1376/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1351/J-NR/2004 betreffend Einführung der LKW-Maut,
die die Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde am 28. Jänner 2004 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Wie viele GO-Boxen wurden bis 31.12.2003 an Fahrzeuglenker bzw. -eigner abgegeben?

Antwort:

Es wurden ca. 193.000 GO-Boxen bis 31.12.2003 abgegeben.

Frage 2:

Welcher Prozentsatz davon waren sogenannte Split-GO-Boxen?

Antwort:

Bis zum 31.12.2003 wurden zwei (2) Split-GO-Boxen abgegeben.

Frage 3:

Wie viele GO-Boxen wurden seit 01.01.2004 abgegeben und wie hoch ist hier der Anteil der
Split-GO-Boxen?

Antwort:

Im Zeitraum vom 01.01.2004 bis 29.02.2004 wurden ca. 95.000 GO-Boxen an Nutzer abgegeben.
Davon waren 32 Split-GO-Boxen. Von diesen 32 Split-GO-Boxen wurde jedoch der Großteil irrtüm-
lich durch die Vertriebsstellenmitarbeiter ausgegeben und großteils von den Nutzern wieder zu-
rückgegeben.


Frage 4:

Wie hoch ist der Prozentsatz an mautpflichtigen Fahrzeugen, bei denen die Maut aus technischen
Gründen nicht ordnungsgemäß eingehoben werden konnte ?

Antwort:

Bei der Mauteinhebung treten keinerlei technische Mängel auf, die von einem bestimmten Fahr-
zeugtyp oder von einer bestimmten Ausgestaltung eines Fahrzeugs (z.B. metallisierte Windschutz-
scheiben) herrühren.

Bei der Mauteinhebung gelegentlich auftretende Fehler beruhen im Wesentlichen auf dem Ausfall
einzelner Komponenten des Mautsystems, wobei die Art der jeweiligen Komponente und ihre Be-
deutung für die Mauteinhebung, sowie die Zeit vom Auftreten und Erkennen des Fehlers bis zu
seiner Beseitigung für die Anzahl von nicht ordnungsgemäß bemauteten Fahrzeugen maßgeblich
sind.

Bei Systemen der hier vorliegenden Größenordnung und räumlichen Verteilung sind derartige ge-
legentliche Fehler im Hinblick auf das Kosten-/Nutzenverhältnis üblich und wurde bei der Vertrags-
gestaltung entsprechend berücksichtigt. Insgesamt werden die für die Mauteinhebung vertraglich
geforderten technischen Leistungsparameter sogar deutlich überschritten.

Nichtsdestotrotz wird im Rahmen kontinuierlicher, technischer und organisatorischer Optimie-
rungsprozesse unter Bedachtnahme auf die Wirtschaftlichkeit des Systems eine Minimierung der
genannten Fehler vorangetrieben.

Frage 5:

Welche technischen Mängel sind das und wie hoch ist ihr jeweiliger Anteil an den Gesamt-
mängeln ?

Antwort:

Wie schon in der Beantwortung zu Frage 4 ausgeführt, treten bei der Mauteinhebung keinerlei
technische Mängel auf, die von einen bestimmten Fahrzeugtyp oder von einer bestimmten
Ausgestaltung eines Fahrzeugs herrühren.

Frage 6:

Wie hoch ist der Einnahmenausfall bei der LKW Maut aufgrund dieser technischen Probleme?

Antwort:

Einnahmenausfälle aufgrund von technischen Mängeln, die von einem bestimmten Fahrzeugtyp
oder von einer bestimmten Ausgestaltung eines Fahrzeugs herrühren, treten nicht auf.

Mit freundlichen Grüßen