dem
Bundesland Kärnten zurechenbare Projekte die folgenden Beträge
eingesetzt:
2000 |
ATS |
645.639,45 |
2001 |
ATS |
659.624,92 |
2002 |
€ |
41.798,64 |
2003 |
€ |
55.747,55 |
Auslandsreisen von RepräsentantInnen der
österreichischen Bundesländer werden von den
österreichischen
Vertretungsbehörden im Ausland in direktem Kontakt oder im Wege des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten unterstützt.
Aufgrund der Fülle der Aktivitäten meines Ressorts können
nur einzelne Beispiele
hervorgehoben werden. Viele Dienstleistungen und Tätigkeiten meines Ressorts,
etwa
hinsichtlich der konsularischen
Hilfeleistungen für in Not geratene Staatsbürger, der
protokollarischen Betreuung österreichischer Delegationen oder der
finanziellen
Unterstützung von Einzelpersonen oder Vereinen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit oder der
Auslandskulturpolitik, sind nicht länderspezifisch
ausgerichtet, werden aber häufig auf direktes Ersuchen, in
Zusammenarbeit oder in
Abstimmung mit den Bundesländern, darunter
auch Kärnten, erbracht.