1388/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM
für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche Anfrage der Abgeordneten Lapp
und GenossInnen (Nr. 1384/J) wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Der
Verein ALT WERDEN ZU HAUSE ist laut § 2 seiner Statuten eine nicht auf Ge-
winn zielende Organisation, die alle
finanziell und ideell unterstützt, welche die Be-
dingungen für die Pflege zuhause erleichtern.
Die Vereinsgründung wurde der Bundespolizeidirektion
Klagenfurt mit Schreiben
vom 19. August 2003
gemeldet. Diese Meldung ist bei der genannten Vereinsbehör-
de am 21. August 2003 eingelangt. Sie hat den Verein mit Bescheid vom 27.
August
2003, ZI. Vr-903-1/03, zur Aufnahme der
Vereinstätigkeit eingeladen.
Gemäß § 9 der Statuten besteht der Vereinsvorstand aus
dem Obmann (Obfrau),
seinen vier
Stellvertretern, dem geschäftsführenden Obmann, dem Kassier und dem
Schriftführer. Der Bundespolizeidirektion Klagenfurt wurden diese Organe des
Verei-
nes „Altwerden zuhause" wie folgt bekannt gegeben:
Obfrau: Marialuise Mittermüller
Stellvertreter der Obfrau: Wilma Warmuth
Dr.
Renate Kanovsky-Wintermann
Christian Scheider und Jochen Gallob
Geschäftsführender Obmann
und Schriftführer: Siegfried Jost
Kassierin: Christina Leitner
Nach
den Statuten wird der Verein nach außen hin durch den Obmann (Obfrau) und
den geschäftsführenden Obmann vertreten.
Frage 4:
Das Förderansuchen wurde von der Obfrau des Vereines
eingebracht.
Frage 5:
Die
Obfrau des Vereines hat bereits vor Jahren eine Anlaufstelle für Angehörige von
kranken und beeinträchtigten Menschen
eingerichtet und dadurch Erfahrungen mit
den Problemen der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen.
Aufgrund dieser Erfahrungen sowie mit Rücksicht darauf, dass der Verein das
Pro-
jekt gemeinsam mit dem Berufsverband
der Kärntner Krankenpfleger, dem Institut
für Gesundheit- und Krankenpflege, durchführt, wird die fachliche
Voraussetzung zur
Durchführung des Vorhabens erfüllt.
Fragen 6 bis 7:
Die Ausgabe wird beim finanzgesetzlichen Ansatz 1/15006
Post 7660 verrechnet.
Das Projekt wird aus
Budgetmitteln des Bundesministeriums für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz sowie aus Eigenmitteln des Vereines finan-
ziert.
Fragen 8 bis
10:
Laut dem Finanzierungsplan des Vereines wurden die
voraussichtlichen Kosten für
die Pflegenotrufnummer mit 118.000 €, den Pflegescheck mit 250.000 €, den
Hilfs-
mittel-Pool mit
30.000 € sowie die allgemeinen Kosten mit 29.000 € beziffert und die
Eigenmittel für den Hilfsmittel-Pool mit 20.000 € veranschlagt. Auf die
verbleibenden
Nettokosten von 407.000 € wurde eine
Förderung in Höhe von insgesamt maximal
400.000 € gewährt.
Frage 11:
Wer
die wissenschaftliche Begleitung übernehmen wird, steht noch nicht fest. Die
Vorarbeiten zur Vergabe der Evaluierung
laufen derzeit noch.
Fragen 12 bis 15:
Im Vorjahr wurden unter primärer Berücksichtigung des §
33 c des Bundespflege-
geldgesetzes 9
Projekte aus Mitteln des finanzgesetzlichen Ansatzes 1/15436 „All-
gemeine Fürsorge" unterstützt. Diese Projekte wurden mit insgesamt 523.000
€ ge-
fördert. Für die einzelnen Projekte wurden
Förderungen zwischen 4.000 € und
170.000 € gewährt. Die Förderungen werden jeweils für ein Jahr gewährt.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass im Rahmen einer
parlamentari-
schen Anfrage nur tatsächlich gestellte Fragen beantwortet werden können. In
die-
sem Sinne wurde die seinerzeitige Anfrage Nr. 1090/J nach dem damaligen Wis-
sensstand von mir
vollständig beantwortet. Die gegenständliche Anfrage bezieht sich
auf völlig neue Themen.