1403/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.04.2004
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Anfragebeantwortung

DER  BUNDESMINISTER

           FÜR  JUSTIZ

 

         7098/1-Pr 1/2004

 

An den

Herrn Präsidenten des Nationalrates

W i e n

 

zur Zahl 1449/J-NR/2004

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Infokampagnen und Werbung“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Vom Bundesministerium für Justiz wurden keine Aufträge zu "Informationskampagnen und Werbemaßnahmen" seit 1998 erteilt, sondern lediglich Öffentlichkeitsarbeit zur Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung geleistet. Die im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder ähnlichen Publikationsorganen veröffentlichen Ausschrei­bun­gen, Edikte etc. erfolgen auf Grund gesetzlicher Anordnungen und sind daher nicht als Werbung im Sinne der vorliegenden Anfrage zu qualifizieren. Ebenso gehe ich davon aus, dass die Erstellung von Informationsbroschüren, der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Justiz sowie Informationen über das Inter- und Intranet nicht von dieser Anfrage erfasst sind.

Für Informations­ver­mittlung über das Heimaufenthaltsgesetz und das Heimvertragsgesetz in einer österreichischen Tageszeitung wurde im Jahr 2004 ein Vertrag über eine Gesamtsumme von 8.208,20 Euro (exkl. USt. und Werbeabgabe) geschlossen.

Zu 2.:

Bei der beauftragten Kampagne handelt es sich weder um Werbung, noch um persönliche Imagekampagnen, sondern um Informationsarbeit.

Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Bundesministeriengesetz idgF, Anlage zu § 2, Teil 2, A, wo die Informationstätigkeit der Bundesregierung als Aufgabenbereich des Bundeskanzleramtes normiert ist.

Dazu gehören insbesondere die Angelegenheiten der Information der Regierung sowie die Information der Öffentlichkeit über die Arbeit der Regierung.

 

. März 2004

 

(Dr. Dieter Böhmdorfer)