1369/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gerhard
Steier, Kolleginnen und Kollegen vom
28.01.2004, Nr.
1341/J, betreffend Verkehrslärm, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
An der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wird mit
Nachdruck gearbeitet. Viele Vorar-
beiten (technische und rechtliche Fragestellungen) wurden seit der
Inkraftsetzung der Richt-
linie durchgeführt. Derzeit ist mein Ressort
bemüht, sämtliche an der Richtlinienumsetzung
beteiligten Gebietskörperschaften über diese Vorarbeiten zu informieren und
damit die
Grundlagen für eine einheitliche Umsetzung zu schaffen. Hiezu fand eine
Koordinationssit-
zung am 25. Februar 2004 mit allen betroffenen Gebietskörperschaften
statt.
Zu Frage 2:
Die Ausarbeitung technischer Aspekte wurde der
Expertenrunde „Forum Schall" übertragen.
Lärm- und Schallverantwortliche aus jedem
Bundesland und einigen Landeshauptstädten
nehmen an dessen periodisch stattfindenden Sitzungen (2 bis 3 mal im Jahr)
teil. Die Erar-
beitung eines Empfehlungsprotokolls (Beilage) ist ein wesentlicher
Grundbestandteil für die
Umsetzung der Richtlinie. Beim
Österreichischen Arbeitsring für Lärmbekämpfung (ÖAL)
wurden die Erarbeitung der ÖAL 36, Erstellung von Schallemissionsplänen und
Konfliktplä-
nen und Planung von Lärmschutzmaßnahmen,
der ÖAL 24, Lärmschutzzonen in der Umge-
bung von Flughäfen, der ÖAL 40, Kooperative Verfahren zur Lärmminderung in
städtischen
Gebieten und der Überarbeitung der ÖAL 3
Beurteilung von Schallimmissionen (laufend)
beauftragt bzw. gefördert. Zudem wird
nun bereits die Beauftragung des Österreichischen
Arbeitsringes für Lärmbekämpfung (ÖAL) mit der Überarbeitung seiner ÖAL
36 vorbereitet.
Zu Frage 3:
Bereits erwähnt wurde
die Koordinationssitzung vom 25.2.2004, an der Vertreter aller Bun-
desländer zur Teilnahme eingeladen worden sind. Es werden noch weitere
Sitzungen bis
zum Sommer
stattfinden, um eine bundesweit koordinierte Richtlinienumsetzung zu gewähr-
leisten. Da alle Bundesländer in der
Expertengruppe „Forum Schall" vertreten sind, besteht
in den technischen Bereichen auf Expertenebene weitgehend Konsens.
Diskussionsbedarf
besteht noch in den Bereichen der Festlegung des Abendzeitraumes.
Zu Frage 4:
Die betroffenen
Bundesministerien (BMVIT, BMWA) nahmen ebenfalls an der Koordinations-
sitzung am 25. 2.
2004 teil und werden auch an den weiteren Sitzungen teilnehmen.
Zu den Fragen 5, 6 und 7:
Lärmgesetzgebung ist
in unserer Rechtsordnung eine klassische Annexmaterie, das heißt,
die Kompetenz zur Lärmnormierung ist an die Kompetenz der jeweiligen
Sachmaterie ge-
bunden.
Folglich liegt die Gesetzgebung im Bereich Lärm sowohl beim Bund als auch bei
den
Ländern. Eine bundeseinheitliche Lärm(schutz-)gesetzgebung ist daher derzeit
nicht
möglich. Im Rahmen
des Österreich-Konvents besteht die Möglichkeit, eine Bündelung und
möglichst integrative Regelung der
Lärmschutzkompetenz zu prüfen.
Zu Frage 8:
Lärm ist eine vom Menschen unmittelbar
empfundene Umweltbelastung. Im Jahr 1998 fühl-
ten sich 28 % der Österreicher am Tag
und/oder in der Nacht in ihren Wohnungen durch
Lärm gestört, 16% sogar stark oder sehr stark (DÖRFLER, 2000). Verkehrslärm ist
dabei
mit 77 % der Nennungen die wichtigste Lärmquelle, wobei der
Kraftfahrzeugverkehr in 61 %
der Antworten als Verursacher genannt wird.
Er liegt damit weit vor Schienen- und Luftver-
kehr, die mit einer Häufigkeit von 11 % bzw. 5 % genannt werden. Seit
den 70er Jahren wur-
den zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die
Belastung der Bevölkerung zu verringern.
Emissionsgrenzwerte von Fahrzeugen und Flugzeugen wurden gesenkt,
Lärmschutzwände
und -wälle errichtet und der Einbau von
Schallschutzfenstern gefördert. Obwohl sich das
subjektiv empfundene Ausmaß der Lärmbelästigung seit 1970 auf die Hälfte
reduziert hat,
besteht weiterhin Handlungsbedarf.
Im Jahr 2002 wurde im
Auftrag des Umweltbundesamtes eine Abschätzung der in Zonen
unterschiedlicher
Lärmbelastung lebenden Bevölkerung erstellt. Berücksichtigt wurden Stra-
ßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm. Es zeigt sich, dass zurzeit ein nicht
unbeträchtlicher
Anteil der Bevölkerung in Zonen mit
Lärmpegeln über dem von der WHO empfohlenen
Grenzwert von 55dB für Gebiete mit Wohnnutzung leben muss.
In Zonen
unterschiedlicher Lärmbelastung lebender Anteil der Bevölkerung
* |
Strassenverkehr |
Schienenverkehr |
Flugverkehr |
>55 dB |
60% |
** |
** |
>60 dB |
32% |
** |
0,37% |
>65 dB |
9,8% |
** |
0,08% |
>70 dB |
4,6% |
3,7% |
0,02% |
>75 dB |
1% |
1,5% |
** |
*
Straßenverkehr: L.A,eq,Tag oder LA,eq,Nacht +
10dB, Bezugszeitraum 1998
Schienenverkehr:
LA,eq,Nacht + 10dB, Bezugszeitraum 2000
Flugverkehr: Ldn, Lden
bzw. L6-22, Bezugszeitraum 1990-2000
** nicht erhoben
Quelle:
Umweltbundesamt
Zu Frage 9:
In Auftrag meines
Ressorts wurde eine solche Erhebung im Dezember 2003 durchgeführt.
Die Auswertung der erhobenen Daten dauert noch an. Im Frühjahr dieses Jahres
wird eine
Veröffentlichung
erfolgen.
Zu Frage 10:
Es werden jene Gebietskörperschaften
Lärmkarten und Aktionspläne zu erstellen haben,
welche für die Regelung der einzelnen Lärmverursacher (z.B. Straßen, Eisenbahn,
Flugha-
fen,
Industrieanlagen) verantwortlich zeichnen. Soweit Gemeinden durch die
Ballungsraum-
definition betroffen sind, werden diese die für die Lärmkartenerfassung
notwendigen Schritte
durchführen müssen.
Zu Frage 11:
Die Zuständigkeit zur Übertragung von
Kompetenzen im Verkehrsbereich liegt ausschließlich
beim
BMVIT bzw. den Ländern und kann nur von diesen weitergegeben werden. Eine Be-
antwortung dieser
Frage ist daher von meiner Seite nicht möglich.
Zu Frage 12:
In den bereits mehrfach erwähnten Koordinationssitzungen
wird eine bundesweit koordinier-
te Lösung verhandelt werden. Die rechtliche
Umsetzung der Länder wird aber jedenfalls in
deren Zuständigkeitsbereichen von diesen durchzuführen sein. Die Kosten
sind gemäß den
Zuständigkeiten zu tragen.
Zu Frage 13:
Zusätzliche Erhebungen der
Lärmbelastung in von der Richtlinie nicht erfassten Gebieten
sind
seitens meines Ressorts nicht vorgesehen. Unabhängig von der
Lärmkartenerstellung
werden
jedoch laufend Projekte verfolgt, welche Erhebungen zur Lärmbelastung bzw.
-minderung zum Inhalt haben. Weiters bestehen bereits jetzt Lärmkarten, die von
Städten
und Gemeinden aus
eigenem Interesse als Planungsinstrument erarbeitet wurden.
Zu Frage 14:
Auf der Grundlage des
Empfehlungsprotokolls des „Forum Schall" sind die Grenzwerte für
die einzelnen
Lärmerreger unterschiedlich zu betrachten und zu behandeln. Da Straßenlärm
andere Charakteristika aufweist als
beispielsweise Eisenbahn- oder Fluglärm, müssen unter-
schiedliche Grenzwerte zur Anwendung kommen. Unter Berücksichtigung einer
Vielzahl von
den Lärmpegel beeinflussenden Faktoren und der heutigen Lebensgewohnheiten ist
es nicht
realistisch, die Lärmbelastung der gesamten österreichischen Bevölkerung auf
bzw. unter die
von der WHO
herausgegebenen Werte zu reduzieren. Die Anzahl der Betroffenen in Zonen
über den WHO-Empfehlungen wird im Zuge der
Lärmkarten für die erfassten Gebiete gemäß
der EU-Umgebungslärmrichtlinie ermittelt werden.
Zu Frage 15:
Gemäß Umgebungslärmrichtlinie müssen benachbarte
Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung
der strategischen Lärmkarten und der
Aktionspläne für ihr Grenzgebiet zusammenarbeiten.
In welcher Form die Zusammenarbeit erfolgen wird, ist noch zu
erarbeiten. Grundsätzlich ist
Lärm von der Ausbreitung her aber ein eher
lokales und damit nationales Immissionsprob-
lem.
Zu Frage 16:
Derzeit existiert für
den Verkehrsbereich Schiene die Richtlinie für die schalltechnische Sa-
nierung der Eisenbahnbestandsstrecken für die österreichischen Bundesbahnen.
Anrainer
haben auf dieser Grundlage das Recht, um Kostenbeiträge für objektseitige
Maßnahmen
anzusuchen.
Im Bereich Straße wird auf Bundesebene
durch die ASFINAG ein Programm zur Berech-
nung der
Prioritätenreihung von Lärmschutzmaßnahmen im ASFINAG - Netz offeriert.
Da für die Bundesgesetzgebung im Bereich
Straße, Schiene, Flug und Schifffahrt der Bun-
desminister für Verkehr, Innovation
und Technologie verantwortlich zeichnet, kann die Frage,
wieweit es hier Pläne gibt oder
Vorgespräche zu dieser Thematik geführt werden, von mei-
ner Seite nicht beantwortet werden.
Zu Frage 17:
Die in Frage 17
genannten Zahlen von 31,5 Mio. € im Jahr 2003 und 52,8 Mio. € im Jahr
2005 betreffen die
Ausgaben allein im von der ASFINAG betreuten Straßennetz.
Für
den Lärmschutz werden auf von der ASFINAG betreuten Straßen nachfolgende
Beträge
ausgegeben:
Mio.
€ |
2003 |
2004 |
2005 |
A- und S-Straßen |
31,5 |
48,3 |
52,1 |
Bundesstraßen |
14,1 |
k.A. |
k.A. |
Quelle: ASFINAG, Umweltbundesamt
Die Lärmschutzausgaben im Bereich Schiene
im Jahr 2003 sind der Tabelle 2 in Beantwor-
tung der Frage 18 zu entnehmen. Die vorgesehenen Mittel für die Folgejahre 2004
und 2005
wären über den zuständigen Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie zu
erfragen.
Zu Frage 18:
Aufwendungen für Lärmschutz an
Bundesstraßen in Mio. ATS
Jahr |
an der Straße |
an den Gebäuden |
gesamt |
1983 |
89,0 |
17,7 |
106,7 |
1984 |
157,5 |
111,7 |
269,2 |
1985 |
164,3 |
204,5 |
368,8 |
1986 |
322,3 |
164,4 |
486,7 |
1987 |
307,2 |
135,6 |
442,8 |
1988 |
132,9 |
116,7 |
249,6 |
1989 |
122,3 |
106,0 |
228,3 |
1990 |
178,5 |
88,8 |
267,3 |
1991 |
172,7 |
87,9 |
260,6 |
1992 |
278,0 |
118,2 |
396,2 |
1993 |
168,3 |
108,5 |
276,8 |
1994 |
144,3 |
101,8 |
246,1 |
1995 |
110,3 |
92,1 |
202,4 |
1996 |
94,0 |
68,5 |
162,5 |
1997 |
69,7 |
80,5 |
150,2 |
1998 |
82,6 |
65,3 |
147,9 |
1999 |
136,4 |
55,6 |
192,0 |
Quelle:
Umweltbundesamt
Aufwendungen für Lärmschutz an Eisenbahnbestandsstrecken
2003 (durchgeführte
und
abgeschlossene sowie in Arbeit befindliche Vorhaben in Mio €:
Land |
Vertragssumme |
Bund |
Land |
Gemeinde |
Burgenland |
3,027 |
1,513 |
1,090 |
0,424 |
Kärnten |
26,557 |
13,717 |
6,624 |
6,317 |
Niederösterreich |
30,580 |
15,198 |
8,615 |
6,880 |
Oberösterreich |
56,192 |
27,906 |
13,953 |
14,333 |
Salzburg |
60,065 |
30,018 |
15,009 |
15,038 |
Steiermark |
31,179 |
15,614 |
7,775 |
7,790 |
Tirol |
47,688 |
33,145 |
10,774 |
3,768 |
Vorarlberg |
25,276 |
15,722 |
6,881 |
3,173 |
Wien |
7,567 |
6,218 |
0,874 |
0,674 |
Österreich |
288,131 |
159,051 |
71,595 |
58,397 |
Quelle: BMVIT
Weitere Kostenangaben
liegen meinem Ressort nicht vor.
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