1400/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.04.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

DER  BUNDESMINISTER

           FÜR  JUSTIZ

 

         GZ 7100/1-Pr 1/2004

 

An den

Herrn Präsidenten des Nationalrates

W i e n

 

zur Zahl 1475/J-NR/2004

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Besuch“ des freiheitlichen Abgeordneten Wattaul und des Ministersekretärs Schender in der Justizanstalt Wiener Neustadt gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Am 10. Februar 2004 wurden 7 inländische Häftlinge in die neu geschaffene Außen­stelle der Justizanstalt Wiener  Neustadt in der Justizanstalt Hirtenberg verlegt.

Zu 2 und 5:

Der Grund für diese – vom Bundesministerium für Justiz im Erlassweg angeordnete Maßnahme – war einerseits der dramatische Überbelag und andererseits die Vielzahl von ausländischen Häftlingen mit verschiedenen Muttersprachen (im Februar befanden sich Häftlinge aus 26 Staaten in der Justizanstalt Wiener Neustadt in Haft). Die Strafvollzugs­verwaltung ist bemüht, Häftlinge so unterzubringen, dass sie sich in ihrer Mutter­sprache unterhalten können.

Zu 3:

Abgeordnete zum Nationalrat haben gemäß einem Erlass des Bundesministeriums für Justiz aus dem Jahre 1972 das Recht jederzeit und unangemeldet Justizanstalten zu besuchen. Der Besuch des Abgeordneten Wattaul war angekündigt, weswegen ihn auch ein Beamter der Strafvollzugssektion begleitete. Mein Mitarbeiter Mag. Schender hat an dieser Besichtigung ebenfalls teilgenommen, allerdings weder lautstark noch überhaupt Anordnungen getroffen.

Zu 4:

Ich wurde über die Einrichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Wr. Neustadt in der Justizanstalt Hirtenberg informiert; ebenso darüber, dass sich unter den sieben eingangs erwähnten inländischen Untersuchungshäftlingen auch zwei Rechtsan­wälte befanden.

Zu 6 und 7:

Auf Grund des schon mehrfach erwähnten dramatischen Überbelages in den Justizanstalten und gerichtlichen Gefangenenhäusern in Ostösterreich kommt es seit etwa 18 Monaten nahezu täglich zu Verlegungen von Häftlingen in andere Justiz­anstalten.

Die Anzahl dieser Verlegungen liegt weit über tausend, eine Auflistung dieser Verlegungen wäre mit einem unvertretbaren Verwaltungsaufwand verbunden.

 

. März 2004

 

(Dr. Dieter Böhmdorfer)