1376/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1351/J-NR/2004 betreffend Einführung der LKW-Maut,
die
die Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde am 28. Jänner 2004 an mich
gerichtet
haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wie viele GO-Boxen
wurden bis 31.12.2003 an Fahrzeuglenker bzw. -eigner abgegeben?
Antwort:
Es wurden ca. 193.000 GO-Boxen bis
31.12.2003 abgegeben.
Frage 2:
Welcher Prozentsatz davon waren sogenannte
Split-GO-Boxen?
Antwort:
Bis zum 31.12.2003 wurden zwei (2)
Split-GO-Boxen abgegeben.
Frage 3:
Wie viele GO-Boxen wurden seit 01.01.2004 abgegeben und
wie hoch ist hier der Anteil der
Split-GO-Boxen?
Antwort:
Im Zeitraum vom 01.01.2004 bis 29.02.2004 wurden ca.
95.000 GO-Boxen an Nutzer abgegeben.
Davon waren 32 Split-GO-Boxen. Von diesen 32 Split-GO-Boxen wurde jedoch der
Großteil irrtüm-
lich durch die
Vertriebsstellenmitarbeiter ausgegeben und großteils von den Nutzern wieder zu-
rückgegeben.
Frage 4:
Wie
hoch ist der Prozentsatz an mautpflichtigen Fahrzeugen, bei denen die Maut aus
technischen
Gründen nicht ordnungsgemäß eingehoben werden konnte ?
Antwort:
Bei
der Mauteinhebung treten keinerlei technische Mängel auf, die von einem
bestimmten Fahr-
zeugtyp oder von einer bestimmten
Ausgestaltung eines Fahrzeugs (z.B. metallisierte Windschutz-
scheiben) herrühren.
Bei der Mauteinhebung gelegentlich auftretende Fehler
beruhen im Wesentlichen auf dem Ausfall
einzelner Komponenten des Mautsystems, wobei die Art der jeweiligen Komponente
und ihre Be-
deutung für die
Mauteinhebung, sowie die Zeit vom Auftreten und Erkennen des Fehlers bis zu
seiner Beseitigung für die Anzahl von nicht
ordnungsgemäß bemauteten Fahrzeugen maßgeblich
sind.
Bei Systemen der hier vorliegenden Größenordnung und
räumlichen Verteilung sind derartige ge-
legentliche Fehler im Hinblick auf das Kosten-/Nutzenverhältnis üblich und
wurde bei der Vertrags-
gestaltung
entsprechend berücksichtigt. Insgesamt werden die für die Mauteinhebung
vertraglich
geforderten technischen Leistungsparameter sogar deutlich überschritten.
Nichtsdestotrotz
wird im Rahmen kontinuierlicher, technischer und organisatorischer Optimie-
rungsprozesse unter Bedachtnahme auf die
Wirtschaftlichkeit des Systems eine Minimierung der
genannten Fehler vorangetrieben.
Frage 5:
Welche technischen Mängel sind das und wie hoch ist ihr
jeweiliger Anteil an den Gesamt-
mängeln
?
Antwort:
Wie schon in der Beantwortung zu Frage 4 ausgeführt,
treten bei der Mauteinhebung keinerlei
technische Mängel
auf, die von einen bestimmten Fahrzeugtyp oder von einer bestimmten
Ausgestaltung eines Fahrzeugs herrühren.
Frage 6:
Wie hoch ist der Einnahmenausfall bei der
LKW Maut aufgrund dieser technischen Probleme?
Antwort:
Einnahmenausfälle aufgrund von technischen Mängeln, die
von einem bestimmten Fahrzeugtyp
oder von einer
bestimmten Ausgestaltung eines Fahrzeugs herrühren, treten nicht auf.
Mit freundlichen Grüßen