1386/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.03.2004
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde haben am
06. Februar 2004 unter der Nr. 1400/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Zivildienerzuweisung Februar 2004" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Wie schon in den seinerzeitigen Anfragebeantwortungen der gleichlautenden
Fragestellungen zu den Dienstantrittsterminen Februar, Juni, Oktober 2001, Februar, Juni,
Oktober 2002, Februar, Juni und Oktober 2003 schließe ich auch dieser Beantwortung
Beilagen an, die Auskunft über die Zuordnung der Einrichtungen nach den im § 28 Abs. 2
bis 4 ZDG geregelten finanziellen Folgen („Kategorien") geben.

Zu Frage 1:

Zum 2. Februar 2004 waren 2.910 Zivildienstpflichtige zum ordentlichen Zivildienst

zugewiesen.

Die Kategorienzuordnung der Rechtsträger sowie die Spartenzuordnung der Einrichtungen

wurde bei der jeweils erwünschten Auflistung mit Stichtag „03. Februar 2004" dargestellt.

Die Legende zu den Sparten kann der Beilage 1 entnommen werden.


Zu den Fragen 1.1. bis 2.2.:

Für Februar 2004 war von den Rechtsträgern ein Bedarf von 2.952 Zivildienstplätzen
gemeldet worden, davon fielen auf

-          Einrichtungen gem. § 28 Abs. 2 ZDG (Kategorie 3) 735 Plätze,

-          Einrichtungen gem. § 28 Abs. 4 Z 1 ZDG (Kategorie 1)1.113 Plätze und auf

-          Einrichtungen gem. § 28 Abs. 4 Z 2 ZDG (Kategorie 2) 1.104 Plätze.

Die Auslastung der Einrichtungen der (Stichtag 03. Februar 2004)
-    Kategorie 3 mit 725 Zuweisungen beträgt 98,6 %, der
-   
Kategorie 1 mit 1.098 Zuweisungen beträgt 98,7 % und der Einrichtungen der
-   
Kategorie 2 mit 1.087 Zuweisungen beträgt 98,5 %.

Gegenüber der Gesamtbedarfsanmeldung beträgt die Auslastung 98,6 %. Eine 100%ige
Auslastung kann naturgemäß wegen kurzfristiger Ausfälle von bereits zugewiesenen
Zivildienstpflichtigen, z.B. wegen Erkrankung, nicht erreicht werden.

Da zu den meisten Einrichtungen der erwünschte Bedarf zur Gänze abgedeckt wurde,
unterblieb die Darstellung der Auslastung in Prozentsätzen zur jeweiligen Einrichtung (siehe
Beilagen 2 bis 4).

Zu Frage 3:

Zum Zuweisungstermin Februar 2004 dienten aus den allgemeinen Zuweisungsterminen
Juni 2003, Oktober 2003 und Februar 2004, sowie aus Einzelzuweisungen in den Monaten
März 2003, April 2003, Juli 2003, August 2003, November 2003, Dezember 2003 und
Jänner 2004, insgesamt 9.284 Zivildienstleistende.

Zu Frage 4 und 5:

Der Zivildienstverwaltungs GmbH wurde pro Monat und Zivildienstleistenden eine Vergütung
(„all in"-Entgelt, umfasst die volle Abgeltung für sämtliche vom Auftragnehmer gemäß der


Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen) in der Höhe von € 8,28 inkl. Ust

überwiesen.

In der Zeit vom 01.09.2003 bis 31.12.2003 wurden der Zivildienstverwaltungs GmbH

€297.699,12 überwiesen.

In der Zeit vom 01.01.2004 bis 29.02.2004 wurden der Zivildienstverwaltungs GmbH

€ 151.888,32 überwiesen.

Die Auflistung pro Monat und Anzahl der Zivildienstleistenden ist der Beilage 5 zu

entnehmen.