1401/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.04.2004
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Anfragebeantwortung
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
7096/1-Pr
1/2004
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1406/J-NR/2004
Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und
Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Erfüllung der
Behinderteneinstellungspflicht 2003“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Daten mit Stichtag 31. Dezember 2003
können von der Applikation PIS nicht standardisiert zur Verfügung gestellt
werden. Die im Folgenden genannten Zahlen wurden daher mit Stichtag 1. Jänner
2004 ausgewertet und – was den Bereich der Zentralleitung betrifft – händisch ermittelt.
Zum Stichtag 1. Jänner 2004 waren im
gesamten Justizressort 11 275 Mitarbeiter beschäftigt (davon 243 im
Bereich der Zentralleitung).
Die Pflichtzahl der zu besetzenden
Dienstposten durch behinderte Dienstnehmer betrug zum Stichtag 1. Jänner 2004
für das gesamte Justizressort 441 bzw. 9 im Bereich der
Zentralleitung.
Zum 1. Jänner 2004 waren im gesamten
Justizressort 240 nach dem Behinderteneinstellungsgesetz begünstigte
Behinderte beschäftigt (davon 12 im Bereich der Zentralleitung). Davon
waren 67 Bedienstete (hievon zwei im Bereich der Zentralleitung)
gemäß § 5 Abs. 2 BEinstG doppelt anrechenbar. Zum Stichtag 1. Jänner 2004 waren
im gesamten Justizressort daher 134 Pflichtstellen nicht besetzt; im
Bereich der Zentralleitung waren fünf Behinderte mehr beschäftigt als
Pflichtstellen vorgesehen sind (siehe folgende Tabelle):
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Justizressort |
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Hievon |
Zentralleitung |
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Personalstand |
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11.275 |
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243 |
beschäftigte
begünstigte Behinderte |
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240 |
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12 |
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11.035 |
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231 |
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Ermittelte
Pflichtzahl |
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441 |
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9 |
abzüglich |
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beschäftigte
begünstigte Behinderte |
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240 |
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12 |
hievon
doppelt anrechenbar |
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67 |
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2 |
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ERFÜLLUNG DER
BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT |
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-134 |
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+5 |
Ich habe bereits in den bisherigen Anfragen
betreffend die Einstellung von behinderten Menschen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz darauf hingewiesen, dass die Aufgabenstellung und
die betrieblichen Gegebenheiten in manchen Bereichen des Justizressorts,
insbesondere im Bereich der Justizanstalten und der Bewährungshilfe, aber auch
bei Gerichtsvollziehern, nur in sehr eingeschränktem Umfang die Beschäftigung
begünstigter Behinderter zulassen. Daran hat sich auch in den letzten Jahren
nichts geändert.
Dennoch ist das Justizressort bemüht, die
Behinderteneinstellungszahl kontinuierlich an die durch die Novelle zum
Behinderteneinstellungsgesetz, BGBl. Nr. 17/1999, neuerlich gestiegene
Pflichtzahl heranzuführen. Durch gezielte Information der zuständigen
Mitarbeiter meines Ressorts – insbesondere der personalführenden Stellen – hat
sich das Bewusstsein verfestigt, dass die Eingliederung behinderter Menschen in
den Arbeitsprozess ein sozialpolitisch äußerst wichtiges Anliegen ist. Ich
werde diese Problematik weiterhin im Auge behalten und auch in Hinkunft –
soweit es die umrissenen ressortspezifischen Besonderheiten erlauben –
verstärkt für die Einstellung von behinderten Menschen im Justizressort
eintreten.
. März 2004
(Dr. Dieter Böhmdorfer)