1419/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen vom
10. Februar 2004, Nr. 1413/J, betreffend Prüfung der Agrarmarkt Austria, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Die Externen Prüfinstanzen sind:

-         Europäischer Rechnungshof

-           Österreichischer Rechnungshof
-          
Europäische Kommission, in erster Linie GD AGRI

-         BMLFUW - EU-Finanzkontrolle (Bescheinigende Stelle gem. VO 1663/95)
-        
BMLFUW - Buchhaltungs-Prüfstelle (Verwaltungsausgaben)
-         BMLFUW - Staatsaufsicht

-           Kontrollausschuss

-         Buchprüfung durch Unabhängige Wirtschaftsprüfer
-        
Qualitäts-Audits nach ISO 2001
-        
Landes-Rechnungshöfe


Zu Frage 2:

 

Jahr

Europäische
Kommission

Europäischer
Rechnungshof

Österreichischer
Rechnungshof

BMLFUW, EU-
Finanzkontrolle

BMLFUW,
Buchprüfstelle

 

 

 

 

 

1995

3

0

0

1

 

1996

5

1

2

1

 

1997

2

2

3

1

1

1998

2

2

3

1

 

1999

3

2

2

1

1

2000

3

1

3

1

 

2001

4

2

2

1

 

2002

2

3

3

1

 

2003

1

3

3

1

 

je Org.

25

16

21

9

2

 

 

 

 

 

 

Gesamt

73

 

 

 

 

Diese Aufstellung enthält nicht die jährliche Überprüfung des AMA-
Rechnungsabschlusses durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer.

Zu Frage 3:

Jede Prüforganisation hat eigene Prüfgrundsätze:

 

Prüfstelle

Standards

BMLFUW -
Bescheinigende Stelle

Internationale Standards für die berufliche Praxis der Internen
Revision
Leitlinien der EK f.d. Zertifizierung d. Zahlstellen

GD AGRI -
Audit der Agrarausgaben:

Internationale Standards für die berufliche Praxis der Internen
Revision
Leitlinien für die Zertifizierung der EAGFL-Jahresrechnungen
der Zahlstellen

Österr. Rechnungshof

INTOSAI - und IFAC - Standards

Europ. Rechnungshof

INTOSAI - und IFAC - Standards

Die Prüfausrichtung ist ebenfalls unterschiedlich. Der Europäische Rechnungshof prüft die
Europäische Kommission, die Europäische Kommission den Mitgliedstaat Österreich und der
Österreichische Rechnungshof die Organisation Agrarmarkt Austria.


Die Prüfer der Europäischen Union prüfen ausschließlich die Ordnungsmäßigkeit und Vor-
gabenkonformität der Förderungsabwicklung. Wirtschaftliche Überlegungen fließen nicht in
die Prüfungsziele ein.

Zu Frage 4:

Ein derartiger europaweiter Vergleich ist mir nicht bekannt, diese Frage wäre an den Öster-
reichischen Rechnungshof zu richten. Betreffend IT-Sicherheit siehe Antwort zu Frage 5.

Zu Frage 5:

Nach Meinung der bescheinigenden Stelle ist es der AMA gelungen,

-                   mit den ständig steigenden Anforderungen Schritt zu halten und dabei

-                   die Qualität der Förderungsabwicklung von Jahr zu Jahr zu verbessern.

Eine von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Überprüfung der IT-Sicherheit
der Zahlstellen bescheinigte der AMA im Jahre 2002 einen europaweit herausragenden
Standard. Im dort angeführten Ranking konnte die AMA die beste Bewertung unter 49 ge-
prüften Zahlstellen erreichen.

Betreffend Verwaltungskosten für die Förderungsauszahlung bescheinigte der Österreichi-
sche Rechnungshof der AMA im Jahre 2003 mit 2,2 % einen zufriedenstellenden Wert.

Zu Frage 6:

Der Europäische Rechnungshof ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Prüfbesuche mit der
Europäischen Kommission abzustimmen. Die Europäische Kommission erstellt einen nicht
verbindlichen Prüfplan, der den Mitgliedstaaten zur Kenntnis gebracht wird. Seitens der Eu-
ropäischen Kommission besteht das Bemühen, die Termine des Europäischen Rechnungs-
hofs in den Prüfplan aufzunehmen.

Eine regelmäßige Koordination zwischen den Prüfinstanzen gibt es

-            zwischen den Rechnungshöfen (EU und Öst.) und

-            zwischen BMLFUW/bescheinigende Stelle einerseits und dem Internen Revisions-
dienst der AMA andererseits.


Zu Frage 7:

Angesichts der bisherigen Kontrollergebnisse und der im internationalen Vergleich ausneh-
mend geringen finanziellen Berichtigungen wäre auch eine niedrigere Kontrollfrequenz aus-
reichend, in Anbetracht der Höhe der verwalteten Förderungsmittel scheint die Kontrolldichte
jedoch angemessen.