1392/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.03.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/30-I/4/04
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1377/J vom
29. Jänner 2004 der Abgeordneten Mag. Ruth Becher und Kollegen,
betreffend
„Einleitend möchte ich festhalten, dass sich
die vorliegende schriftliche parlamentarische Anfrage einerseits auf eine
Risikoeinschätzung und Bewirtschaftungsmaßnahmen von in das Eigentum der
Bundes-
immobiliengmbH (BIG) übergegangenen ehemaligen Luftschutzstollen – liegt in der
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit – und
andererseits auf die betriebswirtschaftliche Evaluierung der Risiken der
Republik Österreich aus Bergschäden für die Gesellschaften des Österreichische
Bergbauholding AG (ÖBAG)-Konzerns bezieht. Beide Sachverhalte stehen jedoch in
keinem Zusammenhang.
In die Kompetenz des Bundesministeriums
für Finanzen fällt daher die betriebswirtschaftliche Evaluierung der Risiken
der Republik Österreich aus Bergschäden für die Gesellschaften des
Österreichische Bergbauholding AG (ÖBAG)-Konzerns, daher ersuche ich um
Verständnis dafür, dass ich ausschließlich zu der das Bundesministerium für
Finanzen betreffenden betriebswirtschaftlichen Evaluierung von Bergschäden des
ÖBAG-Konzerns, somit zu den Fragen 1. bis 5. Stellung nehme und hinsichtlich
der Fragen 6. bis 12. auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr.
1378/J durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verweise. Ergänzend
möchte ich darauf hinweisen, dass die Verwaltung der Anteilsrechte an der BIG
gemäß Bundesministeriengesetz-Novelle 2000, BGBl. I Nr. 16/2000 vom
31. März 2000, Abschnitt L Z 21 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 dem
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit obliegt.
Zu 1.:
Das Bundesministerium für Finanzen als
Vertreter des Alleinaktionärs Republik Österreich der Österreichische
Industrieholding AG (ÖIAG), welche ihrerseits Alleinaktionärin der
Österreichische Bergbauholding AG (ÖBAG) ist, beauftragte die Europatreuhand
Ernst & Young, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH,
mit der Erstellung eines Gutachtens über die betriebswirtschaftliche
Evaluierung der Risken der Republik Österreich aus Bergschäden und
Sicherheitsmaßnahmen für die Gesell-
schaften des ÖBAG-Konzerns.
Die Beauftragung der Europatreuhand
Ernst & Young erfolgte als Sonderprüfung im Rahmen des bestehenden
Auftrages zur Prüfung des Jahresabschlusses der ÖIAG zum 31. Dezember 2002.
Auftragsgegenstand war die Erhebung und Evaluierung des konkreten
Haftungsrisikos des Bundes bei der ÖBAG, insbesondere aus der Haftung für
Bergschäden nach dem Mineralrohstoffgesetz.
Zu 2. bis 5.:
Das Bundesministerium für Finanzen als
Auftraggeber hat selbstver-
ständlich nur jene Kosten getragen, die sich auf die betriebswirtschaftliche
Evaluierung der Risiken der Republik Österreich aus Bergschäden für die
Gesellschaften des Österreichische Bergbauholding AG (ÖBAG)-Konzerns beziehen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Nr. 359/J vom 30. April 2003, Beilage 1/Ad Externe Berater allgemein:
zu 1. bis 3. Punkt 5.3.
Mit
freundlichen Grüßen