1420/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom
10. Februar 2004, Nr. 1436/J, betreffend Kritik an der Zuteilung von Milchkontingenten aus
der nationalen A-Quoten-Reserve, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Da es keine offizielle Quotenpreis-Notierung in Österreich gibt, ist eine exakte Darlegung
schwierig. Es werden derzeit Milchquotenpreise von 0,8 bis 1,2 EUR/kg je nach Fettgehalt
genannt, was einen Wert von rund 35,9 Mio. EUR für die zugeteilte Milchquote ergäbe.

Zu Frage 2:

Die Frage nach dem Wert der zusätzlichen Milchquote macht es notwendig, das grundsätzli-
che Missverständnis des Ziels der Milchquotenregelung nochmals ins Bewusstsein zu rü-
cken. Die zugeteilte Milchquote soll primär zur Lieferung von Milch ohne Zusatzabgabe
(Strafzahlung) berechtigen, damit der Milchmarkt, im Gleichgewicht bleibt. Durch die Einfüh-


rung der Handelbarkeit von Milchquoten wurde die Milchquote kapitalisiert. Mit dem Auslau-
fen der Milchquotenregelung ist der genannte Wert nicht mehr relevant, da das System der
Milchquotenregelung immer nur für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wird.

Die Milchprämie beträgt im Jahr 2004 11,81 EUR/t und steigt bis zum Jahr 2006 auf 35,5
EUR/t an. Da die Zuteilung für die Sicherung des Grundbetrags der Milchprämie (2004: 8,15
EUR/t; 2006: 24,49 EUR/t) für Österreich notwendig war, werden im Jahr 2004 knapp
300.000 EUR und ab dem Jahr 2006 ca. 800.000 EUR jährlich den österreichischen Milchlie-
feranten zur Verfügung stehen, die sonst für die österreichischen Milchlieferanten verloren
gegangen wären.

Grundsätzlich darf angemerkt werden, dass durch die GAP-Reform die Wirtschaftlichkeit der
Ausweitung der Milchproduktion sinkt - je nach Betriebsgröße zwischen 6 bis 21 %. Betriebe,
die sich auf die Milchwirtschaft spezialisieren, sind vom Rückgang des Grenzdeckungsbei-
trages bei der Produktionsausweitung stärker betroffen. Daher war es sinnvoll, gerade Milch-
viehbetriebe, die sich derzeit im Wachstum befinden, zu stärken.

Zu Frage 3:

Um zu verhindern, dass zugeteilte Quoten gewinnbringend verkauft werden, wurde bei die-
sem Zuteilungsverfahren, wie auch bereits beim Zuteilungsverfahren 1999/2000 in ähnlicher
Weise, eine zeitliche Beschränkung dahingehend eingeführt, dass bei Quotenverkauf oder
Verleasen bis zum Zwölfmonatszeitraum 2006/2007 die zugeteilte Menge in die nationale
Reserve zurückfällt. Damit soll sichergestellt werden, dass die zugeteilten Quoten beliefert
und nicht gewinnbringend weiterverkauft werden können. Diese Regelung ist unabhängig
vom Verteilungsschlüssel zu sehen. Nach dem Zwölfmonatszeitraum 2006/2007 können die
Quoten im Wege der Handelbarkeit frei übertragen werden. Bei Betrieben, die sich im
Wachstum befinden, ist jedoch diese Gefahr wesentlich geringer, da die Quoten weiterhin
am Betrieb zur Milchanlieferung benötigt werden.

Zu Frage 4:

Bei einer linearen Zuteilung an alle Milcherzeuger hätten statt rund 13.000 Anträgen und
Bescheiden rund 60.000 bearbeitet, gedruckt und verschickt werden müssen. Es wäre auch


mit einer dementsprechend höheren Anzahl von Einsprüchen zu rechnen gewesen, die hän-
disch erledigt werden müssen. Da diese Quoten effektiv einer Verkaufssperre unterliegen,
hätte in den Folgejahren die Verwaltung aufgrund der vermehrten Verfälle und Wiederzutei-
lungen zu einem erhöhten Rechenaufwand (für jede Quotenveränderung wird ein Kontoblatt
gedruckt) geführt.

Bei einer neuerlichen linearen Zuteilung würde jeder Milcherzeuger nur rund 1,4 % erhalten,
das ergäbe im österreichischen Durchschnitt eine Erhöhung der Lieferquoten von rund
600 kg. Diese geringen Zuteilungsmengen stünden in keinem Verhältnis zum dabei entste-
henden Verwaltungsaufwand und Nutzen für den durchschnittlichen Milchlieferanten. Der
bürokratische Aufwand war daher im Interesse der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit durch die Festlegung einfacher Kriterien, die von der Agrarmarkt Austria
automationsunterstützt geprüft werden können, gering zu halten.

Zu Frage 5:

Zur Aktivierung der Milchprämie musste das Quotenzuteilungsverfahren möglichst rasch ab-
geschlossen werden und die Zuteilung noch rechtzeitig vor Ende des aktuellen Zwölfmo-
natszeitraums erfolgen, um den Erzeugern die Möglichkeit zu geben, die Quote noch zu be-
liefern. Eine Zuteilung an spezielle Härtefälle hätte das Verfahren komplizierter gemacht und
verzögert, da eine genaue Überprüfung der Anträge mit Vor-Ort-Kontrollen notwendig gewe-
sen wäre. Zudem hätte auch hier die Zuteilung, wie in Artikel 5 der VO (EWG) Nr. 3950/1992
gefordert, nach objektiven Kriterien erfolgen müssen.

Für Jungunternehmer gibt es bereits seit dem EU-Beitritt spezielle Förderungen, wie z.B. die
Niederlassungsprämie. Durch die Förderungen von betriebswirtschaftlich sinnvollen Investiti-
onen bzw. die Erleichterung einer geordneten Hofübergabe soll die Existenz der landwirt-
schaftlichen Betriebe nachhaltig gesichert werden.

Zu den Fragen 6 und 7:

Von den 12.955 gestellten Anträgen konnten 12.527 positiv erledigt und 35.952 t im Dezem-
ber 2003 zugeteilt werden. Bei positiver Erledigung erhält daher jeder Antragsteller eine zu-
sätzliche Anlieferungsreferenzmenge von durchschnittlich ca. 2.870 kg, was einem Zutei-


lungsprozentsatz von 3,305 % entspricht. 186 Anträge wurden abgelehnt, weil sie eine Zutei-
lungsmenge unter 360 kg beinhielten.

 

 

Zuteilungsberechtigte
Betriebe

%     Betriebe,   die   zutei-
lungsberechtigt sind

2.801

27,59%

3.978

25,33%

S

1.168

20,23%

St

2.335
829
910

26,69%

K

829

23,84%
11,66%

T

910

11,66%

V

410

16,27%

B

96

21,92%

gesamt

12.527

22,93%

Daten: Agrarmarkt Austria 28.01.2004

Die Zuordnung zu Regionen, Bergbauernbetrieben und Zonen ist aufgrund fehlender Ver-
knüpfungen der Daten der Agrarmarkt Austria nicht möglich. Daten auf Bezirks- und Molke-
reiebene sind ebenfalls nicht verfügbar, da keine dahingehenden Auswertungen gemacht
wurden. Die Herausgabe von Daten auf Molkereiebene würde zusätzlich ein datenschutz-
rechtliches Problem darstellen.

Zu den Fragen 8 und 9:

Insgesamt haben 103 Milcherzeuger Berufung erhoben. 30 Berufungen konnten im Wege
einer Berufungsvorentscheidung entschieden werden, die restlichen 73 Berufungen wurden
an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wei-
tergeleitet. Davon stammen 22 Berufungswerber aus Oberösterreich, 23 aus Salzburg, 8 aus
Tirol, 8 aus der Steiermark, 6 aus Niederösterreich und je 3 aus Kärnten und Vorarlberg.

In den nunmehr durchzuführenden Berufungsverfahren wird sämtlichen Berufungswerbern
Parteiengehör eingeräumt, danach wird ein Berufungsbescheid erlassen werden. Dagegen
steht kein ordentliches Rechtsmittel offen, die Berufungswerber haben jedoch die Möglich-
keit, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung der Berufungsentscheidung eine Be-
schwerde beim Verwaltungsgerichtshof oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben.


Zu Frage 10:

Gibt ein Milcherzeuger, der im Rahmen dieses Verfahrens eine Anlieferungs-Referenzmenge
zugeteilt erhalten hat, bis einschließlich den Zwölfmonatszeitraum 2006/2007, eine Anliefe-
rungs-Referenzmenge ab, so fällt der zugeteilte Anlieferungs-Referenzmengen-Anteil in die
nationale Reserve. Ab dem Zwölfmonatszeitraum 2007/2008 ist dieser zwingende Verfall
nicht mehr vorgesehen.

Zu Frage 11:

Die zur Verfügung stehende nationale Reserve wurde im Rahmen des Zuteilungsverfahrens
aufgebraucht, zum Zeitpunkt der Zuteilung standen keine weiteren Mengen zur Verfügung.

Zu Frage 12:

Der Präko-Milchausschuss ist ein Gremium der Interessensvertretung und unterliegt nicht
dem Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft. Der Ausschuss gibt als gesamtes Organ Empfehlungen ab. Grundsätzlich
darf angemerkt werden, dass ein Konsens darüber herrschte, dass keine Zuteilung an alle
Milcherzeuger (Gießkannenprinzip) erfolgen und die Antragsberechtigung auf Betriebe mit
Quotenzukauf oder durchgehendes Leasing eingeschränkt werden sollte.

Zu den Fragen 13 bis 19:

 

Verteilung der zuteilungsberechtigten Betriebe
nach Zuteilungsmenge und Bundesland

Bundesland

Zuteilungsmenge

 

<1.000

1.000-
5.000

5.000-
10.000

10.000-
15.000

15.000-
20.000

20.000-
25.000

>25.000

Gesamt

Burgenland

9

48

27

8

2

2

0

96

Kärnten

123

596

90

14

4

2

0

829

Niederösterreich

198

2.289

420

22

3

0

1

2.801

Oberösterreich

311

3.192

 

41

12

0

2

3.978

Salzburg

183

851

115

15

4

0

0

1.168

Steiermark

270

1.858

191

16

0

0

0

2.335

Tirol

233

611

55

10

1

0

0

910

Vorarlberg

67

265

62

15

0

1

0

410

Summe:

1.394

9.710

1.248

141

26

5

3

12.527

Daten: Agrarmarkt Austria, Stand 28.01.2004


Im Übrigen darf auf die Beantwortung zu den Fragen 6 und 7 verwiesen werden.
Zu Frage 20:


 

Aufstellung der 10 höchsten Zuteilungsmengen

Zuteilung

Referenzmenge

BUNDESLAND

31.060
26.928

971.625
841.708

Oberösterreich
Niederösterreich

26.928

841.708

Niederösterreich

26.166

817.869

Oberösterreich

23.812

774.289

Burgenland

23.383

730.898

Kärnten

22.921
22.877
20.244

813.647
719.082
632.770

Kärnten
Vorarlberg
Burgenland

22.877
20.244

719.082
632.770

Vorarlberg
Burgenland

20.244

632.770

Burgenland

19.333

716.466

Oberösterreich

19.284

616.712

Oberösterreich


Daten: Agrarmarkt Austria, Stand 28.01.2004
Zu Frage 21:

 

 

 

Anteil an
A-Quote
Österreich (%)

zugeteilte Men-
ge (kg)

Anteil an Gesamt-
zuteilungsmenge
(%)

20,32

8.346.427

23,22

31,60

12.011.614

33,41

S

10,17

3.197.608

8,89

St

15,45

6.126.369

17,04

K

6,02

2.395.727

6,66

T

10,63

2.038.245

5,67

V

4,62

1.331.950

3,70

B

1,17

504.219

1,40

gesamt

100,00

35.952.159

100,00

Daten: Agrarmarkt Austria, Stand 28.01.2004

Im Übrigen darf auf die Beantwortung zu den Fragen 6 und 7 verwiesen werden.
Zu Frage 22:

Abgewickelt wurde das Verfahren im bereits bestehenden MREF-System der AMA. Da für
eine erfolgreiche Antragstellung und Bescheidverwaltung in Summe über 200 Abfragen in


den verschiedenen Abläufen (Zuteilung, Verfall und Wiederzuteilung) benötigt wurden, hier
nur die fünf wichtigsten:

1.              fristgerechter Antrag,

2.      Unterschrift des Bewirtschafters,

3.              aktiver Milcherzeuger,

4.              aktuelle Quote > 0,

5.              Saldo-Handel der letzten drei Zwölfmonatszeiträume bis einschließlich 31.07.2003 >
1000 kg; wenn nein, dann in jedem der drei Zwölfmonatszeiträume ein Leasing, Durch-
schnitt davon >1000 kg.

Wenn ein Betrieb nicht alle dieser fünf Abfragen positiv durchläuft, wird ein negativer Be-
scheid ausgestellt.

Zu Frage 23:

 

Ergebnisse des Zuteilungsverfahrens 2003 nach Größenklassen

KLASSE

A-Quote

Anzahl

Betriebe gesamt

Zuteilungs-berechtigung

Anteil an Gesamtzuteilungs

berechtigten

Zugeteite

Menge (kg)

Durchschnittl.

Zuteilung /

Betrieb  (kg)

<10.000

6.048

2

0,02

834

417

10.000-19.999

10.694

440

3,51

226.670

515

20.000-29.999

8.508

771

6,15

602.489

781

30.000-39.999

6.110

959

7,66

1.057.804

1.103

40.000-49.999

4.645

1.139

9,09

1.600.099

1.405

< 50.000

36.005

3.311

26,43

3.487.896

1.053

50.000-59.999

3.866

1.151

9,19

1.973.443

1.715

60.000-69.999

3.130

1.181

9,43

2.405.613

2.037

70.000-79.999

2.455

1.087

8,68

2.538.038

2.335

80.000-89.999

1.875

907

7,24

2.395.005

2.641

90.000-99.999

1.385

719

5,74

2.130.063

2.963

50.000-99.999

12.711

5.045

40,27

11.442.162

2.268


100.000-109.999

1.197

718

5,73

2.344.038

3.265

110.000-119.999

894

569

4,54

2.039.573

3.584

120.000-129.999

689

467

3,73

1.826.252

3.911

130.000-139.999

560

411

3,28

1.729.188

4.207

140.000-149.999

432

311

2,48

1.402.790

4.511

100.000-149.999

3.772

2.476

19,77

9.341.841

3.773

150.000-159.999

348

255

2,04

1.231.859

4.831

160.000-169.999

270

199

1,59

1.009.296

5.072

170.000-179.999

233

181

1,44

980.777

5.419

180.000-189.999

193

156

1,25

886.345

5.682

190.000-199.999

158

124

0,99

753.497

6.077

150.000-199.999

1.202

915

7,30

4.861.774

5.313

200.000-209.999

146

108

0,86

683.649

6.330

210.000-219.999

108

92

0,73

613.365

6.667

220.000-229.999

90

71

0,57

496.372

6.991

230.000-239.999

73

61

0,49

451.145

7.396

240.000-249.999

66

58

0,46

439.993

7.586

200.000-249.999

483

390

3,11

2.684.524

6.883

> 250.000

450

390

3,11

4.133.962

10.600

Summe

54.623

12.527

100,00

35.952.159

2.870

Durch das Zuteilungsverfahren kommt es zu einer Verbesserung der Struktur in der Milch-
produktion und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Milchwirtschaft.


Zu Frage 24:

Mit der Milchprämie sollen die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik beschlossenen
Interventionspreissenkungen abgegolten werden. Österreich liegt bei der Struktur der Milch-
lieferanten (Anlieferungsreferenzmenge/Lieferant) im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union an letzter Stelle und ist auch bei der Verbesserung der Lieferanten-
Struktur gegenüber anderen Mitgliedstaaten mit ähnlichen Strukturverhältnissen deutlich ins
Hintertreffen geraten. Somit ist die Zuteilung von Quoten an Betriebe, die sich im Wachstum
befinden, eine wesentliche Hilfe bei der Umsetzung der beschlossenen agrarpolitischen
Maßnahmen.

Zu Frage 25:

Mit der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik wurde eine durchschnittliche Quotenerhöhung
von 1,5 % beginnend mit 2006 beschlossen. Daher wird eine Diskussion über eine mögliche
Zuteilung dieser Referenzmenge frühestens 2005 geführt werden.