1372/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.03.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 04 0502/26-I/4/04
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1366/J vom
28. Jänner 2004 der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner und Kollegen,
betreffend
Einleitend möchte ich darauf hinweisen,
dass die Gemeinden – wie auch aus meinen folgenden Ausführungen
hervorgeht – insgesamt besser gestellt werden und im Zeitraum von 2003 bis
2006 eine Steigerung der Ertragsanteile um 391 Mio. Euro oder 6,4% auf Basis
des Jahres 2003 erwartet wird.
„Nach den Berechnungen des Bundesministeriums
für Finanzen, wie sie auch in die Erläuterungen zum Begutachtungsentwurf
eingeflossen sind, verringert die Steuerreform 2005 das Abgabenaufkommen im
Jahr 2004 um 200 Mio. Euro, im Jahr 2005 um 1.770 Mio. Euro, im Jahr 2006 um
3.090 Mio. Euro und in den weiteren Jahren um jeweils 2.565 Mio. Euro. Auf
Basis des (mit Ende 2004 befristeten) Finanzausgleichsgesetzes 2001 verringern
sich dadurch die Ertragsanteile der Gemeinden für das Jahr 2004
um 26 Mio. Euro, für das Jahr 2005 um
229 Mio. Euro, für das Jahr 2006 um 395 Mio. Euro und für die weiteren Jahre um
jeweils 327 Mio. Euro.
Diese
Mindereinnahmen für die Gemeinden sind davon unabhängig, in welche Größenklasse
eine Gemeinde eingestuft wird. In diesem Zusammenhang ist auch darauf
hinzuweisen, dass es nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen nicht
notwendig ist, bei der Erarbeitung einer Steuerreform die Größenstruktur von
Gemeinden zu berücksichtigen, da sie etwa in Relation zu den bisherigen
Ertragsanteilen betroffen werden. Außerdem wurden und werden die Gemeinden
seitens des Bundesministeriums für Finanzen informiert, welche Auswirkungen
steuerliche Maßnahmen auf ihre Ertragsanteile haben.
Weiters ist
festzuhalten, dass die Mindereinnahmen der Gemeinden aus der Steuerreform durch
die konjunkturbedingte Entwicklung der Abgabeneinnahmen, unterstützt durch den
finanzausgleichsrechtlichen Überweisungsrhythmus von Vorschüssen und
Abrechnungen, wieder ausgeglichen werden, sodass die Ertragsanteile der
Gemeinden trotzdem steigen sollten. Auf Basis einer aktuellen Steuerprognose
des Bundesministeriums für Finanzen entwickeln sich die Ertragsanteile der
Gemeinden – bereits unter Einschluss der Auswirkungen der Steuerreform – wie
folgt (in Mio. Euro, jeweils Überweisungen in einem Jahr inkl.
Zwischenabrechnung über das Vorjahr).
2003: 6.118
2004: 6.310 (+ 3,14% gegenüber 2003)
2005: 6.373 (+ 1,00% gegenüber 2004)
2006: 6.509 (+ 2,13% gegenüber 2005)
Alle Zahlen
beruhen auf den aktuellen, im Finanzausgleichsgesetz 2001 für das Jahr 2004
vorgesehenen Verteilungsschlüsseln.
Mit
freundlichen Grüßen