1409/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1482/J-NR/2004 betreffend Autobahnhalb-
anschluss Hagenau - Entscheidung der ASFINAG, die die Abgeordneten Mag. Maier und
GenossInnen am 20. Februar 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Frage 1:

Wie war der letzte Planungsstand für den Autobahnhalbanschluss Hagenau durch die
ASFINAG? Welche Variantenstudien wurden durchgeführt? Welche Ergebnisse liegen dazu vor?

Antwort:

Wie die ASFINAG mitteilt, liegen ein Lageplan des Generellen Projektes 1997, ein älterer Lageplan
sowie Handskizzen vor; beim Werkvertragspartner der ASFINAG, dem Amt der Salzburger
Landesregierung, sind konkrete Variantenuntersuchungen vorhanden.
Definitive Ergebnisse hinsichtlich einer Variante liegen derzeit nicht vor.

Fragen 2, 3 und 5:

Wie sollte dabei jeweils die Straßenführung aussehen?

Welche sonstigen Baumaßnahmen waren vorgesehen?

Welche Lärmschutzmaßnahmen zum Schutze der Itzlinger Bevölkerung wurden durch die
ASFINAG eingeplant?


Antwort:

Da - wie zu Fragepunkt 1 ausgeführt - kein Projekt und auch nicht die Variantenuntersuchung des
Amtes der Salzburger Landesregierung vorliegen, kann ich keine konkrete Auskunft geben.

Frage 4:

Wie sieht das Ergebnis des von der ASFINAG in Auftrag gegebenen Anschlussstellenkonzeptes
aus?

Antwort:

Im aktuellen Rohentwurf des Anschlussstellenkonzeptes der ASFINAG wurde die ASt. Hagenau
nach dem dort definierten Ampelsystem (Rot - Gelb - Grün) in den Bereichen Verkehr, Raum und
bauliche Umsetzung mit Gelb beurteilt.

Das bedeutet, dass bei positivem Abschluss der erweiterten strategischen Analyse und bei
positivem Abschluss des Vorprojektes kein Einwand gegen die Erstellung eines Einreichprojektes
und damit der baulichen Umsetzung besteht.

Frage 6:

Welche Kosten wären nach dem letzten Planungsstand für die Realisierung dieses Projektes
angefallen?

Antwort:

Nach Angaben des Amtes der Salzburger Landesregierung betragen die Gesamtkosten 6,3 Mio €
netto.

Fragen 7 und 8:

Warum wurde von einer Umsetzung und Finanzierung dieses Neubauprojektes in Salzburg
Abstand genommen (ersuche die konkreten Gründe darzulegen)?

Wann und durch wen wurde diese Entscheidung getroffen? Können Sie wahltaktische
Überlegungen bei dieser Entscheidung ausschließen?

Antwort:

Von einem Abstandnehmen in Umsetzung und Finanzierung der gewünschten Halbanschlussstelle
Hagenau kann nicht gesprochen werden, da die Planungsphase derzeit durchlaufen wird.
Diese sachlich-fachliche Meinung ist von Wahlgängen gänzlich unabhängig.

Frage 9:

Warum wurde das Projekt überhaupt aus dem mittelfristigen Finanzplan der ASFINAG
herausgenommen, obwohl für 2006 bereits 2,97 Mio € und 2007 3,3 Mio € vorgesehen waren?

Antwort:

Die ASt. Hagenau ist nach wie vor im mittelfristigen ASFINAG-Bauprogramm für das Bundesland
Salzburg für die Jahre 2006 und 2007 (2,97 Mio € 2006 und 3,3 Mio € 2007) enthalten. Hinsichtlich
der Finanzierung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Beitrag durch Dritte erforderlich
sein wird und dass über die Höhe dieses Beitrages erst nach Vorliegen von detaillierten Planungen
und nach Vorliegen einer Projektinvestitionsrechnung der ASFINAG Aussagen getroffen werden
können.


Frage 10:

Welches Ergebnis erbrachten die Gespräche mit dem Land Salzburg nach der Absage?

Antwort:

Wie bei allen anderen Anschlussstellenwünschen, die auf „Gelb" im Anschlussstellenkonzept
gestellt sind, kann nicht von einer Absage gesprochen werden. Ich verweise auf meine
Ausführungen zu Frage 4.

Fragen 11 bis 14:

Von welchen in Vorbereitung (bzw. in Planung) stehenden Projekten hat die ASFINAG 2003 und
2004 Abstand genommen (ersuche um Aufschlüsselung der Projekte auf Bundesländer)? Welcher
Betrag wird durch die ASFINAG damit insgesamt eingespart?

Welche Projekte befinden sich in Vorbereitung (ersuche um Aufschlüsselung der Projekte auf
Bundesländer)?

Welche Projekte befinden sich konkret in Planung (ersuche um Aufschlüsselung der Projekte auf
Bundesländer)?

Welche Projekte werden zur Zeit neu errichtet und befinden sich in Bau (ersuche um
Aufschlüsselung der Projekte auf Bundesländer)?

Antwort:

Gerade in den Finanzplanungen bringt die ASFINAG die jeweiligen technischen Planungsstände in
ihre Unterlagen regelmäßig ein. Daher kann nicht von einem „Abstand nehmen" von Projekten
gesprochen werden, sondern lediglich von Berücksichtigungen gewisser zeitlicher Verschiebungen
hinsichtlich einzelner Projekte im Zuge des Planungsprozesses 2004 und Folgejahre, um eine
Schuldentilgung durch die ASFINAG ab dem Jahr 2016 zu ermöglichen.

Hinsichtlich der Aufschlüsselung der jeweiligen Projekte in Bezug auf Planung, Neubau, Bauliche
Erhaltung, Weiterführungen und Bundesländer würde in der von Ihnen gewünschten Detailliertheit
mit sich rasch ändernder Aktualität ein sehr großes Beilagenkonvolut die Folge sein, weshalb ich
Anweisung gegeben habe, dass Ihnen die Vorstände der ASFINAG über Anfrage diesbezüglich
selbstverständlich Auskunft geben.

Fragen 15 bis 17:

Welcher Betrag kann von den Spediteuren aufgrund der EuGH-Entscheidung von der ASFINAG
wegen der Brenner-Mautregelung geltend gemacht werden? Mit welchen Belastungen wird seitens
der ASFINAG gerechnet?

Welche Beträge wurden bereits eingefordert, welche Beträge ausbezahlt?

Können Sie einen Zusammenhang zwischen dieser EuGH-Entscheidung und den
Finanzierungsabsagen durch die ASFINAG ausschließen?

Antwort:

Ein Zusammenhang zwischen der EuGH-Entscheidung bezüglich Brennermaut und den
Finanzplanungen der ASFINAG ist auszuschließen. Was allfällige Entschädigungsleistungen


anlangt, darf ich mitteilen, dass dies nach der EuGH-Entscheidung innerstaatlich vom Obersten
Gerichtshof in einem noch abzuwartenden Verfahren geklärt werden wird.