1393/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.03.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 040502/31-I/4/04

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1382/J vom 29. Jänner 2004 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler und Kollegen, betreffend Vortragstätigkeit des Finanzministers, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Auf Grund der Ausführungen in Ihrer Einleitung der parlamentarischen Anfrage ist eine Richtigstellung nötig. In dem von Ihnen angegebenen Bericht zum Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses (356 der Beilagen XXII. GP) ist das Zitat bezüglich meiner Vortragstätigkeit mit keinem einzigen Wort erwähnt. Jedoch finden sich auf der Seite 27 des genannten Berichts unter dem Kapitel Schlussfolgerungen folgende Ausführungen:

 

"Der Themenkomplex "Gemeinnütziger Verein zur Förderung der New Economy" war nicht Gegenstand dieses Unterausschusses, da gemäß
§ 32 e GOG der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses nur "einen bestimmten Vorgang im Sinne des § 99 Abs. 2 zu prüfen" hat. Ein bestimmter Vorgang im Sinne des § 99 Abs. 2 GOG liegt dann vor, wenn er sich auf eine der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegende Angelegenheit der Bundesgebarung (Art. 122 Abs. 1 B-VG) bezieht. Der "Gemeinnützige Verein zur Förderung der New Economy" erhält keine öffentlichen Gelder und unterliegt somit auch nicht der Kontrolle durch den Rechnungshof. Daher fällt diese Thematik auch nicht in die Prüfzu­ständigkeit des Unterausschusses."

 

In diesem Bericht wurde auch festgestellt, dass sich Mitglieder einer Opposi­tionspartei "nicht um sachliche Arbeit und Aufklärung von Sachverhalten bemüht, sondern in erster Linie an Skandalisierung interessiert waren."

 

Der Bericht schloss damit, "dass der gesamte Prüfkomplex auf Grund zahl­reicher dringlicher Anfragen, Anfragebeantwortungen, Anfragebesprechun­gen und nicht zuletzt durch die intensiven Beratungen dieses Unteraus­schusses bis ins letzte Detail offengelegt worden ist und somit keine Fragen unbeantwortet geblieben sind."

 

Zu 1. bis 4.:

Ich komme nun zur konkreten Beantwortung der Fragen, die bereits in diversen schriftlichen parlamentarischen Anfragen sowie in dringlichen Anfragen des Nationalrates und des Bundesrates (insbesondere 658/J, 726/J, 846/J, 848/J, 913/J und 1130/J, in 2075/J-BR, 2077/J-BR, 2151/J-BR und 1484/J) thematisiert und beantwortet wurden:

 

Ich habe in zahlreichen Anfragen zu diesem Thema bereits Stellung genommen und kann nur wiederholen, dass ich während meiner gesamten Amtszeit keinerlei Honorare oder Entgelte angenommen oder mir versprechen habe lassen. Weiters möchte ich betonen, dass ich mich in der gesamten Zeit meiner politischen Tätigkeit immer sozial engagiert habe und zwar ohne Publicity, weil ich der Überzeugung bin, dass diejenigen von uns, denen es besser geht, ein bisschen von ihrem Wohlstand und Glück auch den Menschen zurückgeben sollten, die in Not geraten sind. Das Alleine ist die Grundlage für mein soziales Engagement!

 

Gemäß § 90 GOG sind diese Fragen nicht Gegenstand der Vollziehung und unterliegen daher auch nicht dem Interpellationsrecht. Ich darf jedoch darauf hinweisen, dass es eine vollständige Transparenz gibt. Der ehemalige Präsident der Österreichischen Notariatskammer, Dr. Georg Weißmann, hat eine Offenlegung des Sozialfonds bereits vorgenommen (siehe APA vom 6. Februar 2004, OTS 168). Er hat damit auch offengelegt, wer die wesentlichen Spender sind. In Summe wurde auf knapp 60 Spender hingewiesen, die sich für in Not geratene Kinder sozial engagieren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.