1400/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.04.2004
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Anfragebeantwortung
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
GZ
7100/1-Pr 1/2004
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1475/J-NR/2004
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und
Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Besuch“ des
freiheitlichen Abgeordneten Wattaul und des Ministersekretärs Schender in der
Justizanstalt Wiener Neustadt gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Am 10. Februar 2004 wurden 7 inländische
Häftlinge in die neu geschaffene Außenstelle der Justizanstalt Wiener
Neustadt in der Justizanstalt Hirtenberg verlegt.
Zu 2 und 5:
Der Grund für diese – vom Bundesministerium
für Justiz im Erlassweg angeordnete Maßnahme – war einerseits der dramatische
Überbelag und andererseits die Vielzahl von ausländischen Häftlingen mit
verschiedenen Muttersprachen (im Februar befanden sich Häftlinge aus 26 Staaten
in der Justizanstalt Wiener Neustadt in Haft). Die Strafvollzugsverwaltung ist
bemüht, Häftlinge so unterzubringen, dass sie sich in ihrer Muttersprache
unterhalten können.
Zu 3:
Abgeordnete zum Nationalrat haben gemäß
einem Erlass des Bundesministeriums für Justiz aus dem Jahre 1972 das Recht
jederzeit und unangemeldet Justizanstalten zu besuchen. Der Besuch des
Abgeordneten Wattaul war angekündigt, weswegen ihn auch ein Beamter der
Strafvollzugssektion begleitete. Mein Mitarbeiter Mag. Schender hat an dieser
Besichtigung ebenfalls teilgenommen, allerdings weder lautstark noch überhaupt
Anordnungen getroffen.
Zu 4:
Ich wurde über die Einrichtung einer
Außenstelle der Justizanstalt Wr. Neustadt in der Justizanstalt Hirtenberg
informiert; ebenso darüber, dass sich unter den sieben eingangs erwähnten
inländischen Untersuchungshäftlingen auch zwei Rechtsanwälte befanden.
Zu 6 und 7:
Auf Grund des schon mehrfach erwähnten
dramatischen Überbelages in den Justizanstalten und gerichtlichen
Gefangenenhäusern in Ostösterreich kommt es seit etwa 18 Monaten nahezu täglich
zu Verlegungen von Häftlingen in andere Justizanstalten.
Die Anzahl dieser Verlegungen liegt weit
über tausend, eine Auflistung dieser Verlegungen wäre mit einem unvertretbaren
Verwaltungsaufwand verbunden.
. März 2004
(Dr. Dieter Böhmdorfer)