1424/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen vom
10. Februar 2004, Nr. 1417/J, betreffend Leader+ / Projekte in Österreich, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Das LEADER+ Programm Österreich 2000 - 2006 wird in allen österreichischen Bundeslän-
dern mit Ausnahme von Wien umgesetzt. Seit Beginn der Programmumsetzung im Jahr
2001 wurden bis Ende Jänner 2004 insgesamt 629 Projekte fördertechnisch genehmigt. Die-
se Zahl entspricht in etwa der Zahl der beantragten Projekte, da die Projektträger in der Re-
gel im Vorfeld der Beantragung mit den Förderstellen in Kontakt treten und die Anträge mit
den Förderstellen abgestimmt werden.

Um den Festlegungen des LEADER+ Programms Österreich zu entsprechen, die einen in-
tegrierten, sektorübergreifenden Ansatz zur Stärkung der LEADER+ Regionen implizieren,
betreffen die genehmigten Projekte eine Vielzahl an unterschiedlichen Bereichen. Um eine
Klassifizierung der im Rahmen der EU-Strukturfonds durchgeführten Projekte zu ermögli-
chen, sieht der Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 eine Einteilung der geförderten
Maßnahmen in so genannte Interventionsbereiche vor.


In der Anlage findet sich eine Zuordnung der 629 bis Ende Jänner 2004 genehmigten LEA-
DER+ Projekte auf die programmbeteiligten Bundesländer und zu den Interventionsberei-
chen gem. Anhang
IV der Verordnung (EG) Nr. 438/2001.

Zu Frage 2:

Die genehmigten Projektzeiträume variieren von Projekt zu Projekt. Vorhaben mit kurzen
Umsetzungszeiträumen stehen Projekten wie dem Management der Lokalen Aktionsgruppen
gegenüber, die teilweise bereits für die gesamte Programmlaufzeit bis Ende des Jahres 2006
genehmigt wurden.

Zu Frage 3:

Das LEADER+ Programm Österreich 2000 - 2006 sieht Gesamtkosten von
EUR 161.500.000 vor, davon Mittel des EAGFL-Ausrichtung in Höhe von EUR 75.500.000,
Bundesmittel (EUR 15.680.000) und Landesmittel (EUR 12.320.000) sowie Privatmittel in
Höhe von EUR 58.000.000.

Die Kostenverteilung der bereits genehmigten 629 Projekte auf die verschiedenen Finanzie-
rungsquellen (EAGFL-Ausrichtung, Bund, Bundesländer, Privat) und die Aufschlüsselung
nach Bundesländern ist aus der Anlage ersichtlich und in nachstehender Übersicht ohne
Berücksichtigung der Interventionsbereiche noch einmal zusammengefasst:

 

Bundesland

Projekt-
anzahl

Gesamtkosten

EAGFL-Mittel

Bundesmittel

Landesmittel

Privatmittel

Burgenland

41

5.364.896,42

2.237.649,65

427.796,27

397.399,37

2.302.051,13

Kärnten

82

17.811.389,44

6.847.321,70

634.268,54

2.133.297,99

8.196.501,20

Niederösterreich

160

15.506.211,27

6.344.609,48

650.894,91

2.240.947,22

6.269.759,67

Oberösterreich

103

10.939.998,87

5.148.768,22

622.775,79

1.325.500,82

3.868.474,03

Salzburg

61

4.155.626,33

1.088.858,66

418.051,74

454.000,38

2.194.715,56

Steiermark

90

23.978.812,26

6.977.008,38

1.306.677,10

2.550.127,32

13.144.999,46

Tirol

54

4.560.254,89

1.953.308,07

360.495,87

308.037,11

1.938.413,84

Vorarlberg

34

2.976.657,00

1.419.113,65

46.703,97

207.704,63

1.303.134,75

Bund

4

414.452,71

207.226,36

207.226,36

0,00

0,00

Summe

629

85.708.299,19

32.223.864,16

4.674.890,55

9.617.014,84

39.218.049,64


Zu den Fragen 4, 7 und 8:

Neben den auf Länderebene angesiedelten Kontrollstellen gemäß Artikel 10 der Verordnung
(EG) Nr. 438/2001 werden auch seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Kontrollen bei den programmbeteiligten Stellen durch-
geführt. Konkret überprüft das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft die Funktion des Verwaltungs- und Kontrollsystems bei der Verwaltungs-
behörde und bei den zwischengeschalteten Stellen sowie die von den programmverantwort-
lichen Landesstellen erstellten Ausgabenerklärungen, letzteres erfolgt durch die Zahlstelle
des LEADER+ Programms.

Die seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt-
schaft durchgeführten Kontrollen ergaben eine niedrige Fehlerhäufigkeit und eine geringe
Zahl an Kritikpunkten. Konkrete Kritikpunkte waren die Tätigkeit der 5 %-Kontrollstellen ge-
mäß Verordnung (EG) Nr. 438/2001, die Einhaltung der Publizitätsvorschriften, die Handha-
bung des Stichtages für die Anerkennung von Kosten, der Vorsteuerabzug bei Reisekosten,
die Berücksichtigung von projektspezifischen Einnahmen, die Einhaltung von Degression
bzw. von Obergrenzen bei der Personalkostenförderung und Formulierungen von Förderzu-
sagen.

Im Zuge von follow-up-Prüfungen wurde festgestellt, dass die genannten Mängel von den
Abwicklungsstellen auf zufrieden stellende Art und Weise behoben wurden.

Lediglich im Zuge der Überprüfung der programmverantwortlichen Landesstelle im Bundes-
land Salzburg wurde festgestellt, dass die personelle Ausstattung dieser Stelle für die Um-
setzung des LEADER+ Programms im Bundesland Salzburg nicht ausreichend gegeben ist.
Daraufhin wurde seitens der Zahlstelle des LEADER+ Programms Österreich verfügt, dass
bis zu einer Verbesserung dieser Situation vorübergehend keine Mittel des Bundesministeri-
ums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und des EAGFL-
Ausrichtung an die programmverantwortliche Landesstelle im Bundesland Salzburg weiter-
geleitet werden. Von dieser Maßnahme waren jene Projekte im Verantwortungsbereich der
programmverantwortlichen Landesstelle in Salzburg betroffen, die im Zeitraum des vorüber-
gehenden Anweisungsstopps Zahlungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. des EAGFL-Ausrichtung erhalten hätten können.


Mittlerweile wurde das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was-
serwirtschaft von der programmverantwortlichen Landesstelle im Bundesland Salzburg dar-
über informiert, dass die personelle Situation bereits verbessert wurde. Seitens des Bun-
desministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird dem-
nächst eine follow-up-Prüfung in Salzburg durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob damit
wieder eine programmkonforme Umsetzung gewährleistet ist. Angesichts der Gesamtpro-
grammlaufzeit besteht keine Gefahr, dass durch diesen kurzzeitigen Anweisungsstopp Mittel
des EAGFL-Ausrichtung verloren gehen werden.

Zu den Fragen 5 und 6:

Seitens der europäischen Organe erfolgte eine Prüfung durch die Finanzkontrolle der Gene-
raldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission, welche ein äußerst positives Er-
gebnis brachte. Lediglich die quantitative personelle Ausstattung der Zahlstelle des LEA-
DER+ Programms wurde kritisch beurteilt. Diese Situation wurde mittlerweile entsprechend
verbessert.

Zu Frage 9:

In Anbetracht der gesamten Programmlaufzeit ist nicht davon auszugehen, dass es durch
den kurzfristigen Anweisungsstopp, der lediglich Mittel des Bundesministeriums für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und des EAGFL-Ausrichtung, nicht jedoch
Landesmittel bzw. Bundesmittel anderer Ressorts betrifft, zu einer existentiellen Gefährdung
von Lokalen Aktionsgruppen kommt.

Die programmverantwortliche Landesstelle im Bundesland Salzburg wird jedoch angehalten
werden, jene Initiativen, die vom vorübergehenden Anweisungsstopp beeinträchtigt wurden,
nach Aufheben des Anweisungsstopps vorrangig zu behandeln.

Zu Frage 10:

Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 4 bis 8 angeführt, ergaben die bislang im Rah-
men des LEADER+ Programms Österreich durchgeführten Kontrollen bei den Abwicklungs-
stellen in den Bundesländern eine niedrige Fehlerhäufigkeit und kaum Anlass zu Kritik. Die


festgestellten Mängel wurden von den Abwicklungsstellen auf zufrieden stellende Art und
Weise behoben.

Zur Sicherstellung der vorgabenkonformen Abwicklung des LEADER+ Programms Öster-
reich 2000 - 2006 werden die zuständigen Organe des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Verwaltungsbehörde, Zahlstelle und Finanz-
kontrolle) ihre Aufgaben weiterhin konsequent, wie auch durch die Prüfung der Finanzkon-
trolle der Europäischen Kommission bestätigt wurde, wahrnehmen. Im Zuge der Programm-
koordination werden die programmbeteiligten Bundes- und Landesstellen, ebenfalls wie bis-
her, regelmäßig auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsbestimmungen hingewiesen
werden.