1406/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1439/J-NR/2004 betreffend Erfassung von Tiertransport-
kontrollen in Österreich, die die Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und
Freunde am 10. Februar
2004
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 5:
In der o.a. Anfragebeantwortung wird festgehalten, "dass es keine
Aufzeichnungen über das
Gesamtvolumen sowie über die Herkunft von Tiertransporten gibt, sodass eine
Beantwortung der
Frage nicht möglich ist." Hingegen liegen uns Informationen vor, dass
diejenigen Tiertransport-
Inspektoren,
die Stichprobenkontrollen auf der Straße ("spot-on-Kontrollen",
"sample survey" durch
Anhaltungen während der Fahrt, Stichprobenkontrollen während des Transports)
durchführen, sehr
wohl
Aufzeichnungen über die Herkunft der Transporte haben. Welche Aufzeichnungen
über die
Herkunft der Transporte liegen von diesen Kontrollstellen vor und wie hoch ist
die
Beanstandungsquote?
In der o.a. Anfragebeantwortung wird angeführt, dass
anlässlich der Kontrollen von Tiertransporten
nur
Aufzeichnungen über die Zahlen, nicht jedoch über den Inhalt der jeweiligen
Beanstandungen
vorliegen, sodass hierzu keine Aussage getroffen werden könne. Nach unseren
Informationen
machen diejenigen Tiertransport-InspektorInnen, die spot-on-Kontrollen
durchführen, sehr wohl
Aufzeichnungen über die Art der Beanstandungen. Wieviele Beanstandungen gab es
in diesem
Bereich und was war der Inhalt dieser Beanstandungen?
Antwort:
Die in der Anfragebeantwortung AB/1131/XXII GP genannten
Daten und Aufzeichnungen entspre-
chen den von allen Ländern geführten
Aufzeichnungen, die meinem Ressort zur Verfügung gestellt
wurden. Die offenbar von wenigen Tiertransportinspektoren in einzelnen
Bundesländern geführten
Aufzeichnungen wurden meinem Ressort nicht
mitgeteilt und sind, unabhängig davon, für statisti-
sche Aufzeichnungen - da sie weder flächendeckend vorhanden noch
rechtlich vorgesehen sind -
nicht verwertbar.
Fragen 2 und 3:
Auch sämtliche Nutz-, Zucht- und Schlachttiertransporte von
Österreich ins Ausland, werden vor
Verladung
durch AmtstierärztInnen untersucht. Welche Aufzeichnungen liegen von diesen
Stellen
über
die Herkunft der Transporte vor und wie hoch ist die Beanstandungsrate?
Auch sämtliche Transporte von Nutz-, Zucht- und Schlachttiere aus dem
Ausland mit Zielorten in
Österreich werden von AmtstierärztInnen untersucht. Welche Aufzeichnungen
liegen von diesen
Stellen über die Herkunft der Transporte vor und wie hoch ist die
Beanstandungsrate?
Antwort:
Bei
den angeführten Kontrollen von Tiertransporten aus dem Ausland mit Zielorten in
Österreich
kann es sich nur um veterinärrechtliche
Kontrollen handeln, die wiederum nicht in meinen Zustän-
digkeitsbereich fallen.
Hinsichtlich der Tiertransporte von Österreich ins
Ausland, war vor dem Inkrafttreten der Novelle
zum Tiertransportgesetz-Straße mit 1. Jänner 2004 in § 3 TGSt vorgesehen, dass
bei grenzüber-
schreitenden
Tiertransporten jedenfalls ein Tierarzt beigezogen werden musste. Dieser
Tierarzt
musste jedoch weder ein Amtstierarzt sein, noch war dieser verpflichtet,
irgendwelche Aufzeich-
nungen über diese Kontrollen zu führen, was
darüber hinaus auch EU-rechtlich nicht vorgesehen
ist.
Frage 4:
In welchen
Bundesländern werden "spot-on-Tiertransport-Kontrollen" durchgeführt?
Antwort:
Sämtliche durchgeführte Kontrollen
sind wohl als „spot-on-Tiertransport-Kontrollen" zu bezeichnen,
zumal
ein Tiertransport bei der Verladung der Tiere beginnt und mit der Entladung
endet. Darüber
hinaus gibt es keine
Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen über den Kontrollort.
Frage 6:
Die Anzahl der Tiertransportkontrollen wird in
Anfragebeantwortungen Ihrer Amtsvorgängerin
Forstinger im Jahr 1999 mit 3912 Kontrollen und 659 Gesetzesübertretungen
(2931/AB XXI.GP)
beziffert
(Beanstandungsquote von 16,4 %). Laut Ihrer Anfragebeantwortung gab es im Jahr
1999 bei
5193
Kontrollen 537 Beanstandungen (Beanstandungsquote 10,34 %). Wie erklären Sie
die
unterschiedlichen Angaben?
Antwort:
Die
Anzahl der Tiertransportkontrollen für das 2. Halbjahr 1999 wurden seitens
meines Ressorts
zweimal - mit unterschiedlichen
Fragestellungen - von den Ländern erfragt; das erste Mal mit den
damals üblichen Fragestellungen hinsichtlich Unterscheidung zwischen
Schlachttiertransporten
und anderen Tiertransporten sowie den
Grenzkontrollen. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden die
Daten für das 2. Halbjahr 1999 neuerlich, mit anderen Fragestellungen
erfragt, die sich aufgrund
des Wegfalls der systematischen Grenzkontrollen einerseits, sowie aufgrund des
Wegfalls des
Unterscheidungsmerkmales „Schlachttiertransporte" und
„Tiertransporte" durch das EUGH-Urteil
im Fall Monsees andererseits ergeben haben. Die Ergebnisse der beiden
Fragevarianten waren
somit insofern unterschiedlich, da eine Beantwortung der bis zu diesem
Zeitpunkt üblicherweise
gewählten Fragestellung nur mehr bedingt möglich war.
Die in der
Anfragebeantwortung 2931/AB XXI. GP
genannten, niedrigeren Zahlen entsprachen der
ursprünglichen Fragevariante.
Frage 7:
Was werden Sie dazu beitragen, damit nicht nur in
Salzburg, Kärnten und Tirol, sondern auch in den
übrigen
Bundesländern Stichprobenkontrollen auf der Straße durchgeführt werden?
Antwort:
Es gibt keine Veranlassung zur Annahme,
dass nicht auch in anderen Bundesländern Stichpro-
benkontrollen
durchgeführt werden.
Frage 8:
Österreich ist aufgrund der RL 91/628/EWG idF 95/29/EG
verpflichtet, jährlich der EU-Kommission
einen Bericht über die durchgeführten Kontrollen von Tiertransportfahrzeuqen
zu übermitteln.
Beinhaltet
die EU-Statistik auch die routinemäßig durchzuführenden
Lebendtieruntersuchungen von
Schlachttieren
bei der Anlieferung am Schlachthof? Wenn nein, warum werden diese
Untersuchungen in der Anfragebeantwortung als Tiertransport-Kontrollen
angeführt?
Antwort:
In Art. 8 lit. b der Richtlinie 91/628/EWG idF 95/29/EG
sind auch Kontrollen am Bestimmungsort
vorgesehen; handelt
es sich beim Bestimmungsort daher um einen Schlachthof, ist eine dort
durchgeführte Kontrolle als Tiertransportkontrolle zu qualifizieren.
Frage 9:
Stimmt es, dass es in Österreich hauptamtlich nur drei
Tiertransport-Inspektoren gibt und zwar 2 in
Salzburg und 1 in Kärnten? Stimmt es, dass die in der Anfragebeantwortung (AB
Frage 9)
angeführten 'Tiertransport-Inspektoren" in der Regel AmtstierärztInnen
sind, die ihre Tätigkeit neben
ihren
sonstigen Aufgaben ausführen? Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die
Anzahl der
hauptberuflichen
Tiertransport-InspektorInnen zu erhöhen?
Antwort:
Wie bereits mehrfach in der Beantwortung
von parlamentarischen Anfragen erwähnt, ist es mir aus
verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich,
auf die Bestellung von Tiertransportinspektoren
durch die Länder Einfluss zu nehmen; in diesem Zusammenhang darf ich
daher etwa auf die Frage
8 der Anfragebeantwortung 4140/J XXI.GP verweisen.
Frage 10:
Im Zusammenhang mit der Osterweiterung werden viele
Grenztierärztinnen beschäftigungslos. Diese
könnten
aufgrund ihrer Fachkompetenz im Bereich Tiertransport-Kontrollen eingesetzt
werden.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese TierärztInnen für
Stichprobenkontrollen auf der Straße
eingesetzt werden? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die dienstrechtliche Zuständigkeit für Grenztierärzte
fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bun-
desministeriums für Gesundheit und Frauen; in dieser Angelegenheit kommt mir
daher keinerlei
Zuständigkeit zu.