1372/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.03.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ 04 0502/26-I/4/04

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1366/J vom
28.  Jänner  2004 der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner
und Kollegen, betreffend finanzielle Auswirkungen der Steuerreform auf die Gemeinden, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass die Gemeinden – wie auch aus meinen folgenden Ausführungen hervorgeht – insgesamt besser gestellt werden und im Zeitraum von 2003 bis 2006 eine Steigerung der Ertragsanteile um 391 Mio. Euro oder 6,4% auf Basis des Jahres 2003 erwartet wird.

 

Nach den Berechnungen des Bundesministeriums für Finanzen, wie sie auch in die Erläuterungen zum Begutachtungsentwurf eingeflossen sind, verringert die Steuerreform 2005 das Abgabenaufkommen im Jahr 2004 um 200 Mio. Euro, im Jahr 2005 um 1.770 Mio. Euro, im Jahr 2006 um
3.090 Mio. Euro und in den weiteren Jahren um jeweils 2.565 Mio. Euro. Auf Basis des (mit Ende 2004 befristeten) Finanzausgleichsgesetzes 2001 verringern sich dadurch die Ertragsanteile der Gemeinden für das Jahr 2004

 

um 26 Mio. Euro, für das Jahr 2005 um 229 Mio. Euro, für das Jahr 2006 um 395 Mio. Euro und für die weiteren Jahre um jeweils 327 Mio. Euro.

 

Diese Mindereinnahmen für die Gemeinden sind davon unabhängig, in welche Größenklasse eine Gemeinde eingestuft wird. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass es nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen nicht notwendig ist, bei der Erarbeitung einer Steuerreform die Größenstruktur von Gemeinden zu berücksichtigen, da sie etwa in Relation zu den bisherigen Ertragsanteilen betroffen werden. Außerdem wurden und werden die Gemeinden seitens des Bundesministeriums für Finanzen informiert, welche Auswirkungen steuerliche Maßnahmen auf ihre Ertragsanteile haben.

 

Weiters ist festzuhalten, dass die Mindereinnahmen der Gemeinden aus der Steuerreform durch die konjunkturbedingte Entwicklung der Abgabeneinnahmen, unterstützt durch den finanzausgleichsrechtlichen Überweisungsrhythmus von Vorschüssen und Abrechnungen, wieder ausgeglichen werden, sodass die Ertragsanteile der Gemeinden trotzdem steigen sollten. Auf Basis einer aktuellen Steuerprognose des Bundesministeriums für Finanzen entwickeln sich die Ertragsanteile der Gemeinden – bereits unter Einschluss der Auswirkungen der Steuerreform – wie folgt (in Mio. Euro, jeweils Überweisungen in einem Jahr inkl. Zwischenabrechnung über das Vorjahr).

 

2003: 6.118

2004: 6.310 (+ 3,14% gegenüber 2003)

2005: 6.373 (+ 1,00% gegenüber 2004)

2006: 6.509 (+ 2,13% gegenüber 2005)


Alle Zahlen beruhen auf den aktuellen, im Finanzausgleichsgesetz 2001 für das Jahr 2004 vorgesehenen Verteilungsschlüsseln.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.