1403/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.04.2004
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Anfragebeantwortung
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
7098/1-Pr
1/2004
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1449/J-NR/2004
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und
Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Infokampagnen und
Werbung“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Vom Bundesministerium für Justiz wurden keine
Aufträge zu "Informationskampagnen und Werbemaßnahmen" seit 1998
erteilt, sondern lediglich Öffentlichkeitsarbeit zur Wissensvermittlung und
Bewusstseinsbildung geleistet. Die im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung"
oder ähnlichen Publikationsorganen veröffentlichen Ausschreibungen, Edikte
etc. erfolgen auf Grund gesetzlicher Anordnungen und sind daher nicht als Werbung
im Sinne der vorliegenden Anfrage zu qualifizieren. Ebenso gehe ich davon aus,
dass die Erstellung von Informationsbroschüren, der Schriftenreihe des
Bundesministeriums für Justiz sowie Informationen über das Inter- und Intranet
nicht von dieser Anfrage erfasst sind.
Für Informationsvermittlung über das
Heimaufenthaltsgesetz und das Heimvertragsgesetz in einer österreichischen
Tageszeitung wurde im Jahr 2004 ein Vertrag über eine Gesamtsumme von 8.208,20
Euro (exkl. USt. und Werbeabgabe) geschlossen.
Zu 2.:
Bei der beauftragten Kampagne handelt es
sich weder um Werbung, noch um persönliche Imagekampagnen, sondern um
Informationsarbeit.
Die Rechtsgrundlage dafür bildet das
Bundesministeriengesetz idgF, Anlage zu § 2, Teil 2, A, wo die Informationstätigkeit
der Bundesregierung als Aufgabenbereich des Bundeskanzleramtes normiert ist.
Dazu gehören insbesondere die
Angelegenheiten der Information der Regierung sowie die Information der
Öffentlichkeit über die Arbeit der Regierung.
. März 2004
(Dr. Dieter Böhmdorfer)