1446/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.04.2004
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BM
für Justiz
Anfragebeantwortung
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
7099/1-Pr
1/2004
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1467/J-NR/2004
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und
Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kosten der
Ressort-Homepage“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Website Justiz wurde im März/April 2001
von Grund auf neu gestaltet. Die Kosten hiefür beliefen sich auf rund 11.670
Euro. Im Juni 2001 wurde die Gerichtsdatenbank, ein Teil der Website Justiz,
neu programmiert. Dafür fielen Kosten in der Höhe von rund 3000 Euro an. Im
selben Monat wurde ein für die effiziente Betreuung der Website notwendiges,
maßgeschneidertes Redaktionssystem (CMS) programmiert, für das rund 18.170 Euro
bezahlt wurden. Dieses Redaktionssystem ermöglicht über ein hierarchisch
strukturiertes Benutzersystem die einfache Bearbeitung der Website und der
19.000 Datensätze umfassenden Gerichtsdatenbank, mit der unter anderem ein
örtlich zuständiges Gericht ermittelt und zahlreiche gerichtsbezogene Daten
abgefragt werden können. Im Zuge einer inhaltlichen Erweiterung der Website
Justiz mussten im November 2001 neue Funktionalitäten des CMS eingerichtet
werden, für die ein Betrag von 8.285 Euro zu bezahlen war. Eine für Websites
der öffentlichen Hand verpflichtende Umsetzung der WAI (Web Accessibility Initiative)
Richtlinien zur Erreichung der Behindertentauglichkeit der Website Justiz erforderte
im Mai 2002 einen Aufwand in Höhe von 5.760 Euro. Insgesamt wurde daher für die
Website Justiz inklusive CMS und Nachrüstung gemäß der WAI Richtlinien ein
Betrag von rund 46.800 Euro bezahlt. Alle Beträge enthalten 20% USt.
Zu 2:
Der Kostenanteil für die Konzeption wird vom
Entwickler der Website mit etwa 30%, jener für die Programmierung und Technik
mit etwa 70% angegeben.
Zu 3:
Die Website Justiz wurde – um eine
durchgehende Behindertengerechtheit zu gewährleisten – ohne außergewöhnliche
technische Features wie Chatroom, Flash-Programmierung und dergleichen
errichtet. Häufig zu wartende Bereiche der Website werden über ein CMS
verwaltet. Die Gerichtsdatenbank läuft unter SQL und ist mit einem
Web-Interface zur Datenpflege ausgestattet.
Zu 4:
Das CMS, die Gerichtsdatenbankverwaltung und
der FTP-Zugang (für die „manuelle“ Bearbeitung der Website) sind durch Passwort
und Benutzerkennzeichen geschützt. Weitere Sicherheitskomponenten sind nicht
erforderlich, weil am Webserver ausschließlich für die Öffentlichkeit bestimmte
Daten gespeichert sind.
Zu 5:
Die Website Justiz wird auf einem
dedizierten Server betrieben. Für den Fall eines Totalausfalls steht ein Ersatzrechner
bereit, auf dem die Website vorübergehend als virtueller Server betrieben
werden kann.
Zu 6:
Der Server wird durch eine Firewall
gesichert.
Zu 7:
Bis einschließlich Juni 2003 war für das Web-Hosting (also im
Wesentlichen die Bereitstellung von 100 MB Speicherplatz am virtuellen
Webserver, Betriebsgarantie, Datensicherung, tägliche Zugriffsstatistik und Auswertung)
monatlich 75 Euro (inkl 20 % USt), jährlich somit 900 Euro zu entrichten. Ab
Juli 2003 wurde eine deutliche Vergrößerung des vorhandenen Speicherplatz auf
40 GB erforderlich, weil in Zukunft auf der Website hochauflösende Bilder für
die Presse und interessierte Bürger angeboten werden sollen. Zur Bewältigung
der erhöhten Datenverkehrs (Traffic) durch den Bilderdownload war das
Datentransfervolumen auf 10 GB/Monat zu erhöhen. Zusätzlich wurde aus
Sicherheitsgründen von einem virtuellen Webserver auf einen dedizierten
Webserver aufgerüstet (sodass nun für die Website Justiz von einem eigenen
Webserver betrieben wird). Der Aufwand für das Web-Hosting, insbesondere die
Servermiete, beläuft sich seit Juli 2003 nunmehr auf 426 Euro monatlich (inkl.
20% USt).
Zu 8:
Mit der Servicierung der Website ist grundsätzlich ein Mitarbeiter des
Ressorts betraut. Bestimmte Bereiche der Website lassen sich dezentral über das
CMS von weiteren Mitarbeitern betreuen.
. April 2004
(Dr. Dieter Böhmdorfer)