1429/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1442/J betreffend
Veto von Landeshauptmann Haider für die Ökostrom-Zuschlagverordnung und die
damit verbundene finanzielle Bedrohung zahlreicher Ökostromanlagenbetreiber in
Österreich, welche die Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen
am 10. Februar 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1,11,13,14 und 15 der Anfrage:

Durch die am 1. April 2004 in Kraft getretene Verordnung mit der Förderbeiträge zur
Abgeltung von Mehraufwendungen der ökobilanzgruppenverantwortlichen für das
Jahr 2004 bestimmt werden wurde ab 1. April 2004 für Kleinwasserkraftwerke ein
Förderbeitrag von 0,035 Cent/kW und für sonstige Ökostromanlagen ein durch-
schnittlicher Beitrag von 0,218 Cent/kWh bestimmt. Nach meinem Kenntnisstand,
dem eine aktualisierte Prognose der Energie-Control GmbH zugrunde liegt, sind die
aus diesen Beiträgen vereinnahmten Mittel ausreichend, um die für das Jahr 2004
prognostizierten Mehraufwendungen der ökobilanzgruppenverantwortlichen abzu-
decken.


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Die Verordnung wurde am 22. März 2004 der Verbindungsstelle der Bundesländer
mit dem Ersuchen übermittelt, die Zustimmung der Arbeitsgruppe der Landeshaupt-
männer einzuholen zu wollen. Am 24. März 2004 hat die Verbindungsstelle der
Bundesländer meinem Bundesministerium mitgeteilt, dass die Arbeitsgruppe der
Landeshauptmänner der Verordnung zugestimmt habe.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Die Verbund - Austrian Power Grid AG in ihrer Funktion als Ökostrombilanzgruppen-
verantwortliche hat mir mitgeteilt, dass derzeit 32 Ökoanlagenbetreiber, die bereits in
Betrieb sind, keine Abnahmeverträge mit dem vollen Einspeisetarif erhalten haben.
Davon betroffen sind Ökoanlagen mit einer Gesamtleistung von 148 MW. Diese
gliedern sich wie folgt auf: 12 Windkraftanlagen mit 139 MW, 15 Biogasanlagen mit 3
MW, 3 Biomasse (fest) Anlagen mit 6 MW und 2 Biomasse-flüssig Anlagen mit 0,018
MW.

Über Projekte, die sich in Bau oder in Vorbereitung befinden, liegen mir keine
konkreten Zahlen vor.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Diese Frage lässt sich nur im Wege einer Näherungsrechnung beantworten. Wenn
man die oben genannten Werte mit durchschnittlichen Investitionskosten multipli-
ziert, ergeben sich Investitionsvolumina von etwa € 130 Mio. für Windkraft und etwa
€ 40 Mio. für Biomasse, also in Summe etwa € 170 Mio.


Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

Mit Bescheid vom 19. Februar 2004 hat die Energie Control GmbH als Aufsichts-
behörde über die Ökobilanzgruppenverantwortlichen festgestellt, dass die Verbund -
Austrian Power Grid AG verpflichtet ist, die ihr angebotene elektrische Energie aus
Ökostromanlagen zu den nach der Ökostromverordnung bestimmten Preisen
abzunehmen und die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen.
Darüber hinaus habe ich - wie dies auch von den Ländern angeregt wurde - eine
Expertengruppe der Länder und des Bundes eingerichtet, die den Auftrag hat, die
Abdeckung der prognostizierten Aufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwort-
lichen durch die Einnahmen aus dem Verkauf von Ökoenergie und die Förderbei-
träge einer ständigen Prüfung zu unterziehen und den politischen Organen zweck-
dienliche Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Da es sich bei der Frage, ob bzw. in welchem Ausmaß im Einzelfall die Betreiber von
Ökostromanlagen einen Rechtsanspruch gegenüber der APG auf Abnahme von
Ökoenergie haben, um eine Frage handelt, die im Zivilrechtswege geltend zu
machen ist, sind mir auf Grund der durch das Gesetz vorgegebenen Rahmenbe-
dingungen in der derzeitigen Situation darüber hinausgehende Maßnahmen zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Insgesamt wurden durch die Unterstützungssysteme des Ökostromgesetzes im Jahr
2003 € 210 Mio. für Kleinwasserkraft, sonstige Ökostromanlagen und fossile Kraft-
Wärme-Kopplung ausgegeben.

Etwa ein Drittel der Gesamtkosten wird direkt von den Haushalten über die Förder-
beiträge und vom Stromhändler weitergegebenen Verrechnungspreisen für Öko-
strom bezahlt, etwa ein weiteres Drittel vom Gewerbe und etwa ein Drittel von der
Industrie.

Der prognostizierte Ökostromausbau im Jahr 2004 führt zu einem Anstieg des Unter-
stützungsvolumens von € 210 Mio. im Jahr 2003 auf ca. € 245 Mio. im Jahr 2004,
somit um € 35 Mio. Mehrkosten im Vergleich zu 2003.


Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Allfällige Kommentare zu Schlussfolgerungen, die von Universitätsprofessoren im
Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten oder von Gutachten gezogen werden, sind
nicht Gegenstand der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Bislang ist mir von Raiffeisen Leasing keine Klage zugegangen.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Nach den ersten Berechnungen der für die Erstellung der Elektrizitätsstatistik
verantwortlichen Energie-Control GmbH betrug im Jahr 2003 die Erzeugung von
Elektrizität aus erneuerbaren Energieträgern (gem. § 5 Abs. 1 Z. 3 Ökostromgesetz:
Wind, Sonne, Erdwärme, Wellen- und Gezeitenenergie, Wasserkraft, Biomasse,
Abfall mit hohem biogenen Anteil, Deponiegas, Klärgas und Biogas) ca. 34,8 TWh.
Da das Jahr 2003 ein außergewöhnliches Trockenjahr war, sind die Daten für eine
Durchschnittsbetrachtung der CO2-Einspeisung auf ein Regeljahr zu bereinigen.
Demzufolge ist von einer Erzeugung von etwa 39,2 TWh elektrischen Strom
auszugehen (davon 32,9 TWh Großwasserkraft, nach Bereinigung auf Regeljahr, 4,3
TWh aus Kleinwasserkraft, 0,6 TWh aus unterstützter Windkraft und Biomasse und
1,4 TWh aus nicht unterstützten sonstigen erneuerbaren Energieträgern).
Die Berechnung der CO2-Einsparungen infolge dieser CO2-freien Erzeugung von
39,2 TWh ist davon abhängig, wie diese Strommenge voraussichtlich ansonsten
anstelle dieser Ökostromerzeugung erzeugt würde. Würde der Strom mit fossilen
Energieträgern erzeugt werden, so würden CO2-Emissionen zwischen 0,2 Tonnen
pro MWh Stromerzeugung und 0,8 Tonnen pro MWh verursacht werden, abhängig
vom eingesetzten Energieträger und vom Wirkungsgrad der Anlage. Nimmt man nun
an, dass die 39,2 TWh (sind umgerechnet 39,2 Mio. MWh) ausschließlich ent-
sprechend einem Mix aus fossilen Energieträgern erzeugt worden wären (keine


Nuklearenergie) - mittlerer Emissionsfaktor von 0,5 Tonnen CO2 pro MWh Strom -
er-gäbe dies etwa 19,6 Mio. Tonnen CO2.

Vor allem durch den Einsatz der Wasserkraft werden CO2-Emissionen im beträcht-
lichen Ausmaß vermieden. Die CO2-Vermeidung durch Windkraft und Biomasse sind
im Vergleich dazu gering, wenn auch nicht vernachlässigbar. Die über Einspeise-
tarife unterstützte Windkraft und Stromerzeugung aus Biomasse im Ausmaß von 0,6
TWh (0,6 Mio. MWh) im Jahr 2003 hat bei Anwendung des gleichen CO2-Emissions-
faktors von 0,5 Tonnen CO2 pro MWh CO2-Emissionen im Ausmaß von 0,3 Mio.
Tonnen vermieden.

Die ebenfalls über Einspeisetarife unterstützte Kleinwasserkraft im auf das Regeljahr
bereinigten Ausmaß von 4,3 TWh (4,3 Mio. MWh, inklusive Eigenversorgungsanteil)
im Jahr 2003 hat bei Anwendung des gleichen CO2-Emissionsfaktors von 0,5
Tonnen CO2 pro MWh CO2 -Emissionen im Ausmaß von 2,15 Mio. Tonnen ver-
mieden.

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Die in der Verordnung enthaltenen Tarife entsprechen den Vorgaben des ökostrom-
gesetzes.

Antwort zu Punkt 16 und 17 der Anfrage:

Mutmaßungen über Motive, die politischen Entscheidungen auf Länderebene
zugrunde liegen, sind nicht Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 B-VG.

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

Das Ökostromgesetz sieht im § 4 Ziele vor, an denen ich mich bei der Vollziehung zu
orientieren habe. Nach den mir vorliegenden Prognosen wird das für das Jahr 2008


vorgesehene 4%-Ziel bereits zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt erreicht
werden.

Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:

Nach derzeitigem Stand der Prognosen wird dieses Ziel erreicht.

Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:

Wie bereits in der Antwort zu Punkt 10 der Anfrage ausgeführt, beträgt die Öko-
stromerzeugung in Österreich im Jahr 2003 etwa 34,8 TWh (bzw. 39,2 TWh
bereinigt auf ein Regeljahr). Bezogen auf die Gesamterzeugung
(Bruttostromerzeugung, exklusive Anlagen < 5 MW) im Jahr 2003 von 59,9 TWh sind
das 58,1 % (bzw. bereinigt auf ein Regeljahr 65,4 %).

Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:

Von den Stromhändlern, die Endverbraucher in Österreich beliefern, ist der Aufbrin-
gungsmix auf den Rechnungen gemäß den zu §§ 45 und 45 a EIWOG ergangenen
Ausführungsbestimmungen auszuweisen.

Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

Prognosen für den Marktpreis für verschiedene Produkte bzw. Forwards dazu sind
den Börsen für Energie (EXAA, LPX, EEX etc.) oder Unternehmen, welche Indizes
erstellen, wie Platts/SWP/Dow Jones, zu entnehmen. Die gemäß § 20 Ökostrom-
gesetz zu veröffentlichenden Marktpreise sind auf der Homepage der Energie-
Control GmbH unter www.e-control.at veröffentlicht.


Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:

Die Marktpreise der letzten Jahre sind den Statistiken der in der Antwort zu Punkt 22
der Anfrage genannten Institutionen zu entnehmen bzw. auf deren Homepages
veröffentlicht.

Antwort zu den Punkten 24 und 26 der Anfrage:

Die Kosten einer kWh Ökostrom lassen sich aus den Einspeisetarifen sowie den
Kosten für die Ausgleichsenergie ableiten. Kleinwasserkraftanlagen erhalten
Einspeisetarife zwischen 6,25 Cent und 3,15 Cent/kWh, Windkraft von 7,8 Cent/kWh
(hinzu kommen Ausgleichsenergieaufwendungen von etwa 1,0 bis 1,5 Cent/kWh
Windkraft), Biomasse zwischen 2,7 und 16,5 Cent/kWh und Photovoltaik zwischen
47 und 60 Cent/kWh.

Das bedeutet, dass im Vergleich zum Marktwert des erzeugten Stroms in Höhe von
etwa 3,0 Cent/kWh der Unterstützungsanteil innerhalb des Einspeisetarifs zwischen
etwa 36 % (Durchschnitt Kleinwasserkraft), 62 % (Windkraft), 69 % (Durchschnitt
Biomasse) und 95 % (Durchschnitt Photovoltaik) beträgt.

Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:

Bei Annahme durchschnittlicher CO2-Emissionsfaktors von 0,5 Tonnen CO2 pro
MWh ergeben sich CO2-Vermeidungskosten von etwa 20 € pro Tonne CO2 bei
Kleinwasserkraft, etwa 120 € pro Tonne CO2 bei Windkraft, 150 bis 200 € pro Tonne
CO2 bei Biomasse und über 900 € pro Tonne CO2 bei PV.