1409/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1482/J-NR/2004 betreffend Autobahnhalb-
anschluss
Hagenau - Entscheidung der ASFINAG, die die Abgeordneten Mag. Maier und
GenossInnen am 20. Februar 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Wie
war der letzte Planungsstand für den Autobahnhalbanschluss Hagenau durch die
ASFINAG? Welche Variantenstudien wurden durchgeführt? Welche Ergebnisse liegen
dazu vor?
Antwort:
Wie
die ASFINAG mitteilt, liegen ein Lageplan des Generellen Projektes 1997, ein
älterer Lageplan
sowie Handskizzen vor; beim
Werkvertragspartner der ASFINAG, dem Amt der Salzburger
Landesregierung, sind konkrete Variantenuntersuchungen vorhanden.
Definitive Ergebnisse hinsichtlich einer Variante liegen derzeit nicht vor.
Fragen 2, 3 und 5:
Wie sollte dabei
jeweils die Straßenführung aussehen?
Welche sonstigen
Baumaßnahmen waren vorgesehen?
Welche
Lärmschutzmaßnahmen zum Schutze der Itzlinger Bevölkerung wurden durch die
ASFINAG eingeplant?
Antwort:
Da
- wie zu Fragepunkt 1 ausgeführt - kein Projekt und auch nicht die
Variantenuntersuchung des
Amtes der Salzburger Landesregierung
vorliegen, kann ich keine konkrete Auskunft geben.
Frage 4:
Wie sieht das Ergebnis des von der ASFINAG in Auftrag
gegebenen Anschlussstellenkonzeptes
aus?
Antwort:
Im
aktuellen Rohentwurf des Anschlussstellenkonzeptes der ASFINAG wurde die ASt.
Hagenau
nach dem dort definierten Ampelsystem (Rot - Gelb - Grün) in den Bereichen
Verkehr, Raum und
bauliche Umsetzung mit Gelb beurteilt.
Das
bedeutet, dass bei positivem Abschluss der erweiterten strategischen Analyse
und bei
positivem Abschluss des Vorprojektes kein
Einwand gegen die Erstellung eines Einreichprojektes
und damit der baulichen Umsetzung besteht.
Frage 6:
Welche
Kosten wären nach dem letzten Planungsstand für die Realisierung dieses
Projektes
angefallen?
Antwort:
Nach
Angaben des Amtes der Salzburger Landesregierung betragen die Gesamtkosten 6,3
Mio €
netto.
Fragen 7 und 8:
Warum wurde von einer Umsetzung und Finanzierung dieses
Neubauprojektes in Salzburg
Abstand
genommen (ersuche die konkreten Gründe darzulegen)?
Wann
und durch wen wurde diese Entscheidung getroffen? Können Sie wahltaktische
Überlegungen bei dieser Entscheidung ausschließen?
Antwort:
Von
einem Abstandnehmen in Umsetzung und Finanzierung der gewünschten
Halbanschlussstelle
Hagenau kann nicht gesprochen werden, da die Planungsphase derzeit durchlaufen
wird.
Diese sachlich-fachliche Meinung ist von Wahlgängen gänzlich unabhängig.
Frage 9:
Warum wurde das Projekt überhaupt aus dem mittelfristigen
Finanzplan der ASFINAG
herausgenommen,
obwohl für 2006 bereits 2,97 Mio € und 2007 3,3 Mio € vorgesehen waren?
Antwort:
Die ASt.
Hagenau ist nach wie vor im mittelfristigen ASFINAG-Bauprogramm für das
Bundesland
Salzburg für die Jahre 2006 und 2007 (2,97
Mio € 2006 und 3,3 Mio € 2007) enthalten. Hinsichtlich
der Finanzierung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Beitrag
durch Dritte erforderlich
sein wird und dass über die Höhe dieses Beitrages erst nach Vorliegen von
detaillierten Planungen
und nach Vorliegen einer Projektinvestitionsrechnung der ASFINAG Aussagen
getroffen werden
können.
Frage 10:
Welches Ergebnis
erbrachten die Gespräche mit dem Land Salzburg nach der Absage?
Antwort:
Wie
bei allen anderen Anschlussstellenwünschen, die auf „Gelb" im
Anschlussstellenkonzept
gestellt sind, kann nicht von einer Absage gesprochen werden. Ich verweise auf
meine
Ausführungen zu Frage 4.
Fragen 11 bis 14:
Von
welchen in Vorbereitung (bzw. in Planung) stehenden Projekten hat die ASFINAG
2003 und
2004 Abstand genommen (ersuche um Aufschlüsselung der Projekte auf
Bundesländer)? Welcher
Betrag wird durch die ASFINAG damit
insgesamt eingespart?
Welche
Projekte befinden sich in Vorbereitung (ersuche um Aufschlüsselung der Projekte
auf
Bundesländer)?
Welche
Projekte befinden sich konkret in Planung (ersuche um Aufschlüsselung der
Projekte auf
Bundesländer)?
Welche Projekte werden zur Zeit neu errichtet und
befinden sich in Bau (ersuche um
Aufschlüsselung
der Projekte auf Bundesländer)?
Antwort:
Gerade in den Finanzplanungen bringt die ASFINAG die
jeweiligen technischen Planungsstände in
ihre Unterlagen
regelmäßig ein. Daher kann nicht von einem „Abstand nehmen" von Projekten
gesprochen werden, sondern lediglich von Berücksichtigungen gewisser zeitlicher
Verschiebungen
hinsichtlich einzelner Projekte im Zuge des Planungsprozesses 2004 und
Folgejahre, um eine
Schuldentilgung durch die ASFINAG ab dem Jahr 2016 zu ermöglichen.
Hinsichtlich
der Aufschlüsselung der jeweiligen Projekte in Bezug auf Planung, Neubau,
Bauliche
Erhaltung, Weiterführungen und Bundesländer
würde in der von Ihnen gewünschten Detailliertheit
mit sich rasch ändernder Aktualität ein sehr großes Beilagenkonvolut die
Folge sein, weshalb ich
Anweisung gegeben habe, dass Ihnen die Vorstände
der ASFINAG über Anfrage diesbezüglich
selbstverständlich Auskunft geben.
Fragen 15 bis 17:
Welcher Betrag kann von den Spediteuren aufgrund der EuGH-Entscheidung
von der ASFINAG
wegen der
Brenner-Mautregelung geltend gemacht werden? Mit welchen Belastungen wird
seitens
der ASFINAG gerechnet?
Welche Beträge wurden
bereits eingefordert, welche Beträge ausbezahlt?
Können Sie einen Zusammenhang zwischen dieser
EuGH-Entscheidung und den
Finanzierungsabsagen
durch die ASFINAG ausschließen?
Antwort:
Ein
Zusammenhang zwischen der EuGH-Entscheidung bezüglich Brennermaut und den
Finanzplanungen der ASFINAG ist
auszuschließen. Was allfällige Entschädigungsleistungen
anlangt, darf ich mitteilen, dass dies nach der EuGH-Entscheidung
innerstaatlich vom Obersten
Gerichtshof in einem
noch abzuwartenden Verfahren geklärt werden wird.