1369/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen vom
28.01.2004, Nr. 1341/J, betreffend Verkehrslärm, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

An der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wird mit Nachdruck gearbeitet. Viele Vorar-
beiten (technische und rechtliche Fragestellungen) wurden seit der Inkraftsetzung der Richt-
linie durchgeführt. Derzeit ist mein Ressort bemüht, sämtliche an der Richtlinienumsetzung
beteiligten Gebietskörperschaften über diese Vorarbeiten zu informieren und damit die
Grundlagen für eine einheitliche Umsetzung zu schaffen. Hiezu fand eine Koordinationssit-
zung am 25. Februar 2004 mit allen betroffenen Gebietskörperschaften statt.

Zu Frage 2:

Die Ausarbeitung technischer Aspekte wurde der Expertenrunde „Forum Schall" übertragen.
Lärm- und Schallverantwortliche aus jedem Bundesland und einigen Landeshauptstädten
nehmen an dessen periodisch stattfindenden Sitzungen (2 bis 3 mal im Jahr) teil. Die Erar-
beitung eines Empfehlungsprotokolls (Beilage) ist ein wesentlicher Grundbestandteil für die
Umsetzung der Richtlinie. Beim Österreichischen Arbeitsring für Lärmbekämpfung (ÖAL)
wurden die Erarbeitung der ÖAL 36, Erstellung von Schallemissionsplänen und Konfliktplä-


nen und Planung von Lärmschutzmaßnahmen, der ÖAL 24, Lärmschutzzonen in der Umge-
bung von Flughäfen, der ÖAL 40, Kooperative Verfahren zur Lärmminderung in städtischen
Gebieten und der Überarbeitung der ÖAL 3 Beurteilung von Schallimmissionen (laufend)
beauftragt bzw. gefördert. Zudem wird nun bereits die Beauftragung des Österreichischen
Arbeitsringes für Lärmbekämpfung (ÖAL) mit der Überarbeitung seiner ÖAL 36 vorbereitet.

Zu Frage 3:

Bereits erwähnt wurde die Koordinationssitzung vom 25.2.2004, an der Vertreter aller Bun-
desländer zur Teilnahme eingeladen worden sind. Es werden noch weitere Sitzungen bis
zum Sommer stattfinden, um eine bundesweit koordinierte Richtlinienumsetzung zu gewähr-
leisten. Da alle Bundesländer in der Expertengruppe „Forum Schall" vertreten sind, besteht
in den technischen Bereichen auf Expertenebene weitgehend Konsens. Diskussionsbedarf
besteht noch in den Bereichen der Festlegung des Abendzeitraumes.

Zu Frage 4:

Die betroffenen Bundesministerien (BMVIT, BMWA) nahmen ebenfalls an der Koordinations-
sitzung am 25. 2. 2004 teil und werden auch an den weiteren Sitzungen teilnehmen.

Zu den Fragen 5, 6 und 7:

Lärmgesetzgebung ist in unserer Rechtsordnung eine klassische Annexmaterie, das heißt,
die Kompetenz zur Lärmnormierung ist an die Kompetenz der jeweiligen Sachmaterie ge-
bunden. Folglich liegt die Gesetzgebung im Bereich Lärm sowohl beim Bund als auch bei
den Ländern. Eine bundeseinheitliche Lärm(schutz-)gesetzgebung ist daher derzeit nicht
möglich. Im Rahmen des Österreich-Konvents besteht die Möglichkeit, eine Bündelung und
möglichst integrative Regelung der Lärmschutzkompetenz zu prüfen.

Zu Frage 8:

Lärm ist eine vom Menschen unmittelbar empfundene Umweltbelastung. Im Jahr 1998 fühl-
ten sich 28 % der Österreicher am Tag und/oder in der Nacht in ihren Wohnungen durch
Lärm gestört, 16% sogar stark oder sehr stark (DÖRFLER, 2000). Verkehrslärm ist dabei


mit 77 % der Nennungen die wichtigste Lärmquelle, wobei der Kraftfahrzeugverkehr in 61 %
der Antworten als Verursacher genannt wird. Er liegt damit weit vor Schienen- und Luftver-
kehr, die mit einer Häufigkeit von 11 % bzw. 5 % genannt werden. Seit den 70er Jahren wur-
den zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die Belastung der Bevölkerung zu verringern.
Emissionsgrenzwerte von Fahrzeugen und Flugzeugen wurden gesenkt, Lärmschutzwände
und -wälle errichtet und der Einbau von Schallschutzfenstern gefördert. Obwohl sich das
subjektiv empfundene Ausmaß der Lärmbelästigung seit 1970 auf die Hälfte reduziert hat,
besteht weiterhin Handlungsbedarf.

Im Jahr 2002 wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes eine Abschätzung der in Zonen
unterschiedlicher Lärmbelastung lebenden Bevölkerung erstellt. Berücksichtigt wurden Stra-
ßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm. Es zeigt sich, dass zurzeit ein nicht unbeträchtlicher
Anteil der Bevölkerung in Zonen mit Lärmpegeln über dem von der WHO empfohlenen
Grenzwert von 55dB für Gebiete mit Wohnnutzung leben muss.

In Zonen unterschiedlicher Lärmbelastung lebender Anteil der Bevölkerung

 

*

Strassenverkehr

Schienenverkehr

Flugverkehr

>55 dB

60%

**

**

>60 dB

32%

**

0,37%

>65 dB

9,8%

**

0,08%

>70 dB

4,6%

3,7%

0,02%

>75 dB

1%

1,5%

**

*   Straßenverkehr: L.A,eq,Tag oder LA,eq,Nacht + 10dB, Bezugszeitraum 1998
Schienenverkehr: LA,eq,Nacht + 10dB, Bezugszeitraum 2000
Flugverkehr: Ldn, Lden bzw. L6-22, Bezugszeitraum 1990-2000

** nicht erhoben
Quelle: Umweltbundesamt

Zu Frage 9:

In Auftrag meines Ressorts wurde eine solche Erhebung im Dezember 2003 durchgeführt.
Die Auswertung der erhobenen Daten dauert noch an. Im Frühjahr dieses Jahres wird eine
Veröffentlichung erfolgen.


Zu Frage 10:

Es werden jene Gebietskörperschaften Lärmkarten und Aktionspläne zu erstellen haben,
welche für die Regelung der einzelnen Lärmverursacher (z.B. Straßen, Eisenbahn, Flugha-
fen, Industrieanlagen) verantwortlich zeichnen. Soweit Gemeinden durch die Ballungsraum-
definition betroffen sind, werden diese die für die Lärmkartenerfassung notwendigen Schritte
durchführen müssen.

Zu Frage 11:

Die Zuständigkeit zur Übertragung von Kompetenzen im Verkehrsbereich liegt ausschließlich
beim BMVIT bzw. den Ländern und kann nur von diesen weitergegeben werden. Eine Be-
antwortung dieser Frage ist daher von meiner Seite nicht möglich.

Zu Frage 12:

In den bereits mehrfach erwähnten Koordinationssitzungen wird eine bundesweit koordinier-
te Lösung verhandelt werden. Die rechtliche Umsetzung der Länder wird aber jedenfalls in
deren Zuständigkeitsbereichen von diesen durchzuführen sein. Die Kosten sind gemäß den
Zuständigkeiten zu tragen.

Zu Frage 13:

Zusätzliche Erhebungen der Lärmbelastung in von der Richtlinie nicht erfassten Gebieten
sind seitens meines Ressorts nicht vorgesehen. Unabhängig von der Lärmkartenerstellung
werden jedoch laufend Projekte verfolgt, welche Erhebungen zur Lärmbelastung bzw.
-minderung zum Inhalt haben. Weiters bestehen bereits jetzt Lärmkarten, die von Städten
und Gemeinden aus eigenem Interesse als Planungsinstrument erarbeitet wurden.

Zu Frage 14:

Auf der Grundlage des Empfehlungsprotokolls des „Forum Schall" sind die Grenzwerte für
die einzelnen Lärmerreger unterschiedlich zu betrachten und zu behandeln. Da Straßenlärm


andere Charakteristika aufweist als beispielsweise Eisenbahn- oder Fluglärm, müssen unter-
schiedliche Grenzwerte zur Anwendung kommen. Unter Berücksichtigung einer Vielzahl von
den Lärmpegel beeinflussenden Faktoren und der heutigen Lebensgewohnheiten ist es nicht
realistisch, die Lärmbelastung der gesamten österreichischen Bevölkerung auf bzw. unter die
von der WHO herausgegebenen Werte zu reduzieren. Die Anzahl der Betroffenen in Zonen
über den WHO-Empfehlungen wird im Zuge der Lärmkarten für die erfassten Gebiete gemäß
der EU-Umgebungslärmrichtlinie ermittelt werden.

Zu Frage 15:

Gemäß Umgebungslärmrichtlinie müssen benachbarte Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung
der strategischen Lärmkarten und der Aktionspläne für ihr Grenzgebiet zusammenarbeiten.
In welcher Form die Zusammenarbeit erfolgen wird, ist noch zu erarbeiten. Grundsätzlich ist
Lärm von der Ausbreitung her aber ein eher lokales und damit nationales Immissionsprob-
lem.

Zu Frage 16:

Derzeit existiert für den Verkehrsbereich Schiene die Richtlinie für die schalltechnische Sa-
nierung der Eisenbahnbestandsstrecken für die österreichischen Bundesbahnen. Anrainer
haben auf dieser Grundlage das Recht, um Kostenbeiträge für objektseitige Maßnahmen
anzusuchen.

Im Bereich Straße wird auf Bundesebene durch die ASFINAG ein Programm zur Berech-
nung der Prioritätenreihung von Lärmschutzmaßnahmen im ASFINAG - Netz offeriert.
Da für die Bundesgesetzgebung im Bereich Straße, Schiene, Flug und Schifffahrt der Bun-
desminister für Verkehr, Innovation und Technologie verantwortlich zeichnet, kann die Frage,
wieweit es hier Pläne gibt oder Vorgespräche zu dieser Thematik geführt werden, von mei-
ner Seite nicht beantwortet werden.

Zu Frage 17:

Die in Frage 17 genannten Zahlen von 31,5 Mio. € im Jahr 2003 und 52,8 Mio. € im Jahr
2005 betreffen die Ausgaben allein im von der ASFINAG betreuten Straßennetz.


Für den Lärmschutz werden auf von der ASFINAG betreuten Straßen nachfolgende Beträge
ausgegeben:

 

Mio. €

2003

2004

2005

A- und S-Straßen

31,5

48,3

52,1

Bundesstraßen

14,1

k.A.

k.A.

Quelle: ASFINAG, Umweltbundesamt

Die Lärmschutzausgaben im Bereich Schiene im Jahr 2003 sind der Tabelle 2 in Beantwor-
tung der Frage 18 zu entnehmen. Die vorgesehenen Mittel für die Folgejahre 2004 und 2005
wären über den zuständigen Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zu
erfragen.

Zu Frage 18:

Aufwendungen für Lärmschutz an Bundesstraßen in Mio. ATS

 

Jahr

an der Straße

an den Gebäuden

gesamt

1983

89,0

17,7

106,7

1984

157,5

111,7

269,2

1985

164,3

204,5

368,8

1986

322,3

164,4

486,7

1987

307,2

135,6

442,8

1988

132,9

116,7

249,6

1989

122,3

106,0

228,3

1990

178,5

88,8

267,3

1991

172,7

87,9

260,6

1992

278,0

118,2

396,2

1993

168,3

108,5

276,8

1994

144,3

101,8

246,1

1995

110,3

92,1

202,4

1996

94,0

68,5

162,5

1997

69,7

80,5

150,2

1998

82,6

65,3

147,9

1999

136,4

55,6

192,0

Quelle: Umweltbundesamt


Aufwendungen für Lärmschutz an Eisenbahnbestandsstrecken 2003 (durchgeführte
und abgeschlossene sowie in Arbeit befindliche Vorhaben in Mio €:

 

Land

Vertragssumme

Bund

Land

Gemeinde

Burgenland

3,027

1,513

1,090

0,424

Kärnten

26,557

13,717

6,624

6,317

Niederösterreich

30,580

15,198

8,615

6,880

Oberösterreich

56,192

27,906

13,953

14,333

Salzburg

60,065

30,018

15,009

15,038

Steiermark

31,179

15,614

7,775

7,790

Tirol

47,688

33,145

10,774

3,768

Vorarlberg

25,276

15,722

6,881

3,173

Wien

7,567

6,218

0,874

0,674

Österreich

288,131

159,051

71,595

58,397

Quelle: BMVIT

Weitere Kostenangaben liegen meinem Ressort nicht vor.