1392/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.03.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 040502/30-I/4/04

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1377/J vom
29. Jänner 2004 der Abgeordneten Mag. Ruth Becher
und Kollegen, betreffend der betriebswirtschaftlichen Evaluierung von Bergschäden durch Ernst & Young, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich festhalten, dass sich die vorliegende schriftliche parlamentarische Anfrage einerseits auf eine Risikoeinschätzung und Bewirtschaftungsmaßnahmen von in das Eigentum der Bundes-
immobiliengmbH (BIG) übergegangenen ehemaligen Luftschutzstollen – liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit – und andererseits auf die betriebswirtschaftliche Evaluierung der Risiken der Republik Österreich aus Bergschäden für die Gesellschaften des Österreichische Bergbauholding AG (ÖBAG)-Konzerns bezieht. Beide Sachverhalte stehen jedoch in keinem Zusammenhang.

 

In die Kompetenz des Bundesministeriums für Finanzen fällt daher die betriebswirtschaftliche Evaluierung der Risiken der Republik Österreich aus Bergschäden für die Gesellschaften des Österreichische Bergbauholding AG (ÖBAG)-Konzerns, daher ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich ausschließlich zu der das Bundesministerium für Finanzen betreffenden betriebswirtschaftlichen Evaluierung von Bergschäden des ÖBAG-Konzerns, somit zu den Fragen 1. bis 5. Stellung nehme und hinsichtlich der Fragen 6. bis 12. auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1378/J durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verweise. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Verwaltung der Anteilsrechte an der BIG gemäß Bundesministeriengesetz-Novelle 2000, BGBl. I Nr. 16/2000 vom
31. März 2000, Abschnitt L Z 21 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit obliegt.

 

Zu 1.:

Das Bundesministerium für Finanzen als Vertreter des Alleinaktionärs Republik Österreich der Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG), welche ihrerseits Alleinaktionärin der Österreichische Bergbauholding AG (ÖBAG) ist, beauftragte die Europatreuhand Ernst & Young, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, mit der Erstellung eines Gutachtens über die betriebswirtschaftliche Evaluierung der Risken der Republik Österreich aus Bergschäden und Sicherheitsmaßnahmen für die Gesell-
schaften des ÖBAG-Konzerns.

 

Die Beauftragung der Europatreuhand Ernst & Young erfolgte als Sonderprüfung im Rahmen des bestehenden Auftrages zur Prüfung des Jahresabschlusses der ÖIAG zum 31. Dezember 2002. Auftragsgegenstand war die Erhebung und Evaluierung des konkreten Haftungsrisikos des Bundes bei der ÖBAG, insbesondere aus der Haftung für Bergschäden nach dem Mineralrohstoffgesetz.

 


Zu 2. bis 5.:

Das Bundesministerium für Finanzen als Auftraggeber hat selbstver-
ständlich nur jene Kosten getragen, die sich auf die betriebswirtschaftliche Evaluierung der Risiken der Republik Österreich aus Bergschäden für die Gesellschaften des Österreichische Bergbauholding AG (ÖBAG)-Konzerns beziehen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 359/J vom 30. April 2003, Beilage 1/Ad Externe Berater allgemein: zu 1. bis 3. Punkt 5.3.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.