1423/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen vom
11. Februar 2004, Nr.
1460/J, betreffend Verteilung der Agrarförderungen, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Einleitend darf um Verständnis ersucht
werden, dass die Daten für 2003 noch nicht vollstän-
dig vorliegen und daher nur teilweise angeführt werden können.
Zu den Fragen 2, 3,
12, 14 bis 17 sowie 20 darf angemerkt werden, dass durch die Be-
schlüsse
der Agenda 2000 die institutionellen Preise für zahlreiche Produkte stufenweise
gesenkt und ein
teilweiser Ausgleich durch die Erhöhung der Flächen- und Tierprämien vor-
genommen wurde. Dies spiegelt sich
natürlich auch im Anteil z.B. der öffentlichen Gelder am
landwirtschaftlichen Einkommen wider.
Zu berücksichtigen ist
weiters, dass durch die Witterungseinflüsse der letzten Jahre aber
auch
in Folge von extensiveren Bewirtschaftungsformen die Produktionsleistung zurück
ging.
Auch dadurch hat sich
der Anteil der öffentlichen Gelder am Einkommen relativ erhöht.
Zu Frage 1:
Beitrag
des Agrarsektors zum BIP in Österreich |
|||
|
2000 |
2001 |
2002 |
Anteil in Prozent |
1,4 207,0 |
1,4 211,9 |
1,4 216,8 |
Zu Frage 2:
Anteil der
öffentlichen Gelder am
landwirtschaftlichen Einkommen |
||||
|
|
2000 |
2001 |
2002 |
Anteil in Prozent |
|
64,2
|
65,7 |
72,4 |
Zu Frage 3:
Anteile der öffentlichen
Gelder am landwirtschaftlichen Einkommen nach Betriebs- formen (in Prozent) |
|||
|
2000 |
2001 |
2002 |
Betriebe
mit über 50 % Forstanteil |
60,0 |
72,4 |
77,1 |
Betriebe mit 25 - 50 %
Forstanteil |
68,2 |
71,2 |
73,0 |
Futterbaubetriebe |
68,2 |
72,2 |
75,7 |
Landwirtschaftliche
Gemischtbetriebe |
64,2 |
62,2 |
72,8 |
Marktfruchtbetriebe |
87,9 |
83,2 |
90,3 |
Dauerkulturbetriebe |
40,0 |
45,0 |
46,3 |
Veredelungsbetriebe |
37,0 |
29,0 |
42,0 |
Nichtbergbauernbetriebe |
62,4 |
59,8 |
69,0 |
Bergbauernbetriebe |
67,7 |
73,2 |
76,4 |
Zone 1 |
65,5 |
67,8 |
71,7 |
Zone 2 |
63,2 |
72,9 |
74,9 |
Zone 3 |
71,9 |
78,3 |
81,3 |
Zone 4 |
86,6 |
88,8 |
95,5 |
Anteile der
öffentlichen Gelder am Unternehmensertrag nach
Betriebsformen (in Pro- zent) |
|||
|
2000 |
2001 |
2002 |
Betriebe mit über 50 % Forstanteil |
21,6 |
29,4 |
28,3 |
Betriebe mit 25 - 50 % Forstanteil |
24,3 |
26,0 |
26,3 |
Futterbaubetriebe |
19,9 |
22,8 |
23,1 |
Landwirtschaftliche Gemischtbetriebe |
18,3 |
17,7 |
18,9 |
Marktfruchtbetriebe |
25,2 |
26,1 |
26,8 |
Dauerkulturbetriebe |
11,7 |
15,0 |
14,1 |
Veredelungsbetriebe |
10,3 |
8,7 |
9,9 |
Bundesmittel |
19,2 |
21,1 |
21,7 |
Nichtbergbauernbetriebe |
17,2 |
17,9 |
18,8 |
Bergbauernbetriebe |
25,5 |
25,8 |
25,7 |
Zone 1 |
21,1 |
22,8 |
22,9 |
Zone 2 |
20,6 |
25,7 |
25,3 |
Zone 3 |
24,6 |
29,4 |
29,6 |
Zone 4 |
27,6 |
33,6 |
34,0 |
Zu den Fragen 4 und 13:
Die Zahl der
Betriebe, die die Produktion eingestellt haben, wird jährlich nicht direkt
erfasst.
Im Rahmen des INVEKOS
lässt sich aus den Jahresdifferenzen der in der Texttabelle ange-
führten Förderfälle (= Betriebe) ableiten, wie viele Betriebe keine Direktzahlungen
mehr be-
antragt haben.
Entwicklung der
Anzahl der Förderfälle 1) |
||||
|
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
Zahl der Förderfälle |
165.342 |
161.159 |
157.796 |
153.901 |
|
|
|
|
|
1) Der Wert für 2003 ist vorläufig,
da noch nicht alle Fördermittel ausbezahlt wurden. |
Eine Darstellung nach
Betriebsgrößenkategorien, Produktionszweigen etc. ist Basis der vor-
handenen Daten nicht möglich. Zudem erfolgen
in jedem Jahr sehr viele Bewirtschafter-
wechsel, wodurch oft die Betriebsnummer geändert wird. Es lässt sich nicht nachverfolgen,
ob der Betrieb unter einer anderen Nummer fortgeführt wird oder die
Bewirtschaftung einge-
stellt wurde.
Zu Frage 5:
Generell ist anzumerken, dass z.B. durch die Zunahme auch
der biologischen Wirtschafts-
weise
und der Zunahme der Sonderkulturflächen (z.B. Ölkürbis), der Bedarf nach
Erntehel-
fern
und Saisoniers in den letzten Jahren gestiegen ist. Die Erstellung einer
Jahresstatistik
ist
nicht exakt möglich, da bei den Erntehelfern und Saisoniers in der Land- und
Forstwirt-
schaft
die Basisstatistiken nur monatlich vorliegen. Ein Aufsummieren wäre unzulässig,
da
Erntehelfer/Saisoniers
in der Statistik mehrfach aufscheinen. Es bestehen fixe Kontingente,
die vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mittels Verordnung geregelt sind.
Diese Kontingente betrugen für Saisoniers
im Jahr 2000 9.900
Arbeitskräfte,
im Jahr 2001 11.086 Arbeitskräfte,
im Jahr 2002 11.520 Arbeitskräfte und
im Jahr 2003 11.914 Arbeitskräfte.
Für Erntehelfer bestehen jährliche Kontingente seit dem
Jahr 2001. Diese betrugen
im Jahr 2001 4.815 Arbeitskräfte,
im Jahr 2002 5.465 Arbeitskräfte und
im Jahr 2003 6.295 Arbeitskräfte.
Eine Gliederung der Kontingente ist aufgrund der fehlenden
Datenbasis nur nach Bundes-
ländern,
aber nicht nach Bergbauern und Nichtbergbauern möglich.
Entwicklung der
Kontingente für Saisoniers und Erntehelfer in der Land- und
Forst- Wirtschaft |
||||||
|
|
2000 |
2001 |
2002 |
|
2003 |
Erntehelfer |
|
|
4.815 |
5.465 |
|
6.295 |
Burgenland |
|
|
900 |
1.200 |
|
1.500 |
Kärnten |
|
|
30 |
30 |
|
30 |
Niederösterreich |
|
|
1.300 |
1.600 |
|
2.100 |
Oberösterreich |
|
|
300 |
300 |
|
300 |
Salzburg |
|
|
5 |
5 |
|
0 |
Steiermark |
|
|
2.130 |
2.130 |
|
2.130 |
Tirol |
|
|
35 |
105 |
|
120 |
Vorarlberg |
|
|
65 |
45 |
|
45 |
Wien |
|
|
50 |
50 |
|
70 |
Saisoniers in der
Land- und Forst- |
|
|
|
|
wirtschaft |
9.900 |
11.086 |
11.520 |
11.914 |
Burgenland |
1500 |
1.100 |
850 |
900 |
Kärnten |
200 |
240 |
250 |
280 |
Niederösterreich |
3.400 |
3.770 |
4.200 |
3.700 |
Oberösterreich |
1.500 |
2.000 |
2.000 |
2.400 |
Salzburg |
50 |
75 |
100 |
255 |
Steiermark |
2.400 |
2.670 |
2.670 |
2.900 |
Tirol |
250 |
401 |
500 |
529 |
Vorarlberg |
100 |
130 |
150 |
180 |
Wien |
500 |
700 |
800 |
800 |
Betrachtet man die
Beschäftigtenzahlen in der Land- und Forstwirtschaft, zeigt sich, dass die
Abwanderung aus der Land- und Forstwirtschaft seit dem EU-Beitritt
zurückgegangen ist. Sie
betrug im Jahr 2000
3,6 %, im Jahr 2001 2,3 % und im Jahr 2002 1,3 %.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Im Hinblick auf die Notwendigkeit einer
kohärenten Ausgestaltung der Reform der Gemein-
samen Agrarpolitik und der Stabilisierung der Ausgaben im Sinne der Haushaltsdisziplin
so-
wie der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Einsatzes von öffentlichen
Mitteln, wurde
mit Art. 4 der VO (EG) 1259/1999 die Möglichkeit geschaffen, bei Vorliegen
bestimmter Vor-
aussetzungen die Beihilfen zu kürzen. Die
Verordnung lässt jedoch offen, in welcher Form
und Höhe die Kürzungen erfolgen
können.
Frankreich:
Innerhalb der Europäischen Union war
Frankreich der erste Mitgliedstaat, der die Modulation
in den Jahren 2000 und 2001 angewandt hat.
Nach dem französischen Modell wurde die
Modulation bei Betrieben wirksam, bei denen der
Gesamtbetrag der Direktzahlungen über € 30.000,- /Betrieb lag. Ausgenommen
waren jene
Betriebe, die einen bestimmten, jährlich festgesetzten Deckungsbeitrag nicht
erreichten. Der
durch die Modulation bedingte Abschlag betrug maximal 20 % der Höhe der
gesamten
Direktzahlungen. Um dem Faktor
„Arbeit" Rechnung zu tragen, erfolgte die Kürzung in Ab-
hängigkeit
des Arbeitskräftebesatzes.
Im Jahr 2002 wurde die Modulation in
Frankreich suspendiert und im darauf folgenden Jahr
aufgehoben. Begründet wurde diese
Vorgangsweise von der französischen Regierung da-
mit, dass das durch die Modulation eingesparte Geld nicht für das
Programm zur ländlichen
Entwicklung verwendet werden konnte, da keine nationalen Mitteln zur
Kofinanzierung zur
Verfügung standen. Nach französischen Angaben
lagen von den in den Jahren 2000 und
2001 eingesparten Mitteln von 228 Mio
€ noch immer rund 215 Mio € auf den Konten des
EAGFL. Darüber hinaus hat Frankreich
aufgrund der Tatsache, dass bis 2002 nur insgesamt
zwei Mitgliedstaaten eine fakultative Modulation umgesetzt haben,
Wettbewerbsnachteile für
die eigene Landwirtschaft befürchtet.
Vereinigtes
Königreich:
Im Vereinigten Königreich wird seit
2001 die Modulation angewandt. Nach dem britischen
Modell
werden die EU-Direktzahlungen linear um einen bestimmten, im Zeitablauf anstei-
genden Prozentsatz
gekürzt. Die Kürzung ist im Gegensatz zum französischen Modell unab-
hängig von der Betriebsgröße. Die erste
Kürzung im Jahr 2001 erfolgte mit 2,5 %. Gesteigert
wird die Kürzung kontinuierlich um
0,5 %, sodass im Jahr 2006 die Kürzungsrate auf 4,5 %
angehoben ist.
Die durch die Modulation zur Verfügung
stehenden Mittel werden zu etwa 90 % für Agrar-
Umweltmaßnahmen
eingesetzt.
Deutschland:
Deutschland hat mit
dem Gesetz zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Ge-
meinsamen Agrarpolitik die Modulation im Mai 2002 umgesetzt. Demnach erfolgt
eine Kür-
zung um 2 % dann,
wenn die Freibetragsgrenze von € 10.000,-- überschritten wird.
Die einbehaltenen EU-Mittel werden für Maßnahmen der
ländlichen Entwicklung, insbeson-
dere für die Förderung besonders
umweltgerechter und nachhaltiger Produktionsverfahren
aufgewendet. Dazu wurden vom Bund gemeinsam mit den Ländern neue bzw.
erweiterte
Fördermaßnahmen für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung, wie
bei-
spielsweise die erweiterten
Fruchtfolgen oder die Reduktion des Tierbesatzes in Regionen
mit hohen
Viehdichten, beschlossen. Hervorzustreichen ist auch, dass der Bund abweichend
von der üblichen
Beteiligung von 60 % den Ländern bei den Modulationsmaßnahmen 80 %
der Finanzierungskosten erstattet.
Portugal:
In Portugal wurde
überlegt, die Modulation nach den Bestimmungen der VO (EG) 1259/1999
einzuführen.
Angesichts der GAP-Reform, die ab 2005 wirksam wird, ist die Umsetzung je-
doch hinfällig
geworden.
Zu den Fragen 9 und
18:
Wie bereits erwähnt, lässt die VO (EG)
1259/1999 offen, in welcher Form und Höhe die Kür-
zungen zu erfolgen haben. In Art. 4 Abs. 2
der VO (EG) 1259/1999 ist lediglich geregelt,
dass die Kürzung der Beihilfe an einen Betriebsinhaber 20 % des
Gesamtbetrages, der dem
Betriebsinhaber für das betreffende Kalenderjahr gewährt werden würde, nicht
übersteigen
darf.
Bei maximaler Ausnutzung nach den Vorgaben der Verordnung
hätten in Österreich theore-
tisch folgende Mittel bewegt werden können:
Zeitraum |
2000 |
2001 |
2002 |
Marktordnungsausgaben |
482,3 |
599 |
650 |
20 % Kürzung in
Mio. € |
96,4 |
119,8 |
130 |
Quelle: Grüner Bericht 2000, 2001, 2002
Von der Modulation haben nur wenige
Mitgliedstaaten Gebrauch gemacht. Begründet wurde
dies damit, dass die Kürzung von Höchstgrenzen in Bezug auf die Anzahl der
Arbeitskräfte,
dem Gesamtwohlstand eines Betriebes sowie
dem Gesamtbetrag der Zahlungen innerhalb
eines Kalenderjahres abhängig ist. Darüber hinaus wäre die Umschichtung der
Mittel in die
Programme der ländlichen Entwicklung nur dann möglich, wenn die entsprechenden
Kofi-
nanzierungsmittel gegenübergestellt
werden.
Zu den
Fragen 10 und 11:
Grundsätzlich ist bei
der Beurteilung, ob bei einer möglichen Modulation der Beihilfen die
Kostendegression zu berücksichtigen ist, darauf Bedacht zu nehmen, dass eine
Gleichbe-
handlung der
Betriebsinhaber gewährleistet ist und Markt- und Wettbewerbsverzerrungen im
Hinblick auf andere Mitgliedstaaten vermieden werden. Österreich hat immer die
Meinung
vertreten, dass die Modulation im
Marktordnungsbereich nur im Gleichklang mit allen EU-
Staaten vollzogen werden kann.
In Österreich wurden
daher keine Maßnahmen gemäß Art. 4 der VO (EG) 1259/1999 getrof-
fen. Bereits in den Verhandlungen zur horizontalen Verordnung wurde die
Position vertreten,
dass die Modulation nur dann angewandt werden soll, wenn dies einheitlich
innerhalb der EU
erfolgt.
In den Verhandlungen
hat Österreich vorgeschlagen, bei einem Betrag von € 5.000,-- mit
einer Reduktion um 20
% zu beginnen, ab € 100.000,-- eine Reduktion von 25 % vorzusehen
sowie ab € 150.000,-- eine Kürzung um 50 %
des Gesamtbetrages vorzunehmen. Den öster-
reichischen Berechnungen zu Folge hätten mit diesem Vorschlag bis zu 1.200 Mio.
€ jährlich
eingespart werden können.
Die durch die Modulation eingesparten
Mittel hätten zwar eine zusätzliche Gemeinschaftshil-
fe für den Bereich ländliche Entwicklung bedeutet, hätten jedoch durch
nationale Mittel kofi-
nanziert werden müssen. Dies wäre jedoch
aufgrund der angespannten budgetären Situation
nur schwer möglich gewesen.
Zu Frage 12:
Förderungen
der Land- und Forstwirtschaft (in Mio. Euro) |
|
|
||
|
2000 |
2001 |
2002 |
20031) |
EU |
1.105 |
1.104 |
1.120 |
1.165 |
1) = Rechnungsabschluss 2003 für EU
und Bund mit vorläufigen aktuell geschätzten Zahlen für die Länder. |
Zu Frage 14:
Durchschnittliche
Höhe der Förderungen je Förderungsfall in Euro |
|||
|
2000 |
2001 |
2002 |
Durchschnittl. Höhe der
Förderungen/Förderungsfall |
7.621 |
9.003 |
9.523 |
Zu Frage 15:
Direktzahlungen
aus der Marktordnung |
|||
|
2000 |
2001 |
2002 |
Marktordnungszahlungen (in Euro) |
517.895.841 |
580.884.699 |
614.396.059 |
Anteil der
Marktordnungszahlungen an den |
41,1 |
40,0 |
40,9 |
Zu Frage 16:
Entwicklung der
Gruppe der Direktzahlungen bis € 3.634,- zu jener
Gruppe mit mehr |
|||||
|
|
2000 |
|
2001 |
2002 |
Betriebe mit Direktzahlungen bis
€ 3.634,- Betriebe mit Direktzahlungen bis € 3.634,- in Pro- |
|
65.272 39,5 |
|
55.066 34,2 |
51.856 32,9 |
Betriebe mit Direktzahlungen mit mehr als Betriebe mit Direktzahlungen mit mehr als |
|
2.017 1,2 |
|
3.056 1,9 |
3.637 2,3 |
Betriebe mit Kulturpflanzenflächenzahlungen Betriebe mit Kulturpflanzenflächenzahlungen bis |
|
68.595 70,3 |
|
62.538 67,9 |
60.137 67,7 |
Betriebe mit Kulturpflanzenflächenzahlungen mit Betriebe mit Kulturpflanzenflächenzahlungen mit |
|
345 0,4 |
|
393 0,4 |
396 0,4 |
Die Summe der Marktordnungszahlungen nach Betrieben liegt
derzeit nicht nach Größen-
stufen
vor.
Zu Frage 17:
Entwicklung der
Zahl der Betriebe und der Fördersumme jener Betriebe, die €
72.673,- |
|||
|
2000 |
2001 |
2002 |
Alle Betriebe Anzahl der Betriebe mit Direktzahlungen mit Fördersumme der Betriebe mit Direktzahlun- |
271 39.497.039 |
377 50.094.322 |
423 54.966.466 |
Betriebe mit KPF Anzahl der Betriebe mit Direktzahlungen mit Fördersumme der Betriebe mit Direktzahlun- |
82 14.172.395 |
92 15.400.858 |
87 14.577.052 |
Die Summe der
Marktordnungszahlungen nach Betrieben liegt derzeit nicht nach Größen-
stufen
vor.
Zu Frage 19:
Von den 12.955 gestellten Anträgen konnten
12.527 positiv erledigt und 35.952 t im Dezem-
ber 2003 zugeteilt werden. Bei positiver Erledigung erhält daher jeder
Antragsteller eine zu-
sätzliche Anlieferungsreferenzmenge von durchschnittlich 2.870 kg, was einem
Zuteilungs-
prozentsatz von 3,305 % entspricht.
Da es keine
offizielle Quotenpreis-Notierung in Österreich gibt, ist eine exakte Darlegung
schwierig. Es werden
derzeit Milchquotenpreise von 0,8 bis 1,2 €/kg je nach Fettgehalt kol-
portiert, was einen Wert von ca. 35,9 Mio. € für die zugeteilte Milchquote
ergäbe.
Die Frage nach dem Wert der zusätzlichen
Milchquote macht es notwendig, das grundsätzli-
che Missverständnis des Ziels der
Milchquotenregelung nochmals ins Bewusstsein zu rü-
cken. Die zugeteilte Milchquote soll primär der Lieferung von Milch ohne
Zusatzabgabe
(Strafzahlung) berechtigen, damit der Milchmarkt im Gleichgewicht
bleibt. Durch die Einfüh-
rung der Handelbarkeit von Milchquoten wurde die Milchquote kapitalisiert. Mit
dem
Auslaufen der Milchquotenregelung ist der
genannte Wert nicht mehr relevant, da das Sys-
tem der Milchquotenregelung immer nur für einen bestimmten Zeitraum festgelegt
wird.
Die Milchprämie beträgt im Jahr 2004 11,81 €/t und steigt
bis zum Jahr 2006 auf 35,5 €/t an.
Da die Zuteilung für die Sicherung des Grundbetrags der Milchprämie (2004: 8,15
€/t; 2006:
24,49 €/t) in Österreich notwendig war,
werden im Jahr 2004 knapp 300.000 € und ab dem
Jahr 2006 ca. 800.000 € jährlich den
österreichischen Milchlieferanten zur Verfügung stehen,
die sonst verloren gegangen wären.
Zu Frage 20:
Entwicklung
der Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft der Bergbauernbetriebe je Betrieb und je
Familienarbeitskraft (FAK) in Euro |
|||
|
2000 |
2001 |
2002 |
Einkünfte aus Land-
und Forstwirtschaft je Be- |
|
|
|
Nichtbergbauern |
20.563 |
23.866 |
21.245 |
Bergbauern |
19.015 |
21.807 |
21.549 |
Zone 1 |
19.703 |
22.545 |
21.939 |
Zone 2 |
20.141 |
21.845 |
21.714 |
Zone 3 |
18.145 |
21.439 |
21.800 |
Zone 4 |
14.064 |
19.248 |
18.374 |
Einkünfte
aus Land- und Forstwirtschaft je FAK |
|
|
|
Nichtbergbauern |
13.880 |
16.458 |
14.693 |
Bergbauern |
11.042 |
12.789 |
12.714 |
Zone 1 |
11.721 |
13.221 |
13.229 |
Zone 2 |
11.212 |
12.789 |
12.817 |
Zone 3 |
10.652 |
12.744 |
11.941 |
Zone 4 |
8.085 |
10.636 |
11.920 |
Öffentliche
Gelder (Förderungen) je Betrieb |
|
|
|
Nichtbergbauern |
12.643 |
14.275 |
14.654 |
Bergbauern |
12.875 |
15.960 |
16.456 |
Zone 1 |
12.926 |
15.278 |
15.739 |
Zone 2 |
12.721 |
15.924 |
16.253 |
Zone 3 |
13.041 |
16.793 |
17.725 |
Zone 4 |
12.173 |
17.101 |
17.554 |
Öffentliche
Gelder (Förderungen) je FAK |
|
|
|
Nichtbergbauern |
8.543 |
8.599 |
10.176 |
Bergbauern |
7.485 |
9.444 |
9.737 |
Zone 1 |
7.694 |
9.094 |
9.539 |
Zone 2 |
7.107 |
9.422 |
9.617 |
Zone 3 |
7.671 |
9.651 |
9.739 |
Zone 4 |
7.037 |
10.364 |
11.399 |
Zu Frage 21:
Für nicht einzelbetrieblich zugeteilte
Milchquoten, d.h. für die nationale Reserve, gibt es kei-
ne Milchprämie. Der Grundbetrag der
Milchprämie wird gemäß Artikel 95 der VO (EG)
Nr. 1782/2003 des Rates nur an
zugeteilte, einzelbetriebliche Referenzmengen gewährt. Die
Ergänzungszahlungen gemäß Artikel 96
der VO (EG) Nr. 1782/2003 des Rates wurden als
Gesamtbetrag jedem Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt. Diese müssen
anhand objektiver
Kriterien als Ergänzungsbetrag dem vorhin erwähnten Grundbetrag zugeschlagen
werden.
Die
Ergänzungszahlungen für Österreich in Mio €:
Jahr |
2004 |
2005 |
2006 und
2007 |
in Mio. EUR |
10,06 |
20,18 |
30,27 |
Zu den Fragen 22 und 24:
In der nationalen Reserve war eine relativ
geringe Menge von nur 36.000 t für die Verteilung
verfügbar. Daher sollte die Zuteilung unter der Prämisse von einfachen und
objektiven Krite-
rien gemäß Artikel 5 der VO (EWG) Nr.
3950/1992 des Rates vorgenommen werden. Als
Grundlage für die Entscheidung diente eine von der Bundesanstalt für
Agrarwirtschaft im
Auftrag und unter Mitarbeit des Ressorts bereits im November 2002
veröffentlichte Analyse
der Milchanlieferung
und des Quotenhandels in Österreich mit Vorschlägen zur Stärkung der
Milchproduktion in
Österreich (Agrarpolitischer Arbeitsbehelf Nr. 11, November 2002).
Folgende
Milcherzeuger sollten verstärkt berücksichtigt werden:
Milcherzeuger, die
sich in der Wachstumsphase befinden und daher am dringendsten zu-
sätzliche
Anlieferungsreferenzmengen benötigen. Der Beobachtungszeitraum wurde mit 3 1/4
Jahren weit gefasst
und schließt an das Zuteilungsverfahren 1999/2000 an.
Der größte Teil der 36.000 t der
nationalen Reserve stammte aus verfallenen Quoten im
Rahmen des
Sonderzuteilungsverfahrens 1999/2000. Bei beiden Zuteilungsverfahren wurde
festgelegt, dass die zugeteilten
Anlieferungsreferenzmengen wieder in die nationale Reserve
verfällt, wenn ein betroffener
Betrieb Anlieferungsreferenzmengen verkauft oder verleast.
Damit sollte verhindert werden, dass
die zugeteilten Anlieferungsreferenzmengen nicht durch
eine sofortige Veräußerung zu Lasten wachstumswilliger Betriebe kapitalisiert
worden wären.
Beim
Zuteilungsverfahren 2003/2004 sollte daher vermieden werden, dass wieder Mengen
in
die
nationale Reserve verfallen und in der Folge wieder kein entsprechender
Grundbetrag
der Milchprämie für
Österreich aktiviert werden kann. Bei Milcherzeugern, die in den letzten
Jahren Anlieferungsreferenzmengen zugekauft haben, ist dieses Risiko relativ
gering. Damit
konnten Streuverluste vermieden werden.
Die Mindestmenge für den Ankauf oder
das Leasing, die zum Antrag berechtigt, wurde mit
1.000
kg per Saldo sehr niedrig angesetzt, damit alle Betriebe - auch kleine und
mittlere - die
gleichen
Zugangsvoraussetzungen haben. Dies wird auch damit dokumentiert, dass zwei
Drittel der
Zuteilungsberechtigten eine Anlieferungsreferenzmenge von weniger als 100.000
kg hatten. Für große Betriebe wurde eine Grenze bei der Zuteilungsmenge
eingezogen, so-
dass nur maximal jene Menge zugeteilt wird,
die auch gekauft wurde und nicht auf die ge-
samte Anlieferungsmenge als Ausgangsbasis abstellt. Mit diesem
Zuteilungsverfahren konn-
te auch ein Beitrag dazu geleistet werden,
die Nachfrage am Milchquotenmarkt etwas zu
dämpfen.
Österreich liegt bei der Struktur der
Milchlieferanten (Anlieferungsreferenzmenge/Lieferant)
im
Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an letzter Stelle.
Österreich
ist
aber auch in den letzten Jahren bei der Verbesserung der Lieferantenstruktur
gegenüber
anderen Mitgliedstaaten (mit ähnlichen
Strukturbedingungen, die im Bereich Österreichs lie-
gen) deutlich ins Hintertreffen geraten. Daher sind weitere Anstrengungen in
einem sich er-
weiternden Binnenmarkt erforderlich, um
zumindest die bisherigen Relationen im Sinne einer
wettbewerbsfähigeren Milchproduktion aufrecht zu erhalten.
Auch bei der deutschen Quotenbörse werden aus der
nationalen Reserve Quoten gratis zur
Verfügung gestellt, um einen Ausgleich zwischen der höheren Nachfrage gegenüber
dem
geringeren Angebot herzustellen und dadurch
ein niedrigerer Gleichgewichtspreis für die
Quotenkäufer ermittelt. Auch in
anderen Mitgliedstaaten (z.B. Luxemburg, Finnland) werden
nur bestimmten Milcherzeugern nach objektiven Kriterien
Anlieferungsreferenzmengen aus
der nationalen Reserve zugeteilt.
Zu Frage 23:
Die Entscheidung über die Zuteilung
von Referenzmengen aus der nationalen Reserve hat
nach objektiven
Kriterien gemäß Artikel 5 der VO (EWG) Nr. 3950/1992 zu erfolgen. Diesem
Anspruch wurde bei diesem Zuteilungsverfahren nachgekommen.
Zu Frage 25:
Einige wesentliche Aspekte wurden
bereits in der Beantwortung zu Frage 22 vorwegge-
nommen:
d.h. vor allem die Gefahr des neuerlichen Verfalls der zugeteilten
Anlieferungsrefe-
renzmenge in die nationale Reserve.
Bei
einer neuerlichen linearen Zuteilung hätte jeder Milcherzeuger nur 1,4 % an
zusätzlicher
Anlieferungsreferenzmenge erhalten (im
Durchschnitt rund 600 kg). Dies hätte keinem dieser
Betriebe zur Verbesserung der Struktur nachhaltig genützt. Durch die
gewählte
Vorgangsweise konnten im Durchschnitt immerhin eine Erhöhung der
Anlieferungsreferenz-
menge von 2.875 kg je Antragsteller
erreicht werden.
Zu den Fragen 26 bis 28:
Die
Gemeinschaftsrechtsvorschriften (Art. 5 der VO (EWG) Nr. 3950/1992) schreiben
vor,
dass für die Zuteilung objektive Kriterien festzulegen sind. Die
„Vorselektierung“ der zutei-
lungsberechtigten
Betriebe ist daher nach europäischem Recht geboten.
Da mit der
verfügbaren nationalen Reserve von 36.000 t Anlieferungs-Referenzmenge nur
eine relativ geringe
Menge zur Zuteilung vorhanden war, mussten schon aus diesem Grund
Kriterien für die Zuteilung getroffen
werden. Der Verfassungsgerichtshof anerkennt in seiner
Rechtsprechung den rechtspolitischen
Gestaltungsspielraum. Regelungen, die einfach und
leicht handhabbar und mit Rücksicht
auf die Verwaltungsökonomie leicht vollziehbar sind,
sind zulässig.
Mit den Zuteilungskriterien werden nicht große
landwirtschaftliche Betriebe bevorzugt bzw.
kleine Betriebe benachteiligt, noch wurde
beabsichtigt, wirtschaftlich Stärkeren eine Unter-
stützung mit Subventionscharakter zu
geben. Ausschlaggebend war vielmehr, dass Milcher-
zeuger, die Referenzmengen gekauft oder geleast haben, klar zu erkennen
gegeben haben,
dass sie ihre Produktionsbasis ausweiten wollen. Bei einer linearen Zuteilung
wäre eine der-
artige Differenzierung nicht erfolgt.
Zu Frage 29:
Dem Bundesministerium
für Finanzen kommt eine derartige Prüfbefugnis nicht zu. Ob ein
Eingriff in das
Grundrecht der Erwerbsfreiheit vorliegt, wäre durch den Verfassungsgerichts-
hof festzustellen.