1382/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Soziale Sicherheit Generation und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und GenossInnen betreffend finanzielle
Entwicklung des Familienlastenausgleichsfonds, Nr. 1392/J, wie folgt:

Frage 1:

Der Familienlastenausgleich ist in Österreich als horizontaler Lastenausgleich

konzipiert, d.h. als Ausgleich zwischen unterhaltspflichtigen Eltern und Personen ohne

Unterhaltspflichten, womit als Kriterium für den Anspruch auf Leistungen nicht die

soziale Bedürftigkeit, sondern die zivilrechtliche Unterhaltspflicht gegenüber Kindern

gilt, da die daraus erwachsenden Kosten die unmittelbare Ursache für eine feststellbare

wirtschaftliche Benachteiligung sind.

Dieses Grundprinzip des Familienlastenausgleichs gilt als soziale Gerechtigkeit für

Familien und Aufrechterhaltung der Symmetrie im Generationenvertrag und hat in

Österreich die Etablierung einer selbstständigen Familienpolitik geprägt.

Der finanzielle Lastenausgleich der direkten Unterhaltskosten erfolgt in Österreich in

einem vernetzten System durch Transferzahlungen (Familienbeihilfe mit Alters- und


Geschwisterstaffel, Kinderbetreuungsgeld für die Kleinkindbetreuung...), Sachleistungen
(Schüler- und Lehrlingsfreifahrt, Schulbuchaktion, Heimfahrtbeihilfe...) und der
steuerlichen Berücksichtigung (Kinderabsetzbetrag, Alleinverdiener- und Alleinerzieher-
Absetzbetrag). Die steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltslasten für Familien mit
nur einem Einkommen wurde im Gesamtausmaß von 250 Mio. € in der Steuerreform
2004 vorgenommen. Die Vielfalt an staatlichen Leistungen für die Familien hat die
Familienpolitik zu einer Querschnittsmaterie werden lassen, die in viele
gesellschaftliche und wirtschaftliche Handlungsfelder hineinreicht und dabei jene
Rahmenbedingungen schaffen soll, die die Lebensperspektiven von Eltern und Kindern
verbessern und die die Familien in ihrem Beitrag zur Schaffung und Aufrechterhaltung
des „Humanvermögens" einer Gesellschaft unterstützen können.
Aufgrund der positiven externen Effekte, die Kinder für die Gesellschaft insgesamt
darstellen, indem sie beispielsweise den Generationenvertrag sichern, herrscht breiter
Konsens darüber, dass Familien gefördert werden sollen. Da Kinder also einen
positiven Nutzen auch für Kinderlose schaffen, soll zumindest ein Teil der
Aufwendungen, die Eltern für ihren Nachwuchs aufbringen müssen, von der
Gesellschaft mitgetragen werden.

Das wichtigste Instrument zur Finanzierung der österreichischen Familienpolitik ist der
Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Sein Ziel ist die horizontale Umverteilung
zwischen jenen, die gegenwärtig Unterhaltsverpflichtungen für Kinder leisten müssen,
und jenen, für die dies gegenwärtig nicht zutrifft.

Der Paradigmenwechsel erfolgte mit der Einführung des Kindergeldes und der
Umstellung von einem reinen Lastenausgleich zu einer Leistungsabgeltung, denn
Familien sind DIE Leistungsträger im Generationenvertrag, sind DIE Leister in
Betreuung und Pflege in der Familie.

Das Vermögen des Reservefonds für Familienbeihilfen beträgt zum 31.12.2003:

Einnahmen des Familienlastenausgleichs 2003.............       4.574,657 Mio. €

Ausgaben des Familienlastenausgleich 2003..............      4.869,200 Mio. €

Abgang.........          294,543 Mio. €

Vermögen des Reservefonds für Familienbeihilfen.................        219,952 Mio. €


Restbetrag: Vorlage des Bundes......... ...................... 74,591 Mio. €

Die Ausgaben des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen werden auf Basis der
laufenden Entwicklung fortgeschrieben, Prognosen in Bezug auf die Einnahmen an
Dienstgeberbeiträgen sowie Anteilen an der Einkommen- und Körperschaftssteuer zum
Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen orientieren sich an den Einschätzungen des
Wirtschaftsforschungsinstituts bzw. des Bundesministeriums für Finanzen.

Die Entwicklung der kommenden Jahre unterliegt verschiedenen Einflussfaktoren,
wobei es nach derzeitigen Einschätzungen bis 2007 zu Abgängen in der Höhe
zwischen 400 Mio. € (2004) bis 8,2 Mio. € (2007) in der Gebarung des Ausgleichsfonds
für Familienbeihilfen kommen kann.

Frage 2:

Kinderbetreuungsgeld 2003 insgesamt....................... 1.094,977 Mio. Euro

(inkl. Karenzgeld, Teilzeitbeihilfe, Zuschlag und Zuschuss für Auslauffälle,
Kinderbetreuungsgeld und Zuschuss, KV, PV)

Für die Jahre 2004 bis 2007 bewegen sich die Schätzungen zwischen 1.260 Mio. €
(2004 und 2007), 1.300 Mio. € (2005) und 1.270 Mio. € (2006).

Frage 3:

Sämtliche Leistungen des Familienlastenausgleichsgesetzes sind durch die
Bestimmung des § 40 Abs. 7 FLAG 1967 gesichert (der Bund tritt in Zeiten des
Abganges - wie auch bisher schon - in Vorlage).