1393/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.03.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/31-I/4/04
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1382/J vom 29. Jänner 2004 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler und
Kollegen, betreffend
„Auf Grund der Ausführungen in Ihrer Einleitung
der parlamentarischen Anfrage ist eine Richtigstellung nötig. In dem von Ihnen
angegebenen Bericht zum Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses
(356 der Beilagen XXII. GP) ist das Zitat bezüglich meiner Vortragstätigkeit
mit keinem einzigen Wort erwähnt. Jedoch finden sich auf der Seite 27 des genannten
Berichts unter dem Kapitel Schlussfolgerungen folgende Ausführungen:
"Der Themenkomplex
"Gemeinnütziger Verein zur Förderung der New Economy" war nicht
Gegenstand dieses Unterausschusses, da gemäß
§ 32 e GOG der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses nur
"einen bestimmten Vorgang im Sinne des § 99 Abs. 2 zu prüfen" hat.
Ein bestimmter Vorgang im Sinne des § 99 Abs. 2 GOG liegt dann vor, wenn er
sich auf eine der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegende Angelegenheit der
Bundesgebarung (Art. 122 Abs. 1 B-VG) bezieht. Der "Gemeinnützige Verein
zur Förderung der New Economy" erhält keine öffentlichen Gelder und
unterliegt somit auch nicht der Kontrolle durch den Rechnungshof. Daher fällt
diese Thematik auch nicht in die Prüfzuständigkeit des Unterausschusses."
In diesem Bericht wurde auch
festgestellt, dass sich Mitglieder einer Oppositionspartei "nicht um
sachliche Arbeit und Aufklärung von Sachverhalten bemüht, sondern in erster
Linie an Skandalisierung interessiert waren."
Der Bericht schloss damit, "dass
der gesamte Prüfkomplex auf Grund zahlreicher dringlicher Anfragen,
Anfragebeantwortungen, Anfragebesprechungen und nicht zuletzt durch die
intensiven Beratungen dieses Unterausschusses bis ins letzte Detail
offengelegt worden ist und somit keine Fragen unbeantwortet geblieben
sind."
Zu 1. bis 4.:
Ich komme nun zur konkreten
Beantwortung der Fragen, die bereits in diversen schriftlichen
parlamentarischen Anfragen sowie in dringlichen Anfragen des Nationalrates und
des Bundesrates (insbesondere 658/J, 726/J, 846/J, 848/J, 913/J und 1130/J, in
2075/J-BR, 2077/J-BR, 2151/J-BR und 1484/J) thematisiert und beantwortet
wurden:
Ich habe in zahlreichen Anfragen zu
diesem Thema bereits Stellung genommen und kann nur wiederholen, dass ich während
meiner gesamten Amtszeit keinerlei Honorare oder Entgelte angenommen oder mir
versprechen habe lassen. Weiters möchte ich betonen, dass ich mich in der
gesamten Zeit meiner politischen Tätigkeit immer sozial engagiert habe und zwar
ohne Publicity, weil ich der Überzeugung bin, dass diejenigen von uns, denen es
besser geht, ein bisschen von ihrem Wohlstand und Glück auch den Menschen
zurückgeben sollten, die in Not geraten sind. Das Alleine ist die Grundlage für
mein soziales Engagement!
Gemäß § 90 GOG sind diese Fragen nicht
Gegenstand der Vollziehung und unterliegen daher auch nicht dem
Interpellationsrecht. Ich darf jedoch darauf hinweisen, dass es eine
vollständige Transparenz gibt. Der ehemalige Präsident der Österreichischen
Notariatskammer, Dr. Georg Weißmann, hat eine Offenlegung des Sozialfonds
bereits vorgenommen (siehe APA vom 6. Februar 2004, OTS 168). Er hat damit
auch offengelegt, wer die wesentlichen Spender sind. In Summe wurde auf knapp
60 Spender hingewiesen, die sich für in Not geratene Kinder sozial engagieren.
Mit
freundlichen Grüßen