1395/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.03.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1431/J-NR/2004 betreffend Vergütung der Uni-Räte,
die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 10. Februar 2004 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1. bis 5.:

Wie bereits zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1062/J-NR/2003 (beantwortet mit
1066/AB) ausgeführt, sind die Universitäten nach dem Universitätsgesetz 2002 berufen, ihre Ange-
legenheiten als juristische Personen des öffentlichen Rechts selbst zu besorgen. Das gesetzlich ein-
gerichtete Organ Universitätsrat erfüllt seine Aufgaben aufgrund der gesetzlichen Vorschriften. Das
Universitätsgesetz 2002 sieht dabei vor, dass die Mitglieder des Universitätsrats eine Vergütung
erhalten, die vom Universitätsrat festzulegen ist.

Über die Höhe der Vergütungen für die Mitglieder der Universitätsräte liegen dem Bundesministe-
rium für Bildung, Wissenschaft und Kultur derzeit noch keine Daten vor. Der Universitätsrat ent-
scheidet diesbezüglich autonom. Es liegt im Ermessen der Universitätsräte, die Vergütung nach den
Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit festzulegen.