1420/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche
Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom
10.
Februar 2004, Nr. 1436/J, betreffend Kritik an der Zuteilung von
Milchkontingenten aus
der nationalen A-Quoten-Reserve,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Da es keine offizielle
Quotenpreis-Notierung in Österreich gibt, ist eine exakte Darlegung
schwierig. Es werden derzeit Milchquotenpreise von 0,8 bis 1,2 EUR/kg je nach
Fettgehalt
genannt, was einen
Wert von rund 35,9 Mio. EUR für die zugeteilte Milchquote ergäbe.
Zu Frage 2:
Die Frage nach dem Wert der zusätzlichen
Milchquote macht es notwendig, das grundsätzli-
che Missverständnis des Ziels der
Milchquotenregelung nochmals ins Bewusstsein zu rü-
cken. Die zugeteilte Milchquote soll primär zur Lieferung von Milch ohne
Zusatzabgabe
(Strafzahlung) berechtigen, damit der Milchmarkt, im Gleichgewicht
bleibt. Durch die Einfüh-
rung der Handelbarkeit von Milchquoten
wurde die Milchquote kapitalisiert. Mit dem Auslau-
fen der Milchquotenregelung ist der genannte
Wert nicht mehr relevant, da das System der
Milchquotenregelung immer nur für einen bestimmten Zeitraum festgelegt
wird.
Die Milchprämie beträgt
im Jahr 2004 11,81 EUR/t und steigt bis zum Jahr 2006 auf 35,5
EUR/t an. Da die
Zuteilung für die Sicherung des Grundbetrags der Milchprämie (2004: 8,15
EUR/t; 2006: 24,49 EUR/t) für Österreich
notwendig war, werden im Jahr 2004 knapp
300.000 EUR und ab dem Jahr 2006 ca. 800.000 EUR jährlich den
österreichischen Milchlie-
feranten zur Verfügung stehen, die sonst für
die österreichischen Milchlieferanten verloren
gegangen wären.
Grundsätzlich darf angemerkt werden, dass durch die
GAP-Reform die Wirtschaftlichkeit der
Ausweitung der Milchproduktion sinkt - je nach Betriebsgröße zwischen 6 bis 21
%. Betriebe,
die sich auf die Milchwirtschaft
spezialisieren, sind vom Rückgang des Grenzdeckungsbei-
trages bei der Produktionsausweitung stärker betroffen. Daher war es
sinnvoll, gerade Milch-
viehbetriebe, die sich derzeit im Wachstum befinden, zu stärken.
Zu Frage 3:
Um zu verhindern, dass zugeteilte
Quoten gewinnbringend verkauft werden, wurde bei die-
sem
Zuteilungsverfahren, wie auch bereits beim Zuteilungsverfahren 1999/2000 in
ähnlicher
Weise, eine zeitliche Beschränkung
dahingehend eingeführt, dass bei Quotenverkauf oder
Verleasen bis zum Zwölfmonatszeitraum 2006/2007 die zugeteilte Menge in die
nationale
Reserve zurückfällt. Damit soll sichergestellt werden, dass die zugeteilten
Quoten beliefert
und nicht gewinnbringend weiterverkauft werden können. Diese Regelung ist
unabhängig
vom Verteilungsschlüssel zu sehen.
Nach dem Zwölfmonatszeitraum 2006/2007 können die
Quoten im Wege der Handelbarkeit frei
übertragen werden. Bei Betrieben, die sich im
Wachstum befinden, ist jedoch diese
Gefahr wesentlich geringer, da die Quoten weiterhin
am Betrieb zur Milchanlieferung
benötigt werden.
Zu Frage 4:
Bei einer linearen
Zuteilung an alle Milcherzeuger hätten statt rund 13.000 Anträgen und
Bescheiden
rund 60.000 bearbeitet, gedruckt und verschickt werden müssen. Es wäre auch
mit einer dementsprechend höheren
Anzahl von Einsprüchen zu rechnen gewesen, die hän-
disch erledigt werden müssen. Da diese Quoten
effektiv einer Verkaufssperre unterliegen,
hätte in den Folgejahren die
Verwaltung aufgrund der vermehrten Verfälle und Wiederzutei-
lungen zu einem erhöhten Rechenaufwand (für jede Quotenveränderung wird ein
Kontoblatt
gedruckt) geführt.
Bei einer neuerlichen linearen Zuteilung
würde jeder Milcherzeuger nur rund 1,4 % erhalten,
das ergäbe im österreichischen Durchschnitt
eine Erhöhung der Lieferquoten von rund
600 kg. Diese geringen
Zuteilungsmengen stünden in keinem Verhältnis zum dabei entste-
henden Verwaltungsaufwand und Nutzen
für den durchschnittlichen Milchlieferanten. Der
bürokratische Aufwand war daher im
Interesse der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit durch die Festlegung einfacher Kriterien, die von der Agrarmarkt
Austria
automationsunterstützt geprüft werden können, gering zu halten.
Zu Frage 5:
Zur Aktivierung der Milchprämie musste
das Quotenzuteilungsverfahren möglichst rasch ab-
geschlossen
werden und die Zuteilung noch rechtzeitig vor Ende des aktuellen Zwölfmo-
natszeitraums
erfolgen, um den Erzeugern die Möglichkeit zu geben, die Quote noch zu be-
liefern. Eine
Zuteilung an spezielle Härtefälle hätte das Verfahren komplizierter gemacht und
verzögert, da eine genaue Überprüfung der Anträge mit Vor-Ort-Kontrollen
notwendig gewe-
sen wäre. Zudem hätte auch hier die Zuteilung, wie in Artikel 5 der VO (EWG)
Nr. 3950/1992
gefordert, nach objektiven Kriterien erfolgen müssen.
Für Jungunternehmer gibt es bereits seit dem EU-Beitritt
spezielle Förderungen, wie z.B. die
Niederlassungsprämie. Durch die Förderungen von betriebswirtschaftlich
sinnvollen Investiti-
onen bzw. die Erleichterung einer geordneten
Hofübergabe soll die Existenz der landwirt-
schaftlichen Betriebe nachhaltig gesichert werden.
Zu den Fragen 6 und 7:
Von den 12.955 gestellten Anträgen konnten
12.527 positiv erledigt und 35.952 t im Dezem-
ber 2003 zugeteilt werden. Bei positiver Erledigung erhält daher jeder
Antragsteller eine zu-
sätzliche Anlieferungsreferenzmenge von
durchschnittlich ca. 2.870 kg, was einem Zutei-
lungsprozentsatz von 3,305 % entspricht. 186 Anträge
wurden abgelehnt, weil sie eine Zutei-
lungsmenge unter 360
kg beinhielten.
|
Zuteilungsberechtigte |
% Betriebe, die zutei- |
NÖ |
2.801 |
27,59% |
OÖ |
3.978 |
25,33% |
S |
1.168 |
20,23% |
St |
2.335 |
26,69% |
K |
829 |
23,84% |
T |
910 |
11,66% |
V |
410 |
16,27% |
B |
96 |
21,92% |
gesamt |
12.527 |
22,93% |
Daten: Agrarmarkt Austria 28.01.2004
Die Zuordnung zu
Regionen, Bergbauernbetrieben und Zonen ist aufgrund fehlender Ver-
knüpfungen
der Daten der Agrarmarkt Austria nicht möglich. Daten auf Bezirks- und Molke-
reiebene
sind ebenfalls nicht verfügbar, da keine dahingehenden Auswertungen gemacht
wurden.
Die Herausgabe von Daten auf Molkereiebene würde zusätzlich ein datenschutz-
rechtliches Problem
darstellen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Insgesamt haben 103
Milcherzeuger Berufung erhoben. 30 Berufungen konnten im Wege
einer
Berufungsvorentscheidung entschieden werden, die restlichen 73 Berufungen
wurden
an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft wei-
tergeleitet. Davon
stammen 22 Berufungswerber aus Oberösterreich, 23 aus Salzburg, 8 aus
Tirol, 8 aus der Steiermark, 6 aus Niederösterreich und je 3 aus Kärnten und
Vorarlberg.
In den nunmehr
durchzuführenden Berufungsverfahren wird sämtlichen Berufungswerbern
Parteiengehör eingeräumt, danach wird ein Berufungsbescheid erlassen werden.
Dagegen
steht kein ordentliches Rechtsmittel offen, die Berufungswerber haben jedoch
die Möglich-
keit,
innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung der Berufungsentscheidung eine Be-
schwerde beim
Verwaltungsgerichtshof oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben.
Zu Frage 10:
Gibt ein
Milcherzeuger, der im Rahmen dieses Verfahrens eine Anlieferungs-Referenzmenge
zugeteilt
erhalten hat, bis einschließlich den Zwölfmonatszeitraum 2006/2007, eine
Anliefe-
rungs-Referenzmenge
ab, so fällt der zugeteilte Anlieferungs-Referenzmengen-Anteil in die
nationale Reserve. Ab dem Zwölfmonatszeitraum
2007/2008 ist dieser zwingende Verfall
nicht mehr vorgesehen.
Zu Frage 11:
Die zur Verfügung stehende nationale
Reserve wurde im Rahmen des Zuteilungsverfahrens
aufgebraucht, zum Zeitpunkt der Zuteilung standen keine weiteren Mengen zur
Verfügung.
Zu Frage 12:
Der
Präko-Milchausschuss ist ein Gremium der Interessensvertretung und unterliegt
nicht
dem
Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und
Wasserwirtschaft. Der
Ausschuss gibt als gesamtes Organ Empfehlungen ab. Grundsätzlich
darf angemerkt werden, dass ein Konsens
darüber herrschte, dass keine Zuteilung an alle
Milcherzeuger (Gießkannenprinzip) erfolgen und die Antragsberechtigung auf
Betriebe mit
Quotenzukauf oder durchgehendes Leasing eingeschränkt werden sollte.
Zu den Fragen 13 bis 19:
Verteilung der zuteilungsberechtigten Betriebe |
||||||||
Bundesland |
Zuteilungsmenge |
|
||||||
<1.000 |
1.000- |
5.000- |
10.000- |
15.000- |
20.000- |
>25.000 |
Gesamt |
|
Burgenland |
9 |
48 |
27 |
8 |
2 |
2 |
0 |
96 |
Kärnten |
123 |
596 |
90 |
14 |
4 |
2 |
0 |
829 |
Niederösterreich |
198 |
2.289 |
420 |
22 |
3 |
0 |
1 |
2.801 |
Oberösterreich |
311 |
3.192 |
|
41 |
12 |
0 |
2 |
3.978 |
Salzburg |
183 |
851 |
115 |
15 |
4 |
0 |
0 |
1.168 |
Steiermark |
270 |
1.858 |
191 |
16 |
0 |
0 |
0 |
2.335 |
Tirol |
233 |
611 |
55 |
10 |
1 |
0 |
0 |
910 |
Vorarlberg |
67 |
265 |
62 |
15 |
0 |
1 |
0 |
410 |
Summe: |
1.394 |
9.710 |
1.248 |
141 |
26 |
5 |
3 |
12.527 |
Daten: Agrarmarkt
Austria, Stand 28.01.2004
Im Übrigen darf auf die Beantwortung zu den Fragen 6 und
7 verwiesen werden.
Zu Frage 20:
Aufstellung der 10
höchsten Zuteilungsmengen |
||
Zuteilung |
Referenzmenge |
BUNDESLAND |
31.060 |
971.625 |
Oberösterreich |
26.928 |
841.708 |
Niederösterreich |
26.166 |
817.869 |
Oberösterreich |
23.812 |
774.289 |
Burgenland |
23.383 |
730.898 |
Kärnten |
22.921 |
813.647 |
Kärnten |
22.877 |
719.082 |
Vorarlberg |
20.244 |
632.770 |
Burgenland |
19.333 |
716.466 |
Oberösterreich |
19.284 |
616.712 |
Oberösterreich |
Daten: Agrarmarkt
Austria, Stand 28.01.2004 |
|
Anteil an |
zugeteilte Men- |
Anteil an Gesamt- |
NÖ |
20,32 |
8.346.427 |
23,22 |
OÖ |
31,60 |
12.011.614 |
33,41 |
S |
10,17 |
3.197.608 |
8,89 |
St |
15,45 |
6.126.369 |
17,04 |
K |
6,02 |
2.395.727 |
6,66 |
T |
10,63 |
2.038.245 |
5,67 |
V |
4,62 |
1.331.950 |
3,70 |
B |
1,17 |
504.219 |
1,40 |
gesamt |
100,00 |
35.952.159 |
100,00 |
Daten: Agrarmarkt Austria, Stand 28.01.2004
Im Übrigen darf auf die Beantwortung zu den Fragen 6 und
7 verwiesen werden.
Zu Frage 22:
Abgewickelt wurde das Verfahren im bereits bestehenden
MREF-System der AMA. Da für
eine erfolgreiche Antragstellung und Bescheidverwaltung in Summe über 200
Abfragen in
den verschiedenen Abläufen (Zuteilung, Verfall und
Wiederzuteilung) benötigt wurden, hier
nur die fünf
wichtigsten:
1.
fristgerechter
Antrag,
2.
Unterschrift
des Bewirtschafters,
3.
aktiver
Milcherzeuger,
4.
aktuelle
Quote > 0,
5.
Saldo-Handel der letzten drei Zwölfmonatszeiträume bis
einschließlich 31.07.2003 >
1000
kg; wenn nein, dann in jedem der drei Zwölfmonatszeiträume ein Leasing, Durch-
schnitt davon
>1000 kg.
Wenn ein Betrieb nicht alle dieser fünf Abfragen positiv
durchläuft, wird ein negativer Be-
scheid ausgestellt.
Zu Frage 23:
Ergebnisse
des Zuteilungsverfahrens 2003 nach Größenklassen |
|||||
KLASSE A-Quote |
Anzahl Betriebe gesamt |
Zuteilungs-berechtigung |
Anteil an Gesamtzuteilungs berechtigten |
Zugeteite Menge (kg) |
Durchschnittl. Zuteilung / Betrieb (kg) |
<10.000 |
6.048 |
2 |
0,02 |
834 |
417 |
10.000-19.999 |
10.694 |
440 |
3,51 |
226.670 |
515 |
20.000-29.999 |
8.508 |
771 |
6,15 |
602.489 |
781 |
30.000-39.999 |
6.110 |
959 |
7,66 |
1.057.804 |
1.103 |
40.000-49.999 |
4.645 |
1.139 |
9,09 |
1.600.099 |
1.405 |
< 50.000 |
36.005 |
3.311 |
26,43 |
3.487.896 |
1.053 |
50.000-59.999 |
3.866 |
1.151 |
9,19 |
1.973.443 |
1.715 |
60.000-69.999 |
3.130 |
1.181 |
9,43 |
2.405.613 |
2.037 |
70.000-79.999 |
2.455 |
1.087 |
8,68 |
2.538.038 |
2.335 |
80.000-89.999 |
1.875 |
907 |
7,24 |
2.395.005 |
2.641 |
90.000-99.999 |
1.385 |
719 |
5,74 |
2.130.063 |
2.963 |
50.000-99.999 |
12.711 |
5.045 |
40,27 |
11.442.162 |
2.268 |
100.000-109.999 |
1.197 |
718 |
5,73 |
2.344.038 |
3.265 |
110.000-119.999 |
894 |
569 |
4,54 |
2.039.573 |
3.584 |
120.000-129.999 |
689 |
467 |
3,73 |
1.826.252 |
3.911 |
130.000-139.999 |
560 |
411 |
3,28 |
1.729.188 |
4.207 |
140.000-149.999 |
432 |
311 |
2,48 |
1.402.790 |
4.511 |
100.000-149.999 |
3.772 |
2.476 |
19,77 |
9.341.841 |
3.773 |
150.000-159.999 |
348 |
255 |
2,04 |
1.231.859 |
4.831 |
160.000-169.999 |
270 |
199 |
1,59 |
1.009.296 |
5.072 |
170.000-179.999 |
233 |
181 |
1,44 |
980.777 |
5.419 |
180.000-189.999 |
193 |
156 |
1,25 |
886.345 |
5.682 |
190.000-199.999 |
158 |
124 |
0,99 |
753.497 |
6.077 |
150.000-199.999 |
1.202 |
915 |
7,30 |
4.861.774 |
5.313 |
200.000-209.999 |
146 |
108 |
0,86 |
683.649 |
6.330 |
210.000-219.999 |
108 |
92 |
0,73 |
613.365 |
6.667 |
220.000-229.999 |
90 |
71 |
0,57 |
496.372 |
6.991 |
230.000-239.999 |
73 |
61 |
0,49 |
451.145 |
7.396 |
240.000-249.999 |
66 |
58 |
0,46 |
439.993 |
7.586 |
200.000-249.999 |
483 |
390 |
3,11 |
2.684.524 |
6.883 |
>
250.000 |
450 |
390 |
3,11 |
4.133.962 |
10.600 |
Summe |
54.623 |
12.527 |
100,00 |
35.952.159 |
2.870 |
Durch das Zuteilungsverfahren kommt es zu einer
Verbesserung der Struktur in der Milch-
produktion und zur
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Milchwirtschaft.
Zu Frage 24:
Mit der Milchprämie
sollen die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik beschlossenen
Interventionspreissenkungen
abgegolten werden. Österreich liegt bei der Struktur der Milch-
lieferanten
(Anlieferungsreferenzmenge/Lieferant) im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union an letzter Stelle und ist auch bei der
Verbesserung der Lieferanten-
Struktur gegenüber anderen Mitgliedstaaten mit ähnlichen Strukturverhältnissen
deutlich ins
Hintertreffen geraten. Somit ist die Zuteilung von Quoten an Betriebe, die sich
im Wachstum
befinden, eine wesentliche Hilfe bei der
Umsetzung der beschlossenen agrarpolitischen
Maßnahmen.
Zu Frage 25:
Mit der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik wurde eine
durchschnittliche Quotenerhöhung
von 1,5 % beginnend mit 2006 beschlossen. Daher wird eine Diskussion über eine
mögliche
Zuteilung dieser Referenzmenge frühestens 2005 geführt werden.