1388/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche Anfrage der Abgeordneten Lapp
und GenossInnen (Nr. 1384/J)
wie folgt:

Fragen 1 bis 3:

Der Verein ALT WERDEN ZU HAUSE ist laut § 2 seiner Statuten eine nicht auf Ge-
winn zielende Organisation, die alle finanziell und ideell unterstützt, welche die Be-
dingungen für die Pflege zuhause erleichtern.

Die Vereinsgründung wurde der Bundespolizeidirektion Klagenfurt mit Schreiben
vom 19. August 2003 gemeldet. Diese Meldung ist bei der genannten Vereinsbehör-
de am 21. August 2003 eingelangt. Sie hat den Verein mit Bescheid vom 27. August
2003, ZI. Vr-903-1/03, zur Aufnahme der Vereinstätigkeit eingeladen.

Gemäß § 9 der Statuten besteht der Vereinsvorstand aus dem Obmann (Obfrau),
seinen vier Stellvertretern, dem geschäftsführenden Obmann, dem Kassier und dem
Schriftführer. Der Bundespolizeidirektion Klagenfurt wurden diese Organe des Verei-
nes „Altwerden zuhause" wie folgt bekannt gegeben:

Obfrau:                        Marialuise Mittermüller

Stellvertreter der Obfrau:                        Wilma Warmuth

Dr. Renate Kanovsky-Wintermann
Christian Scheider und Jochen Gallob

Geschäftsführender Obmann

und Schriftführer:                        Siegfried Jost

Kassierin:                        Christina Leitner


Nach den Statuten wird der Verein nach außen hin durch den Obmann (Obfrau) und
den geschäftsführenden Obmann vertreten.

Frage 4:

Das Förderansuchen wurde von der Obfrau des Vereines eingebracht.
Frage 5:

Die Obfrau des Vereines hat bereits vor Jahren eine Anlaufstelle für Angehörige von
kranken und beeinträchtigten Menschen eingerichtet und dadurch Erfahrungen mit
den Problemen der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen.
Aufgrund dieser Erfahrungen sowie mit Rücksicht darauf, dass der Verein das Pro-
jekt gemeinsam mit dem Berufsverband der Kärntner Krankenpfleger, dem Institut
für Gesundheit- und Krankenpflege, durchführt, wird die fachliche Voraussetzung zur
Durchführung des Vorhabens erfüllt.

Fragen 6 bis 7:

Die Ausgabe wird beim finanzgesetzlichen Ansatz 1/15006 Post 7660 verrechnet.
Das Projekt wird aus Budgetmitteln des Bundesministeriums für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz sowie aus Eigenmitteln des Vereines finan-
ziert.

Fragen 8 bis 10:

Laut dem Finanzierungsplan des Vereines wurden die voraussichtlichen Kosten für
die Pflegenotrufnummer mit 118.000 €, den Pflegescheck mit 250.000 €, den Hilfs-
mittel-Pool mit 30.000 € sowie die allgemeinen Kosten mit 29.000 € beziffert und die
Eigenmittel für den Hilfsmittel-Pool mit 20.000 € veranschlagt. Auf die verbleibenden
Nettokosten von 407.000 € wurde eine Förderung in Höhe von insgesamt maximal
400.000 € gewährt.

Frage 11:

Wer die wissenschaftliche Begleitung übernehmen wird, steht noch nicht fest. Die
Vorarbeiten zur Vergabe der Evaluierung laufen derzeit noch.

Fragen 12 bis 15:

Im Vorjahr wurden unter primärer Berücksichtigung des § 33 c des Bundespflege-
geldgesetzes 9 Projekte aus Mitteln des finanzgesetzlichen Ansatzes 1/15436 „All-
gemeine Fürsorge" unterstützt. Diese Projekte wurden mit insgesamt 523.000 € ge-
fördert. Für die einzelnen Projekte wurden Förderungen zwischen 4.000 € und
170.000 € gewährt. Die Förderungen werden jeweils für ein Jahr gewährt.


Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass im Rahmen einer parlamentari-
schen Anfrage nur tatsächlich gestellte Fragen beantwortet werden können. In die-
sem Sinne wurde die seinerzeitige Anfrage Nr. 1090/J nach dem damaligen Wis-
sensstand von mir vollständig beantwortet. Die gegenständliche Anfrage bezieht sich
auf völlig neue Themen.