1360/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Peter Haubner,
Kolleginnen und Kollegen haben am
28. Jänner 2004 unter
der Nummer 1340/J-NR/2004 eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Förderungen, Aufwendungen,
Projekte und sonstige Leistungen des
Ressorts für das Bundesland Salzburg an mich gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
„Welche Maßnahmen hat das
Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten in der
XXI. und XII. Gesetzgebungsperiode gesetzt, die vor allem für das
Bundesland Salzburg
wirksam sind?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Während
das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten grundsätzlich
gesamtösterreichische Interessen zu
vertreten hat, können gewisse außenpolitische Initiativen
und Leistungen meines Ressorts im besonderen Interesse aller oder
stärker im Interesse
einzelner Bundesländer stehen. So habe ich am 6. Juni 2001 die Initiative der
„Regionalen
Partnerschaft" ins Leben gerufen, die nicht nur Gesamtösterreich sondern auch
allen
österreichischen Bundesländern und den an Österreich grenzenden im Mai d.J. der
EU
beitretenden Nachbarstaaten zugute kommt.
Mein
Ressort tritt im Rahmen der EU konsequent für die Verankerung von Anliegen der
Regionen und Länder und für die Einbindung der regionalen und kommunalen Ebene
ein.
Auch die vom Außenministerium wahrgenommene, zusammenfassende Betreuung der
Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den
Gebietskörperschaften und den ihnen angrenzenden Staaten ist für die
Bundesländer von
wesentlicher Relevanz: Für Salzburg bedeutet dies konkret, dass die weitere
Intensivierung
der regionalen Zusammenarbeit mit Deutschland mit der Zielsetzung der Förderung
von
gutnachbarschaftlichen Beziehungen und
stabilem Wirtschaftswachstum auf beiden Seiten der
Grenze als politische Priorität wahrgenommen wird.
Salzburg
betreibt wie auch andere österreichische Bundesländer eine aktive
Nachbarschaftspolitik, in deren Rahmen erst am 29. Jänner 2004 in München eine
„Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Bayern und
dem
Bundesland Salzburg" verabschiedet wurde. Am 2.7.2001 wurde der „Vertrag
zwischen der
Republik Österreich und der Bundesrepublik
Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen
Staatsgrenze im Grenzabschnitt ,Salzach' und in den Sektionen I und II des Grenzabschnittes
,Scheibelberg-Bodensee' sowie in Teilen des
Grenzabschnitts ,Innwinkel' " unterzeichnet,
mit dem unter anderem an der Grenze zwischen Salzburg und Deutschland
Arrondierungen
vorgenommen werden.
Auch
fanden zahlreiche Veranstaltungen des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten in Salzburg statt. Besonders sind der „Dialog der
Zivilisationen" am 28.
August 2001 hervorzuheben, an dem auch UN-Generalsekretär Kofi Annan teilnahm,
das
Treffen der Innenminister der Regionalen
Partnerschaft am 27. Juli 2001 und der Wirtschafts-
und Arbeitsminister 27./28. August 2001.
Im
Jahre 2001 stellte ich gemeinsam mit der damaligen Vizekanzlerin Susanne
Riess-Passer
die Initiative der "Österreich-Plattform" als Dialogforum mit der
österreichischen
Bevölkerung vor, ein Angebot, an alle
ÖsterreicherInnen, sich laufend über den Fortschritt der
EU-Beitrittsverhandlungen zu informieren. Veranstaltungen der
"Österreich-Plattform"
wurden u.a. in Salzburg abgehalten.
Hinsichtlich
der Anwendung des Gemeinschaftsrechts in Österreich organisiert das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gemeinsam mit dem
Bundeskanzleramt-
Verfassungsdienst seit Jahren in regelmäßigen Abständen Paketsitzungen, und
zwar v.a. in
den Bereichen Umweltrecht und freier Warenverkehr / öffentliches Auftragswesen.
Zu den
Paketsitzungen laden Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten / Bundeskanzleramt
die für die dabei behandelten Fälle bzw. Sachmaterien zuständigen
Vertreter der
Europäischen Kommission, schwerpunktmäßig die Generaldirektionen Binnenmarkt
und /
oder Umwelt, auf der einen Seite, und Vertreter der zuständigen
Bundesministerien /
Zentralstellen des Bundes und Ämter der Landesregierungen / Landesinstitutionen
auf der
anderen Seite ein. Ziel der Paketsitzungen ist es, die Anwendung und Umsetzung
des
Gemeinschaftsrechts in Österreich auf dem betroffenen Sachgebiet durch eine
Aussprache zu
fördern und zu beschleunigen. Gegenstand des Informationsaustausches sind dabei
sowohl
neue Beschwerdefälle bzw. bereits anhängige Vertragsverletzungsverfahren als
auch die
Transformation der einschlägigen Rechtsakte der EU in das österreichische
Recht, sowie
Informationspunkte über relevante Entwicklungen auf europäischer Ebene. Diese
Paketsitzungen haben einen bedeutenden Beitrag bei der praktischen Durchsetzung
der
Gemeinschaftsgesetzgebung in Österreich und zu einer informellen Lösung
zahlreicher Fälle
geleistet, in denen die Europäische Kommission von der Einleitung von
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich absehen konnte. Dabei wurden auch
in die
Zuständigkeit des Landes Salzburg fallende Fälle behandelt, zuletzt bei der
Paketsitzung
„Umwelt" am 10. November 2003, an der auch Vertreter des Amtes der
Salzburger
Landesregierung teilnahmen.
Im
Rahmen der Auslandskultur wurden vom Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten ab 29. Oktober 1999 für
Förderungen und Aufwendungen für direkt dem
Bundesland Salzburg zurechenbare Projekte die folgenden Beträge
eingesetzt:
X-XII/1999 ATS 227.189,70
2000
ATS 972.416,34
2001
ATS 885.356,90
2002
€ 78.035,54
2003
€ 97.847,41
Auslandsreisen von RepräsentantInnen der
österreichischen Bundesländer werden von den
österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland in direktem Kontakt oder im
Wege des
Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten unterstützt.
Aufgrund
der Fülle der Aktivitäten meines Ressorts können nur einzelne Beispiele
hervorgehoben werden. Viele Dienstleistungen und Tätigkeiten meines Ressorts,
etwa
hinsichtlich der konsularischen Hilfeleistungen für in Not geratene
Staatsbürger, der
protokollarischen Betreuung österreichischer Delegationen oder der finanziellen
Unterstützung von Einzelpersonen oder Vereinen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit oder der
Auslandskulturpolitik, sind nicht länderspezifisch
ausgerichtet, werden aber häufig auf direktes Ersuchen, in
Zusammenarbeit oder in
Abstimmung mit den Bundesländern, darunter auch Salzburg, erbracht.