1382/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Soziale Sicherheit Generation und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag.
Andrea Kuntzl und GenossInnen betreffend finanzielle
Entwicklung des Familienlastenausgleichsfonds, Nr. 1392/J, wie folgt:
Frage 1:
Der
Familienlastenausgleich ist in Österreich als horizontaler Lastenausgleich
konzipiert,
d.h. als Ausgleich zwischen unterhaltspflichtigen Eltern und Personen ohne
Unterhaltspflichten,
womit als Kriterium für den Anspruch auf Leistungen nicht die
soziale
Bedürftigkeit, sondern die zivilrechtliche Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
gilt, da die daraus erwachsenden Kosten die unmittelbare
Ursache für eine feststellbare
wirtschaftliche
Benachteiligung sind.
Dieses
Grundprinzip des Familienlastenausgleichs gilt als soziale Gerechtigkeit für
Familien
und Aufrechterhaltung der Symmetrie im Generationenvertrag und hat in
Österreich
die Etablierung einer selbstständigen Familienpolitik geprägt.
Der finanzielle Lastenausgleich der direkten Unterhaltskosten
erfolgt in Österreich in
einem
vernetzten System durch Transferzahlungen (Familienbeihilfe mit Alters- und
Geschwisterstaffel, Kinderbetreuungsgeld für die
Kleinkindbetreuung...), Sachleistungen
(Schüler- und
Lehrlingsfreifahrt, Schulbuchaktion, Heimfahrtbeihilfe...) und der
steuerlichen Berücksichtigung (Kinderabsetzbetrag, Alleinverdiener- und
Alleinerzieher-
Absetzbetrag). Die steuerliche
Berücksichtigung der Unterhaltslasten für Familien mit
nur einem Einkommen wurde im Gesamtausmaß von 250 Mio. € in der
Steuerreform
2004 vorgenommen. Die Vielfalt an staatlichen Leistungen für die Familien hat
die
Familienpolitik zu einer Querschnittsmaterie werden lassen, die in viele
gesellschaftliche und wirtschaftliche Handlungsfelder hineinreicht und dabei
jene
Rahmenbedingungen schaffen soll, die die Lebensperspektiven von Eltern und
Kindern
verbessern und die die Familien in ihrem Beitrag zur Schaffung und
Aufrechterhaltung
des „Humanvermögens" einer Gesellschaft unterstützen können.
Aufgrund der positiven externen Effekte, die Kinder für die Gesellschaft
insgesamt
darstellen, indem sie beispielsweise den
Generationenvertrag sichern, herrscht breiter
Konsens darüber, dass Familien gefördert werden sollen. Da Kinder also
einen
positiven Nutzen auch für Kinderlose schaffen, soll zumindest ein Teil der
Aufwendungen, die Eltern für ihren Nachwuchs
aufbringen müssen, von der
Gesellschaft mitgetragen werden.
Das
wichtigste Instrument zur Finanzierung der österreichischen Familienpolitik ist
der
Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Sein Ziel ist die horizontale
Umverteilung
zwischen jenen, die gegenwärtig
Unterhaltsverpflichtungen für Kinder leisten müssen,
und jenen, für die dies gegenwärtig nicht zutrifft.
Der
Paradigmenwechsel erfolgte mit der Einführung des Kindergeldes und der
Umstellung von einem reinen Lastenausgleich
zu einer Leistungsabgeltung, denn
Familien sind DIE Leistungsträger im Generationenvertrag, sind DIE
Leister in
Betreuung und Pflege in der Familie.
Das
Vermögen des Reservefonds für Familienbeihilfen beträgt zum 31.12.2003:
Einnahmen des
Familienlastenausgleichs 2003............. 4.574,657 Mio. €
Ausgaben des
Familienlastenausgleich 2003.............. 4.869,200 Mio. €
Abgang.........
294,543 Mio. €
Vermögen des Reservefonds für
Familienbeihilfen................. 219,952 Mio. €
Restbetrag: Vorlage des Bundes......... ...................... 74,591 Mio. €
Die
Ausgaben des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen werden auf Basis der
laufenden Entwicklung fortgeschrieben, Prognosen in Bezug auf die Einnahmen an
Dienstgeberbeiträgen sowie Anteilen an der
Einkommen- und Körperschaftssteuer zum
Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen orientieren sich an den
Einschätzungen des
Wirtschaftsforschungsinstituts bzw. des Bundesministeriums für Finanzen.
Die
Entwicklung der kommenden Jahre unterliegt verschiedenen Einflussfaktoren,
wobei es nach derzeitigen Einschätzungen bis 2007 zu Abgängen in der Höhe
zwischen 400 Mio. € (2004) bis 8,2 Mio. €
(2007) in der Gebarung des Ausgleichsfonds
für Familienbeihilfen kommen kann.
Frage 2:
Kinderbetreuungsgeld 2003 insgesamt....................... 1.094,977 Mio. Euro
(inkl. Karenzgeld, Teilzeitbeihilfe, Zuschlag und
Zuschuss für Auslauffälle,
Kinderbetreuungsgeld
und Zuschuss, KV, PV)
Für die Jahre 2004 bis 2007 bewegen sich die Schätzungen
zwischen 1.260 Mio. €
(2004 und 2007),
1.300 Mio. € (2005) und 1.270 Mio. € (2006).
Frage 3:
Sämtliche
Leistungen des Familienlastenausgleichsgesetzes sind durch die
Bestimmung des § 40 Abs. 7 FLAG 1967
gesichert (der Bund tritt in Zeiten des
Abganges - wie auch bisher schon - in
Vorlage).