1419/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.04.2004
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möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche
Anfrage der Abgeordneten Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen vom
10.
Februar 2004, Nr. 1413/J, betreffend Prüfung der Agrarmarkt Austria, beehre ich
mich
Folgendes
mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Externen Prüfinstanzen sind:
-
Europäischer Rechnungshof
- Österreichischer Rechnungshof
- Europäische Kommission, in erster Linie GD AGRI
- BMLFUW -
EU-Finanzkontrolle (Bescheinigende Stelle gem. VO 1663/95)
- BMLFUW - Buchhaltungs-Prüfstelle
(Verwaltungsausgaben)
- BMLFUW -
Staatsaufsicht
- Kontrollausschuss
- Buchprüfung durch
Unabhängige Wirtschaftsprüfer
- Qualitäts-Audits
nach ISO 2001
- Landes-Rechnungshöfe
Zu Frage 2:
Jahr |
Europäische |
Europäischer |
Österreichischer |
BMLFUW, EU- |
BMLFUW, |
|
|
|
■ |
|
|
1995 |
3 |
0 |
0 |
1 |
|
1996 |
5 |
1 |
2 |
1 |
|
1997 |
2 |
2 |
3 |
1 |
1 |
1998 |
2 |
2 |
3 |
1 |
|
1999 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
2000 |
3 |
1 |
3 |
1 |
|
2001 |
4 |
2 |
2 |
1 |
|
2002 |
2 |
3 |
3 |
1 |
|
2003 |
1 |
3 |
3 |
1 |
|
je
Org. |
25 |
16 |
21 |
9 |
2 |
|
|
|
|
|
|
Gesamt |
73 |
|
|
|
|
Diese
Aufstellung enthält nicht die jährliche Überprüfung des AMA-
Rechnungsabschlusses durch einen
unabhängigen Wirtschaftsprüfer.
Zu Frage 3:
Jede Prüforganisation hat eigene
Prüfgrundsätze:
Prüfstelle |
Standards |
BMLFUW - |
Internationale
Standards für die berufliche Praxis der Internen |
GD AGRI - |
Internationale
Standards für die berufliche Praxis der Internen |
Österr.
Rechnungshof |
INTOSAI - und IFAC
- Standards |
Europ. Rechnungshof |
INTOSAI - und IFAC
- Standards |
Die Prüfausrichtung
ist ebenfalls unterschiedlich. Der Europäische Rechnungshof prüft die
Europäische
Kommission, die Europäische Kommission den Mitgliedstaat Österreich und der
Österreichische Rechnungshof die Organisation Agrarmarkt Austria.
Die Prüfer der
Europäischen Union prüfen ausschließlich die Ordnungsmäßigkeit und Vor-
gabenkonformität der Förderungsabwicklung. Wirtschaftliche Überlegungen fließen
nicht in
die Prüfungsziele
ein.
Zu Frage 4:
Ein derartiger
europaweiter Vergleich ist mir nicht bekannt, diese Frage wäre an den Öster-
reichischen
Rechnungshof zu richten. Betreffend IT-Sicherheit siehe Antwort zu Frage 5.
Zu Frage 5:
Nach Meinung der bescheinigenden Stelle
ist es der AMA gelungen,
-
mit
den ständig steigenden Anforderungen Schritt zu halten und dabei
-
die
Qualität der Förderungsabwicklung von Jahr zu Jahr zu verbessern.
Eine von der Europäischen Kommission
in Auftrag gegebene Überprüfung der IT-Sicherheit
der Zahlstellen bescheinigte der AMA im Jahre 2002 einen europaweit
herausragenden
Standard.
Im dort angeführten Ranking konnte die AMA die beste Bewertung unter 49 ge-
prüften Zahlstellen
erreichen.
Betreffend Verwaltungskosten für die
Förderungsauszahlung bescheinigte der Österreichi-
sche Rechnungshof der
AMA im Jahre 2003 mit 2,2 % einen zufriedenstellenden Wert.
Zu Frage 6:
Der Europäische
Rechnungshof ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Prüfbesuche mit der
Europäischen
Kommission abzustimmen. Die Europäische Kommission erstellt einen nicht
verbindlichen
Prüfplan, der den Mitgliedstaaten zur Kenntnis gebracht wird. Seitens der Eu-
ropäischen Kommission besteht das Bemühen, die Termine des Europäischen
Rechnungs-
hofs in den Prüfplan
aufzunehmen.
Eine regelmäßige Koordination zwischen den
Prüfinstanzen gibt es
- zwischen
den Rechnungshöfen (EU und Öst.) und
- zwischen
BMLFUW/bescheinigende Stelle einerseits und dem Internen Revisions-
dienst der AMA
andererseits.
Zu Frage 7:
Angesichts der
bisherigen Kontrollergebnisse und der im internationalen Vergleich ausneh-
mend geringen finanziellen Berichtigungen wäre auch eine niedrigere
Kontrollfrequenz aus-
reichend, in
Anbetracht der Höhe der verwalteten Förderungsmittel scheint die Kontrolldichte
jedoch angemessen.