1371/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.03.2004
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möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1365/J vom
28.
Jänner 2004 der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen,
betreffend
"Strafrechtliches Entschädigungsgesetz (StEG)", beehre ich mich
Folgendes
mitzuteilen:
Zu 1.-5.:
Das Bundesministerium
für Finanzen hat im Begutachtungsverfahren
keinen
Einspruch erhoben, sondern lediglich zu einem Ministerialentwurf
eines "Strafrechtlichen Entschädigungsgesetzes 2004" des
Justizressorts
darauf
hingewiesen, dass die in den Erläuterungen angemeldeten
budgetären
Mehrbelastungen im Personalbereich und im Sachaufwand ohne
den
Vorschlag einer saldenneutralen Bedeckung durch das Bundes-
ministerium
für Justiz vom Bundesministerium für Finanzen nicht
akzeptiert
werden können.
Die Notwendigkeit
einer gesetzlichen Änderung aufgrund der
Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wurde
seitens
des BMF selbstverständlich nicht in Frage gestellt.
Zu 6.:
Derzeit sind 21 Fälle
im Rahmen des administrativen Aufforderungs-
verfahrens
anhängig.
Zu 7.:
Insgesamt sind
derzeit 17 Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von
€
8,325.405,82 gerichtsanhängig; auf die einzelnen Verfahren entfallen
folgende
Streitwerte:
€4,064.399,10; €74.889,37; €48.959,59;
€17.089,40; €28.633,10;
€
72.500,--; € 22.820,--; € 25.820; € 72.588,49; € 6.785,22; € 3.800,--;
€8.614,--;
€72.463,30; €1,715.630; €18.652,25; €921.762,--;
€
1,150.000,--.
Zu 8.:
Im Jahre 2000 wurden 27 Fälle außergerichtlich erledigt;
im Jahr 2001
37 Fälle; im Jahr 2002 84 Fälle und im Jahr 2003 86 Fälle.
Zu 9.:
Außergerichtlich anerkannt wurden nachstehende Beträge:
2000: € 93.189,46
2001: €239.834,25
2002: €331.223,67
2003: € 235.070,63
Abschließend wird darauf hingewiesen,
dass die Vollziehung der den Fragen
6-9 zugrunde
liegenden Ansprüche und Verfahren in den funktionellen
Bereich des Bundesministeriums für Justiz fällt.